Bewerbungskosten steuerlich geltend machen: Geht das?
Wer sich für einen neuen Job bewirbt, hat damit in der Regel auch Kosten. Geld kosten etwa die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, eine möglicherweise nötige Übernachtung vor Ort oder das professionelle Fotoshooting für die Bewerbungsfotos. Immer wieder kommt die Frage auf, ob Bewerbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Die kurze Antwort lautet: Ja, können sie. Ob das für Sie tatsächlich einen Unterschied macht und es sinnvoll ist, alle Ausgaben einzeln nachzuweisen, hängt jedoch von den Umständen im Einzelfall ab.
Wann Bewerbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können
Bewerbungskosten können prinzipiell in der Steuererklärung angegeben werden. Fast alles, was an Kosten für eine oder mehrere Bewerbungen entstanden ist, lässt sich auf diese Weise steuerlich geltend machen. Das betrifft etwa die Kosten für eine Bewerbungshomepage, für ein Bahnticket, für Druckerpapier, Druckerpatronen, (anteilig) Internet, beglaubigte Übersetzungen und Kopien und selbst kleinteilige Büromaterialien wie Klebstift oder Heftklammern.
Als sogenannte Werbungskosten können all diese Posten in der Steuererklärung notiert werden. Allerdings hat das mitunter praktisch keine Auswirkungen für Bewerber. Denn wer die Steuererklärung abgibt, bei dem berechnet der Staat ohnehin die sogenannte Werbungskostenpauschale. Die pauschale Summe von 1000 Euro für eine Einzelperson wird automatisch von der Steuerlast abgezogen. Dafür müssen Sie als Bewerber nichts weiter tun, also weder etwas ankreuzen, beantragen noch nachweisen.
Lohnt es sich, die Bewerbungskosten einzeln aufzuführen?
Ob es Ihnen darüber hinaus etwas bringt, Ihre Bewerbungskosten in der Steuererklärung anzugeben, hängt von Ihren weiteren Aufwendungen im Bereich Werbungskosten ab. Nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1000 Euro übersteigen, lohnt es sich, die Kosten für Ihre Bewerbungen separat in der Steuererklärung zu verzeichnen. Die Werbungskostenpauschale umfasst neben den Bewerbungskosten auch verschiedene andere Posten, darunter Kosten für relevante Lektüre, Kurse und Fortbildungen oder eine eigene Webseite. Auch Fahrtkosten gehören dazu.
Insbesondere der Arbeitsweg fällt ins Gewicht. Pro gefahrenem Kilometer zur Arbeit können Sie 30 Cent von der Steuer absetzen. Es zählt jedoch nur die einfache Fahrt, also entweder der Hin- oder der Rückweg in den Betrieb. Mit einer Beispielrechnung stellen Sie schnell fest, ob sich eine individuelle Aufstellung Ihrer Bewerbungskosten lohnt oder ob Sie damit ohnehin innerhalb der Werbungskostenpauschale bleiben.
Angenommen, Sie arbeiten vier Tage pro Woche beziehungsweise 208 Tage pro Jahr. Die einfache Strecke misst 20 Kilometer. 208 (Arbeitstage) x 20 (Kilometer) x 0,3 (Pendlerpauschale) = 1248 (Euro). In diesem Fall lohnt es sich also, zusätzliche Werbungskosten individuell aufzuführen.
Wie Sie Ihre Ausgaben in der Steuererklärung angeben können
Wenn die Werbungskostenpauschale in Ihrem Fall nicht ausreicht, um sämtliche Werbungskosten zu decken, lohnt es sich, die Posten in der Steuererklärung einzeln aufzuführen. Das können Sie im Formular Anlage N tun. Sie addieren dafür einfach sämtliche Ausgaben zusammen und führen den Gesamtbetrag auf.
Um bei einer Nachfrage des Finanzamts begründen zu können, wie Sie auf diese Summe gekommen sind, sollten Sie nach Möglichkeit sämtliche Nachweise aufbewahren. Lassen Sie sich Quittungen ausstellen, wann immer möglich. Von einfachen Kassenzetteln sollten Sie Kopien anfertigen, damit diese auch nach einer gewissen Zeit noch gut lesbar sind.
