Pendlerpauschale: Tipps und Infos zur Entfernungspauschale
Die meisten Arbeitnehmer müssen zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. Glücklicherweise können diese Berufspendler zumindest einen Teil der Kosten, die dadurch entstehen, von der Steuer absetzen. Möglich wird das durch die sogenannte Pendlerpauschale. Wie hoch diese Entfernungspauschale ist, wie sie berechnet wird und wie Arbeitnehmer davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Entfernungspauschale: Was versteht man darunter?
Die Pendlerpauschale ist auch unter den Namen
- Entfernungspauschale,
- Kilometerpauschale und
- Fahrtkostenpauschale
bekannt. Für Berufspendler ist die Pauschale durchaus erfreulich. Denn so haben sie die Möglichkeit, sich einen Teil der Fahrtkosten erstatten zu lassen. Allerdings funktioniert das nur über Umwege: Denn die Pendlerpauschale mindert das Einkommen, das im Zuge der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden muss.
Das bedeutet aber auch, dass Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen, denn nur so können die Werbungskosten, zu denen die Pendlerpauschale zählt, steuermindernd angegeben werden.
Übrigens können auch Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad pendeln, von der Kilometerpauschale profitieren. Die Ermäßigung ist nämlich nicht abhängig davon, welches Verkehrsmittel man für den Weg zur Arbeit nutzt.
Ausgenommen von der Erstattung sind jedoch Flugreisen oder eine Sammelbeförderung, die vom Arbeitgeber angeboten wird. Denn mit letzteren hat der Beschäftigte schon einen Vorteil gegenüber anderen Verkehrsmitteln, für die er Geld zahlen müsste.
Entscheidend für die Höhe der Entfernungspauschale ist die Entfernung zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte. Ebenfalls unerheblich ist das Beschäftigungsverhältnis an sich. Solange Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit pendeln müssen, können Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit die Pauschale in der Steuererklärung geltend machen.
Pendlerpauschale berechnen: Wie geht das?
Die Pendlerpauschale gilt für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Klingt komplizierter als es tatsächlich ist. „Einfache Wegstrecke“ bedeutet lediglich, dass entweder die Hin- oder die Rückfahrt in der Steuer geltend gemacht werden kann. Für jeden gefahrenen Kilometer kannst du 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen.
Bleibt noch der Hinweis auf die „erste Tätigkeitsstätte“. Damit ist in der Regel der reguläre Arbeitsplatz gemeint. Alle anderen Fahrten, die beispielsweise für Außendienstmitarbeiter anfallen, können dann als Dienstreise abgerechnet werden. Und das lohnt sich noch mehr. Denn bei Dienstreisen darf die komplette Strecke abgerechnet werden – und damit sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt.
Übrigens: Es muss nicht grundsätzlich die kürzeste Verbindung zwischen Wohn- und Arbeitsort zur Berechnung herangezogen werden. Das Finanzamt akzeptiert auch Strecken, die zwar länger, dafür aber verkehrsgünstiger sind. Wenn du also mehr Kilometer fahren musst, aber trotzdem schneller an deinem Arbeitsplatz ankommst, kannst du auch diese Strecke angeben, wenn du die Pendlerpauschale berechnest.
Um schließlich deine Kosten für das gesamte Jahr auszurechnen, gibst du die Anzahl der Tage an, an denen du im Jahr zu deiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Für Arbeitnehmer, die nur an einem Arbeitsort eingesetzt sind und nicht längerfristig während des Jahres ausgefallen sind, setzt man als Richtwert 220 Arbeitstage pro Kalenderjahr an. Für deine Steuererklärung solltest du die Tage allerdings noch einmal korrekt nachzählen.
So wird die Entfernungspauschale berechnet
Peter Müller fährt bis zu seinem Arbeitsplatz 25 km. Diese einfache Wegstrecke multipliziert er mit 0,30 Euro. Also:
25 x 0,30 = 7,50 Euro
Die Summe multipliziert er nun wiederum mit der Anzahl der Arbeitstage, die er die Strecke tatsächlich gefahren ist. Also:
7,50 x 220 = 1.650 Euro
Das bedeutet nun konkret, dass in der Steuererklärung 1.650 Euro von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Insgesamt mindert sich damit die Summe, die versteuert werden muss.
Steuertipps für Berufspendler
Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, sondern jeden Tag einen mehr oder weniger langen Arbeitsweg zurücklegen, können im Rahmen der Steuer profitieren. Wenn dabei einige Tipps beachtet werden, springt mit etwas Glück sogar noch mehr Geld heraus:
- Lebensmittelpunkt: Einige Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren versucht, ihr ehemaliges Kinderzimmer im Haus der Eltern als Wohnort anzugeben. Das hat sich insbesondere dann gelohnt, wenn das Kinderzimmer weiter von der Arbeitsstätte entfernt war als die eigentliche Wohnung. Das Finanzamt hat den Trick jedoch irgendwann durchschaut. Heute kann man das Kinderzimmer nur noch dann als Lebensmittelpunkt angeben, wenn man sich mit mindestens 10 Prozent an den Lebenshaltungskosten beteiligt.
