Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Durch Gesetze, kollektive Regelungen und individuelle Vereinbarungen werden die Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Daraus ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten, die bei einer Zusammenarbeit beachtet werden müssen. Arbeitnehmer, die ihre Rechte kennen, können davon im Job profitieren. Verstoßen sie allerdings gegen Pflichten, kann das unerwünschte Folgen haben. Wir erklären Ihnen, welche Rechten und Pflichten Sie als Arbeitnehmer beachten sollten.

Es besteht eine Pflicht zu Überstunden, aber auch das Recht auf Ruhepausen

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern: Wo sind sie festgelegt?

Jedes Arbeitsverhältnis geht für die Beteiligten mit bestimmten Rechten und Pflichten einher. Wichtige Regelungen der Zusammenarbeit ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Enthalten sind darin nicht nur die Eckdaten des Beschäftigungsverhältnisses und die Kontaktangaben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch, wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet wird, geht daraus hervor – zum Beispiel, was den Umgang mit Überstunden, vermögenswirksamen Leistungen oder den Urlaubsanspruch des Beschäftigten angeht. Der Arbeitsvertrag gibt Aufschluss über die vereinbarte Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Natur der Beschäftigung sowie die Entlohnung. Aus den Paragrafen des Arbeitsvertrags ergeben sich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in einem speziellen Arbeitsverhältnis.

Auf übergeordneter Ebene wirken sich verschiedene Gesetze darauf aus, was Arbeitnehmern zusteht und woran sie sich bei der Arbeit halten müssen. Besonders das Arbeitszeitgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Mindestlohngesetz und Kündigungsschutzgesetz sind im Hinblick auf die Spielregeln einer Beschäftigung relevant. Selbst Vorgaben, die auf Ebene der Europäischen Union entstanden sind, können die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern beeinflussen.

Wichtige Rechte von Arbeitnehmern

Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedenste Rechte, die darauf abzielen, Ihre Rolle in einem Arbeitsverhältnis zu stärken. Die folgenden Arbeitnehmerrechte sollten Sie deshalb kennen – nur so wissen Sie, ob Ihr Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Regelungen hält. Neben den folgenden Beispielen, die aus Gesetzen hervorgehen, können im Einzelfall weitere Rechte gelten. Sie können sich aus Ihrem Arbeitsvertrag und kollektivrechtlichen Regelungen, etwa Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, ergeben.

Hält der Arbeitgeber sich nicht an seine Pflichten und werden dadurch Ihre Rechte als Arbeitnehmer verletzt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie können den Arbeitgeber bitten, sein Verhalten zu korrigieren, oder sich an den Betriebsrat wenden. Nützt das nichts, kommt unter Umständen eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Auch eine Klage ist möglich, zudem kann sich im Einzelfall ein Schadensersatzanspruch ergeben.

Recht auf Urlaub

Dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein bestimmtes Kontingent an Urlaubstagen gewähren, ist keine freundliche Geste, sondern gesetzliche Vorschrift – zumindest in einem bestimmten Rahmen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche liegt der gesetzliche Mindesturlaub bei 24 Tagen jährlich. Minderjährige haben Recht auf weitere Urlaubstage. Das dient der Erholung.

Recht auf Ruhepausen

Die Arbeitszeiten sind in Deutschland streng geregelt. Im Normalfall dürfen Arbeitnehmer höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten, ausnahmsweise auch bis zu zehn, wenn das ausgeglichen wird. Während Ihrer Arbeitszeit stehen Ihnen Ruhepausen zu. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindest-Pause von 30 Minuten ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden. Wer neun Stunden arbeitet, muss mindestens 45 Minuten Pause machen. Es ist zulässig, Pausen aufzuteilen, allerdings darf keine Pause kürzer als 15 Minuten sein. Sonst dient sie nicht der Erholung. Nach der Arbeit folgt eine Ruhezeit, die im Normalfall mindestens elf Stunden betragen muss.

Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer erkrankt und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, der muss dennoch nicht auf sein Gehalt verzichten. Sie haben ein Recht darauf, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr übliches Verdienst zahlt. Falls Sie im Anschluss immer noch krank sind, kommt die Krankenkasse für Kranken- oder Verletztengeld auf.

Recht auf Vergütung

Ohne Arbeit kein Lohn – dieses Prinzip lässt sich auch umdrehen, denn als Arbeitnehmer haben Sie für Ihre Arbeitsleistung ein Recht auf Lohn oder Gehalt. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber die Vergütung pünktlich und vollständig zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Außerdem muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Beiträge an die Sozialversicherungen abführen. Der Arbeitgeber muss zudem Verdienstbescheinigungen aushändigen.

Recht auf Beitritt einer Gewerkschaft

Arbeitnehmer haben das Recht, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. Auf diese Weise können Sie sich für die Arbeitnehmerrechte stark machen und für bessere Arbeitsbedingungen in Ihrer Firma und gegebenenfalls auch darüber hinaus sorgen. Zudem haben Arbeitnehmer ein eingeschränktes Streikrecht.

Recht auf Einsicht in die Personalakte

In Personalakten können Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten sammeln, zum Beispiel Bewerbungsunterlagen, Gehalts- beziehungsweise Lohnbescheinigungen oder Abmahnungen. Wohl die wenigsten Arbeitnehmer wissen, was in ihrer Personalakte steht. Dabei haben Sie ein Recht darauf, ihre Personalakte einzusehen. Auch Kopien dürfen angefertigt werden. Spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, kann der betroffene Arbeitnehmer eine Gegendarstellung abgeben. Er hat das Recht darauf, dass diese zu seiner Personalakte genommen wird.