Bei der Angabe von Bewerbungskosten ist es sinnvoll, auch relevante Dokumente und Korrespondenz aufzubewahren. Heben Sie etwa die Einladung zum Vorstellungsgespräch auf, um später bei Bedarf nachweisen zu können, warum Sie im Hotel übernachten mussten oder Fahrtkosten hatten. Es ist unerheblich, ob eine Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Die Kosten sind Ihnen schließlich ohnehin entstanden.
Falls Sie einen Teil Ihrer Bewerbungskosten bereits anderweitig erstattet bekommen haben, dürfen Sie diese nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Das wäre etwa der Fall, wenn der interessierte Arbeitgeber Ihnen Fahrtkosten bezahlt hat oder Sie vom Arbeitsamt Unterstützung bekommen haben, um bestimmte Bewerbungskosten zu decken.
Einzelne Bewerbungskosten: Was kann angegeben werden?
Bei einer individuellen Aufstellung Ihrer Bewerbungskosten müssen Sie wissen, was Sie angeben können. Es hängt vom Ermessen des Sachbearbeiters beim Finanzamt ab, welche Posten akzeptiert werden und welche nicht.
Bei Übernachtungen und Fahrtkosten wissen Sie wahrscheinlich genau, was Sie ausgegeben haben. Das gilt auch für Bewerbungsfotos, Büromaterial und Briefumschläge. Allerdings ist es häufig einfacher, pauschale Beträge pro Bewerbung steuerlich anzugeben. Was hier akzeptiert wird, hängt zwar wiederum von der Einschätzung der Behörde ab. Es gibt aber Summen, die meist ohne Probleme angenommen werden.
Für eine gedruckte Bewerbung, die per Post verschickt wurde, können Sie eine höhere Pauschale angeben als für eine Online-Bewerbung oder E-Mail-Bewerbung. Damit haben Sie schließlich auch höhere Kosten, etwa für die Bewerbungsmappe, Porto und Versandhülle.
10 Euro, in bestimmten Fällen auch bis zu 15 Euro pro gedruckter Bewerbung werden meist vom Finanzamt akzeptiert. Bei digital verschickten Bewerbungen ist die Pauschale jedoch niedriger. Sie können hier etwa 2,50 Euro ansetzen. Es gibt übrigens keinen Anspruch darauf, dass das Finanzamt diese pauschalen Angaben akzeptiert.
Beispiele für steuerlich absetzbare Werbungskosten
Im Folgenden haben wir eine beispielhafte, nicht vollständige Liste an steuerlich absetzbaren Werbungskosten für Sie zusammengestellt. Sie hilft Ihnen, alle Ausgaben im Blick zu behalten, und ist eine gute Grundlage für die Überlegung, ob die Werbungskostenpauschale ausreicht oder nicht.
Mögliche Werbungskosten:
- Bewerbungsfotos
- Übernachtungskosten im Fall eines Vorstellungsgesprächs
- Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch
- Kosten für eine Weiterbildung
- Fahrtkosten für den Weg zu einer Weiterbildung
- Internet (anteilig, für berufliche Nutzung)
- Fachlektüre und relevante Zeitschriften
- Anschaffungskosten für Geräte wie PC, Drucker, Telefon, wenn diese beruflich genutzt werden
- Bürostuhl und Schreibtisch (bei beruflicher Nutzung)
- Pendlerpauschale
- Bahnticket für den Arbeitsweg
- Häusliches Arbeitszimmer, wenn es beruflich genutzt wird
- Kosten für Studium oder Ausbildung
- Berufsbekleidung
- Druckermaterialien
- Kosten für eine nötige Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung)
- Kosten für Inserate
- Beiträge für Mitgliedschaft in Verbänden und Kammern
- Bewerbungsmappe
- Porto für Bewerbungen
- Kosten für relevante PC-Programme
- Kosten für Tages- und Wochenzeitungen zur Stellensuche