Bewerben aus der Festanstellung: Tipps für die Jobsuche im laufenden Arbeitsverhältnis
Viele Bewerber, die sich um einen neuen Job bemühen, haben ihren alten Job noch gar nicht gekündigt. Das ist einerseits eine komfortable Lage, denn der Druck, rasch eine neue Anstellung zu finden, ist meist gering. Andererseits spielt Diskretion eine wichtige Rolle – schließlich soll der (Noch-)Arbeitgeber nicht erfahren, dass Sie sich anderswo umsehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie sich aus der Festanstellung heraus um eine neue Stelle bemühen.
Eine Bewerbung aus der Festanstellung bietet viele Vorteile – und ein gewisses Risiko
Es gibt viele denkbare Situationen, in denen Arbeitnehmer überlegen, den Job zu wechseln. Bei manchen mag das nur eine fixe Idee sein, andere verfolgen den Plan ernsthaft. Ohne ihren alten Job gekündigt zu haben, gehen solche Arbeitnehmer auf die Suche nach einer vielversprechenden neuen Stellung.
Das hat viele Vorteile. Einerseits bietet Ihnen dieses Vorgehen die größtmögliche Sicherheit. Wenn Sie kündigen, ohne einen neuen Job in Aussicht zu haben, sind Sie darauf angewiesen, rechtzeitig etwas zu finden, um Ihre Miete und Ihre Rechnungen zahlen zu können. Bei einer Bewerbung aus einer ungekündigten Stellung heraus haben Sie dieses Risiko nicht. Wenn Sie nichts finden, haben Sie trotzdem ein regelmäßiges Einkommen.
Außerdem können Sie sich in dieser Ausgangssituation erlauben, Angebote abzulehnen, weil diese Ihren Vorstellungen nicht vollumfänglich entsprechen. Genauso können Sie ein höheres Risiko eingehen, wenn es etwa um Gehaltsverhandlungen oder die weiteren Details eines möglichen neuen Jobs geht. Denn Sie wissen: Wenn es nicht klappt, habe ich immer noch meinen alten Job.
Was, wenn Ihr aktueller Arbeitgeber erfährt, dass Sie den Job wechseln möchten?
Andererseits besteht immer ein gewisses Risiko, wenn Sie sich trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses anderswo bewerben. Ihr aktueller Arbeitgeber könnte von Ihren Plänen erfahren – und wäre wahrscheinlich nicht begeistert. Falls Sie doch bleiben, kann das das Vertrauen schädigen. Ihr Arbeitgeber denkt dann womöglich, dass Sie bei der nächsten Gelegenheit weg sind.
Das könnte dazu führen, dass bei Beförderungen andere zum Zuge kommen. Sofern Sie den Job wechseln möchten, weil für Sie feststeht, dass Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber keine Zukunft mehr haben, ist dieses Risiko vermutlich eines, das Sie in Kauf nehmen müssen. Wenn Sie jedoch schlicht interessiert sind, welche Optionen Sie noch haben, kann das heimliche Bewerben zu einem echten Problem werden, wenn es auffliegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei Ihren Bewerbungen besonders diskret und umsichtig vorgehen.
Tipps für ein diskretes Vorgehen
Sofern Sie nicht möchten, dass Ihr jetziger Chef von Ihrer Bewerbung bei einem anderen Unternehmen erfährt, sollten Sie mit Diskretion vorgehen. Das betrifft einerseits Ihr eigenes Verhalten. Dazu gehört es etwa, dass Sie nicht unvorsichtig sind. Überlegen Sie gut, wen Sie in Ihre Pläne einweihen. Selbst, wenn Sie es im Büro nur zwei besonders guten Kollegen erzählen, kann es sein, dass diese sich wiederrum im Vertrauen an andere Kollegen wenden – und schon weiß es bald das ganze Büro, inklusive Ihres Chefs. Am besten ist es deshalb, wenn Sie dafür sorgen, dass es im Büro niemand weiß – selbst, wenn es Ihnen schwerfällt, Stillschweigen zu bewahren.
