Gleitzeit – Definition, Theorie & Praxis

Gleitzeit – wenn Arbeitnehmer diesen Begriff hören, ist das häufig ein Grund zur Freude. Denn private Termine vor Arbeitsbeginn oder eine Verspätung der Bahn sind mit diesem flexiblen Arbeitszeitmodell häufig kein Problem. Schließlich können sie doch auf der Arbeit erscheinen, wann sie möchten – oder doch nicht? Tatsächlich bedeutet Gleitzeit nicht immer größtmögliche Flexibilität. Es kommt letzten Endes auf den Arbeitgeber und die Vereinbarungen an, die in Bezug auf die Gleitzeit geschlossen wurden.

Frau lässt Finger an Zeitschaltuhr einscannen

Was ist Gleitzeit? Eine Definition

Das Arbeitszeitmodell Gleitzeit, das übrigens auch unter dem Namen gleitende Arbeitszeit bekannt ist, verspricht große Flexibilität für Arbeitnehmer. Mit etwas Glück können Arbeitnehmer in Gleitzeit zur Rush Hour Staus entgehen oder Arzttermine und Behördengänge vor oder nach der Arbeit erledigen.

Gleitzeit bedeutet also, dass Mitarbeiter die im Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Stundenanzahl mit einer gewissen Flexibilität ableisten dürfen. Wann sie das tun, können sie unter bestimmten Voraussetzungen selbst entscheiden.

Häufig legen Arbeitgeber einen sogenannten Gleitzeitrahmen fest. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es den Arbeitnehmern erlaubt, am Arbeitsplatz zu erscheinen und die vertraglich vereinbarten Pflichten wahrzunehmen.

Das ist sinnvoll, denn letztlich möchte der Chef auch bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell die Kontrolle über seine Mitarbeiter behalten. Ohne Gleitzeitrahmen oder andere entsprechende Vereinbarung, könnte der Arbeitnehmer mit Gleitzeitregelung zum Beispiel erst sehr spät oder so früh am Arbeitsplatz erscheinen, dass er kaum Kontakt zu anderen Mitarbeitern hat.

Eine weitere Möglichkeit, den Arbeitnehmern zeitlich wenigstens eine kleine Vorgabe zu machen, ist die sogenannte Kernarbeitszeit. Die ist in vielen Unternehmen mit Gleitzeit-Modell üblich .

Kernarbeitszeit: Was ist das?

Kernarbeitszeit bezeichnet einen Zeitraum, zu dem die Beschäftigten trotz Gleitzeit im Unternehmen sein müssen. Häufig hat das übrigens nicht nur etwas damit zu tun, dass der Chef seine Angestellten sehen oder interne Absprachen einfacher gestalten will. In einigen Unternehmen geht es einfach nicht anders.

Nehmen wir zum Beispiel an, dass es in einem Betrieb mit nur wenigen Mitarbeitern Gleitzeit gibt. Fehlt in diesem Fall eine verbindliche Absprache oder eine Kernarbeitszeit, kann es sein, dass vor 10 Uhr kein Mitarbeiter in der Firma ist. Melden sich allerdings die ersten Kunden schon um 9, kann das zu einem Problem werden.

Eine Kernarbeitszeit von 9 bis 14 Uhr bedeutet demnach für die Beschäftigten, dass sie zu dieser Zeit am Arbeitsplatz sein müssen. Wie sie die Zeit davor und danach gestalten, ist ihnen freigestellt.

Gleitzeitregelungen: ein Überblick

Aus der Kombination der verschiedenen Optionen, die die Gleitzeit bietet, lassen sich unterschiedliche Modelle entwickeln:

