Kündigung zurückziehen: Geht das überhaupt?

Sie haben nach einigen stressigen Wochen kurzentschlossen Ihre Kündigung eingereicht. Das Problem: Nachdem sich die Wogen wieder etwas geglättet haben, stellen Sie fest, dass Ihr Job doch nicht so schlecht ist und Sie die Kündigung zurückziehen möchten. Aber geht das überhaupt? Und was ist zu tun, wenn der Chef eine Kündigung zurücknehmen möchte? Hier gibt es die Antworten.

Eine Frau arbeitet am Laptop und denkt nach, lässt sich eine Kündigung zurückziehen?

Kann man eine Kündigung zurückziehen?

Gehen wir davon aus, dass Sie schon seit einigen Wochen mit dem Gedanken spielen, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. An einem trüben Montagmorgen ist es mal wieder ganz besonders schlimm: Ihr Vorgesetzter hat miese Laune und lässt es wieder einmal an Ihnen aus.

Noch in der Mittagspause tippen Sie am Arbeitscomputer Ihre Kündigung und händigen sie nach der Mittagspause Ihrem Vorgesetzten aus. Damit ist das Arbeitsverhältnis gekündigt.

Anders als bei einem Arbeitsvertrag müssen sich bei einer Kündigung nicht beide Vertragsparteien einig sein. Es genügt, wenn einer der beiden Vertragspartner kündigt. Das liegt daran, dass die Kündigung eine sogenannte einseitige Willenserklärung ist.

Zuhause angekommen, beginnen Sie zu grübeln. Wäre es nicht besser gewesen, zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen? Oder die aktuellen Stellenangebote zu überprüfen? Vielleicht finden Sie innerhalb der Kündigungsfrist keinen neuen Arbeitgeber und müssen noch dazu mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen, weil Sie selbst gekündigt haben. Sie zweifeln an der Kündigung und möchten sie gerne widerrufen. Aber geht das?

Kündigung widerrufen: Beide Vertragsparteien müssen zustimmen

Die Vertragspartei, die die Kündigung ausspricht, kann diese nicht eigenmächtig zurückzuziehen. Denn mit der einseitigen Willenserklärung wird die Kündigung wirksam. Daran kann man nur noch etwas ändern, wenn sich beide Seiten darauf einigen, die Kündigung zu widerrufen.

Als Arbeitnehmer müssen Sie also schriftlich darum bitten, die Kündigung zu widerrufen. Ist der Arbeitgeber damit einverstanden und bestätigt er den Vorgang schriftlich, läuft das Arbeitsverhältnis weiter wie gewohnt.

Ist der Arbeitgeber dagegen nicht damit einverstanden, dass Sie die Kündigung zurückziehen, läuft das Arbeitsverhältnis nur noch bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Mündliche Kündigung zurückziehen: Geht das?

Wie aber verhält es sich bei einer mündlichen Kündigung? Das lässt sich schnell beantworten: Die Kündigung des Arbeitsvertrags bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung ist also nicht gültig.

Vorsicht ist trotzdem geboten: Nur die wenigsten Arbeitgeber werden eine mündliche Kündigung einfach ignorieren. Wenn Arbeitnehmer mit der Kündigung drohen ist das gesamte Arbeitsverhältnis gefährdet.

Ein derartiges Verhalten ist ein klarer Hinweis darauf, dass der Beschäftigte unzufrieden ist und mit dem Gedanken spielt, den Arbeitgeber zu verlassen. Der Chef wird daher vermutlich damit rechnen, dass sein Mitarbeiter das Unternehmen bei der nächsten Gelegenheit verlässt. Das bedeutet vermutlich auch, dass er seinen Mitarbeiter nicht für Fortbildungen, Gehaltserhöhungen oder gar eine Beförderung in Betracht zieht.

Kündigung zurücknehmen: Diese Optionen gibt es

Es gibt einige weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Kündigung rückgängig machen können:

  1. Widerruf: Sie formulieren einen Widerruf. Mit diesem Schreiben können Sie den Inhalt der Kündigung nichtig machen. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn der Widerruf gleichzeitig mit der Kündigung eingeht. In der Praxis dürfte das schwierig sein. Sie können jedoch zum Beispiel versuchen, der Kündigung eine E-Mail hinterherzuschicken, sofern Sie die Kündigung erst kürzlich abgeschickt haben und bereuen. Falls Sie die Kündigung per Post geschickt haben, stehen die Chancen relativ gut, dass die E-Mail vor der schriftlichen Kündigung eintrifft.
  2. Anfechtung: Eine weitere Möglichkeit, um eine Willenserklärung für ungültig zu erklären, ist die Anfechtung. Dazu müssen Sie schlüssig beweisen, dass Sie bei der Kündigung verwirrt waren oder nur deshalb gekündigt haben, weil sie von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Ob diese beiden Optionen Aussicht auf Erfolg haben, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt sagen. Bei juristischen Themen sollten Sie grundsätzlich mit einem Anwalt sprechen, da nur er Ihnen eine verbindliche Einschätzung geben kann.

Muster: Kündigung zurückziehen

Möchten Sie Ihre Kündigung schriftlich zurückziehen, können Sie sich an folgendem Muster orientieren.

Karla Schmidt

Musterstraße 1

33333 Musterdorf

Müller GmbH

Elke Meier

Meierstraße 22

33334 Meierdorf

Musterdorf, TT.MM.JJJJ

Antrag auf Rücknahme der Kündigung

Sehr geehrte Frau Meier,

Mit diesem Schreiben bitte ich darum, dass ich die Kündigung zurückziehen kann. Wie ich Ihnen bereits in unserem Telefonat mitteilte, kam es zu einem Missverständnis zwischen mir und Herrn Müller. Dieses konnten wir nach einem ausführlichen Gespräch aufklären.

Mit diesem Schreiben möchte ich mich für meine voreilige Entscheidung entschuldigen und die am TT.MM.JJJJ eingereichte Kündigung zurückziehen. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Karla Schmidt

Arbeitgeber möchte Kündigung zurückziehen

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt und stellt nach einiger Zeit fest, dass er den Arbeitsvertrag doch nicht kündigen möchte. In diesem Fall liegt es in Ihrer Hand, ob der Arbeitsvertrag trotz Kündigung fortgesetzt wird. Denn natürlich gilt auch in diesem Fall, dass die einseitige Willenserklärung wirksam wird.


Nun sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie Ihrem Arbeitgeber noch genügend Vertrauen entgegenbringen, um weiterhin dort arbeiten zu können. Eine Kündigung wird immerhin nicht ohne Grund ausgesprochen. Wenn Sie ständig in der Angst leben müssen, dass Ihr Arbeitsvertrag wieder gekündigt wird, sind das keine schönen Aussichten.

Auch das Verhältnis mit den Kollegen kann nachhaltig geschädigt sein. Müssen Sie mit hämischen Bemerkungen rechnen, weil Ihr Chef Ihnen eigentlich kündigen wollte, ist auch das keine gute Voraussetzung, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Bildnachweis: Jacob Lund / Shutterstock.com

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