- Höchstbetrag nicht bei eigenem PKW: Das Finanzamt setzt einen Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr für die Pendlerpauschale an. Allerdings gilt dieser Höchstbetrag nicht, wenn du die Strecke mit deinem eigenen PKW zurücklegst. In diesem Fall kannst du die Pendlerpauschale in voller Höhe von der Steuer absetzen.
- Familienheimfahrten: Wenn der Rest der Familie an einem weiter entfernten Ort wohnt, kommt die doppelte Haushaltsführung zum Tragen. In diesem Fall lebt der Arbeitnehmer während der Arbeitswoche in der Nähe seines Arbeitgebers und fährt an den freien Tagen nach Hause. Diese Fahrten können noch einmal gesondert abgerechnet werden und gehen nicht vom Höchstbetrag von 4.500 Euro ab. Allerdings müssen dazu alle Belege über die Fahrtkosten vorhanden sein.
- Pauschalbetrag: Für Arbeitnehmer gilt ein Pauschalbetrag für Werbungskosten von 1.000 Euro pro Jahr. Die Entfernungspauschale lohnt sich nur dann, wenn die Kosten für die Fahrten zur Arbeit höher sind als die Werbungskostenpauschale. Bei mehr als 15 Kilometer (einfache Strecke) ist das in der Regel so. Allerdings können Arbeitnehmer die Pendlerpauschale optimieren: Wer neben seiner Arbeit auch noch eine Weiterbildung macht und/oder sich Bücher oder sonstige Lehrmaterialien kauft, kann auch diese absetzen. Zusammen mit der Pauschale für das Pendeln kommen so schnell mehr als 1.000 Euro pro Jahr zusammen.
Übrigens: Arbeitnehmer können schon im laufenden Steuerjahr von der Entfernungspauschale profitieren und nicht erst auf die Steuererklärung warten. Dazu können sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Die Werbungskosten – zu denen die Kilometerpauschale gehört – werden dann schon jeden Monat von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Pro Monat bleibt somit mehr Netto vom Brutto. Das heißt unterm Strich aber auch, dass die Rückerstattung des Finanzamts geringer ausfällt als bei der Pendlerpauschale, die erst in die jährliche Steuererklärung eingetragen wird.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Pendlerpauschale
Einige Fragen stellen sich Arbeitnehmer immer wieder, wenn es um das Thema Pendlerpauschale geht. Zum Beispiel diese hier:
Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?
Die Entfernungspauschale gehört in die Anlage N. Ab 2021 könnte sich die Kilometerpauschale sogar noch mehr lohnen. Geplant ist nämlich, den Betrag ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer anzuheben.
Was mache ich bei mehreren Arbeitgebern?
Wenn du mehr als nur einen Arbeitgeber hast, kannst du die Entfernungspauschale auch mehrfach geltend machen.
Gilt die Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften?
Wenn Arbeitnehmer eine Fahrgemeinschaft gegründet haben, kann jeder Arbeitnehmer den einfachen Weg abrechnen, den er zur Arbeit hat. Nicht berechnet werden dürfen Umwege, die entstehen, weil ein Kollege von zu Hause abgeholt werden muss. Hier ist immer nur der kürzeste oder verkehrsgünstigste Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort anzusetzen – wie generell bei der Pendlerpauschale auch.
Wie viele Fahrten zur Arbeit darf ich pro Tag abrechnen?
Pro Tag darf nur die einmalige Strecke zum Arbeitgeber abgerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise in der Mittagspause nach Hause fährt und sich danach wieder auf den Weg zu seinem Arbeitgeber macht.
Wie viel Pendeln ist zumutbar?
Einige Arbeitnehmer müssen ziemlich lange Strecken zum Arbeitgeber zurücklegen und fragen sich daher, wie viel Pendeln überhaupt zumutbar ist. Die Frage wird allerdings meist erst dann relevant, wenn dich dein Arbeitgeber an einen anderen Tätigkeitsort versetzen möchte.
Im Arbeitsrecht gibt es allerdings nirgends exakte Angaben darüber, wie lang der Arbeitsweg sein darf. Man orientiert sich daher an den Pendelzeiten, die für Arbeitslose als zumutbar gelten. Diese sind:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden dürfen es nicht mehr als insgesamt 2,5 Stunden Pendelzeit sein.
- Bei einer Arbeitszeit von weniger als 6 Stunden dürfen es nicht mehr als insgesamt 2 Stunden Pendelzeit sein.
Bildnachweis: Alex Bascuas / Shutterstock.com