Saisonarbeit: Regelungen, Herausforderungen, Chancen
Saisonarbeit spielt in vielen Branchen eine wichtige Rolle, beispielsweise in der Landwirtschaft, der Gastronomie und im Einzelhandel. Denn ohne die Arbeitskräfte, die zu Hochzeiten unterstützen, könnte die anfallende Arbeit häufig gar nicht bewältigt werden. Saisonarbeit hat für Unternehmen also einen immensen Vorteil und auch für Arbeitnehmer ist sie eine Chance. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Herausforderungen. Welche das sind und was Saisonarbeitskräfte beachten sollten, haben wir uns genauer angesehen.
Definition Saisonarbeit: Was versteht man darunter?
Unter den Begriff Saisonarbeit fallen Tätigkeiten, die nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr ausgeübt werden – klassischerweise zur Hauptsaison im jeweiligen Gewerbe. Betreiber eines Strandhotels in einem beliebten Urlaubsort werden vermutlich zur Reisezeit im Sommer besonders viele Arbeitskräfte benötigen. Aus diesem Grund stellen sie Saisonarbeitskräfte ein, um den kurzfristigen Mehrbedarf zu decken. Nach der Urlaubssaison werden die Mitarbeiter jedoch nicht mehr benötigt.
Dies ist ein wichtiges Kennzeichen der Saisonarbeit: Die Beschäftigten bleiben nur für einen bestimmten Zeitraum in der Firma. In manchen Fällen verlassen sie nach der Saisonarbeit nicht nur die Firma, sondern auch den Ort.
Ein weiteres wichtiges Kennzeichen: Personen, die als Saisonarbeitskräfte tätig sind, arbeiten während der Saisonarbeit viele Stunden, häufig sogar in Vollzeit. Ist der große Andrang vorbei, arbeiten sie dagegen deutlich weniger – manche sogar gar nicht mehr.
Wo werden Saisonarbeitskräfte am häufigsten eingesetzt?
Saisonarbeit kommt in manchen Branchen besonders häufig vor. Als Beispiele seien hier die Landwirtschaft, die Gastronomie und der Einzelhandel genannt.
- Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Wenn es zur Erntezeit, wie beispielsweise im März/April zur Spargelzeit, besonders viel Bedarf an Helfern gibt, werden Saisonarbeitskräfte gesucht. In der Landwirtschaft kommen die Saisonkräfte häufig aus den Ländern im Osten der EU. Früher waren Arbeitskräfte aus Polen in besonders hoher Anzahl vertreten. Heute kommen Saisonarbeitskräfte aus der Landwirtschaft eher aus Bulgarien oder Rumänien. Das liegt in erster Linie daran, dass sich die Arbeitsbedingungen in Polen deutlich verbessert haben und die polnischen Bürger nun auch in ihrem Heimatland gutes Geld verdienen können.
- Saisonarbeit in der Gastronomie: Neben der Landwirtschaft spielen Saisonarbeiter auch in der Gastronomie eine wichtige Rolle. Denn auch hier gibt es bestimmte Hochzeiten, zu denen besonders viele Arbeitskräfte benötigt werden. In Sommerurlaubsorten sind das die Sommermonate, in denen Hoteliers Unterstützung brauchen und dabei häufig auf kurzzeitig Beschäftigte zurückgreifen. Gleiches gilt für Hoteliers, die in einem Wintersportort ihr Hotel betreiben. Auch sie engagieren für die Hauptsaison häufig Hilfskräfte, die den großen Arbeitsaufwand ein wenig abfedern können.
- Saisonarbeit im Einzelhandel: Im Einzelhandel gibt es ebenfalls Zeiten, zu denen besonders viel Unterstützung benötigt wird. Klassischerweise sind das die Wochen kurz vor Weihnachten, in denen am meisten Umsatz gemacht wird. Um das zu stemmen, braucht der Einzelhandel Saisonarbeitskräfte.
Diese Regelungen gelten für die Saisonarbeit
Um als Saisonarbeitskraft zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten:
- Die Saisonarbeit muss befristet sein. Die Voraussetzungen für Saisonarbeit sind nur dann erfüllt, wenn es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt. Der Arbeitsvertrag für Saisonarbeitskräfte ist daher zeitlich befristet.
- Die Dauer der Saisonarbeit ist begrenzt. Die zeitliche Befristung spielt noch aus einem anderen Grund eine Rolle: Kurzfristigkeit. Damit Saisonarbeit als solche zählt, muss sie begrenzt sein. Konkret: Beschäftigte, die weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, dürften höchstens 70 Tage pro Jahr als Saisonarbeiter arbeiten. Es ist außerdem nicht möglich, die 70 Tage auf das gesamte Jahr zu verteilen. In der Regel werden Saisonarbeitskräfte für maximal drei Monate pro Jahr angestellt.