Recht auf Gleichberechtigung

In Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Demnach dürfen Arbeitgeber keine Mitarbeiter willkürlich schlechter behandeln als andere, vergleichbare Mitarbeiter. So wäre es etwa nicht ohne Weiteres möglich, von 13 Mitarbeitern zwölf Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zu zahlen und dem 13. Mitarbeiter nicht – zumindest nicht, wenn es keinen guten Grund für die unterschiedliche Behandlung gibt. Eine Besserstellung einzelner Beschäftigter ist allerdings erlaubt. Auch beim Lohn gilt kein Recht auf Gleichberechtigung. Arbeitgeber dürfen verschiedene Mitarbeiter, die ähnliche Arbeit leisten, unterschiedlich entlohnen. Das ist der Vertragsfreiheit geschuldet.

Recht auf Schutz vor Mobbing

Angriffe oder gar Mobbing von Kollegen oder Vorgesetzten können gravierende Folgen für Betroffene haben. Der Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Diese beinhaltet auch, dass er Sie vor Mobbing schützt. Gibt es entsprechende Vorkommnisse, von denen der Arbeitgeber Kenntnis erlangt, muss er einschreiten. Tut er dies nicht, haben Sie womöglich ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Recht auf Datenschutz

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf den Schutz Ihrer Daten. Der Arbeitgeber muss diese sorgsam aufbewahren und vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen außerdem das Recht ein, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten einzulegen oder eine Berichtigung falscher Daten zu verlangen. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer ein Auskunftsrecht, was die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten betrifft.

An diese Pflichten müssen sich Arbeitnehmer halten

Ebenso wie der Arbeitgeber haben Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese Pflichten ergeben sich wiederrum aus gesetzlichen, aber auch aus kollektivrechtlichen und individuellen Regelungen. Daran sollten Sie sich halten – tun Sie dies nicht, droht Ihnen eine Abmahnung. Auch eine Kündigung ist bei Pflichtverstößen denkbar, möglicherweise auch fristlos. Selbst schadensersatzpflichtig können Sie bei bestimmten Pflichtverletzungen sein. Das ist allerdings nur der Fall, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und der Arbeitgeber Ihnen das nachweisen kann.

Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

Wer ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, wird für seine vertraglich festgelegte Arbeitsleistung bezahlt. Daraus ergibt sich nicht nur das Arbeitnehmerrecht auf Lohn, sondern auch das Recht des Arbeitgebers auf die Erfüllung der Arbeitspflicht. Diese ist zugleich die vertragliche Hauptpflicht von Beschäftigten. Zudem sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, sich an die Regelungen des Arbeitsvertrags zu halten. Ausnahmen können nur bestehen, wenn die entsprechenden Vorgaben unzulässig sind.

Zur Treue gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet

Eine weitere wichtige Pflicht von Arbeitnehmern ist die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Sie ergibt sich aus dem Schuldverhältnis, in dem Arbeitnehmer sich befinden. Ihr Arbeitgeber entlohnt sie für ihre Arbeit, die sie ihm deshalb schulden. Damit werden Arbeitnehmer zu Schuldnern. Für Schuldner gilt nach § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Sie müssen die vertraglich vereinbarte Leistung so erbringen, wie es nach Treu und Glauben erforderlich ist.

Diese Treuepflicht führt dazu, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nicht durch Ihr Verhalten schaden dürfen. Sie müssen stets im Interesse des Betriebs handeln, sofern Sie damit nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. In der Praxis bedeutet das etwa, dass Sie nicht gleichzeitig für einen Mitbewerber Ihres Arbeitgebers tätig sein dürfen. Sie dürfen auch keine Betriebsgeheimnisse weitergeben oder schlecht über Ihren Arbeitgeber sprechen.

Pflicht zu Überstunden?

Aus der Treuepflicht, die Sie als Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben, kann sich auch die Pflicht zu Überstunden ergeben. Allerdings kann der Arbeitgeber nur in engen Grenzen Überstunden anordnen – besonders, wenn Sie im Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet werden, Überstunden zu leisten. Sind Überstunden arbeitsvertraglich nicht geregelt, müssen Sie nur in Notfällen länger bleiben. Ansonsten gilt: Der Arbeitgeber darf Sie nicht dazu auffordern, mit Überstunden gegen geltendes Arbeitsrecht zu verstoßen. Ein Verstoß dagegen kann sich bei Überstunden etwa in Bezug auf die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Ruhezeiten ergeben.

Anzeigepflichten des Arbeitnehmers

Die Treuepflicht geht mit bestimmten Anzeigepflichten einher. Sie bedingt etwa, dass Sie sich im Krankheitsfall unverzüglich beim Arbeitgeber melden und ihn in Kenntnis über Ihr Fehlen setzen müssen. Wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen, zahlt Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen weiterhin Ihr Gehalt. Sie dürfen im Umkehrschluss nichts tun, was Ihrer Genesung schadet.

Eine Anzeigepflicht haben Sie als Arbeitnehmer auch im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Stellen Sie etwa fest, dass eine Maschine beschädigt ist, müssen Sie dies dem Arbeitgeber mitteilen. So kann er das Gerät reparieren oder die Produktion unterbrechen und dadurch Schaden vom Betrieb abwenden.

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