Einfaches Arbeitszeugnis: Tipps und Muster
Am Ende des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Hin und wieder gibt es dabei die Option, zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu wählen. Wann sich welche Art von Arbeitszeugnis anbietet und worauf bei einem einfachen Arbeitszeugnis zu achten ist, lesen Sie hier. Außerdem bieten wir Muster für das Arbeitszeugnis und die Anforderung beim Arbeitgeber.
Einfaches Arbeitszeugnis: Was macht es aus?
Der wohl größte Unterschied zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Arbeitszeugnis ist die Benotung. Denn die fehlt im einfachen Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber beschränkt sich im Zeugnis also darauf zu erwähnen, von wann bis wann der Mitarbeiter im Unternehmen war und welche Arbeiten und Tätigkeiten er ausgeführt hat.
Eine Bewertung, wie er seine Arbeit erledigt hat, aber auch wie sein Sozialverhalten und beispielsweise seine Motivationsfähigkeit zu beurteilen sind, fehlt jedoch. Im einfachen Arbeitszeugnis beschränkt sich der Personaler (oder Firmeninhaber) also auf die nüchternen Fakten zum Beschäftigungsverhältnis.
Der Inhalt: Was steht in einem einfachen Arbeitszeugnis?
Im Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis ist das einfache Arbeitszeugnis also weniger umfangreich. Meist genügt Personalern für ein einfaches Arbeitszeugnis eine halbe DIN-A-4 Seite. Das bedeutet aber nicht, dass es keine formalen Anforderungen an das einfache Arbeitszeugnis gäbe. Im Gegenteil, auch hier gilt, dass Personaler durch fehlende Angaben versteckte Kritik am ehemaligen Arbeitnehmer üben könnten. Sie sollten daher sehr genau darauf achten, dass Ihr einfaches Arbeitszeugnis alle wichtigen Formalitäten enthält.
Dazu gehören:
- Briefkopf mit der vollständigen Adresse und den übrigen Angaben des Arbeitgebers.
- Die Überschrift „Arbeitszeugnis“. Denn das Zeugnis muss auf den ersten Blick als solches zu erkennen sein.
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname) des Arbeitnehmers.
- Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers.
- Die Dauer der Betriebszugehörigkeit (Beschäftigungsdauer).
- Genaue Beschreibung der Beschäftigung.
- Schlussformel.
- Unterschrift des Personalverantwortlichen mit Ort und Datum.
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Die Unterschiede
Wie bereits angesprochen ist der größte Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis die darin enthaltene Benotung.
In einem einfachen Arbeitszeugnis beschreibt der Arbeitgeber alle Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer in seinem Betrieb übernommen hat. Diese Beschreibung muss vollständig und so genau wie möglich sein. In einem einfachen Arbeitszeugnis genügt es beispielsweise nicht zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer als Schlosser gearbeitet hat. Zur Tätigkeitsbeschreibung gehören auch die Abteilung und die konkreten Aufgaben.
Auch das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält diese Angaben, geht aber über diese hinaus. Denn auch das Verhalten und die Leistungen des Mitarbeiters werden im qualifizierten Arbeitszeugnis erwähnt und bewertet.
Dazu gehören:
- Arbeitsweise
- Arbeitsqualität
- Leistungsbereitschaft
- Selbstständigkeit
- Belastbarkeit
- Sorgfalt
- Sozialverhalten
- Führungsverantwortung (bei Führungskräften)
Bei beiden Arbeitszeugnissen gilt, dass der Inhalt
- wahr und
- wohlwollend
formuliert sein muss. Diese Vorschrift ist sogar in der Gewerbeordnung (GewO) formuliert. Natürlich kommen diese Vorschriften bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis eher zum Tragen. Denn nur hier bewertet der Arbeitgeber die Leistung seines ehemaligen Mitarbeiters. Aber auch im einfachen Arbeitszeugnis dürfen keine Angaben stehen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Da gerade bei einem einfachen Arbeitszeugnis der Spielraum für Bewertungen viel kleiner ist, sollten Sie besonders auf folgende Formalitäten achten:
- Ist das Arbeitszeugnis auf offiziellem Firmenpapier geschrieben?
- Hat der zuständige Personalverantwortliche das einfache Arbeitszeugnis unterschrieben?
- Ist das Arbeitszeugnis frei von Rechtschreib- und Orthografiefehlern?
- Stimmen die angegebenen Daten mit dem Beschäftigungszeitraum überein?
Gründe für einfaches Arbeitszeugnis: Dann lohnt sich ein Zeugnis ohne Bewertung
Vielleicht stellt Ihr ehemaliger Arbeitgeber Sie vor die Wahl, ob sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchten. Dann sollten Sie sorgfältig abwägen, für welche Art von Arbeitszeugnis Sie sich entscheiden.
Hatten Sie ein gutes Arbeitsverhältnis und Ihre Leistungen sind als gut bis sehr gut zu bezeichnen, lohnt sich vermutlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Umgekehrt bietet sich ein einfaches Arbeitszeugnis an, wenn das Arbeitsverhältnis eben nicht durchgehend als positiv zu beurteilen ist. Ein einfaches Arbeitszeugnis „schützt“ Sie dann vor einer schlechten Bewertung durch den Arbeitgeber.
