Bewerbung nach der Kündigung: So steigern Sie Ihre Chancen auf einen neuen Job
Für viele Menschen ist es ein Schock, wenn ihnen die Kündigung ausgesprochen wird. Für viele beginnt damit nicht nur eine Phase der finanziellen Unsicherheit, sondern auch der Selbstzweifel. Lange Zeit, den Rückschlag zu verarbeiten, bleibt den meisten jedoch nicht. Oft ist der Druck groß, möglichst schnell eine neue Stelle zu finden.
Damit das klappt, haben wir Ihnen einige wichtige Tipps zu Ihrer Bewerbung nach der Kündigung zusammengestellt. Unter anderem geht es darum, ob Sie Ihre Kündigung im Anschreiben erwähnen sollten, wie Sie die Kündigung im Lebenslauf darstellen können und was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitszeugnis nicht gut ausgefallen ist.
Die Kündigung in der Bewerbung thematisieren?
Es gibt viele Gründe, wegen derer Arbeitnehmer ihren Job verlieren können. Der Arbeitgeber kann insolvent sein oder es müssen Stellen gekürzt werden. Vielleicht kamen Sie aber auch einfach nicht mit dem neuen Chef klar oder haben Ihre Aufgaben nicht wie vertraglich vereinbart erfüllt. Oder Sie selbst haben entschieden, dass es Zeit für etwas Neues ist, und von sich aus die Kündigung eingereicht.
Die Umstände Ihrer Kündigung wirken sich gravierend darauf aus, ob und wie Sie Ihre Kündigung in einer Bewerbung thematisieren sollten. Je weniger sich die Kündigung auf Ihre Fähigkeiten als Mitarbeiter bezieht, desto offener können – und gegebenenfalls sollten – Sie damit auch umgehen.
Im Vorstellungsgespräch wird die Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit zur Sprache kommen. Es liegt an Ihnen, ob Sie die Gründe hierfür schon in Ihrer Bewerbung andeuten möchten oder nicht. Falls Sie die Kündigung in der Bewerbung ansprechen möchten, ist das prinzipiell im Lebenslauf oder dem Anschreiben möglich.
Wie Sie im Lebenslauf mit der Kündigung umgehen können
Ob und wie Sie die Kündigung im Lebenslauf thematisieren können, hängt wiederrum davon ab, warum – und wann – Ihnen gekündigt wurde oder Sie selbst Ihren Job aufgegeben haben. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Einerseits interessiert den möglichen Arbeitgeber natürlich, warum Sie Ihren Job wechseln müssen. Andererseits sind Sie nicht gezwungen, mehr als nötig dazu zu sagen. Wägen Sie deshalb ab, was Ihnen förderlich erscheint. Wenn es Ihnen nachteilig erscheint, die Gründe für die Kündigung zu erwähnen, dann verzichten Sie darauf.
Szenario 1: Ihnen wurde schon vor einiger Zeit gekündigt
Nehmen wir an, Ihnen wurde gekündigt – und das schon vor etwas längerer Zeit. Abhängig von den Gründen für die Kündigung können Sie diese im Lebenslauf hinter der betreffenden beruflichen Station erwähnen. Das könnte etwa so aussehen: Sie nennen zunächst wie üblich den Zeitraum, in dem Sie in dieser Position tätig waren. Dann nennen Sie Ihre Position und das Unternehmen. In Klammern können Sie in aller Kürze etwas zu den Kündigungsgründen sagen, etwa: „Einvernehmliche Trennung im Zuge einer Neuausrichtung der Abteilung“.
Wenn Sie schon länger auf der Suche nach einem neuen Job sind, ist wichtig, dass Sie sich als weiterhin aktiv und engagiert darstellen. Möglicherweise nutzen Sie die Zeit zwischen Jobs, um sich tiefergehende Kenntnisse in einem bestimmten Bereich über einen Kurs anzueignen. Das sollten Sie unbedingt im Lebenslauf erwähnen – in diesem Fall unter der Rubrik „Weitere Fähigkeiten“. Je mehr es danach aussieht, dass Sie sich aktiv um eine neue Stelle bemühen und Ihre Qualifikationen verbessern, desto weniger negativ wirkt es, dass Sie arbeitslos sind.
Szenario 2: Ihnen wurde wegen äußerer Umstände gekündigt
Möglicherweise musste Ihre Firma Insolvenz anmelden, oder es gab eine größere Umstrukturierung, die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen einhergingen. Solche Gründe machen eine Kündigung aus Sicht eines potenziellen neuen Arbeitgebers weniger problematisch – und können deshalb auch in der Bewerbung angegeben werden.
Das können Sie auf die eben schon beschriebene Weise tun bei der entsprechenden Station im Lebenslauf tun. Ein Muss ist dies jedoch nicht; Sie können das Ende der Zusammenarbeit mit Ihrem letzten Arbeitgeber im Lebenslauf auch völlig unkommentiert lassen. Da Sie die Kündigung nicht selbst verschuldet haben, ist es jedoch empfehlenswert, dies zu verdeutlichen.
Szenario 3: Ihnen wurde verhaltensbedingt oder personenbedingt gekündigt
Für einen möglichen neuen Arbeitgeber ist diese Variante die schwierigste Ausgangssituation, weil sie Zweifel an Ihrer grundlegenden Eignung hervorrufen können. Das macht es auch für Sie als Bewerber besonders schwer, abzuwägen, wie viel Sie zur Kündigung sagen sollten. Am besten ist es, wenn Sie dazu im Lebenslauf nichts sagen. Für die entsprechende Frage im Vorstellungsgespräch sollten Sie sich jedoch eine Antwort überlegen. Zeigen Sie mit Ihrer Erklärung, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben.
