TVöD: Für wen gilt er und was ist darin geregelt?

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Darin ist geregelt, wie Arbeits- oder Dienstverhältnisse ausgestaltet werden können. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Geltungsbereich des TVöD, welche Bestimmungen der TVöD enthält und nach welchen Kriterien die Vergütung im öffentlichen Dienst festgelegt wird.

Ein Sanitäter hilft einem Verletzten, ihr Vertrag richtet sich nach dem TVöD

TVöD: Was ist das?

Wer einen Job sucht, kann nicht nur für ein privates Unternehmen tätig werden, sondern auch im öffentlichen Dienst arbeiten. Der öffentliche Dienst, der auch Staatsdienst genannt wird, umfasst die vielen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Behörden, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen. Wie Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst ausgestaltet werden können, regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hat sich aus mehreren früheren Tarifverträgen entwickelt: dem früheren Bundes-Angestelltentarif BAT, dem Manteltarifvertrag für Arbeiter im öffentlichen Dienst MTArb und dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe BMT-G II. Diese Verträge wurden durch das Inkrafttreten des TVöD am 1. Oktober 2005 automatisch außer Kraft gesetzt.

Geltungsbereich: Für wen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zwischen Arbeitern und Angestellten wird im TVöD nicht mehr unterschieden. Obgleich der TVöD ein Tarifvertrag ist, gliedert er sich doch in mehrere weitere Tarifverträge mit jeweils unterschiedlichen Geltungsbereichen.

Das betrifft den TVöD Bund, der für Angestellte des Bundes auf Bundesebene gilt, und den TVöD VKA. Letzterer Tarifvertrag für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist relevant für Beschäftigte von Kommunen und Ländern.

Der TVöD VKA unterteilt sich wiederum in mehrere Bereiche:

  • TVöD-V: gilt für Beschäftigte in der Verwaltung des öffentlichen Diensts in Ländern und Kommunen
  • TVöD-S: gilt für Beschäftigte in Sparkassen
  • TVöD-E: gilt für Beschäftigte in Entsorgungsbetrieben des öffentlichen Diensts
  • TVöD-F: gilt für Beschäftigte in Flughäfen, zum Beispiel Bodenpersonal, Sanitäter, Feuerwehrleute, Ingenieure oder IT-Beschäftigte
  • TVöD-P: gilt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen, etwa Krankenpfleger, Altenpfleger, Notfallsanitäter oder Beschäftigte im kommunalen Rettungsdienst
  • TVöD-SuE: Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst, gilt unter anderem für Erzieher, Sozialarbeiter, Kinderpfleger und Gruppenleiter

Hinzu kommen auf kommunaler Ebene der TV-N (Tarifvertrag Nahverkehr) und der TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) sowie auf Bundesebene der TV-Autobahn.

Was ist im TVöD geregelt?

Im TVöD sind diverse Bestimmungen zu finden, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst relevant sind oder es werden könnten. Sie regeln die Rahmenbedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses im Detail. Außerdem enthält der TVöD Entgelttabellen und die erwähnten Sonderregelungen für bestimmte Bereiche. Der TVöD gliedert sich in sechs Abschnitte:

Abschnitt I enthält unter anderem Informationen

  • zum Geltungsbereich des TVöD,
  • zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrags,
  • zur Probezeit,
  • zu Nebenabreden,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Versetzung, Abordnung und Zuweisung
  • sowie zur Qualifizierung.

Abschnitt II beinhaltet etwa Regelungen

  • zur Arbeitszeit,
  • zu Bereitschaftszeiten,
  • zum Arbeitszeitkonto
  • und zu Teilzeitbeschäftigungen.

Abschnitt III regelt unter anderem

  • die Eingruppierung,
  • die Bezahlung (Tabellenentgelt und Stufen der Entgelttabelle),
  • Erschwerniszuschläge und Sonderzahlungen,
  • das Entgelt im Krankheitsfall
  • und die betriebliche Altersversorgung.

