Weihnachtsgeld: Welche Regelungen gelten?
Weihnachtsgeld ist aus Arbeitnehmersicht ein willkommener Bonus zum Jahresende. Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern die Sondervergütung – aber besteht darauf für Arbeitnehmer auch ein Anspruch? Wie hoch ist das Weihnachtsgeld? Und was ist mit dem Weihnachtsgeld bei einer Kündigung? Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema Weihnachtsgeld wissen sollten.
Weihnachtsgeld: Was ist das?
Der Dezember gehört für viele Menschen zu den teuersten Monaten des Jahres. Wenn Weihnachten bevorsteht, müssen schließlich wieder massenhaft Geschenke besorgt werden. 520 Euro gibt der durchschnittliche Deutsche dafür laut einer Umfrage (Statista 2023). Wer vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld erhält, ist im Vorteil; damit sind nicht nur die Geschenke abgedeckt, sondern oft bleibt auch noch etwas übrig.
Was genau ist Weihnachtsgeld? Gemeint ist eine Bonuszahlung des Arbeitgebers kurz vor Weihnachten. Rechtlich handelt es sich bei Weihnachtsgeld in der Regel um eine Sondervergütung mit teilweisem Entgeltcharakter. Diese kommt dann zum normalen Gehalt dazu.
Der Arbeitgeber zahlt das Weihnachtsgeld in aller Regel zum Ende des Jahres aus. Meist wird das Extra-Geld zusammen mit dem üblichen Gehalt Ende November überwiesen. So haben die Arbeitnehmer das Geld rechtzeitig, bevor sie die Weihnachtseinkäufe erledigen. Eine allgemeingültige Regelung, wann Weihnachtsgeld ausgezahlt werden muss, gibt es allerdings nicht. Das kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen entscheiden.
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, sorgt das bei den Beschäftigten für Freude. Aber besteht auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Arbeitnehmern? Einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber, ob er die Sonderzahlung gewährt oder nicht. Tatsächlich erhielten zuletzt „nur“ 54 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld. Das geht aus einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de für das Jahr 2022 hervor.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aber aus den Bestimmungen eines Tarifvertrags, des Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. So bekommt beispielsweise der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten, in deren Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, Weihnachtsgeld – 85,7 Prozent. So gibt es etwa Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst, wo der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine solche Jahressonderzahlung vorsieht. Bei den Beschäftigten, die sich auf keinen Tarifvertrag berufen können, ist es hingegen nicht mal jeder Zweite.
Weihnachtsgeld können Arbeitnehmer auch dann beanspruchen, wenn der Arbeitgeber es bereits anderen Mitarbeitern zahlt. Das ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Davon darf der Arbeitgeber nur abweichen, wenn er es begründen kann. Andernfalls können auch die übrigen Beschäftigten einen Anspruch auf Weihnachtsgeld geltend machen – auch Teilzeitkräfte und Minijobber.
Betriebliche Übung kann Anspruch auf Weihnachtsgeld bedingen
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich außerdem aus einer betrieblichen Übung ergeben. Damit sie entsteht, muss der Arbeitgeber mehrfach dieselbe Leistung erbringen. Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass der Arbeitnehmer diese Leistung auch künftig erwarten kann – es entsteht ein Rechtsanspruch.
Wie oft der Arbeitgeber Weihnachtsgeld gezahlt haben muss, damit die Beschäftigten es beanspruchen können, hängt im Zweifelsfall von der Beurteilung eines Gerichts ab. Allgemein geht man aber davon aus, dass es dafür dreimal in Folge gewährt werden muss. Der Arbeitgeber kann verhindern, dass eine betriebliche Übung entsteht, indem er auf rechtssichere Art und Weise deutlich macht, dass die Zahlung des Weihnachtsgelds einmalig erfolgt und sich daraus für die Mitarbeiter keine Ansprüche ergeben.
Weihnachtsgeld: Wie hoch ist die Sonderzahlung?
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man? Die Höhe des Weihnachtsgelds ist nicht allgemeinverbindlich geregelt. Wie viel Weihnachtsgeld es gibt, liegt entweder im Ermessen des Arbeitgebers oder es ergibt sich aus den Bestimmungen der Anspruchsgrundlage, also einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Meist wird ein pauschaler Betrag gezahlt oder ein prozentualer Anteil des monatlichen Lohns. Die meisten Entgeltgruppen bekommen gemäß TVöD zum Beispiel 80 bis 90 Prozent des im Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Gehalts. Bei höheren Entgeltgruppen fällt der prozentuale Betrag geringer aus.
Auch hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, was bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht ohne guten Grund Weihnachtsgeld in unterschiedlicher Höhe zahlen darf. Wenn er das im Einzelfall begründen kann – zum Beispiel mit der Leistung eines Beschäftigten oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit – sind Ausnahmen allerdings möglich.
Die Höhe des Weihnachtsgelds ist manchmal konkret im Arbeitsvertrag festgelegt. Dazu verpflichtet ist der Arbeitgeber allerdings nicht. Er muss auch nicht jedes Jahr die gleiche Summe auszahlen; es kann zulässig sein, wenn das Weihnachtsgeld von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfällt.
Wo es besonders viel Weihnachtsgeld gibt – und wo wenig
Oft macht die Sondervergütung ein Monatsgehalt aus, sie kann jedoch auch geringer ausfallen. Mit wie viel Weihnachtsgeld Beschäftigte rechnen können, unterscheidet sich von Branche zu Branche zum Teil stark. Am oberen Ende des Spektrums befanden sich im Jahr 2022 Tarifbeschäftigte in der Gewinnung von Erdöl und Erdgas: Sie erhalten im Schnitt 5.504 Euro. Ähnlich erfreulich ist die Höhe des Weihnachtsgelds für Arbeitnehmer, die mit der Kokerei und Mineralölverarbeitung beschäftigt sind: Sie können durchschnittlich mit 5.450 Euro rechnen, wenn ein Tarifvertrag für sie gilt.
