Urlaubsgeld: Habe ich einen Anspruch darauf?
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub. Aber gibt es auch ein Recht auf den Erhalt von Urlaubsgeld? Worum handelt es sich dabei eigentlich genau – und wie hoch ist das Urlaubsgeld? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema.
Was ist Urlaubsgeld?
Wohl jeder Arbeitnehmer freut sich auf seinen Urlaub, den der Arbeitgeber ihm in einem bestimmten Umfang gewähren muss. Zahlt der Arbeitgeber für die freie Zeit auch noch Urlaubsgeld, freut das viele Arbeitnehmer umso mehr. Beim Urlaubsgeld handelt es sich rechtlich um eine Sondervergütung oder Gratifikation, die einen Entgeltcharakter hat. Arbeitgeber zahlen Urlaubsgeld zusätzlich zum regulären Lohn, etwa in Form eines weiteren Monatsgehalts oder eines Zuschusses. Dadurch können sich Arbeitnehmer einen Teil ihres Urlaubs finanzieren – oder das Geld anderweitig nutzen.
Arbeitgeber gewähren Urlaubsgeld oft als Belohnung und Motivation für ihre Mitarbeiter. Allerdings erhält längst nicht jeder Beschäftigte die Bonuszahlung. Nach Daten des Statistischen Bundesamts, die sich auf eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI stützen, erhielt nur knapp jeder zweite Beschäftigte (44,8 Prozent) in westdeutschen Bundesländern im Umfragezeitraum zwischen Januar 2018 und April 2019 Urlaubsgeld. In ostdeutschen Bundesländern bekamen nur 34,7 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung. Unter den tarifgebundenen Unternehmen zahlten 67 Prozent Urlaubsgeld, während der Bonus in Unternehmen ohne Tarifvertrag nur in 36 Prozent der Fälle gewährt wurde.
Dabei spielt die Branche eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Urlaubsgeld gezahlt wird. Am häufigsten erhielten Beschäftigte in den Bereichen Chemie (66 Prozent), Produktion und Fertigung (65 Prozent) sowie Logistik, Transport und Verkehr (57 Prozent) Urlaubsgeld. Bei Dienstleistungen und im Bereich Medien und Gestaltung erhielt hingegen nur knapp jeder dritte Beschäftigte (je 32 Prozent) Urlaubsgeld. Unter den Mitarbeitern von Callcentern bekam nur etwa jeder Vierte (26 Prozent) Urlaubsgeld. Auch die Firmengröße wirkt sich aus: Kleinere Betriebe zahlen demnach seltener Urlaubsgeld als größere Unternehmen.
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt: Wo liegt der Unterschied?
Im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld ist immer wieder auch vom Urlaubsentgelt die Rede. Handelt es sich dabei um ein und dasselbe? Nein. Während Urlaubsgeld eine oft freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten ist, handelt es sich beim Urlaubsentgelt um die Fortzahlung des regulären Gehalts während des Urlaubs. Der Arbeitgeber muss Ihnen Ihr übliches Gehalt weiterhin zahlen, wenn Sie sich im Urlaub befinden.
Der Anspruch von Arbeitnehmern auf den Erhalt eines Urlaubsentgelts leitet sich aus dem Bundesurlaubsgesetz ab. Konkret ist er in § 11 des Urlaubsgesetzes geregelt. Demnach bemisst sich die Höhe des Urlaubsentgelts am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Etwaige Sachbezüge, die der Arbeitnehmer während des Urlaubs vorübergehend nicht erhält, müssen in angemessener Höhe bar abgegolten werden. Das Urlaubsentgelt muss vor dem Urlaubsantritt ausgezahlt werden.
Müssen Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen?
Doch was gilt eigentlich rechtlich – müssen Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen? Bei dieser Frage kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Zahlung von Urlaubsgeld für Arbeitgeber nicht, und damit gibt es auch keinen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld für Arbeitnehmer. Allerdings kann der Arbeitgeber durch geltende individuelle oder kollektivrechtliche Vereinbarungen zu der Zahlung von Urlaubsgeld verpflichtet sein.
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich aus den Bestimmungen des Arbeitsvertrags ergeben. Ist dort geregelt, dass der Arbeitnehmer Urlaubsgeld erhält, muss der Arbeitgeber dieses auch zahlen – eine Ausnahme besteht nur dann, wenn er vertraglich festhält, dass er die Möglichkeit hat, die Zahlung wieder einzustellen. Verpflichtend ist die Zahlung von Urlaubsgeld, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein geltender Tarifvertrag sie vorsehen. Das ist jedoch längst nicht bei jedem Tarifvertrag der Fall.