Abschnitt IV behandelt insbesondere das Thema Urlaub, wozu auch Sonderurlaub gehört.

Abschnitt V dreht sich unter anderem um

Abschnitt VI enthält Bestimmungen wie diese:

  • Anwendung weiterer Tarifverträge,
  • Begriffsbestimmungen,
  • Inkrafttreten
  • und Laufzeit.

Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD?

Besonders interessant ist der TVöD für Beschäftigte im öffentlichen Dienst auch deshalb, weil er Aufschluss über die Entgelteinstufung gibt. Beschäftigte des öffentlichen Diensts werden in verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt, von denen es abhängt, wie hoch ihre Vergütung ist. Die Entgeltgruppe steht im Arbeitsvertrag, allerdings kann sie der Arbeitgeber nicht frei bestimmen. Es muss sich um eine objektive Einstufung anhand von Tätigkeitsmerkmalen der ausgeübten Tätigkeiten handeln. Die Aufgaben und ihre Wertigkeit entscheiden also darüber mit, welches Gehalt ein Beschäftigter nach dem TVöD erhält. Zudem wirken sich Qualifikationen wie ein Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung darauf aus, wie ein Beschäftigter eingestuft wird.

Es hängt vom genauen Tarifvertrag ab, welche Entgeltgruppen und -stufen vorgesehen sind. Die Entgelttabellen im TVöD bestehen aus etwa 15 bis 20 Entgeltgruppen, mit denen ein aufsteigendes Gehalt einhergeht. Der TVöD Bund besteht etwa aus den Entgeltgruppen E1 bis E15 Ü, wobei E1 die niedrigste Entgeltgruppe ist. Die verschiedenen Entgeltgruppen teilen sich wiederum in mehrere Stufen – je höher die Stufe, desto höher das Entgelt. Beschäftigte, die ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst aufnehmen, werden normalerweise in Stufe 1 ihrer Gruppe eingeordnet. Davon kann bei einschlägiger Berufserfahrung abgewichen werden, so dass von Anfang an ein höheres Entgelt möglich ist.

Im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses steigen die Beschäftigten auf höhere Stufen, zumindest, wenn sie ihren Job lang genug ausüben. Die Stufen 1 und 2 sind die Grundstufen, die übrigen Stufen 3 bis 6 sind Entwicklungsstufen. Auch bei herausragenden Leistungen kann eine höhere Stufe gewählt werden. Sowohl Höhergruppierungen als auch Herabgruppierungen sind möglich. Bei Herabgruppierungen bleiben die Beschäftigten in der niedrigeren Entgeltgruppe in derselben Stufe wie bisher.

Je nach geltender Entgelttabelle kann das Gehalt für einen Job im öffentlichen Dienst zwischen etwa 2000 Euro und 7000 Euro brutto und mehr pro Monat schwanken.

Wichtige Regelungen aus dem TVöD

Welche wichtigen Regelungen enthält der TVöD? Einige ausgewählte Bestimmungen stellen wir Ihnen hier vor.

Arbeitszeit

Bei der Arbeitszeit gibt es Unterschiede für Beschäftigte in ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern. Das Tarifgebiet West sieht eine reguläre Wochenarbeitszeit von 39 Stunden vor. Die Tarifvertragsparteien auf Ebene der Landesbezirke können sich jedoch davon abweichend darauf einigen, die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden zu verlängern. Für das Tarifgebiet Ost sieht der TVöD eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor.

Urlaub

Aus dem TVöD ergibt sich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr bei einer Tätigkeit in Vollzeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Bei Wechselschichtarbeit oder Schichtarbeit besteht ein Anspruch auf bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage als bezahlter Sonderurlaub. Dafür muss es einen wichtigen Grund geben, etwa die Betreuung von Kindern.

