Bewerbung um einen Arbeitsplatz schreiben

Ohne eine überzeugende Bewerbung scheitert der Wunsch nach einer bestimmten Stelle schon vor dem Vorstellungsgespräch. Wir erklären, worauf es dabei ankommt – und wie man den potenziellen künftigen Arbeitgeber von den eigenen Qualitäten überzeugt.

Egal, ob es sich um den ersten Job nach der Ausbildung oder einem Studium handelt, der aktuelle Arbeitsvertrag in absehbarer Zeit ausläuft oder man sich beruflich neu orientieren möchte – auf dem Weg zu einem Job muss zunächst eine überzeugende Bewerbung verfasst werden. Was dabei beachtet werden muss, welche Bestandteile die Bewerbung um einen Arbeitsplatz enthält oder optional enthalten kann und welche Fehler vermieden werden sollten, darum geht es in den nächsten Absätzen.

Vorlage / Muster: Bewerbungsvorlage
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Erfolg hat oftmals nur eine individuelle Bewerbung

Eine gelungene Bewerbung ist in jedem Fall eine individuelle Bewerbung. Viele Bewerber machen den großen Fehler, einmal ein Bewerbungsanschreiben zu verfassen und das dann inklusive Lebenslauf und Anlagen an mehrere Ansprechpartner zu schicken. Oft werden dabei sogar nur der Name des Ansprechpartners und die Berufsbezeichnung der ausgeschriebenen Stelle verändert – oder minimale Passagen im Anschreiben. So etwas fällt dem Personaler in aller Regel jedoch sofort auf – überzeugend darlegen, warum er bei genau diesem Arbeitgeber genau diese Stelle ausfüllen möchte, kann ein Bewerber auf diese Art und Weise nämlich nicht.

Genau diese Punkte sind es jedoch, die den Ausschlag darüber geben, ob eine Bewerbung erfolgreich ist oder nicht. Die Motivation des Bewerbers muss ersichtlich sein, und seine Qualifikationen und der berufliche Hintergrund müssen in den Augen der Entscheidungsträger zu der ausgeschriebenen Stelle passen.

Bewerbung um einen Arbeitsplatz schreiben

Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ist Eigeninitiative gefragt

Eine individuell verfasste Bewerbung beginnt schon bei der Ansprache des richtigen Ansprechpartners im Anschreiben. Gar nicht so selten ist in der Ausschreibung einer Stelle kein Ansprechpartner namentlich genannt. Viele Bewerber machen sich nicht die Mühe, diesen in Erfahrung zu bringen. Dabei lässt sich diese Information meist mit einem kurzen Telefonat rasch herausfinden. Aus der Masse der Bewerbungen stechen solche individuell adressierten Schreiben dann sofort heraus – und fallen positiv auf. Schließlich hat sich der Kandidat die Mühe gemacht, den Namen in Erfahrung zu bringen – und damit seine Motivation, bei diesem Unternehmen tätig zu werden, deutlich gemacht.

Das Anschreiben gehört neben dem Lebenslauf zu den wichtigsten Bestandteilen einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Hier macht der Bewerber seine Motivation deutlich, bei einem bestimmten Arbeitgeber tätig zu werden. Auch seine eigene Qualifikation streicht er, immer mit Bezug auf die ausgeschriebene Stelle, heraus. Unbedingt sollte dem Personaler nach der Lektüre des Anschreibens klar sein, warum er genau diesen Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einladen sollte. Viele Bewerber machen beim Anschreiben den Fehler, nicht deutlich genug zu machen, warum sie genau bei diesem Arbeitgeber tätig werden wollen. Diese Passage ist jedoch essentiell – schließlich zeigt sie nicht nur, warum der Kandidat so gerne zur betreffenden Firma wechseln möchte, sondern auch, dass er sich gründlich über diese und ihr Tätigkeitsfeld informiert hat.

Das Anschreiben sollte nicht mehr als eine Seite umfassen. Im Anschluss an die abschließende Grußformel und die Unterschrift des Kandidaten kann auf die Anlagen der Bewerbung verwiesen werden. Meist reicht dazu schlicht das Wort „Anlagen“ ganz am Ende des Dokuments. Manche Kandidaten entscheiden sich, gerade bei vielen Anlagen, auch dafür, hier ein kurzes Anlagenverzeichnis zur besseren Übersicht zu erstellen.

