Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Wie hoch ist der Anspruch?
Arbeitnehmer, bei denen der Grad der Behinderung (GdB) mindestens bei 50 liegt haben einen Anspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Erfahren Sie, wann genau ein Anspruch entsteh und wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht.
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Wer hat einen Anspruch?
Personen mit einer Schwerbehinderung haben laut Gesetz Anspruch auf Zusatzurlaub. Als Schwerbehinderung zählen nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern ebenso psychologische Probleme oder kognitive Einschränkungen.
Zusatzurlaub bekommen schwerbehinderte Personen jedoch nur dann, wenn ihr Grad der Behinderung bei mindestens 50 liegt. Personen mit einem GdB von 40 oder 30 erhalten keinen Zusatzurlaub. Auch dann nicht, wenn sie Personen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt sind.
Die rechtlichen Grundlagen zum Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung sind in Paragraf 208 Sozialgesetzbuch (SGB) IX festgehalten und gelten seit dem 1. Januar 2018.
Wie viel Zusatzurlaub steht Personen mit einer Schwerbehinderung zu?
Personen, die eine Schwerbehinderung haben, stehen bei einer Fünftagewoche fünf zusätzliche Urlaubstage zu. Arbeiten die Personen jedoch nur vier Tage pro Woche, haben sie einen Anspruch auf vier Tage Zusatzurlaub, bei einer Dreitagewoche sind es drei Tage Zusatzurlaub. Pro Jahr können Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung also mit einer zusätzlichen Woche Urlaub rechnen.
Dieser Zusatzurlaub ist gesetzlich geregelt und stellt den Mindesturlaubsanspruch dar. Unterschreiten darf der Arbeitgeber diese Regelung daher nicht, überschreiten dagegen schon. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung pro Jahr sogar mehr Zusatzurlaub anfallen kann. Zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung festhält oder wenn es eine gültige Betriebsvereinbarung gibt, die einen höheren Zusatzurlaub für Personen mit einer Schwerbehinderung vorsieht. Auch im Rahmen eines Tarifvertrages können Abmachungen getroffen werden, die die gesetzlichen Vorgaben überschreiten.
Zusatzurlaub und Sonderurlaub bei Schwerbehinderung: Gibt es Unterschiede?
Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Sonderurlaub und Zusatzurlaub. Alle Mitarbeiter haben in bestimmten Situationen Anspruch auf Sonderurlaub: Sie erhalten zum Beispiel für die Geburt eines Kindes, für die Hochzeit oder für die Beerdigung eines nahen Angehörigen Sonderurlaub. Zusatzurlaub dagegen gilt nur für Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung.
Schwerbehinderte und Urlaub: Urlaubsanspruch im laufenden Jahr
Unter Umständen wird die Schwerbehinderung erst im laufenden Jahr anerkannt. Denkbar ist zum Beispiel, dass ein Arbeitnehmer erst im Mai des Jahres einen Antrag auf Zusatzurlaub stellt. Bis dieser Antrag genehmigt ist, kann einige Zeit vergehen. Der Anspruch auf Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung entsteht ab dem Datum, zu dem der Antrag gestellt wurde. Da der Antrag erst im Mai gestellt wurde, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub nicht für das gesamte Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung wird anteilig berechnet.
In diesem Fall greift der Paragraph 208 Abs. 2 SGB IX. Dieser besagt, dass der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs hat. Halbe Urlaubstage werden aufgerundet.
Arbeitet der Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung an drei Tagen pro Woche und hat er für die nächsten sieben Monate einen Anspruch auf Zusatzurlaub, dann ergibt sich ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von zwei Tagen:
3:12= 0,25 x7 = 1,75
FAQs: Häufige Fragen zum Thema
Im Folgenden beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung entstehen.
Arbeitgeber verweigert Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Was tun?
Wenn Sie einen Nachweis über einen Grad der Behinderung von 50 haben, ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Zusatzurlaub zu genehmigen. Tut er das nicht, hält er sich damit nicht an geltende Gesetze.
In diesem Fall sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Weisen Sie dabei auf die aktuelle Rechtslage und die entsprechenden Gesetze hin. Kommt es weiterhin zu einer Blockade, sollten Sie als nächstes mit dem Betriebsrat sprechen, sofern es bei Ihrem Arbeitgeber einen Betriebsrat gibt. Vielleicht handelt es sich nur um ein Missverständnis.
Verweigert Ihr Arbeitgeber weiterhin den Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung, sollten Sie einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend zu machen.
Achtung: Es handelt sich bei diesen Aussagen nicht um Rechtsberatung. Wir stellen hier lediglich allgemeine Zusammenhänge dar, die Ihrer Information dienen sollen. Bei konkreten Fragen müssen Sie sich an einen Fachanwalt oder an einen anderen Experten wenden, der Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen kann.
Kann Urlaubsanspruch bei einer Schwerbehinderung verfallen?
Der Zusatzurlaub, der bei einer Schwerbehinderung gewährt wird, kann verfallen. In der Regel gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung die gleichen Regeln wie auch für den regulären Urlaub.
Auf der sicheren Seite sind Arbeitnehmer, wenn sie den Zusatzurlaub im laufenden Jahr nehmen. Meist ist es auch möglich, Resturlaub auf das nächste Jahr zu übertragen. Wird der Resturlaub jedoch nicht bis zum 31. März genommen, verfällt er in der Regel. Das gilt sowohl für den Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung als auch für den regulären Urlaubsanspruch.
Haben Schwerbehinderte noch weitere Sonderrechte?
Abgesehen davon, dass Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung mehr Urlaub bekommen, können sie sich über weitere Sonderrechte freuen. So gilt für sie zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so auszustatten, dass das Arbeiten für die Person mit einer Schwerbehinderung leichter wird.
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