Pflegeurlaub: Dauer, Voraussetzungen und Erklärung

Leider kommt es immer wieder vor, dass nahe Angehörige, wie zum Beispiel die eigenen Eltern, pflegebedürftig werden. Dies stellt Arbeitnehmer meist vor ein großes Problem: Wie lassen sich Beruf und Pflege unter einen Hut bringen? Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den sogenannten Pflegeurlaub geschaffen. Er ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen. Wie Sie Pflegeurlaub beantragen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und ob Sie für die Zeit der Pflege Geld bekommen, erfahren Sie hier.

Eine Frau kümmert sich um ihre Oma, was ist Pflegeurlaub?

Was bedeutet Pflegeurlaub?

Für die Person, die Pflegeurlaub beantragt, ist es in den meisten Fällen wohl alles andere als ein Urlaub. Denn der Pflegeurlaub beziehungsweise die Pflegefreistellung ist dazu da, einen nahen Angehörigen zu pflegen, der das nicht (mehr) selbst übernehmen kann. Im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist geregelt, dass Beschäftigte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Pflegezeit beantragen können, wenn sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen müssen.

Pflegeurlaub oder Pflegefreistellung kommt in unterschiedlichen Varianten vor: Mal kann der Arbeitnehmer eine längere Auszeit von seiner Arbeit beantragen, um einen nahen Angehörigen über eine längere Zeit im häuslichen Umfeld zu pflegen, mal beantragt der Beschäftigte nur ein paar Tage Freistellung von der Arbeit, um eine kurzzeitige Pflegebedürftigkeit zu überbrücken.

Gemeinsam ist allen Varianten des Pflegeurlaubs, dass sie nicht bezahlt werden. Es handelt sich also um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Der Arbeitgeber kann die Zeit aber natürlich trotzdem (zum Teil) bezahlen. Denkbar ist außerdem, dass es in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Regelungen zu einem bezahlten Pflegeurlaub gibt.

Daneben gibt es die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen, um die finanziellen Belastungen während dieser Zeit zumindest teilweise abzufangen. Das Pflegeunterstützungsgeld kann bei der Pflegeversicherung des Angehörigen beantragt werden, der gepflegt werden muss. Die Höhe ist abhängig vom Nettogehalt des Arbeitnehmers, der Pflegezeit beantragt hat. Bezahlter Pflegeurlaub ist also selten, es gibt aber Möglichkeiten für pflegende Angehörige.

Vorteil für Arbeitnehmer, die im Pflegeurlaub sind: Für sie besteht Kündigungsschutz. Außerdem bleiben sie weiterhin in der Sozialversicherung versichert. Auch hierfür ist die Pflegeversicherung der zu betreuenden Person zuständig.

Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen muss ein Fachmann befragt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte, sondern geben nur einen allgemeinen Überblick über die Thematik.

Die verschiedenen Varianten des Pflegeurlaubs in Deutschland

Pflegeurlaub kommt in verschiedenen Ausprägungen vor, die sich danach richten, wie lange die Freistellung von der Arbeit dauert:

  1. Pflegezeit: Während der Pflegezeit können sich Beschäftigte bis zu sechs Monate von ihrer Arbeit freistellen lassen. Als Arbeitnehmer kann man wählen, ob man sich komplett freistellen lässt oder einige Stunden pro Woche arbeitet. Der Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn bei dem Arbeitgeber mehr als 15 Personen beschäftigt sind. Sollten weniger als 15 Personen im Unternehmen arbeiten, können unter Umständen individuelle Regelungen ausgehandelt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen die Pflegezeit auch dann ablehnen, wenn mehr als 15 Beschäftigte bei ihm arbeiten. Die Gründe dafür sind vergleichbar mit den Gründen bei der Ablehnung des Urlaubs: Die Sicherheit im Unternehmen ist gefährdet, wenn der Mitarbeiter nicht an seinem Arbeitsplatz ist und der Ablauf oder die gesamte Organisation im Unternehmen beeinträchtigt werden könnte. Auch wenn durch die Pflegezeit des Beschäftigten unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden, kann das ein Grund sein, die Pflegezeit abzulehnen.
  2. Familienpflegezeit: Während der sogenannten Familienpflegezeit kann man sich im Gegensatz zur Pflegezeit nicht komplett freistellen lassen. Bis zu 15 Stunden pro Woche müssen Arbeitnehmer während dieser Form des Pflegeurlaubs arbeiten. Die Familienpflegezeit dauert dafür aber auch länger: Bis zu zwei Jahre können Arbeitnehmer weniger arbeiten, um einen nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld zu betreuen. Muss ein Familienangehöriger betreut werden, der noch nicht volljährig ist, kann auch für eine Betreuung, die nicht zu Hause stattfindet, Familienpflegezeit beantragt werden.
  3. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Wenn ein naher Angehöriger unverhofft pflegebedürftig wird und dementsprechend keine Zeit ist, vorab den Antrag zu stellen, können Arbeitnehmer bis zu zehn Tage eine Freistellung von ihrer Arbeit bekommen. Der Anspruch auf Pflegeurlaub wird jedes Kalenderjahr erneuert. Diese bis zu zehn Tage werden häufig dafür genutzt, eine Pflege für die Person zu organisieren. Eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit können Arbeitnehmer in jedem Fall beantragen. Dazu muss nicht eine bestimmte Mindestanzahl an Beschäftigten im Unternehmen überschritten werden. Achtung: Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung gilt pro Kalenderjahr und nicht pro Person. Wenn beispielsweise ein Elternteil pflegebedürftig wird und kurzzeitig gepflegt werden muss und dafür die 10 Tage eingelöst wurden, ist der Anspruch erloschen. Sollte nun noch ein weiteres Familienmitglied pflegebedürftig werden, besteht kein weiterer Anspruch auf kurzzeitige Freistellung, dann muss eine andere Lösung gefunden werden.