Aus dem Lebenslauf geht die Qualifikation des Bewerbers für den Arbeitsplatz hervor

Der wichtigste Bestandteil einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz ist neben dem schon erwähnten Anschreiben der Lebenslauf. Dieser wird nach dem Anschreiben, das in aller Regel an erster Stelle einer Bewerbung steht, eingeordnet. Er ist, sofern dies nicht ausdrücklich anders gewünscht ist, in tabellarischer Form verfasst. Auch ein Foto des Bewerbers gehört in dieses Dokument. An oberster Stelle stehen seine Kontaktdaten, dann folgen die berufliche Erfahrung und der Bildungsweg des Kandidaten. Die Reihenfolge der gelisteten Erfahrungen ist in der Regel anti-chronologisch, das heißt, dass die jüngsten Erfahrungen an oberer Stelle genannt werden und weiter unten die schon länger zurückliegenden Qualifikationen folgen.

Kandidaten mit wenig oder keiner Berufserfahrung können auch praktische Erfahrungen listen, also etwa Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten, sofern dies für den ausgeschriebenen Job relevant ist. Auch weitere Erfahrungen, etwa Auslandsaufenthalte, können im Lebenslauf genannt werden. Zwar sind vor allem Letztere bei vielen jungen Bewerbern schon fast Standard geworden, jedoch erhoffen sich viele Personaler von solchen Erfahrungen meist eine gewisse persönliche Reife des betreffenden Kandidaten, die ein anderer vielleicht nicht hat. Sie werden also in aller Regel positiv aufgenommen.

Neben den fachlichen und akademischen Qualifikationen werden am Ende des Dokuments auch Hobbies des Bewerbers genannt. Dabei sollte sich der Kandidat auf einige wenige Tätigkeiten beschränken, die idealerweise im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen. Der Lebenslauf sollte nicht länger als zwei Seiten umfassen.

Während viele Bewerber verinnerlicht haben, dass das Anschreiben für jeden möglichen Auftraggeber verändert und individuell auf diesen zugeschnitten werden sollte, legen viele immer wieder denselben Lebenslauf bei. Dies ist zwar weniger schlimm als immer dasselbe Anschreiben zu verschicken, aber auch hier bieten sich Möglichkeiten der Individualisierung. Gerade bei Menschen, die schon einige Berufserfahrung gesammelt haben, muss meist ohnehin selektiert werden, weil das Dokument sonst leicht den Rahmen sprengt. Hier bietet es sich an, den Fokus auf jene Tätigkeiten und Erfahrungen zu legen, die die Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle ganz besonders unterstreichen.

Arbeitszeugnisse gehören in jede Bewerbung

Anschreiben und Lebenslauf gehören in jede Bewerbung – von eher informellen oder gar mündlichen Bewerbungen einmal abgesehen. Doch auch andere Dokumente gehören in die Bewerbungsmappe. Manche davon sollten unbedingt beigelegt werden, andere sind optional. Zu den Nachweisen, die in die Bewerbung gehören, zählen etwa Arbeitszeugnisse. Hier sollten die am jüngsten zurückliegenden Zeugnisse in jedem Fall beigelegt werden. Falls dies unterbleibt, wirkt dies meist auf den Personaler negativer als eine nicht ganz so positive Bewertung durch den ehemaligen Arbeitgeber. Leicht kommt in diesem Fall das Gefühl auf, der Bewerber wolle etwas verschleiern. Um den Umfang der Bewerbung nicht zu sprengen, sollten nur die jüngsten drei Tätigkeiten auf diese Weise belegt werden.

Auch weitere Zeugnisse, etwa von Praktika, können – je nach Berufserfahrung und sonstiger Qualifikation des Bewerbers – Eingang in die Bewerbung finden. Ebenso verhält es sich mit Empfehlungsschreiben und Referenzen. Um solche Schreiben kann ein freiberuflicher Mitarbeiter seine Kunden und Vorgesetzten bitten. Hierbei ist jedoch essentiell, dass diese wirklich positiv ausfallen. Wer Grund zur Annahme hat, dass der frühere Chef nicht sonderlich zufrieden mit der eigenen Arbeit gewesen ist, sollte darauf verzichten, ihn um eine Referenz zu bitten. Dem Personaler würde sonst auffallen, dass die vermeintlich positive Bewertung nur halbherzig verfasst ist.

Mögliche weitere Bestandteile der Bewerbung sind ein Deckblatt, Arbeitsproben, ein Motivationsschreiben sowie weitere Nachweise.

