Schlusssatz Bewerbung: Gute Beispiele fürs Anschreiben
Der Schlusssatz ist neben dem Einstieg der wichtigste Bestandteil des Anschreibens einer Bewerbung. Alles Wissenswerte rund um einen gelungenen Abschluss und gute Beispiele haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.
Er ist einer der wichtigsten Bestandteile des Anschreibens einer Bewerbung: der Schlusssatz. Ähnlich wie dem Einstieg kommt ihm eine hohe Bedeutung zu, da er meist besonders aufmerksam gelesen wird. Entsprechend wichtig ist eine gelungene Formulierung – in diesem Text geht es um gute Beispiele, um das eigene Anschreiben abzuschließen.
Schlusssatz im Anschreiben der Bewerbung: Kurz und auf den Punkt gebracht
Nur etwa drei bis fünf Minuten verwenden Personaler im Schnitt auf das Anschreiben einer Bewerbung – nicht viel Zeit also, lange Schachtelsätze zu entwirren und endlose Passagen zu lesen. Besser ist es darum grundsätzlich, das Anschreiben kurz zu halten und auf den Punkt zu formulieren. Länger als eine DIN-A4-Seite sollte der Text, in dem sich der Bewerber als idealer Kandidat für die offene Stelle präsentiert, deshalb keinesfalls sein.
Auch der Schlusssatz sollte nicht zu lang sein. Ein kurzer Absatz mit zwei bis vier kürzeren Sätzen ist nicht nur vollkommen ausreichend, sondern sollte auch nicht überschritten werden, um eine maximale Wirkung bei dem Entscheidungsträger zu erzielen.
Die Informationen, die im letzten Satz des Anschreibens enthalten sein sollten, variieren – je nachdem, was dem Bewerber dabei wichtig ist oder was der potenzielle Arbeitgeber in der Stellenausschreibung gefordert hat. Grundsätzlich ist hier der richtige Ort, um die eigene Motivation, für den Arbeitgeber tätig zu werden, zu bekräftigen und um auf ein mögliches Vorstellungsgespräch zu verweisen.
Nicht zu bescheiden formulieren – aber auch nicht aufdringlich
Ein wichtiger Bestandteil des Schlusssatzes ist dabei zum einen, die persönliche Eignung zu unterstreichen. Warum ist der Bewerber die ideale Besetzung für die offene Position? Motivation und Eignung können kurz und knackig zusammengefasst werden. Ebenfalls enthalten sein sollte unbedingt der Verweis auf den nächsten Schritt, nämlich das Vorstellungsgespräch.
Hier ist es essentiell, nicht zu bescheiden aufzutreten – aber auch nicht mit übertriebener Selbstsicherheit über das Ziel hinauszuschießen.
Aus diesem Grund hat der Konjunktiv im Schlusssatz des Anschreibens nichts verloren. Also keinesfalls: „Über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch würde ich mich freuen“ oder „Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören“. Dies klingt zwar einerseits höflich und zurückhaltend, wirkt aber nicht sonderlich stark. Der Kandidat schwächt mit einer solchen Formulierung die eigene Position ab. Leicht kann es so wirken, als sei der Bewerber selbst nicht überzeugt, die geeignete Besetzung für die vakante Position zu sein.
Stattdessen geht es beim Verweis auf das Vorstellungsgespräch um einen sogenannten Call-to-Action. Dieser der Werbebranche entlehnte Begriff beschreibt einen Handlungsaufruf. Damit soll eine unmittelbare Reaktion beim Leser oder dem Zielpublikum hervorgerufen werden – beispielsweise, eine App herunterzuladen oder eine Pizza zu bestellen, wenn schlicht der Suchbegriff in die Suchmaske eingegeben wird. Im Fall des Anschreibens geht es entsprechend darum, den Personaler indirekt aufzufordern, den Bewerber zu einem Gespräch einzuladen.
Dabei sollte unbedingt auf aktive Formulierungen zurückgegriffen werden. Klassische Formulierungen, mit denen der Kandidat kaum etwas falsch machen kann, sind beispielsweise: „Ich freue mich, Sie persönlich kennenzulernen“ oder „Auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freue ich mich sehr“.
Weitere optionale Bestandteile des Schlusssatzes: Jahresgehalt und Eintrittsdatum
Mögliche weitere Bestandteile des Schlusssatzes vom Anschreiben sind der Verweis auf einen möglichen Termin, zu dem der Bewerber beim neuen Arbeitgeber anfangen könnte, und die Gehaltsvorstellungen. Beide Informationen sollten nur erwähnt werden, wenn in der Stellenausschreibung explizit darum gebeten wurde.
Beide Informationen sind solche, die starken Einfluss auf den Erfolg einer Bewerbung haben können. Wer etwa angibt, erst in vier Monaten zur Verfügung zu stehen, hat dadurch unter Umständen schlechtere Karten als ein Mitbewerber, der die Stelle kurzfristiger antreten kann. Und jemand, der übermäßig viel Gehalt verlangt, kommt für den Arbeitgeber möglicherweise auch nicht in Frage – und wird gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn diese Informationen also nicht verlangt werden, sollten sie auch nicht erwähnt werden. Das mindert das Risiko, die Attraktivität der eigenen Bewerbung in den Augen des Personalers zu senken.