Sonderzahlungen

Im TVöD ist auch die Jahressonderzahlung geregelt, die das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zusammenfasst. Beides wird zusammen ausgezahlt. Die Höhe der Sonderzahlung errechnet sich aus dem durchschnittlichen Entgelt der Monate Juli, August und September. Überstunden werden nur berücksichtigt, wenn sie im Dienstplan standen. Mögliche Erfolgsprämien wirken sich nicht auf die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlung aus.

Leistungsprämien

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können Leistungsprämien und Leistungszulagen bekommen. Nach welchen Kriterien darüber entschieden wird, legt der Arbeitgeber zusammen mit dem Personalrat fest.

Kündigung

Mit welchen Fristen eine Kündigung möglich ist, ist ebenfalls im TVöD geregelt. Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Je länger der Beschäftigte seinen Job schon ausübt, desto länger ist seine Kündigungsfrist. Im öffentlichen Dienst gilt zudem die Sonderregelung, nach der bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 15 Jahren im selben Betrieb eine Unkündbarkeit eintreten kann. Dafür muss der Arbeitnehmer mindestens 40 Jahre alt sein. Eine Kündigung ist bei Unkündbarkeit nicht unmöglich, sie ist jedoch nur noch aus wichtigem Grund denkbar.

Probezeit

Die Probezeit bei Beschäftigungen im öffentlichen Dienst beträgt einheitlich sechs Monate.

Versetzung

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen in eine andere Dienststelle oder einen anderen Betrieb versetzt werden. Ist eine längerfristige Versetzung von mehr als drei Monaten geplant, muss der Betroffene vorher angehört werden.

Teilzeit

Eine Tätigkeit in Teilzeit ist im öffentlichen Dienst laut TVöD auf Antrag möglich, wenn ein Beschäftigter mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat oder einen Angehörigen pflegt. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn es wichtige betriebliche Gründe gibt, die dagegensprechen. Bei einem bewilligten Antrag ist Teilzeit für bis zu fünf Jahre möglich, danach kann sie, wiederum auf Antrag, verlängert werden. Beschäftigte, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können nur in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.

TVöD: Vorteile und Nachteile

Dass es einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt, hat für Beschäftigte im öffentlichen Dienst überwiegend Vorteile. Ein einheitlicher Tarif für den öffentlichen Dienst geht mit einer großen Transparenz bei der Vergütung einher. Für alle Beschäftigten gelten dieselben Regeln, zumindest innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs. Außerdem werden die Tarife im öffentlichen Dienst immer wieder neu ausgehandelt, was in der Regel zu Gehaltssteigerungen bei den Beschäftigten führt.

Im Vergleich zu anderen Tarifverträgen sieht der TVöD ein relativ hohes Gehalt in vielen Entgeltgruppen vor. Gäbe es gar keinen geltenden Tarifvertrag, würde das wahrscheinlich zu niedrigeren Entgelten in Beschäftigungen im öffentlichen Dienst führen. Der TVöD geht mit zahlreichen Rechten für Beschäftigte einher. Sie haben viele Mitbestimmungsrechte und können sich etwa im Personalrat engagieren, der generell ein hohes Ansehen genießt. Beschäftigte haben dank TVöD Anspruch auf die Jahressonderzahlung, was bei Beschäftigten ohne anwendbaren Tarifvertrag längst nicht immer der Fall ist. Außerdem sind die Arbeitsbedingungen, die der TVöD vorsieht, arbeitnehmerfreundlich – etwa der Jahresurlaub von 30 Tagen.

Der TVöD hat jedoch auch Nachteile. Für Beschäftigte kann es ein Nachteil sein, dass sie ihr Gehalt nicht frei verhandeln können. Arbeitgeber müssen sie objektiv in die passende Entgeltgruppe und -stufe einstufen. Unmittelbar nach Studium oder Ausbildung werden Beschäftigte meist niedrig eingruppiert, was mit einem entsprechend geringen Gehalt einhergeht. Durch den TVöD und seine zahlreichen Bestimmungen sind viele weitere Aspekte im Beschäftigungsverhältnis nicht frei verhandelbar. Auch die Hierarchien im öffentlichen Dienst sind relativ starr.

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