Auch Ihre Social-Media-Aktivitäten können verdächtig wirken
Achten Sie auch darauf, was man über Sie in sozialen Netzwerken lesen kann. Es sollte sich von selbst verstehen, dass Sie bei Social-Media-Seiten nichts über Ihren geplanten Jobwechsel posten sollten. Selbst, wenn Sie nicht mit Ihrem Vorgesetzten bei Facebook oder anderswo befreundet sind, können sich solche Neuigkeiten schnell verbreiten. Falls Sie Karrierenetzwerke wie Xing oder LinkedIn nutzen: Bedenken Sie, dass es auffallen kann, wenn Sie dort plötzlich sehr viel aktiver sind als sonst oder Ihr Profilbild verändert haben.
Für neugierige Blicke sorgen Sie vermutlich, wenn Sie plötzlich in förmlicher Kleidung an der Arbeit erscheinen und sonst eher leger angezogen sind. Wenn Sie dann plötzlich eine lange Mittagspause einlegen oder früher gehen, kann leicht der Verdacht aufkommen, dass Sie zu einem Vorstellungsgespräch gefahren sind. Genauso sollten Sie natürlich nicht den PC an der Arbeit nutzen, um nach spannenden Stellenangeboten Ausschau zu halten. Auch den Anruf eines anderen Unternehmens während der Arbeitszeit anzunehmen, ist ein No-Go. Rufen Sie lieber in der Pause zurück oder verlassen Sie kurz das Büro.
Damit der aktuelle Arbeitgeber nichts von Ihrem Wunsch zur Veränderung erfährt, sollten Sie auch den möglichen neuen Arbeitgeber um Diskretion bitten. Das geht zum Beispiel über einen Sperrvermerk in der Bewerbung.
Was beim Anschreiben wichtig ist: Sperrvermerk und Begründung der Jobsuche
Damit Ihr Arbeitgeber nicht erfährt, dass Sie sich anderswo bewerben, sollten Sie einen Sperrvermerk in Ihre Bewerbung integrieren. Damit machen Sie deutlich, dass Sie sich in einer ungekündigten Anstellung befinden und wünschen, dass Ihre Bewerbung vertraulich behandelt wird.
Der Sperrvermerk findet sich als Satz im Anschreiben Ihrer Bewerbung. Er befindet sich meist am Ende des Anschreibens und kann zum Beispiel so lauten: „Da ich mich im Moment in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie höflich darum, meine Bewerbung bei Ihnen vertraulich zu behandeln“. Ein Sperrvermerk stellt eine Pflicht zur Verschwiegenheit für den möglichen künftigen Arbeitgeber dar. Hält er sich nicht daran, kann das Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Wenn Sie einen Sperrvermerk in Ihre Bewerbung integrieren, sollten Sie sicherstellen, dass die Bitte um Diskretion auch auffällt. Zusätzlich zu dem Satz in Ihrem Anschreiben können Sie schon im Betreff der E-Mail um Verschwiegenheit bitten. Dennoch sollte Ihr eigentliches Anliegen dort ebenfalls beschrieben werden. Die Kombination aus beidem kann zum Beispiel so klingen: „Bitte vertraulich behandeln – Bewerbung als [Position]“.
Den angestrebten Jobwechsel im Anschreiben begründen
Arbeitgeber interessiert es, warum Bewerber bei Ihnen einsteigen möchten. Nicht nur die Motivation, für dieses Unternehmen tätig zu werden, ist dabei wichtig. Auch die Frage, warum der andere Job aufgegeben wird, spielt eine Rolle. Deshalb können Sie im Anschreiben auf diese Frage eingehen und den Jobwechsel begründen. Ein Muss ist es jedoch nicht.
In manchen Fällen gibt es äußere Umstände, die den Wunsch nach einem neuen Job bedingen. Dann können Sie diese in der Regel auch problemlos ehrlich benennen – etwa, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen möchten und der alte Job dann zu weit entfernt ist.
Schwieriger ist es, wenn Sie im aktuellen Job inhaltlich unzufrieden sind oder mit dem Chef nicht klarkommen. Denn negativ sollten Sie sich an dieser Stelle keinesfalls über Ihren jetzigen Arbeitgeber äußern – selbst, wenn es aus Ihrer Sicht nachvollziehbar wäre. Das ist einfach kein guter Stil. Falls eine ehrliche Begründung des Wechsel-Wunsches nicht infrage kommt, verzichten Sie besser auf Erklärungen. Stellen Sie lieber in den Vordergrund, warum Sie Ihre Fähigkeiten so gerne bei diesem Arbeitgeber einsetzen möchten.
Den aktuellen Arbeitgeber im Lebenslauf anonym nennen?
