Unnötige Fehler im Lebenslauf und wie Sie diese vermeiden
Sie haben interessante Stellenanzeigen gefunden und möchten sich nun bewerben? Perfekt! Doch bevor Sie damit beginnen, an Ihrer Bewerbung und Ihrem Lebenslauf zu arbeiten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die nachfolgenden Fehler NICHT machen – denn diese können dazu führen, dass Ihre Bewerbung aussortiert wird, weil diese beispielsweise als unprofessionell eingestuft wird oder für eine konkrete Stelle zu wenig Relevanz besitzt. Vermeiden Sie also unnötige Fehler in Ihrem Lebenslauf und stellen Sie deutlich heraus, dass Sie für die jeweilige Stelle geeignet und darüber hinaus ein Gewinn für den potentiellen neuen Arbeitgeber sind.
Ein Lebenslauf für alle Bewerbungen
Obwohl es viel Zeit spart, einen allgemeinen Lebenslauf zu erstellen und diesen dann für alle Bewerbungen zu verwenden, ist davon unbedingt abzuraten. Der Lebenslauf soll den Personalverantwortlichen aufzeigen, dass ein Bewerber möglichst optimal für eine zu besetzende Stelle geeignet ist. Ein allgemeiner Lebenslauf, der in aller Regel nicht oder nur sehr begrenzt auf eine konkrete Stellenanzeige abgestimmt ist, kann diese Anforderung oft nicht erfüllen. Um nicht Gefahr zu laufen, Chancen einzubüßen, sollte für jede Stelle bei jedem Unternehmen, auf die man sich bewirbt, eine darauf angepasst Bewerbung inklusive angepasstem Lebenslauf erstellt werden.
Fehlende Verknüpfung zur Stellenanzeige bzw. zu den dort formulierten Anforderungen
Auch dieser Fehler kann dazu führen, dass Bewerber im Rahmen des Bewerbungsverfahrens aussortiert werden, obwohl es sich um bestens geeignete Kandidaten für die Besetzung einer Stelle gehandelt hätte. Personalverantwortliche können jedoch nicht erahnen, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Besonderheiten ein Bewerber mitbringt. Im Zweifel gilt daher für Bewerber:
Was nicht wort-wörtlich im Lebenslauf geschrieben steht, existiert nicht.
Diese Aussage ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, da immer mehr Unternehmen Software (Stichwort „CV-Parsing“) einsetzen, welche die eingegangenen Lebensläufe automatisch analysiert und bereits eine Vorauswahl trifft. Diese Software-Lösungen durchsuchen die Lebensläufe beispielsweise nach bestimmten Stichworten – fehlen diese in einem Lebenslauf, so läuft die jeweilige Bewerbung Gefahr, aussortiert zu werden. Diese wichtigen Stichworte lassen sich häufig der zugrundeliegenden Stellenanzeige entnehmen. Hier werden konkrete Anforderungen mit dem vom Unternehmen verwendeten Vokabular formuliert. Diese Stichworte sollten dann auch im Lebenslauf zu finden sein (insofern ein Bewerber diese Kenntnisse oder Fähigkeiten tatsächlich besitzt). Auch ist es ratsam, das Vorhandensein der Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich hinter den Stichworten verbergen, gut zu belegen.
Doch auch wenn man nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt, ist das häufig noch kein Weltuntergang, denn nur weil entsprechenden Anforderungen formuliert wurden, heißt dies noch lange nicht, dass es Bewerber gibt, die alle diese Anforderungen auch erfüllen. Jedoch sollte man dennoch sorgfältig an die zugehörige Stellenanzeige anknüpfen und auch den Lebenslauf individuell darauf abstimmen.
Ungeeignetes Lebenslauf-Foto
Fotos sind heutzutage schnell gemacht. Allerdings sind die meisten Fotos für den Lebenslauf einfach ungeeignet. Urlaubsfotos oder unprofessionelle Aufnahmen, die möglicherweise irgendwo zwischen Tür und Angel entstanden sind, haben in einem professionellen Lebenslauf nichts verloren. Schließlich möchte man nicht nur mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten einen guten ersten Eindruck erzielen. Zu stark nachbearbeitete Fotos sind dabei aber eher kritisch zu sehen, denn spätestens beim Vorstellungsgespräch fällt dies auf. Auch wenn ein möglichst guter Eindruck erzielt werden soll, so sollte man dennoch authentisch bleiben. Das Foto für den Lebenslauf sollte daher von einem Profi aufgenommen werden und zu einem professionellen Gesamteindruck beitragen.