- Die Saisonarbeit ist Nebenverdienst. Saisonarbeit darf nicht allein dazu dienen, den Lebensunterhalt zu verdienen. Sie darf immer nur ein Nebenerwerb sein und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Saisonarbeitskräfte: Die Herausforderungen für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bringen Saisonarbeitskräfte eine ganze Reihe an Vorteilen mit. Dennoch müssen Unternehmen einiges beachten, wenn sie diese Arbeitskräfte beschäftigen:
- Mindestlohn: Saisonarbeitskräfte haben Anspruch auf Mindestlohn – so wie alle anderen Beschäftigten auch. Unternehmer haben jedoch einen gewissen Spielraum. Es ist nämlich möglich, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Arbeitskräfte von diesem Mindestlohn abzuziehen. Das eröffnet leider auch Spielraum für Manipulationen. Denn theoretisch kann der Unternehmer die Kosten für Kost und Logis weitaus höher ansetzen, als sie wirklich sind. Das führt dazu, dass der Saisonarbeiter nicht mehr den Mindestlohn erhält, sondern deutlich weniger.
- Urlaubsanspruch: Saisonarbeiter haben außerdem einen Anspruch auf Urlaub. Dieser hängt davon ab, wie lange die Saisonarbeit dauert. Da Saisonarbeiter in der Regel weniger als sechs Monate pro Jahr arbeiten, haben sie einen Anspruch auf Teilurlaub. Wie hoch dieser Anspruch ist, hängt letztlich davon ab, wie viel sie im Jahr gearbeitet haben.
- Kündigungsschutz: Theoretisch gilt auch für Saisonarbeitskräfte ein Kündigungsschutz. Jedoch hängt auch der Kündigungsschutz davon ab, wie lange der Mitarbeiter beschäftigt wird. Da Saisonarbeiter häufig nur drei Monate arbeiten, greifen die Regelungen des Kündigungsschutzes nicht. Hinzu kommt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz ohnehin erst ab einer bestimmten Betriebsgröße gilt. Die Befristung hat aber auch Auswirkungen für den Arbeitnehmer: Ist der Arbeitsvertrag rechtlich korrekt befristet, muss er bis zum Ende der Befristung ausgeführt werden und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
- Sozialversicherungspflicht: Sofern die Voraussetzungen für die Saisonarbeit erfüllt sind, also die Beschäftigung bei fünf Arbeitstagen pro Woche nicht länger als drei Monate umfasst und der Beschäftigte mit der Saisonarbeit nicht seinen Lebensunterhalt verdient, besteht in der Regel keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Das sollte sicherheitshalber mit der zuständigen Behörde geklärt werden, um Nach- oder gar Strafzahlungen zu vermeiden.
- Entgeltfortzahlung: Arbeitnehmer haben in Deutschland einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt zahlen muss, auch wenn der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, weil er krank ist. Jedoch greift diese Verpflichtung des Arbeitgebers erst dann, wenn der Beschäftigte vier Wochen im Unternehmen gearbeitet hat. Vor Ablauf der Frist ist die Krankenkasse oder unter Umständen die Agentur für Arbeit zuständig. Im Zweifelsfall sollte man daher auch das direkt mit der zuständigen Stelle klären.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Saisonarbeit
Müssen Saisonarbeiter Steuern zahlen?
Ja, auch bei der Saisonarbeit werden Steuern fällig, wenn der Steuerfreibetrag überschritten wird. Dabei muss mit einer Pauschale von 25 Prozent gerechnet werden – oder einem individuellen Steuersatz. Wird die Saisonarbeit in der Landwirtschaft ausgeübt, kann gegebenenfalls eine Lohnsteuerpauschale von fünf Prozent anfallen.
Gibt es eine Verdienstgrenze für Saisonarbeiter?
Wenn die übrigen Voraussetzungen für die Saisonarbeit erfüllt sind, spielt es keine Rolle, wie hoch der Verdienst der Saisonarbeitskraft ist. Das bezieht sich jedoch nur auf die Einstufung als Saisonarbeit. Die Höhe des Verdienstes ist in jedem Fall relevant für die Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Was sollten Saisonarbeitskräfte beachten?
Zwar gilt in Deutschland der Mindestlohn auch für Saisonarbeitskräfte, doch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Kosten für die Unterbringung vom Lohn abzuziehen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Saisonarbeitskräfte daher unbedingt vorab mit ihrem Arbeitgeber klären, ob Kost und Logis vom Lohn einbehalten wird und in welcher Höhe das geschieht.
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