Schonarbeitsplatz: Lösung für Mitarbeiter mit Einschränkungen

Gute Mitarbeiter zu finden, wird immer schwieriger. Viele Unternehmen setzen daher alles daran, ihre Mitarbeiter so lange wie möglich im Betrieb zu halten. Dabei spielt auch der so genannte Schonarbeitsplatz eine Rolle. Denn er kann helfen, Mitarbeiter mit gesundheitlichen oder anderen Einschränkungen weiter zu beschäftigen. Was sich dahinter konkret verbirgt und welche Aspekte Mitarbeiter beachten sollten, haben wir uns genauer angesehen.

Ein Mann am Schreibtisch, daneben stehen Krücken, was ist ein Schonarbeitsplatz?

Was ist ein Schonarbeitsplatz?

Bei einem Schonarbeitsplatz handelt es sich um einen Arbeitsplatz, der speziell für Arbeitnehmer mit (körperlichen) Einschränkungen eingerichtet wurde. Mit diesen speziellen Arbeitsplätzen versuchen Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern zu ermöglichen, trotz Krankheit zu arbeiten.

Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter, der normalerweise während der Arbeitszeit viel steht, sich den Fuß verstaucht, kann er diese Tätigkeit in der Regel nicht mehr ausüben und würde daher wahrscheinlich krankgeschrieben werden.

Theoretisch könnte er jedoch andere Arbeiten verrichten, die weniger körperlich anstrengend sind. So könnte er zum Beispiel einfache, sitzende Tätigkeiten im Qualitätsmanagement der Produkte übernehmen, die er sonst im Stehen ausführt. Oder sein Arbeitgeber könnte ihm andere Aufgaben zuweisen, die im Sitzen zu erledigen sind. Sobald der Arbeitnehmer wieder gesund ist, kann er an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren.

Welche Tätigkeit konkret am Schonarbeitsplatz ausgeübt wird, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Definition, was unter einem Schonarbeitsplatz zu verstehen ist, gibt es nicht.

Gelegentlich wird der Begriff nicht nur für einen vorübergehenden Arbeitsplatz verwendet, sondern auch für die Umgestaltung des ursprünglichen Arbeitsplatzes, etwa nach einem Arbeitsunfall. Denn auch in diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seine ursprüngliche Tätigkeit auszuüben und kann daher nicht mehr an seinem ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Nach einem Unfall, der zu dauerhaften Einschränkungen führt, kann der Schonarbeitsplatz jedoch grundsätzlich erforderlich sein.

Wann besteht ein Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, von seinem Arbeitgeber eine andere Tätigkeit und damit einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen zu bekommen. Bessere Chancen hat der Arbeitnehmer, wenn die vorgesehenen Tätigkeiten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Ob es möglich ist, den bisherigen Arbeitsplatz in einen Schonarbeitsplatz umzuwandeln, muss in der Regel individuell geklärt werden. Der Gesetzgeber kann hier keine allgemeingültigen Regelungen treffen, da es eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsplätze gibt und die Einschränkungen des einzelnen Beschäftigten sehr individuell sind.

Beschäftigte sollten daher das persönliche Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen und den Betriebsrat hinzuziehen, sofern ein solcher im Betrieb vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen des Schonarbeitsplatzes: Eine Übersicht

Wie bereits erwähnt, gibt es keine allgemeingültigen Regeln oder eine genaue gesetzliche Definition. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber dazu bewegen wollen, einen Schonarbeitsplatz einzurichten, können sich nach Meinung einiger Experten unter anderem auf diese gesetzlichen Grundlagen berufen:

  1. Das Sozialgesetzbuch: Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) finden sich spezielle Regelungen zum Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer. So regelt § 164 Abs. 2 SGB IX, dass Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden dürfen. Dieser Paragraf greift, wenn überhaupt, nur dann, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung oder gar Schwerbehinderung einen Schonarbeitsplatz begehrt und nicht, weil er trotz Krankschreibung arbeiten möchte.
  2. Das Arbeitsrecht bzw. Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch: In § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die so genannte Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers geregelt. Sie besagt, dass der Arbeitgeber zum Beispiel bei nachlassender körperlicher Leistungsfähigkeit auf den Arbeitnehmer Rücksicht nehmen muss. Arbeitnehmer, die zum Beispiel an einer Schwerbehinderung leiden oder aus anderen Gründen nicht mehr voll leistungsfähig sind, können daher einen Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz haben.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich leidlich um eine Übersicht allgemeiner Informationen. Da wir keine Rechtsexperten sind, erheben die Informationen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Bei konkreten Fragen und insbesondere bei Problemen mit dem Arbeitgeber sollten Sie sich individuell beraten lassen.