  1. Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit: In diesem Modell haben Mitarbeiter sehr große Flexibilität im Hinblick auf die Arbeitszeit. Der Arbeitgeber gibt dabei in der Regel nur sogenannte Betriebszeiten vor. Innerhalb dieser Zeiten muss die Arbeit geleistet werden.
  2. Gleitzeit mit Kernarbeitszeit: Dabei wird ein bestimmter Zeitraum definiert, zu dem die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sein müssen. Die Zeiten davor und danach werden als Ein- und Ausgleiten bezeichnet. Arbeitnehmer dürfen während dieser Zeiten selbständig und flexibel entscheiden, wie viel und wann sie arbeiten möchten – solange sie den vertraglich vereinbarten Pflichten nachkommen.
  3. Gleitzeit mit Funktionszeit: Diese Gleitzeitregelung ist in Unternehmen denkbar, in denen sich die Mitarbeiter untereinander vertreten können. Der Arbeitgeber legt hierbei einen Zeitraum fest, zu dem die Abteilung funktionieren muss, also die Aufgaben erledigt werden können. Welcher Mitarbeiter allerdings zu welchen Zeiten und an welchen Tagen arbeitet, stimmen die Kollegen untereinander ab. Auch in diesem Modell gibt es eine feste Funktionszeit und Zeitintervalle, die flexibel zum Ein- und Ausgleiten genutzt werden können.

Die Vorteile eines flexiblen Arbeitszeitmodells

Gleitzeit – ob mit oder ohne Gleitzeitrahmen und Kernarbeitszeit – klingt also nach einer recht entspannten Angelegenheit, die wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit abzuleisten. Und tatsächlich hat dieses Arbeitszeitmodell seine Vorteile:

  1. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Wer nicht pünktlich um 8 Uhr morgens bei seinem Arbeitgeber auf der Matte stehen muss, hat Zeit für private Termine. So können Eltern in aller Ruhe die Kinder zu Schule oder zum Kindergarten bringen oder andere private Termine wahrnehmen, die hin und wieder anstehen.
  1. Steigerung der Gesundheit: Einige Menschen sind echte Frühaufsteher, während andere erst gegen Abend zur Höchstform auflaufen. Gleitzeit kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich ein Stückchen mehr nach ihren individuellen Voraussetzungen richten können. Frühaufsteher mit flexiblen Arbeitszeiten können früh auf der Arbeit erscheinen und sofort loslegen, während Langschläfer sich morgens etwas mehr Zeit gönnen dürfen. Davon kann letztlich auch die Gesundheit profitieren. Denn wer ständig gegen seinen biologischen Rhythmus lebt, schadet seinem Körper.
  2. Zeitersparnis: Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz mit Gleitzeit arbeiten, können zudem den Berufsverkehr vermeiden – sofern sie beim Pendeln geschickt vorgehen. So können sie beispielsweise morgens ganz früh, schon vor der eigentlichen Rush Hour, den Weg zu ihrem Arbeitgeber antreten. Auf der anderen Seite können sie aber auch warten, bis sich der schlimmste Verkehr morgens etwas gelegt hat. Da sie später anfangen, werden sie vermutlich auch länger als andere Arbeitnehmer arbeiten – und damit auch den Stau im Feierabendverkehr vermeiden.
  3. Gleittage: Je nach Arbeitszeitmodell können Arbeitnehmer mit Gleitzeit Überstunden ansammeln und an bestimmten Tagen abfeiern. Somit kommen sie in den Genuss eines oder gleich mehrerer freier Tage, ohne dafür Urlaub beantragen zu müssen.

Übrigens profitieren nicht nur die Beschäftigten von der Gleitzeit: Auch der Arbeitgeber hat etwas davon. Denn Mitarbeiter, die zufrieden mit den Bedingungen am Arbeitsplatz sind und sich morgens nicht stressen müssen, um pünktlich im Betrieb zu erscheinen, sind entspannter und motivierter.

Und motivierte Mitarbeiter bringen bessere Leistungen und haben eine engere Bindung und Loyalität zum Arbeitgeber, als diejenigen Beschäftigten, die sich Tag für Tag an den Arbeitsplatz schleppen.

Richtig eingesetzt kann Gleitzeit damit sogar ein Mittel sein, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens zu steigern und sich gegen die Konkurrenz am Markt zu behaupten – den motivierten Mitarbeitern sei Dank!

