Lügen am Arbeitsplatz: Wenn die Notlüge zum Problem wird

Lügen am Arbeitsplatz sind ein alltägliches Phänomen. Möchte man mit einer Notlüge Konflikte am Arbeitsplatz vermeiden, wird das meist geduldet. Grund für eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ist jedoch eine handfeste Lüge, mit der man sich Vorteile verschaffen möchte. Wir schauen uns an, wann Lügen am Arbeitsplatz ernsthafte Konsequenzen haben können.

Ein Mann und ein Schatten mit langer Nase, was passiert bei Lügen am Arbeitsplatz?

Lügen am Arbeitsplatz: Es gibt viele Gründe

Wir alle äußern tagtäglich kleine Unwahrheiten – auch am Arbeitsplatz. Manchmal kann es tatsächlich sinnvoll sein, lieber ein wenig zu flunkern, statt einem Kollegen oder gar dem Vorgesetzten vor den Kopf zu stoßen.

Mit dieser Art von Lüge, die auch als soziale Lüge bezeichnet wird, möchte man den Betriebsfrieden und das gute kollegiale Verhältnis bewahren. Unter diesem Gesichtspunkt ist gegen Lügen am Arbeitsplatz also gar nicht allzu viel einzuwenden.

Folgende Szenarien können gute Gründe für soziale Lügen am Arbeitsplatz sein:

  1. Konfliktvermeidung: Kleinere Notlügen bieten sich vor allem dann an, wenn die Wahrheit einen oder mehrere Beteiligte verletzen könnte. Ein Kollege, der gerade ein eher schlechtes Gespräch mit einem potenziellen Neukunden geführt hat, möchte wahrscheinlich nicht direkt im Anschluss hören, dass das Gespräch nicht gut gelaufen ist. Dies könnte zu Konflikten führen. Stattdessen bietet es sich an, zunächst nicht ganz ehrlich zu sein und erst später zu besprechen, was nicht gut gelaufen ist und was in Zukunft verbessert werden kann.
  2. Höflichkeit: Auch in dem nun folgenden Fall geht es darum, das Verhältnis zu Kollegen oder Vorgesetzten nicht zu belasten. Nehmen wir an, dass ein Kollege zu seinem Geburtstag selbst gebackenen Kuchen mitbringt. Leider schmeckt der Kuchen überhaupt nicht. Das würde man dem Kollegen nun aber nicht unbedingt sagen, sondern sich eher für den Kuchen bedanken.
  3. Außenwirkung: Innerhalb des Unternehmens gibt es schon länger Probleme mit der Software. Dass es diese Probleme gibt, ist auch einigen Kunden nicht verborgen geblieben. Um diese jedoch nicht zu beunruhigen, greifen die Verantwortlichen zu einer Notlüge, um das Problem im Hintergrund zu beheben und das Unternehmensimage nach außen zu wahren.

Schlechte Gründe für Lügen am Arbeitsplatz

Neben diesen genannten Gründen, die Lügen am Arbeitsplatz rechtfertigen können, gibt es auch Situationen, in denen Mitarbeiter auf keinen Fall lügen sollten. Entweder, weil sie damit ihr Ansehen und das Verhältnis zu den Kollegen aufs Spiel setzten oder mit der Lüge sogar eine Abmahnung riskieren. Zum Beispiel in diesen Fällen:

  1. Fehler nicht zugeben wollen: Der Vorgesetzte fragt nach den Fortschritten im Projekt. Statt die Wahrheit zu sagen, entscheidet sich der Mitarbeiter dafür, seinen Vorgesetzten anzulügen, weil er nicht zugeben möchte, dass er nicht weiterkommt und es vermutlich zu Verzögerungen kommen wird. Damit riskiert der Mitarbeiter nicht nur, dass es zu Problemen mit seinen Kollegen oder gar Kunden kommt, sondern auch eine Abmahnung. Abhängig von den konkreten Umständen kann diese Lüge am Arbeitsplatz zum Beispiel als Nichtbeachtung einer direkten Anweisung des Vorgesetzten gesehen werden, was ein Grund für eine Abmahnung ist.
  2. Krankmachen: Ein Mitarbeiter hat seinen gesamten Jahresurlaub schon aufgebraucht und auch keine Überstunden mehr zur Verfügung, die er abbauen könnte. Daher entschließt er sich dazu, so zu tun, als sei er krank, um einen Tag freizubekommen. Das kann problematisch werden. Verlangt der Arbeitgeber für diesen Tag nämlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), der Beschäftigte kann diese Bescheinigung aber nicht vorlegen, könnte das als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Und Arbeitszeitbetrug könnte eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
  3. Eine Nebentätigkeit bewusst verschweigen: Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Mitarbeiter eine Nebentätigkeit angeben muss. Der Beschäftigte verschweigt dies jedoch, weil er nicht zugeben möchte, dass er neben seinem Hauptjob noch einen Minijob macht. Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, kann das ein Grund für eine Abmahnung sein.
  4. Bei notwendigen Qualifikationen lügen: In der Stellenausschreibung sind ganz explizit einige Qualifikationen genannt, die der Bewerber aber nicht mitbringt. Da er die Stelle unbedingt haben möchte, lügt er in seiner Bewerbung. Im Vorstellungsgespräch bemerkt der Personaler nicht, dass dem Kandidaten diese Kenntnisse fehlen. Auch das ist eine Lüge am Arbeitsplatz, die man als (angehender) Mitarbeiter unbedingt vermeiden sollte. Kommt nämlich später heraus, dass der Mitarbeiter in seiner Bewerbung gelogen hat, ist das ein Grund, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Mitarbeiter lügt Vorgesetzten an: Das kann gefährlich werden

Immer wieder liest und hört man von Fällen, in denen Mitarbeiter gekündigt wurden, weil sie ihren Vorgesetzten oder Chef angelogen haben. Eine Lüge am Arbeitsplatz sollte daher auf keinen Fall unterschätzt werden.