Szenario 4: Sie haben selbst gekündigt
Wenn jemand selbst gekündigt hat, dann sagt das nichts über seine Qualitäten als Arbeitnehmer aus – es sei denn, der Arbeitgeber hätte das Beschäftigungsverhältnis ansonsten ebenfalls beendet. Das weiß ein potenzieller neuer Arbeitgeber jedoch nicht. Sie können die Eigenkündigung im Lebenslauf in Klammern hinter der Nennung Ihres Arbeitgebers erwähnen. Das kann mögliche Zweifel an Ihrer Eignung beim möglichen Arbeitgeber zerstreuen.
Die Kündigung im Anschreiben erklären?
Auch das Anschreiben ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Kündigung erklären könnten. Das Wörtchen „könnten“ sagt es schon: In den meisten Fällen ist das nicht ratsam. Normalerweise gehen Sie im Bewerbungsschreiben darauf ein, warum Sie die richtige Person für den angestrebten Job sind und warum Sie eine Mitarbeit beim betreffenden Unternehmen reizt. Die Kündigung zu erklären, könnte bedeuten, dass Sie für diese wichtigen Punkte weniger Platz zur Verfügung hätten. Aus diesem Grund ist es meist besser, auf Erklärungen zu verzichten.
Sie können die Kündigung jedoch auch in einem Nebensatz erläutern. Das könnte zum Beispiel so klingen: „Nach der von mir ausgegangenen Kündigung meines Arbeitsverhältnisses bei [Unternehmen] suche ich nun eine neue Herausforderung“.
Erwähnt werden kann die Kündigung auch, wenn es um den frühestmöglichen Eintrittstermin geht. Diese Information verlangen viele Unternehmen von ihren Bewerbern. Sie können dann etwa schreiben: „Aufgrund meiner betriebsbedingten Kündigung bin ich flexibel für Sie einsatzbereit“. Auch hier gilt jedoch: Je wahrscheinlicher es ist, dass die Kündigung ein schlechtes Licht auf Sie wirft, desto eher sollte sie gar nicht thematisiert werden.
Was ist, wenn das Arbeitszeugnis nicht gut ausgefallen ist?
Arbeitszeugnisse bisheriger Stellen sind aus Sicht eines möglichen Arbeitgebers sehr interessant. Über die Bewertung früherer Arbeitgeber können sie sich ein besseres Bild eines Kandidaten verschaffen. Aus diesem Grund sollten die aktuellsten Arbeitszeugnisse auch unbedingt in die Bewerbung integriert werden – theoretisch zumindest.
Doch was ist, wenn sie im Rahmen einer unschönen Kündigung ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben? Sollten Sie es dann trotzdem anhängen, auch wenn es Ihre Chancen auf einen neuen Job nicht eben verbessert? Es kommt darauf an. Falls Sie das Arbeitszeugnis etwa anfechten, lassen Sie es in jedem Fall aus der Bewerbung heraus. Arbeitgeber wissen, dass es oft etwas dauern kann, bis frühere Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nach dem Ende der Zusammenarbeit ausgestellt haben. Sie können deshalb darauf hoffen, dass es nicht negativ auffällt, dass das aktuelle Zeugnis fehlt.
Problematisch kann das Zeugnis auch dann sein, wenn darin auf die Gründe der Kündigung eingegangen wird. Falls Sie die Kündigung selbst verschuldet haben, kann das durch das Zeugnis herauskommen. Auch dann sollten Sie überlegen, ob Sie das Zeugnis nicht lieber weglassen.
Je länger der betreffende Job jedoch zurückliegt, desto eher sollten Sie das Arbeitszeugnis auch dann für neue Bewerbungen verwenden, wenn es nur mittelmäßig ausgefallen ist. Ein fehlendes Zeugnis weckt häufig negativere Assoziationen bei Personalverantwortlichen als ein nicht ganz so gutes Zeugnis.
Die Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären
Egal, wie Sie in Ihrer Bewerbung mit der Kündigung umgehen: Im Bewerbungsgespräch können Sie sich darauf einstellen, dass das Thema zur Sprache kommt. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, was Sie dazu sagen möchten. Das ist nicht nur wichtig, damit Sie eine gute Begründung parat haben, wenn Sie den Job aus eigenem Verschulden verloren haben. Auch, wenn Sie sich von Ihrem Arbeitgeber getrennt haben, weil Ihr Chef durch seine cholerische Art für ein schlechtes Betriebsklima gesorgt hat, ist eine durchdachte – und sachliche – Erklärung wichtig.
Sie müssen sich nicht rechtfertigen für Ihre Kündigung, sollten aber dennoch einige Sätze dazu sagen können. Versuchen Sie, die Kündigung möglichst positiv und unverfänglich darzustellen. Eines sollten Sie jedoch nicht tun: lügen. Das ist nicht nur keine gute Basis für ein neues Beschäftigungsverhältnis, sondern kann im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, wenn die Lüge auffliegt. Das Vertrauensverhältnis ist dann oft irreparabel beschädigt und eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich.
Reden Sie nicht schlecht über Ihren ehemaligen Chef
Genauso wenig wie Sie im Vorstellungsgespräch lügen sollten, sollten Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber schlechtreden. Sie mögen gefrustet sein, Ihre Probleme mit dem Arbeitgeber mögen für Ihre Kollegen, Ihre Familie und Freunde nachvollziehbar sein – aber offen ansprechen sollten Sie das im Vorstellungsgespräch nicht. Legen Sie sich lieber eine möglichst neutrale Formulierung zurecht, die ausdrückt, dass es nicht an Ihnen lag, ohne aber gleichzeitig dem Arbeitgeber den schwarzen Peter zuzuschieben.