Die Nachteile der gleitenden Arbeitszeit

Gleitzeit und die verschiedenen Gleitzeitmodelle haben natürlich nicht nur Vorteile. Arbeitnehmer, die in Gleitzeit arbeiten, müssen daher mit folgenden Nachteilen rechnen:

  1. Höherer Abstimmungsbedarf: Gerade in Branchen mit Kundenkontakt müssen sich Mitarbeiter in Gleitzeit untereinander gut abstimmen. Schließlich sollten das Büro oder die Telefonhotline möglichst durchgängig besetzt sein, um den bestmöglichen Kundenservice anzubieten. Aber auch in Branchen ohne Kundenkontakt kann es durchaus vorkommen, dass sich die Mitarbeiter gut miteinander abstimmen müssen – und das kann unter Umständen einiges an Zeit kosten.
  1. Arbeitszeit muss festgehalten werden: In einigen Unternehmen gibt es zusätzlich zur Gleitzeit auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Dabei verlässt sich der Chef darauf, dass seine Mitarbeiter die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ableisten – ganz ohne Nachweise. In anderen Betrieben dagegen muss die Arbeitszeit penibel festgehalten werden. Das kann einigen organisatorischn Aufwand bedeuten.
  2. Gleitzeit nicht für alle Mitarbeiter möglich: Unter anderem in produzierenden Unternehmen lässt sich Gleitzeit häufig nicht für alle Mitarbeiter durchsetzen. So müssen sich diejenigen Beschäftigten, die in der Fertigung eingesetzt sind, meist an strenge Vorgaben im Hinblick auf Arbeitszeit und sogar Pausen halten, während die Mitarbeiter in der Verwaltung in Gleitzeit arbeiten können. Das kann schnell zu Unmut und einem Gefühl der ungleichen Behandlung innerhalb der Belegschaft führen.

Arbeitsrecht: Welche Regelungen gibt es im Hinblick auf Gleitzeit?

In Unternehmen mit Gleitzeit gibt es meist eine sogenannte Gleitzeitvereinbarung. Dieses Schriftstück hat viele Ähnlichkeiten mit dem Arbeitsvertrag, denn auch hier werden die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten – nur eben in Bezug auf die Gleitzeit.

Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser angehört und befragt werden, bevor Regelungen in Bezug auf die Gleitzeit eingeführt werden können.

In Firmen ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber – natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze – entscheiden, wie die Gleitzeitregelung aussehen soll. Dazu ist er aufgrund seines Direktionsrechts befugt.

Auch wenn es eine Betriebsvereinbarung oder Regelungen zur Gleitzeit gibt, haben Arbeitnehmer häufig einige Fragen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dazu gehören die Folgenden:

Wie lange darf ich arbeiten?

Auch in Unternehmen mit Gleitzeit gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses besagt, dass Beschäftigte im Schnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Grundlage für die Berechnung ist nur die tatsächliche Arbeitszeit.

Pausen werden also nicht mitgezählt und auch das Umziehen für die Arbeit sowie der Arbeitsweg gehören nicht zur Arbeitszeit. Bei Dienstreisen sieht das allerdings schon anders aus. Diese zählen unter bestimmten Umständen wenigstens teilweise zum Arbeitspensum dazu.

Da auch der Samstag als Werktag gilt, kommt man pro Woche auf maximal 48 Stunden, die Arbeitnehmer arbeiten dürfen. In Ausnahmefällen dürfen Mitarbeiter täglich auch 10 Stunden arbeiten. Allerdings muss dabei sehr genau darauf geachtet werden, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden nicht überschritten wird.

Was muss ich beim Arbeitszeitkonto beachten?

Überstunden, die während der Gleitzeit anfallen, werden häufig in einem sogenannten Arbeitszeitkonto „angespart“. Das Arbeitszeitkonto trägt seinen Namen zurecht. Denn wie bei einem Bankkonto werden die Überstunden darauf angespart. Sollten Mitarbeiter einen freien Tag oder einen frühen Feierabend benötigen, können sie diese Stunden vom Gleitzeitkonto „abheben“.

Das Arbeitszeitkonto muss dabei entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung näher geregelt sein. Außerdem sollte an dieser Stelle geklärt werden, ob das Arbeitszeitkonto als Jahresarbeitszeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto geführt wird.

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