Am anderen Ende des Spektrums befinden sich Beschäftigte im Gastgewerbe. Hier erhalten Tarifbeschäftigte im Schnitt 919 Euro. Noch geringer fällt die Sonderzahlung im Bereich Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften aus: Hier gibt es durchschnittlich nur 327 Euro. Im Schnitt erhielten Tarifbeschäftigte im Jahr 2022 laut Statistischem Bundesamt 2.747 Euro Weihnachtsgeld.
Muss man Weihnachtsgeld versteuern?
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wenn sie erfahren, dass vom Weihnachtsgeld noch Steuern abgehen. In steuerlicher Hinsicht handelt es sich beim Weihnachtsgeld um einen sonstigen Bezug, der damit voll lohnsteuerpflichtig ist. Der Arbeitgeber kümmert sich wie üblich darum, dass die Sonderzahlung korrekt versteuert wird.
Dabei wird die Höhe der Lohnsteuer beim Weihnachtsgeld nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst ausrechnet, wie hoch die Jahreslohnsteuer ohne das Weihnachtsgeld ist. Anschließend wird die Höhe der Jahreslohnsteuer inklusive Weihnachtsgeld ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Summen ergibt die Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld abgezogen wird, bevor es ausgezahlt wird.
Nicht gearbeitet und trotzdem Weihnachtsgeld bekommen?
Kann man Weihnachtsgeld bekommen, obwohl man längere Zeit nicht gearbeitet hat? Diese Frage stellt sich zum Beispiel für Beschäftigte im Mutterschutz, in Elternzeit, Kurzarbeit oder die länger krankgeschrieben waren. Ob trotzdem noch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, hängt von den Umständen ab. Insbesondere kommt es auf die konkreten Regelungen an, die die Grundlage für den Anspruch auf Weihnachtsgeld bilden.
Entscheidend ist, weshalb der Arbeitgeber die Sonderzahlung gewährt: als Belohnung für die Betriebstreue der Mitarbeiter oder als Honorierung von erbrachten Leistungen. Wenn es beim Weihnachtsgeld ausschließlich darum geht, die Leistungen der Mitarbeiter zu würdigen, kann der Arbeitgeber die Summe kürzen, wenn ein Mitarbeiter längere Zeit gefehlt hat. Das geht jedoch nicht, wenn damit die Treue der Beschäftigten belohnt werden soll, es sich beim Weihnachtsgeld also um eine Gratifikation handelt.
Das heißt für die Betroffenen, dass sie sich die Anspruchsgrundlage des Weihnachtsgelds näher ansehen sollten, um herauszufinden, ob trotz Fehlzeiten ein Anspruch besteht oder nicht. Für Frauen im Mutterschutz ist die Sache ohnehin klar: Der Europäische Gerichtshof hat schon im Jahr 1999 entschieden, dass Arbeitgeber Beschäftigungsverbote im Rahmen des Mutterschutzes nicht zum Anlass nehmen dürfen, die Weihnachtsgratifikation zu mindern.
Weihnachtsgeld bei einer Kündigung: Muss man es zurückzahlen?
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich kündige? Diese Frage stellt sich wohl so mancher Beschäftigte, der den Job kurz vor oder kurz nach der Auszahlung des Weihnachtsgelds wechseln möchte. Viele sorgen sich, dass sie im Fall einer Kündigung kein Weihnachtsgeld mehr bekommen könnten oder dass der Arbeitgeber das schon gezahlte Weihnachtsgeld zurückfordern könnte.
Diese Sorgen sind in vielen Fällen berechtigt. Die Zahlung des Weihnachtsgelds ist meist an die Bedingung geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht. Das ist als Stichtagsregelung bekannt. Wer das Unternehmen vorher verlässt, hat in solchen Fällen keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Grundsätze aufgestellt, welche Stichtagsregelung bei der Zahlung von Weihnachtsgeld zulässig ist. Demnach spielt die Höhe des Weihnachtsgeldes eine entscheidende Rolle bei der Frage, wann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückfordern darf:
- Beträgt das Weihnachtsgeld weniger als 100 Euro, muss es generell nicht zurückgezahlt werden.
- Liegt die Höhe des Weihnachtsgelds zwischen 100 Euro und dem regulären Monatsgehalt, darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Mitarbeiter mindestens bis zum 31.3. des Folgejahres im Unternehmen bleibt.
- Macht das Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt oder mehr aus, darf der Stichtag maximal der 30.6. des Folgejahres sein.
Weihnachtsgeld bei Kündigung: Wann muss Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden?
Zum jeweiligen Stichtag muss der betreffende Mitarbeiter noch für den Arbeitgeber tätig sein. Es spielt allerdings keine Rolle, ob er zwischenzeitlich gekündigt hat oder nicht, so lange das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgelaufen ist.
Ob Arbeitnehmern überhaupt eine Rückzahlungsforderung des Arbeitgebers droht, hängt wiederum davon ab, welchen Charakter die Sonderzahlung hat. Wenn es sich um eine Belohnung für Betriebstreue handelt, darf der Arbeitgeber sie nicht zurückfordern, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurückfordern darf, ist eine entsprechende Rückzahlungsklausel, etwa im Arbeitsvertrag. Es muss eine eindeutige und ausdrückliche Regelung dazu geben, sonst sind Rückzahlungsforderungen des Arbeitgebers nichtig.
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