Umgekehrt gilt: Werden diese Informationen in der Stellenausschreibung explizit gefordert, sollten sie auch unbedingt Bestandteil des Anschreibens und damit des Schlusssatzes sein. Andernfalls schmälert der Kandidat seine Chancen um den Job – zeigt er doch, dass er nicht in der Lage ist, eine Anweisung umzusetzen. Wer seine Gehaltsvorstellungen gar nicht erst angeben möchte, sondern auf das persönliche Gespräch verweist, bürdet dem Personaler das Risiko auf, dass diese zu hoch und damit ein Ausschlusskriterium sind. Die Zeit für dieses Gespräch hätte sich der Arbeitgeber in diesem Fall sparen können.
Ebenfalls im Schlusssatz an der richtigen Stelle ist der mögliche Hinweis auf Vertraulichkeit. Wer beim alten Arbeitgeber noch gar nicht gekündigt hat, möchte vermutlich nicht, dass die Nachricht von seiner Bewerbung bei diesem Arbeitgeber die Runde macht. Entsprechend könnte dem Schlusssatz dann eine Bitte um Stillschweigen hinzugefügt werden: „Da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, meine Bewerbung bei Ihnen vertraulich zu behandeln“.
Schlusssatz Bewerbung: Auf allzu selbstsichere Formulierungen verzichten
So manch ein Bewerber hat es mittlerweile verinnerlicht: Bloß das eigene Licht in der Bewerbung nicht unter den Scheffel stellen! Während der Konjunktiv im Verweis auf das Vorstellungsgespräch so etwas wie die Todsünde des Anschreibens ist, sollte jedoch auch auf übertrieben selbstsicher wirkende Formulierungen unbedingt verzichtet werden. Wer mit seiner Formulierung drängelt oder den Entscheidungsträger gar unter Druck setzt, wird damit selten Erfolg haben.
Unbedingt abgesehen werden sollte deshalb von Formulierungen wie: „Ich melde mich nächste Woche am [Tag] um [Uhrzeit] bei Ihnen, damit wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren können“. Auch „In drei Wochen könnte ich bereits an meinem neuen Schreibtisch sitzen. Lassen Sie uns die Details baldmöglichst in einem Vorstellungsgespräch klären“ ist ein negatives Beispiel für einen Schlusssatz. Solche Formulierungen wirken viel zu aufdringlich und wenig professionell.
Ebenfalls verzichtet werden sollte auf Fragen. Schreiben Sie also nicht: „Wann darf ich Sie auch persönlich von meiner Eignung für die ausgeschriebene Stelle als [Stellenbezeichnung] überzeugen?“ oder „Habe ich Ihr Interesse wecken können?“
Beispiele für gelungene Schlusssätze einer Bewerbung
Grundlegend gilt: Wer nicht gerade in der Werbebranche oder einem anderen kreativen Beruf tätig ist, sollte beim Schlusssatz eher eine konservative, aber akzeptierte und bewährte Formulierung wählen. Andernfalls ist das Risiko groß, mit dem Schlusssatz negativ aufzufallen. Standard-Formulierungen sind beispielsweise:
- „Über eine Einladung zum persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.“
- „Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und von meiner Eignung für die offene Stelle als [Stellenbezeichnung] zu überzeugen.“
- „Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.“
Wer zusätzlich auf die eigene Eignung verweisen möchte, kann dies so formulieren:
- „Sie sehen, dass ich die von Ihnen gewünschten Kenntnisse und Fähigkeiten für die Stelle als [Stellenbezeichnung] mitbringe. Gerne erläutere ich Ihnen meine Eignung auch in einem persönlichen Gespräch.“
- „Mit meinen Fähigkeiten als [Beispiel] möchte ich gerne zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen. Auf eine positive Rückmeldung Ihrerseits freue ich mich daher sehr.“
Wer Gehalt und/oder ein mögliches Eintrittsdatum nennen soll, kann dies beispielsweise so formulieren:
- „Bedingt durch eine dreimonatige Kündigungsfrist stehe ich Ihnen ab dem 1. September gerne zur Verfügung.“
- „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 38.000 Euro brutto pro Jahr. Da ich derzeit selbständig tätig bin, könnte ich kurzfristig bei Ihnen anfangen.“
- „Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft zum 31. August aus. Ab dem 1. September stehe ich Ihnen dann gerne zur Verfügung.“
Wer noch weitere Informationen im Schlusssatz unterbringen muss, kann auf Formulierungen wie die folgende zurückgreifen:
- „Da ich mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, meine Bewerbung bei Ihrer Firma vertraulich zu behandeln.“
Zu beachten ist bei allen Beispielen: Diese sollten unbedingt auf die persönliche Situation übertragen werden. Auch die Formulierung sollte zur Tonalität des restlichen Textes passen. Diese Beispiele sind daher Anregungen, die kritisch geprüft und gegebenenfalls verändert werden sollten, damit sie zum eigenen Anschreiben passen.