Sozialleistungen beantragen: Wer bekommt sie?
Hört man den Begriff Sozialleistungen, tauchen häufig ganz verschiedene Fragen zum Thema auf. Ist Kindergeld eine Sozialleistung? Und wie sieht es mit dem Wohngeld aus? Wir haben uns diese Fragen näher angesehen und geben einen Überblick über das Thema.
Was versteht man unter Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind Leistungen des Staates, die „zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit“ beitragen sollen. So ist es im Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch Paragraf 1 zu lesen.
Die Sozialleistungen sind dafür da, dass Menschen ein menschenwürdiges Leben führen und sich frei entfalten können. Aus diesem Grund gehören zu den Sozialleistungen nicht nur das Arbeitslosengeld, sondern auch Unterstützung für Familien und Kinder für bestimmte Freizeitaktivitäten.
Auch wenn man bei Sozialleistungen zunächst daran denkt, dass der Staat die Kosten für Wohnung oder den Lebensunterhalt übernimmt, kommen Sozialleistungen nicht nur vom Staat.
Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in die Kasse für Sozialleistungen ein und garantieren mit ihren Beiträgen, dass bestimmte Leistungen für die Gemeinschaft finanziert werden.
Der Arbeitgeber kann aber auch eine betriebliche Altersvorsorge in seinem Unternehmen einführen. Dabei finanziert er die zusätzliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter zu einem deutlichen Anteil mit. Teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge, handelt es sich um eine beitragsfinanzierte Sozialleistung.
Auch Mitarbeiterrabatte oder Urlaubsgeld gehören in den Bereich der Sozialleistungen. Diese finanziellen Leistungen kann der Arbeitgeber anbieten, wenn er möchte. Gesetzlich ist er dazu nicht verpflichtet. Es handelt sich also um freiwillige Sozialleistungen.
Welche Sozialleistungen gibt es?
Schauen wir uns einmal genauer an, welche Sozialleistungen es in Deutschland gibt. Sie lassen sich in drei verschiedene Kategorien aufteilen:
- Geldleistungen: Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I und II gehören zu den Sozialleistungen, die der Staat zahlt.
- Sachleistungen: Zu diesen Sozialleistungen gehören die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer zum Beispiel zum Zahnarzt geht und die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen lässt, nimmt eine Sozialleistung in Anspruch. Arbeitnehmer, denen die Rentenversicherung eine Reha bezahlt, erhalten ebenfalls eine Sachleistung.
- Dienstleistungen: Unterstützung und Beratung sind ebenfalls soziale Leistungen, die der Staat anbietet. Dazu zählen zum Beispiel Beratungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe in sozialen Einrichtungen.
Schauen wir uns an, welche Art von Sozialleistung verschiedene gesellschaftliche Gruppen bekommen können:
- Arbeitssuchende Personen: Unbeschäftigte Personen haben in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld II und für einen begrenzten Zeitraum auf Arbeitslosengeld I.
- Arbeitnehmer: Die vermutlich bekannteste Sozialleistung für Arbeitnehmer ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder die Entgeltfortzahlung im Mutterschutz. Beteiligt sich der Arbeitgeber an Fortbildungen oder zahlt diese komplett, ist auch das als eine Sozialleistung anzusehen. Auch Zuschüsse zu der Verpflegung in der Kantine, Werkswohnungen oder gar ein Arbeitgeberdarlehen sind Sozialleistungen für Arbeitnehmer.
- Familien: Typische Sozialleistungen für Familien sind das bereits erwähnte Kindergeld und auch das Elterngeld. Für getrenntlebende Eltern gibt es außerdem die Option, einen Unterhaltsvorschuss vom Staat zu bekommen, falls der unterhaltspflichtige Ehepartner nicht zahlen möchte.
- Studierende und Azubis: Menschen, die sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden, können BAföG oder Berufsausbildungshilfe beantragen.