Pflegeurlaub: Was sind nahe Angehörige?

Oben haben wir bereits angesprochen, dass die Pflegezeit nur für nahe Angehörige gilt. Mitunter stellt sich die Frage, wer zu diesem Personenkreis gehört. Nähere Angaben dazu finden sich in § 7 Abs. 3 PflegeZG. Dort ist zu lesen, dass folgende Personen als nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes gelten und damit für diese Personen Pflegeurlaub beantragt werden kann:

  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern
  • Großeltern
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder (auch die des Ehepartners/Lebenspartners)
  • Schwiegerkinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister, Ehegattern der Geschwister und Geschwister der Ehegattern (in beiden Fällen auch Geschwister der Lebenspartner)

Pflegeurlaub für Eltern oder andere nahe Angehörige: Nachweise und Voraussetzungen

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, bestimmte Nachweise vorzulegen, wenn sie Pflegeurlaub beantragen möchten:

  1. Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit: Da der Anspruch auf Pflegeurlaub nur dann gilt, wenn eine pflegebedürftige Person betreut werden muss, muss der Arbeitnehmer genau das nachweisen. Das geschieht in der Regel, indem die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst (MD) eine Bescheinigung ausstellt.
  2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Pflegeurlaub können nur Personen beantragen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
  3. Bei dem Arbeitgeber müssen mindestens 15 oder mindestens 25 Personen beschäftigt sein (abhängig von der Variante des Pflegeurlaubs).
  4. Der Pflegeurlaub muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  5. Mindestens 10 Tage bevor der Pflegeurlaub beginnen soll, muss der Arbeitgeber darüber informiert werden. In dem Antrag müssen Arbeitnehmer die Dauer des Pflegeurlaubs mitteilen und ihren Arbeitgeber darüber informieren, ob sie komplett freigestellt werden wollen oder in geringem Umfang weiterarbeiten möchten. Möchte der Beschäftigte Familienpflegezeit beantragen, muss der Antrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei dem Arbeitgeber eingehen.

Pflegeurlaub erneut beantragen

Arbeitnehmer haben unter den genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf sechs Monate Pflegezeit. Einige beantragen eine Freistellung zunächst für einen kürzeren Zeitraum. Unter bestimmten Gegebenheiten kann die Pflegezeit verlängert werden.

Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn sich kurz vor Ende der ursprünglich geplanten Pflegezeit zeigt, dass die Person länger betreut werden muss oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Dann kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung um bis zu sechs Monate beantragen.

Auch die Familienpflegezeit, die für weniger als 24 Monate beantragt wurde, kann unter den genannten Umständen verlängert werden.

Pflegeurlaub und Geld: Kredit und Pflegeunterstützungsgeld

Arbeitnehmer, die Pflegeurlaub für nahe Angehörige beantragen müssen, können finanzielle Unterstützung für diese Zeit beantragen. In den allermeisten Fällen werden Beschäftigte zwar von der Arbeit freigestellt, erhalten aber auch kein Geld (außer es gibt entsprechende Vereinbarungen beim Arbeitgeber).

Mitarbeiter, die aufgrund einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nicht arbeiten können, können Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage beantragen, in denen sie die pflegebedürftige Person betreuen müssen.

Der Antrag kann jedoch nur dann bei der Pflegeversicherung beantragt werden, wenn die Mitarbeiter keine anderen Zahlungen erhalten. Denkbar wäre beispielsweise, dass der Arbeitnehmer Kranken- oder Verletztengeld erhält. Dann kann kein Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Bezahlter Pflegeurlaub: Pflegeunterstützungsgeld

Wenn Arbeitnehmer Pflegeunterstützungsgeld erhalten, kann man gewissermaßen von bezahltem Pflegeurlaub sprechen, denn das Pflegeunterstützungsgeld liegt bei immerhin 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Allerdings gibt es eine Begrenzung nach oben: Die Zahlung ist bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Pflegeurlaub für Beamte

Als eine Voraussetzung für Pflegeurlaub haben wir weiter oben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung genannt. Beamte fallen nicht in diese Kategorie, können jedoch auch Pflegeurlaub beantragen.

Für diese Personengruppe wurden Regelungen geschaffen, die sich an den Regelungen für Arbeitnehmer orientieren und mit diesen vergleichbar sind. Was für Beamte gilt, können Sie in den Regelungen der Länder oder des Bundes nachlesen.

Bildnachweis: YAKOBCHUK VIACHESLAV / Shutterstock.com

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