Schonarbeitsplatz nach Arbeitsunfall

Insbesondere nach einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen Schonarbeitsplatz einrichten, um ihnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern.

Dieser Schonarbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass die gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Die körperliche Belastung durch die tägliche Arbeit soll für den Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten werden.

Ein Schonarbeitsplatz erleichtert dem Mitarbeiter die Rückkehr an den Arbeitsplatz, ohne den Genesungsprozess zu gefährden. Dies ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses von Vorteil.

Es empfiehlt sich, die Rückkehr an den Arbeitsplatz mit einem Arzt zu besprechen. Denn der Arzt kann eine Einschätzung abgeben, ob der Arbeitnehmer schon wieder in der Lage ist, diese oder jene Tätigkeit auszuüben. Gerade nach einem Arbeitsunfall kann es sehr hilfreich sein, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers noch einmal von einem Arzt beurteilen zu lassen, um keine Fehler zu machen.

Zudem sollte nach einem Arbeitsunfall auch die Berufsgenossenschaft (BG) informiert werden, wenn ein Schonarbeitsplatz eingerichtet wird. Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft ohnehin schon informiert. Unter Umständen kann es sich aber auch lohnen, mit der Berufsgenossenschaft zusammenzuarbeiten, wenn das Unternehmen einen Schonarbeitsplatz einrichten will. Die Fachleute der Berufsgenossenschaft haben in manchen Fällen nützliche Anregungen, die man als Unternehmer berücksichtigen kann.

Schonarbeitsplatz Gehalt: Was verdienen Mitarbeiter mit einem solchen Arbeitsplatz?

Bei einem Schonarbeitsplatz hängt das Gehalt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab und kann daher von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.

Zunächst haben Arbeitnehmer, die einen Schonarbeitsplatz in Anspruch nehmen, in der Regel weiterhin einen gültigen Arbeitsvertrag. In diesem Arbeitsvertrag ist die Höhe des Gehalts geregelt. Experten gehen davon aus, dass der Arbeitgeber auch dann zur vollen Lohnzahlung verpflichtet ist, wenn der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit nicht mehr zu hundert Prozent ausüben kann. Kurz gesagt: Auch wenn der Arbeitnehmer andere Arbeiten verrichtet, hat er Anspruch auf sein Gehalt.

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen: In einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann zum Beispiel geregelt sein, dass der Arbeitnehmer weniger Lohn bekommt, wenn er auf einem Schonarbeitsplatz eingesetzt wird.

Deshalb gilt auch hier: Wenn Sie konkret betroffen sind, sollten Sie zunächst alle verfügbaren Informationen einholen. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Betriebsrat hat, lassen Sie sich von ihm beraten. Gehen Sie auf jeden Fall gut überlegt vor. Schließlich wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht gefährden, wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema

Gibt es eine Pflicht, einen Schonarbeitsplatz zu schaffen?

In der Regel besteht für Arbeitgeber keine Pflicht, einen Schonarbeitsplatz für einen Mitarbeiter neu zu schaffen. Im konkreten Fall kommt es jedoch wie so oft auf den Arbeitsplatz, den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung an. Dort kann geregelt sein, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz hat. Ist dies jedoch nicht geregelt, kann dies in der Regel nicht vom Arbeitgeber verlangt werden.

Schonarbeitsplatz trotz Krankschreibung: Geht das?

Arbeitnehmer können auch arbeiten, wenn sie krankgeschrieben sind. Ein „Gesundschreiben“ gibt es nicht. Natürlich darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeitet – auch dann nicht, wenn er ihm einen Schonarbeitsplatz anbietet. Ob der Arbeitnehmer während einer Krankschreibung arbeitet oder nicht, entscheidet er allein. Er sollte sich aber gut überlegen, ob er in seiner Situation wirklich arbeiten möchte. Denn unter Umständen kann die Arbeit den Genesungsprozess verzögern – und damit ist niemandem geholfen.

Muss ich einen Schonarbeitsplatz annehmen?

Auch hierzu kann der Arbeitnehmer nicht gezwungen werden. Wie bei der Arbeit trotz Krankschreibung gilt auch hier, dass der Beschäftigte einwilligen muss, wenn er einen Schonarbeitsplatz annehmen will. Es besteht keine Pflicht, den Schonarbeitsplatz anzunehmen, der Arbeitnehmer kann einen Schonarbeitsplatz auch ablehnen.

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