Betriebliche Übung kann einen Anspruch auf Urlaubsgeld bedingen
In manchen Fällen kann auch die betriebliche Praxis dazu führen, dass Arbeitgeber die Bonuszahlung leisten müssen. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Bei einer betrieblichen Übung handelt es sich um ein bestimmtes Verhalten des Arbeitgebers, das dieser regelmäßig wiederholt. Mitunter können Beschäftigte davon ausgehen, dass ihnen der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung dauerhaft gewährt, wie zum Beispiel Urlaubsgeld.
Allerdings reicht es dafür nicht aus, wenn der Arbeitgeber eine Leistung mehrfach gewährt. Es kommt auf die Umstände im Einzelfall an. Häufig schließen Arbeitgeber eine Pflicht zur Gewährung bestimmter Leistungen aufgrund der betrieblichen Praxis im Arbeitsvertrag aus. Dann besteht entsprechend auch kein Anspruch – selbst dann, wenn der Arbeitgeber mehrere Jahre lang Urlaubsgeld gezahlt hat.
Arbeitgeber sind bei der Gewährung von Sonderzahlungen an den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Das bedeutet, dass sie nicht einzelne Mitarbeiter durch Boni wie Urlaubsgeld bevorzugen dürfen, während andere leer ausgehen – jedenfalls nicht ohne guten Grund. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter Urlaubsgeld zahlen, müssen die Sonderzahlung deshalb auch allen anderen Mitarbeitern zukommen lassen. Das gilt prinzipiell auch für Teilzeitkräfte und Minijobber.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Interessant ist für Arbeitnehmer auch die Frage, wie hoch das Urlaubsgeld ist. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung. Zahlt der Arbeitgeber Urlaubsgeld freiwillig, steht es ihm frei, die Höhe des Urlaubsgelds nach Belieben festzulegen. Ergibt sich aus individuellen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen ein Anspruch auf Urlaubsgeld, ist der Arbeitgeber an die Details der jeweiligen Vereinbarung gebunden.
Üblicherweise bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nicht nur am Gehalt, sondern auch am Umfang der regulären Arbeitszeit. Wer etwa nur in Teilzeit tätig ist, erhält entsprechend weniger als ein Vollzeit-Beschäftigter. Mitunter hängt die Höhe des Urlaubsgelds auch davon ab, wie lange ein Mitarbeiter schon im Betrieb ist. Die branchenübliche Höhe der Urlaubsgelder spielt ebenfalls eine Rolle. Meist bewegt sich das Urlaubsgeld zwischen wenigen Hundert und wenigen Tausend Euro.
Wenn die Berechnungsweise des Urlaubsgelds bekannt ist, können Sie einen Urlaubsgeld-Rechner nutzen, um die voraussichtliche Höhe der Sonderzahlung herauszufinden. Wichtige Faktoren sind insbesondere Ihr üblicher Lohn, Ihre wöchentlichen Arbeitstage und die Zahl Ihrer Urlaubstage. Um besser einschätzen zu können, wie viel Urlaubsgeld Sie erhalten könnten, ist es hilfreich, sich über übliche Urlaubsgelder in Ihrer Branche zu informieren.
Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, geht in der Regel aus der jeweiligen Vereinbarung hervor. Meist zahlen Arbeitgeber den Bonus zum Start der Urlaubssaison im Juni oder Juli. Er kann auch zusammen mit dem Urlaubsentgelt überwiesen werden.
Muss Urlaubsgeld nach einer Kündigung zurückgezahlt werden?
Es kommt vor, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen kurze Zeit nach dem Erhalt von Urlaubsgeld verlässt. Dann kommt immer wieder die Frage auf, was nun mit dem Urlaubsgeld passiert – muss es dem Arbeitgeber zurückerstattet werden? Entscheidend ist hierbei, ob der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet war, zum Beispiel durch die Bestimmungen eines Tarifvertrags. In diesem Fall muss das Urlaubsgeld in aller Regel nicht zurückgezahlt werden – zumindest, wenn der Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn Mitarbeiter seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen sind und damit die gesetzliche Wartezeit erfüllt haben.
Anders kann es sich verhalten, wenn die Bonuszahlung für den Arbeitgeber freiwillig war und im Arbeitsvertrag Rückzahlungsklauseln verankert sind. In diesem Fall geht aus der entsprechenden Regelung hervor, unter welchen Umständen Beschäftigte das Urlaubsgeld zurückzahlen müssen. Denkbar ist auch eine teilweise Rückerstattung an den Arbeitgeber.
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