Es gibt Gerichtsurteile, in denen eine Lüge als schwerer Vertrauensbruch gewertet wurde, was sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Natürlich wird nun nicht jeder, der sich einer kleinen Notlüge bedient, sofort mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen.
Ehrlichkeit und Transparenz sind essenziell für ein gutes Arbeitsverhältnis. Zwar kann in bestimmten Fällen eine Notlüge gerechtfertigt sein, jedoch ist man als Arbeitnehmer in der Regel besser beraten, wenn man nicht lügt. Das Vertrauensverhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten profitiert davon, wenn man auf Ehrlichkeit am Arbeitsplatz wert legt.

Was tun, wenn Kollegen lügen?

Wenn man einen Kollegen bei einer Lüge erwischt, sollte man zunächst einmal abwägen. Es könnte auch sein, dass die oben genannten positiven Gründen eine Rolle dabei spielen, dass er nicht die Wahrheit sagt. Vielleicht möchte er eben nur das gute Betriebsklima schonen.

Sollten sich dagegen die Beweise verdichten, dass der Kollege aus unlauteren Gründen lügt, dann sollte man versuchen, die Situation so schnell wie möglich zu klären.

Dabei sollte man folgende Schritte beachten:

  1. Belege sammeln: Bevor man das Gespräch mit dem Kollegen sucht oder gar den Vorgesetzten einweiht, sollte man sich wappnen. Dazu gehört, sich möglichst detailliert zu notieren, wann der Kollege gelogen hat. Also Datum, Uhrzeit und natürlich die Lüge selbst aufzuschreiben. Weitere Details helfen später, die genauen Umstände zu schildern.
  2. Gespräch suchen: Danach sollte man zunächst mit dem Kollegen unter vier Augen reden. Versuchen Sie, Ihre Sicht der Dinge zu schildern und machen Sie dabei deutlich, wie die Lügen auf Sie wirken. Achten Sie darauf, dass Sie sachlich und wertschätzend bleiben.
  3. Vorgesetzte informieren: Wenn Sie merken, dass Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie die Führungskraft informieren. Schildern Sie, wie es auf Sie wirkt, wenn der Arbeitnehmer lügt, und legen Sie Beweise für die Unwahrheiten vor. Unter Umständen finden sich noch weitere Mitarbeiter, denen es auch nicht gefällt, dass der Kollege häufig lügt.
  4. Mediator hinzuziehen: Bringt auch das nichts, könnte ein Profi hilfreich sein. Es gibt Menschen, die sich darauf spezialisiert haben, bei Konflikten zu vermitteln. Ein solcher Mediator kann sehr hilfreich sein, wenn die betroffenen Parteien die Probleme nicht selbst lösen können, aber daran interessiert sind, den Konflikt aus der Welt zu schaffen.

Ebenfalls schwierig: Wenn Vorgesetzte lügen

Wenn eine Führungskraft lügt, ist die Situation für Mitarbeiter ungleich schwieriger. Denn einen Vorgesetzten wird man vermutlich nicht so ohne weiteres mit seinem Fehlverhalten konfrontieren.

Der richtige Weg in diesem Fall könnte sein, sich zunächst bei anderen Kollegen zu erkundigen, wie sie das Verhalten der Führungskraft beurteilen. Empfinden auch sie es als störend, kann man sich im Kollegenkreis besprechen und zum Beispiel Hilfe beim Betriebsrat suchen.

In dieser Situation ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, damit das Gespräch nicht eskaliert und das Vertrauensverhältnis nicht belastet wird.

Arbeitnehmer lügt: Was können Vorgesetzte tun?

Wenn Mitarbeiter lügen, sind wiederum die Vorgesetzten gefragt. Eine Abmahnung wird vermutlich nicht der erste Schritt sein. Vermutlich wird die Führungskraft zunächst versuchen, das Problem gemeinsam mit dem Mitarbeiter zu klären. Auch Vorgesetzte sollten zunächst Beweise sammeln, diese sorgfältig dokumentieren und im nächsten Schritt das persönliche Gespräch suchen.

Ändert sich nach dem Gespräch jedoch nichts, sollten sie dann durchaus über eine Abmahnung nachdenken. Schließlich gefährdet das andauernde Lügen eines Mitarbeiters das Betriebsklima und kann einen Einfluss auf die Arbeitsergebnisse haben.

Davon abgesehen hat der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht für die übrigen Mitarbeiter und sollte diese vor den Lügen des Kollegen schützen, damit sie in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können.

Bildnachweis: pathdoc / Shutterstock.com

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