Je nachdem, wie gravierend es wäre, wenn Ihr jetziger Chef von Ihrer Bewerbung erfahren würde, können Sie dessen Informationen in Ihrem Lebenslauf auch anonymisieren. Gerade, wenn es sich bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber um ein angesehenes Unternehmen handelt, kann es zwar ein leichter Nachteil sein, wenn dem Empfänger Ihrer Bewerbung nicht klar ist, für wen Sie arbeiten. Dennoch gehen Sie so auf Nummer sicher. Falls Sie sich für die Anonymisierung entscheiden, beschreiben Sie den Arbeitgeber stattdessen allgemeiner. Etwa so: „großes IT-Unternehmen“ oder „mittelständischer Garten- und Landschaftsbau-Betrieb“.
Sie können auch angeben, dass Sie erst im Vorstellungsgespräch den Namen Ihres jetzigen Arbeitgebers verraten möchten. So kann sich der potenzielle Arbeitgeber darauf einstellen, dass er zumindest zeitnah erfährt, um wen es sich handelt.
Noch ein Tipp: Wenn Sie sich für dieses Vorgehen entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass ein möglicher Arbeitgeber Ihren jetzigen Arbeitgeber nicht anderweitig in Erfahrung bringen kann – etwa über Ihr Profil bei einem Karrierenetzwerk wie Xing, in dem Sie diesen nennen.
Was ist mit dem aktuellen Arbeitszeugnis?
Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Beleg Ihrer Fähigkeiten und Ihres Werts als Mitarbeiter. Gerade das aktuellste Arbeitszeugnis ist meist auch das wichtigste. Das kann zum Problem werden, wenn Sie sich aus einer Festanstellung heraus bewerben – zumindest aus Sicht von Bewerbern.
Seien Sie jedoch beruhigt: Wenn klar ist, dass Sie Ihren Job noch nicht gekündigt haben, erwartet ein potenzieller Arbeitgeber auch nicht zwingend ein Arbeitszeugnis. Alternativ können Sie ein Zwischenzeugnis anfordern. Das erregt jedoch leicht Verdacht.
Nutzen Sie deshalb jede Gelegenheit, in der äußere Umstände eine gute Begründung für den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis liefern. Wenn etwa Ihre Abteilung umstrukturiert wird oder es einen Wechsel in der Chefetage gibt, wirkt der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis weniger ungewöhnlich. Auch Mitarbeitergespräche sind ein guter Anlass, um nach einer Beurteilung zu fragen.
Falls sich die Gelegenheit jedoch nicht ergibt, ist es auch in Ordnung, wenn kein aktuelles Zeugnis Ihres jetzigen Arbeitgebers beiliegt.
Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit?
Sie wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen? Glückwunsch! Jetzt stehen Sie aber womöglich vor dem Problem, dass das Gespräch in Ihrer Arbeitszeit stattfinden soll. Was tun? Wenn möglich, beantragen Sie Urlaub.
Oder Sie legen das Gespräch von vornherein so, dass es am Rande Ihrer Arbeitszeiten stattfindet. Das ist jedoch nicht immer möglich, denn auch Personalverantwortliche wollen irgendwann nach Hause gehen. In manchen Fällen kann es jedoch möglich sein, einen Termin am frühen Morgen, am späteren Nachmittag oder frühen Abend zu vereinbaren. Scheuen Sie sich nicht, darum zu bitten.
Es ist nicht empfehlenswert, einfach krank zu machen, wenn Sie in Wahrheit zum Bewerbungsgespräch eingeladen sind. Falls Sie dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Abmahnung.
Der richtige Zeitpunkt für die Kündigung
Das Vorstellungsgespräch lief gut, das Jobangebot liegt auf dem Tisch – es wird Zeit für die Kündigung beim alten Arbeitgeber! Oder doch nicht? Bevor Sie Ihren bisherigen Job aufgeben, sollten Sie abwarten, bis Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
Sonst riskieren Sie, dass es am Ende – aus welchen Gründen auch immer – doch nicht klappt mit der neuen Stelle. Dann stehen Sie womöglich ohne Job da – oder müssen Ihren Arbeitgeber bitten, die Kündigung zurücknehmen zu dürfen. Das sind keine guten Voraussetzungen für eine weitere Zusammenarbeit. Warten Sie deshalb mit der Kündigung, bis alles in trockenen Tüchern ist.