Wobei auch das relativiert werden muss. In einigen Urteilen von Arbeitsgerichten wurden festgehalten, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mindestens die Gesamtnote 3 aufweisen muss. Will der Arbeitgeber eine schlechtere Bewertung ausstellen, muss er dafür handfeste Gründe vorweisen.
Vorsicht: Wenn Sie bereits ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Umgekehrt dagegen in den meisten Fällen schon. Sollten Sie also nicht wissen, wie die Bewertung im Arbeitszeugnis ausfällt, könnten Sie theoretisch zunächst ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen. So haben Sie auf jeden Fall ein Zeugnis ohne Bewertung in der Tasche.
Im nächsten Schritt könnten Sie ihren Arbeitgeber darum bitten, Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Sollte die Benotung in diesem Zeugnis ganz gut ausfallen, können Sie dieses bei der nächsten Bewerbung einreichen. Ist das Zeugnis dagegen schlechter, als Sie ursprünglich erwartet hatten, haben Sie immer noch das einfache Arbeitszeugnis in der Hinterhand.
Unser Tipp: Sprechen Sie ein derartiges Vorgehen unbedingt mit einem Fachanwalt durch und klären Sie, ob Sie in ihrer individuellen Situation einen Anspruch auf ein einfaches und im zweiten Schritt auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben.
Es gibt aber noch eine andere Option: Bitten Sie ihren Arbeitgeber, schon bevor Sie sich auf die Suche nach einem neuen Job machen, um ein Zwischenzeugnis. Anhand dieses Zwischenzeugnisses können Sie sehen, wie Ihr Arbeitgeber ihre Leistungsbereitschaft, -fähigkeit und Sozialverhalten einschätzt.
Dieses Vorgehen hat einen ganz klaren Vorteil für Sie. Verlangen Sie nämlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn Sie das Unternehmen verlassen, darf das Zeugnis nicht signifikant schlechter sein als das Zwischenzeugnis.
Muster für Ihr Zeugnis
Sollten Sie zu den Arbeitnehmern gehören, die Ihr Arbeitszeugnis selbst verfassen dürfen, können Sie sich an der folgenden Vorlage für ein einfaches Arbeitszeugnis orientieren. Bitte denken Sie daran, dass es sich dabei wirklich nur um ein Muster handelt. Sie sollten also sehr genau darauf achten, es mit Ihren korrekten Daten zu füllen.
Vorlage für ein einfaches Arbeitszeugnis
Adresse und korrekte Firmierung des Arbeitgebers
Einfaches Arbeitszeugnis
Herr Peter Müller, geboren am 20.Januar 1985 in München, war in der Zeit vom 01. Februar 2020 bis 31.12. 2020 als Betriebsschlosser in unserem Unternehmen tätig.
Herr Müller arbeitete dabei in der Abteilung „Instandsetzung“. Zu seinen Aufgaben gehörte:
- Wartung und Instandhaltung mechanischer Anlagen
- Instandsetzung und Reparatur von Maschinen, Geräten und betriebstechnischen Anlagen
- Behebung von Störungen
- Regelmäßige Kontrollen und Inspektionen der Maschinen, Anlagen und Geräte
- Mitarbeit bei der Erweiterung und Umrüstung der Anlagen
Herr Müller verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft – beruflich und privat – alles Gute.
(Unterschrift des Personalverantwortlichen mit Ort und Datum)
Wird das Arbeitsverhältnis von Ihrer Seite aus beendet, so sollten Sie bereits ein Zeugnis anfordern, wenn Sie den Arbeitsvertrag kündigen. Schließlich soll es Ihnen vorliegen, wenn Sie die Bewerbung für eine neue Stelle abschicken wollen.
FAQs
Mein Chef will mir kein Arbeitszeugnis ausstellen, was nun?
Alle Arbeitnehmer haben laut Paragraf § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in schriftlicher Form. Weisen Sie ihren Arbeitgeber darauf hin, dass es diesen Anspruch gibt. Der gilt übrigens auch für Teilzeitbeschäftigte, Werkstudenten, Trainees und sogar Praktikanten.
Wie fordere ich ein Arbeitszeugnis an?
Wenn Ihr Chef noch kein Arbeitszeugnis ausgestellt hat, können Sie mit ein paar freundlichen Zeilen darum bitten. Zum Beispiel so:
„Sehr geehrte Frau Musterfrau,
hiermit möchte ich Sie höflich darum bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für die Zeit meiner Beschäftigung vom 02.02.2011 bis 31.12. 2020 auszustellen.
Vielen Dank und herzliche Grüße
(Ihre Unterschrift)“
Welche Art von Arbeitszeugnis ist besser: Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Unter Umständen kann sich ein einfaches Arbeitszeugnis eher anbieten. Nämlich dann, wenn die Arbeitsleistung oder das Sozialverhalten nicht gut bewertet werden würde. Aber auch, wenn die Beschäftigung so kurz war, dass eine Bewertung nicht möglich ist, bietet sich ein einfaches Arbeitszeugnis an.
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