Das Deckblatt ist optional. Es ist umstritten, inwieweit sich der Bewerber mit einem solchen einen Gefallen tut oder nicht. Es wird nach dem Anschreiben und vor dem Lebenslauf einsortiert und enthält die wichtigsten Kontaktdaten des Bewerbers. Außerdem ist die ausgeschriebene Stelle dort genannt. Ein großes Foto des Bewerbers schmückt diese Seite. Sie soll für Wiedererkennungswert sorgen und dem Personaler helfen, alle wichtigen Informationen über den Kandidaten auf einen Blick präsent zu haben. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich Informationen mit den Angaben im Lebenslauf doppeln. Kritiker halten ein solches Deckblatt deshalb für redundant.

Weitere Bestandteile einer Bewerbung für einen Arbeitsplatz

Wer in einem kreativen Beruf tätig ist, etwa in der Werbebranche oder im Journalismus, wird in der Stellenausschreibung vermutlich aufgefordert, Arbeitsproben in der Bewerbung mitzuschicken. Diese gehören entsprechend in die Anlagen. Möglicherweise ist auch ein Motivationsschreiben gefordert. Dies ist bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz zwar eher selten; Standard ist es eher bei der Bewerbung um ein Stipendium. Gleichzeitig kann sich der Kandidat freiwillig dafür entscheiden, ein solches zu verfassen – etwa, weil seine Qualifikationen laut dem Lebenslauf nicht ausreichend erscheinen. In manchen Fällen kann ein gelungenes und überzeugendes Motivationsschreiben dann den Ausschlag darüber geben, ob ein Kandidat zum Bewerbungsgespräch gebeten wird oder nicht.

Weitere Nachweise können zum Beispiel Dokumente sein, die die Sprachkenntnisse des Bewerbers belegen. Auch Fortbildungen können hier belegt werden, möglicherweise sogar ehrenamtliche Tätigkeiten. Das Kriterium zur Auswahl sollte immer die Frage sein, ob die Tätigkeit in Zusammenhang mit der gewünschten Position steht und somit für die Bewerbung förderlich ist oder nicht.

Beachtet werden sollte, dass der Umfang der Bewerbung nicht zu groß geraten sollte. Mehr als 20 Seiten sollte auch die Bewerbung eines berufserfahrenen Kandidaten nicht umfassen. Auch, wenn die Bewerbung per Mail verschickt wird, kann es sonst leicht Probleme geben. Die Dateigröße für eine digital versandte Bewerbung sollte rund drei Megabyte nicht überschreiten.

Initiativbewerbung: Häufig verkannte Chance

Wenn beim Wunscharbeitgeber derzeit keine Stelle ausgeschrieben ist, sind viele Bewerber enttäuscht. Dabei verkennen sie, dass auch eine Initiativbewerbung große Chancen bieten kann – häufig sind diese bei einer Initiativbewerbung sogar besser als bei einer regulär ausgeschriebenen Stelle. Es kann nicht schaden, sich auf diese Weise zu bewerben – oder zumindest telefonisch einmal nachzufragen, ob eine Initiativbewerbung sinnvoll ist oder nicht.

Wer sich initiativ bei einem Unternehmen bewirbt, muss zwar damit rechnen, nicht unmittelbar mit einem Job bedacht werden zu können. Sollte seine Bewerbung jedoch überzeugen und er ausreichend qualifiziert sein, behalten die Verantwortlichen die Initiativbewerbung sicherlich im Hinterkopf. Schließlich macht der Bewerber deutlich, dass er wirklich bei diesem Arbeitgeber tätig werden möchte – und somit hoch motiviert ist, dort anzufangen. Dies ist für die meisten Arbeitgeber ein wichtiges Kriterium für die Vergabe eines Jobs.

Bewerbung vor dem Abschicken gründlich prüfen

Wenn die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt sind, das Anschreiben und der Lebenslauf verfasst und alles in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht ist, juckt es die meisten Bewerber in den Fingern, ihre Bewerbung endlich abzuschicken. Unbedingt sollte diese jedoch vor diesem letzten Schritt noch einmal gründlich durchgelesen werden – wenn möglich auch noch einmal von einer weiteren Person. Grammatik- oder Rechtschreibfehler sind für so manchen Arbeitgeber ein K.O.-Kriterium – und sollten deshalb in keiner Bewerbung mehr zu finden sein, wenn diese abgeschickt wird.

Kurzum: Eine individuell verfasste Bewerbung, aus der nicht nur die fachliche Eignung des Kandidaten hervorgeht, sondern auch dessen Motivation, bei dem betreffenden Arbeitgeber tätig zu werden, verheißen gute Chancen für den Bewerber, zum Vorstellungsgespräch für den ersehnten Job eingeladen zu werden.

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