Keine Belege für die dargestellten Tätigkeiten und Kenntnisse
Wenn Sie etwas können oder wissen, dann sollten Sie dies auch relativ problemlos nachweisen können. Tätigkeiten und deren Dauer können Sie dabei durch Arbeitszeugnisse, Schulzeugnisse oder Bescheinigungen nachweisen. Kenntnisse lassen sich dabei ebenfalls durch Arbeitszeugnisse oder beispielsweise durch Zertifikate von absolvierten Schulungen belegen. Daher sollten Sie genau prüfen, was Ihr Arbeitgeber Ihnen bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bescheinigt.
Widersprüche zu den Angaben im Bewerbungsanschreiben
Bewerbungsunterlagen sollten grundsätzlich keine Widersprüche enthalten. So sollte auch darauf geachtet werden, dass die Angaben im Lebenslauf nicht im Widerspruch zu den Ausführungen innerhalb des Bewerbungsanschreibens stehen. Auch missverständlichen Formulierungen sollte im Zuge dessen vorgebeugt werden. Prüfen Sie daher gut, ob die Angaben für die Leser Ihrer Bewerbung nachvollziehbar sind – hier können Ihnen insbesondere unvoreingenommene Dritte helfen.
Fehlende oder fehlerhafte Kontaktinformationen
Wenn ein potentieller zukünftiger Arbeitgeber mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch vereinbaren möchte, dann sollte dieser sich die Kontaktinformationen nicht selbst organisieren müssen. Das kann nicht nur zeitaufwändig sein, sondern auch den zuvor möglicherweise sehr guten Eindruck von Ihnen massiv beschädigen. Im ungünstigsten Fall verzichten die Personalverantwortlichen darauf, nach Kontaktinformationen zu suchen und ersetzen Ihre Bewerbung durch die eines dadurch nachrückenden Bewerbers. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Kontaktinformationen vollständig und fehlerfrei vorhanden sind.
Fehlende Struktur oder ungünstige Chronologie
Eine wichtige Eigenschaft eines Lebenslaufs sollte Übersichtlichkeit sein. Leser des Dokuments sollten sich möglichst sofort darin zurechtfinden und relevante Informationen entnehmen können. Daher ist eine geeignete Struktur sowie eine sinnvoll gewählte chronologische Darstellung Ihrer bisherigen Laufbahn weit mehr als nur eine gute Grundlage. Vielmehr sorgen Struktur und Chronologie dafür, dass der Leser auf diejenigen Ihrer Eigenschaften aufmerksam wird, die genau Sie für die zu besetzende Stelle zu einem besonders geeigneten Kandidaten machen. Ein tabellarischer Lebenslauf (siehe auch die Lebenslauf-Vorlagen) bietet eine solche Struktur. Chronologisch eignet sich eine anti- oder auch rückwärtschronologisch genannte Anordnung. Dabei wird die jeweils aktuellste Tätigkeit als erstes dargestellt – ältere und damit meist weniger relevante Tätigkeiten wandern somit in der Reihenfolge nach hinten. Dadurch können sich die Leser schnell ein Bild von Ihrer aktuellen beruflichen Situation machen und die in aller Regel relevantesten Informationen sind schnell und ohne zu suchen ersichtlich.
Rechtschreibfehler
Rechtschreibfehler deuten, wenn sie auffallen, auf mangelnde Sorgfalt hin. Heutzutage gibt es viele Hilfsmittel, um eine Bewerbung ohne Rechtschreibfehler zu erstellen. Zum einen helfen Textverarbeitungsprogramme wie Microsoft Word dabei mit, Rechtschreibfehler zu erkennen und zu beheben. Ergänzend lässt sich auch mithilfe einer Suche bei Google die korrekte Schreibweise eines Wortes innerhalb kurzer Zeit herausfinden.
Größere zeitliche Lücken
Wenn in einem Lebenslauf eine größere zeitliche Lücke klafft, die nicht weiter erklärt wird, so führt dies unweigerlich zu der Frage, was der Bewerber wohl in dieser Zeit gemacht hat. War man beispielsweise längere Zeit arbeitslos, so sollte man dies im Lebenslauf anführen. Das einfache Weglassen dieses Zeitraums kann sonst gegebenenfalls zu einem ungünstigeren Eindruck auf Seiten des Lesers führen.
Lügen
Endlich: Die Stellenanzeige für den persönlichen Traumjob ist gefunden und man beginnt voller Elan damit, eine Bewerbung zu schreiben. Doch auch wenn man sich als Bewerber im besten Licht darstellen möchte, ist eine Sache tabu: Lügen. Unabhängig davon, ob es sich gleich um ein erfundenes Studium oder um Fachkenntnisse handelt, die man einfach nicht hat – wenn die Lügen in einem frisierten Lebenslauf auffliegen, ist man möglicherweise nicht nur den Traumjob los, sondern muss im schlimmsten Fall noch mit weiteren Konsequenzen rechnen.