Die Säulen der Sozialversicherung
Eine Sozialleistung zu empfangen, bedeutet also nicht automatisch, dass man finanziell oder auf andere Weise bedürftig ist. Das sehen wir am Beispiel des Kindergelds. Kindergeld bekommen alle sorgeberechtigten Personen, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Dass die Sozialleistungen nicht unbedingt etwas mit Bedürftigkeit zu tun haben, sieht man auch, wenn man sich die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland etwas genauer ansieht:
- Krankenversicherung: Arztbesuche und Maßnahmen zur Prävention werden von der Krankenversicherung bezahlt. Auch Krankenhausaufenthalte oder das Krankengeld für Arbeitnehmer, die längere Zeit nicht arbeiten können, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen die Beiträge, die in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt werden müssen. Mit Ausnahme des sogenannten Zusatzbeitrags. Den müssen die Versicherten in aller Regel selbst tragen.
- Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Rente für ehemalige Beschäftigte. Das funktioniert, indem Arbeitnehmer einen Teil ihres monatlichen Geldes in die Rentenversicherung einzahlen. Aus diesen Beiträgen wird die Rente für die aktuellen Rentner gezahlt. Die Rentenversicherung zahlt aber nicht nur die Altersbezüge aus. Auch andere Sozialleistungen gehen auf ihr Konto: Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Prävention. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Rentenversicherung.
- Pflegeversicherung: Personen, die pflegebedürftig werden, wenden sich an die Pflegeversicherung. Wie viel Sozialleistungen die Personen bekommen können, hängt von ihrem Pflegegrad ab.
- Arbeitslosenversicherung: Bei der Arbeitslosenversicherung, denkt man vermutlich in erster Linie an das Arbeitslosengeld. Doch noch weitere Sozialleistungen werden von der Arbeitslosenversicherung übernommen, wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Konkursausfallgeld. Aus der Arbeitslosenversicherung werden außerdem Maßnahmen finanziert, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
- Unfallversicherung: Beschäftigte, die auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit einen Unfall haben, wenden sich an die Unfallversicherung. Auch Arbeitnehmer mit einer Berufskrankheit finden dort den richtigen Ansprechpartner. Die Unfallversicherung zahlt außerdem Pflegegeld, bestimmte Reha-Leistungen, Verletztengeld, Verletztenrente und Übergangsgeld. Die Unfallversicherung wird allein durch die Beiträge des Arbeitgebers bezahlt.
Sozialleistungen beantragen: Wie gehe ich vor?
Es gibt verschiedene Anlaufstellen, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen möchten. Kindergeld beispielsweise können Eltern und Sorgeberechtigte bei der für sie zuständigen Familienkasse beantragen. Arbeitslosengeld dagegen müssen Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter (ALG II) beantragen. Der Umfang des Antrags und die benötigten Unterlagen sind dabei ebenfalls ganz unterschiedlich.
Sollten Sie eine Sozialleistung beantragen möchten, informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Stelle. Häufig helfen Ihnen die Mitarbeiter auch weiter, wenn Sie Probleme damit haben, den Antrag korrekt auszufüllen.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema
Wie wir gesehen haben, ist das Thema Sozialleistungen vielschichtiger, als man zunächst vielleicht denken könnte. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es einige Fragen gibt, die sich die Bürgerinnen und Bürger immer wieder zum Thema stellen. Wir haben einige dieser häufigsten Fragen gesammelt:
Sind Kindergeld, Wohngeld und Elterngeld jeweils als Sozialleistung zu betrachten?
Ja, Kindergeld, Wohngeld und Elterngeld sind Sozialleistungen. Verschiedene Personengruppen haben einen Anspruch auf die jeweilige Sozialleistung.
Wie werden Sozialleistungen finanziert?
Die Mehrzahl der Sozialleistungen wird aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Was sind typische Beispiele für Sozialleistungen?
Die fünf Säulen der Sozialversicherung, also Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, sind typische Beispiele für Sozialleistungen. Aber auch Ausbildungsförderungen wie BAföG und bestimmte Hilfsangebote für Menschen mit einer Behinderung gehören zu den Sozialleistungen.
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