Mindesturlaub: Höhe, Anspruch, Sonderregelungen
Jeder Arbeitnehmer, der abhängig beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf Mindesturlaub – dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Wie hoch dieser Anspruch ist, hängt jedoch von der individuellen Arbeitszeit ab. Hier erfahren Sie, mit welcher Formel Sie Ihren Mindesturlaub berechnen können. Außerdem erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema, zum Beispiel, ob Sie auch im Urlaub für Ihren Chef erreichbar sein müssen oder ob Ihr Chef bereits genehmigten Urlaub wieder streichen darf.
Gesetzlicher Mindesturlaub: Was versteht man darunter?
Wer arbeitet, braucht Zeit, um sich zu erholen – nicht nur am Wochenende, sondern auch mehrere Tage Urlaub am Stück. Genau dazu ist der gesetzliche Mindesturlaub da, der im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt ist.
Unter Berücksichtigung der Sechs-Tage-Woche ergibt sich daraus für abhängig Beschäftigte ein Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Das ist gleichzeitig die Höhe des Mindesturlaubs und entspricht mindestens vier Wochen bezahltem Urlaub. Dem Arbeitgeber steht es frei, seinen Beschäftigten mehr Urlaub zu bewilligen. Er darf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub jedoch nicht unterschreiten.
Aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann sich ein größerer Urlaubsanspruch, sogenannter übergesetzlicher Urlaub, ergeben. Daher gilt für Beschäftigte: Schauen Sie bei Fragen zum Urlaubsanspruch zunächst in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was dort geregelt ist. Im zweiten Schritt können Sie sich an den Betriebsrat wenden und sich dort nach den Regelungen erkundigen, die im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen sind.
Anspruch auf Mindesturlaub: Das sieht der Gesetzgeber vor
Der gesetzliche Mindesturlaub stammt aus einer Zeit, als alle Arbeitnehmer noch sechs Tage pro Woche gearbeitet haben. Der Anspruch von ursprünglich 24 Urlaubstagen ergibt daher vier arbeitsfreie Wochen für Beschäftigte.
Da heute jedoch kaum noch ein Arbeitnehmer regelmäßig sechs Tage pro Woche arbeitet, verringert sich der Mindesturlaub entsprechend:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Sie 20 Tage Mindesturlaub
- Bei einer Vier-Tage-Woche haben Sie 16 Tage Mindesturlaub
Auch bei einer Beschäftigung in Teilzeit müssen die Mitarbeiter auf einen Mindesturlaub von vier Wochen kommen. Konkret bedeutet das: Arbeitet der Mitarbeiter in Teilzeit an sechs Tagen pro Woche, stehen ihm 24 Urlaubstage Mindesturlaub zu, denn er benötigt eben diese 24 Tage, um auf vier Wochen Urlaub zu kommen. Arbeitet er dagegen nur an vier Tagen pro Woche, verkürzt sich der Mindesturlaub entsprechend auf 16 Tage. Bei drei Tagen sind es nur noch 12 Tage Urlaubsanspruch.
Übrigens: Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gilt für alle Beschäftigten im Betrieb und damit auch für
- Auszubildende
- Praktikanten
- geringfügig Beschäftigte
Sonderregelungen für einige Berufsgruppen
Für besonders schutzwürdige Personen, wie zum Beispiel schwangere Arbeitnehmerinnen oder Jugendliche, gelten dabei gesonderte Regelungen, die großzügiger sind als der Mindesturlaubsanspruch für die übrigen Beschäftigten:
- Jugendliche: Der Mindesturlaub für Jugendliche ist nach dem Alter gestaffelt. Mindestens 25 und höchstens 30 Tage Urlaub stehen dieser Gruppe von Beschäftigten zu.
- Berufsschüler: Sofern Azubis, die die Berufsschule besuchen, Berufsschulferien haben, sollte ihnen ihr Ausbildungsbetrieb ebenfalls Urlaub genehmigen. Sollte der Azubi auch in den Berufsschulferien im Betrieb arbeiten, kann er auch zu einem späteren Zeitpunkt diesen Urlaub erhalten. Wichtig ist dabei, dass er auf die gleiche Anzahl an Urlaubstagen kommt.
- Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche Woche Urlaub.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Mindesturlaub
Habe ich in der Probezeit einen Anspruch auf Mindesturlaub, muss ich im Urlaub erreichbar sein oder darf mein Chef den Urlaub streichen? Arbeitnehmer stellen sich häufig ähnliche Fragen, wenn es um das Thema Mindesturlaub geht. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben jeweils eine kurze Antwort. Beachten Sie jedoch: Wir können lediglich allgemeine Hinweise geben. Bei konkreten Fragen oder gar Problemen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Kann ich in der Probezeit Urlaub beantragen?
Ja, Arbeitnehmer haben auch schon in der Probezeit einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings berechnet der sich anteilig nach der Anzahl der Wochen, die der Arbeitnehmer bereits im Betrieb gearbeitet hat. Der Anspruch auf den kompletten Mindesturlaub besteht erst nach mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, also dann, wenn in der Regel die Probezeit endet.
Wer legt den Zeitraum des Urlaubs fest?
In der Regel muss sich der Arbeitgeber nach den Urlaubswünschen seines Beschäftigten richten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn beispielsweise schon viele weitere Beschäftigte Urlaub beantragt haben oder es wirtschaftliche Probleme im Unternehmen gibt, die nur gemeinsam behoben werden können, kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag auch ablehnen.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Nein, Urlaub ist Urlaub. Der Jahresurlaub ist dazu gedacht, dass sich Mitarbeiter erholen und ihre Arbeitskraft wiederherstellen können. Wer dagegen auch in seinem Urlaub befürchten muss, vom Chef angerufen und vielleicht sogar ins Büro zitiert zu werden, der wird seinen Urlaub kaum zur Erholung und Entspannung nutzen können.
Darf mein Chef bereits genehmigten Urlaub wieder streichen?
Nein, das darf er ohne Weiteres nicht. Wenn der Urlaubsantrag vom Chef unterschrieben wurde, gilt der Urlaub als genehmigt. Nur in absoluten Notfällen darf der Arbeitgeber nachträglich eine Urlaubssperre verhängen und damit den bereits genehmigten Urlaub streichen. Als Notfall gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber aus Versehen zu vielen Mitarbeitern Urlaub genehmigt hat.
Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Urlaub noch vor Inkrafttreten der Kündigung einzulösen, muss der Chef Ihnen den Urlaub finanziell abgelten.
Wie viel Mindesturlaub steht mir zu, wenn ich von Vollzeit in Teilzeit wechsle?
Wenn Sie von einer Voll- in eine Teilzeitstelle wechseln und noch Resturlaub haben, bleibt dieser in voller Länge auch in Teilzeit bestehen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub also nicht kürzen, nur weil Sie weniger arbeiten.
Krank im Urlaub – was bedeutet das?
Wenn Arbeitnehmer im Urlaub erkranken, kürzt das den Anspruch auf Mindesturlaub nicht. Wer krank ist, kann seinen Urlaub nicht zur Erholung nutzen. Deshalb dürfen Krankheitstage nicht als Urlaubstage abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter seinem Chef rechtzeitig mitteilt, dass er erkrankt ist. Dazu nutzen Angestellte am besten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Die Personalabteilung kann die Krankheitstage später wieder dem verbleibenden Urlaubsanspruch hinzuaddieren.
Habe ich einen Anspruch auf Mindesturlaub auch in der Elternzeit?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Jedoch gibt es in der Elternzeit eine Ausnahme von dieser Regel: Dem Arbeitgeber ist es nämlich gestattet, den Urlaubsanspruch pro Monat Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Bedeutet Mindesturlaub, dass ich Urlaubsgeld bekomme?
Nein, Mindesturlaub hängt mit einem unter Umständen vorhandenen Anspruch auf Urlaubsgeld nicht zusammen. Arbeitnehmer haben jedoch einen Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bedeutet, dass der Arbeitgeber das übliche Einkommen auch im Urlaub zahlen muss. Zusätzliches Urlaubsgeld ist jedoch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und hängt von den sonstigen Regelungen im Betrieb ab.
Bildnachweis: Kuznetcov_Konstantin / Shutterstock.com