Brutto-Netto-Rechner: Vorteile des Gehaltsrechners

Mit einem Brutto-Netto-Rechner erfahren Arbeitnehmer schnell und zuverlässig, wie viel Netto Sie am Ende des Monats tatsächlich von Ihrem Bruttogehalt auf dem Konto haben werden. Denn das Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, wird nicht in voller Höhe überwiesen, sondern erst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Hinzu kommt die individuelle Steuerklasse, die ebenfalls einen Einfluss hat. Wie Sie den Gehaltsrechner nutzen, um von Brutto auf Netto „umzurechnen“ und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Eine Frau tippt auf dem Laptop und hält einen Stift

Gehaltsrechner: Wie funktioniert er?

Brutto-Netto-Rechner wie www.bruttonetto.de helfen Arbeitnehmern dabei, mit wenigen Klicks eine relativ zuverlässige Aussage über ihr Nettogehalt zu bekommen.

Dazu geben Sie das Bundesland, Ihre Steuerklasse und mögliche Freibeträge sowie Ihr Alter und die Krankenkasse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Der Brutto-Netto-Rechner ermittelt Ihnen dann im nächsten Schritt Ihr Nettogehalt – und zwar entweder bezogen auf den Monat oder das gesamte Jahr.

Da die Berechnung des Nettoeinkommens mitunter recht kompliziert sein kann, sollten Sie unbedingt einen Brutto-Netto-Rechner verwenden. Denn dieser berechnet Ihnen automatisch und relativ zuverlässig Ihr Nettogehalt.

Brutto-Netto-Rechner: Diese Faktoren haben einen Einfluss

Das Nettogehalt hängt zum einen von der Steuerklasse ab. Auf der anderen Seite aber auch von weiteren Faktoren, die wir Ihnen im folgenden kurz erläutern. Ihr Vorteil: Wenn Sie wissen, was sich hinter den verschiedenen Faktoren verbirgt, können Sie ihre Gehaltsabrechnung besser lesen – und unter Umständen sogar Fehler entdecken, die Ihr Nettoeinkommen ungünstig beeinflussen.

  1. Steuerklasse: Die verschiedenen Steuerklassen stellen wir weiter unten ausführlich dar. Wichtig für Sie ist, dass Sie auf der Gehaltsabrechnung darauf achten, dass die richtige Steuerklasse eingetragen ist und somit Ihr Nettogehalt korrekt ausgerechnet wird.
  2. Einkommenssteuer: Einkommenssteuer wird nicht nur auf den Lohn gezahlt. Häufig gehen Arbeitnehmer jedoch davon aus, weil Einkommenssteuer meist mit der Lohnsteuer gleichgesetzt wird – das stimmt aber leider nicht. Denn auch auf Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung muss Einkommenssteuer gezahlt werden. Achten Sie darauf, dass der zu versteuernde Gesamtbetrag korrekt ist. Ist er zu hoch, könnten Sie nach einem höheren Steuersatz besteuert werden und damit zu viel Einkommenssteuer zahlen.
  3. Kirchensteuer: Ob Sie als Arbeitnehmer der evangelischen oder katholischen Kirche anhören, hat einen Einfluss auf Ihr Nettogehalt. Denn vom Bruttoeinkommen, das Ihr Arbeitgeber Ihnen zahlt, werden die Beiträge für die beiden großen Kirchen ebenfalls abgezogen. Übrigens ist die Kirchensteuer in den Bundesländern nicht gleich hoch – was ebenfalls dafür spricht, einen Brutto-Netto-Rechner zu nutzen, statt das Gehalt selbst zu berechnen. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Arbeitnehmer 8 Prozent Kirchensteuer (auf die Lohnsteuer), im restlichen Deutschland dagegen 9.
  4. Solidaritätszuschlag: Auch wenn der Soli immer wieder abgeschafft werden soll, müssen ihn Arbeitnehmer aktuell noch entrichten. 5,5 Prozent der Lohnsteuer müssen sie momentan zahlen.
  5. Sozialversicherungen: Die Beiträge zu Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenkasse sowie Arbeitslosenversicherung haben einen immensen Einfluss auf das Ergebnis des Brutto-Netto-Rechners. Im Einzelnen zahlen sie:
    • Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gleichermaßen (paritätisch) 7,6 Prozent in die Krankenversicherung. Sollten Zusatzbeiträge anfallen, werden auch diese geteilt.
    • Pflegeversicherung: Arbeitnehmer mit Kindern sind hier im Vorteil, denn sie zahlen nur 1,525 Prozent, während kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahre 1,65 zahlen. In Sachsen ist die Lage jedoch etwas anders. Hier müssen Arbeitnehmer einen größeren Beitrag zur Versicherung leisten: 2,025 Prozent müssen sie hier zahlen, während der Arbeitgeber nur 1,025 Prozent zu tragen hat.
    • Rentenversicherung: Aktuell liegt der Satz für die Rentenversicherung bei 9,3 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
    • Arbeitslosenversicherung: Auch diesen Beitrag von 2,4 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch.
  6. Geldwerter Vorteil: Wenn bestimmte Sachleistungen auch privat genutzt werden dürfen, spricht man von einem geldwerten Vorteil. Der Klassiker dabei ist der Firmenwagen, aber auch ein Diensthandy, das in der Freizeit genutzt werden darf, gehört dazu. Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttoeinkommen hinzu gerechnet und sorgt so dafür, dass sich das zu versteuernde Einkommen erhöht. Mit der Folge, dass weniger Netto vom Brutto übrig bleibt.
  7. Freibeträge: Die Freibeträge sollen das Existenzminimum der Beschäftigten in Deutschland sichern. Alleinstehende Arbeitnehmer haben aktuell einen Steuerfreibetrag von 9.408 Euro, während er für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 18.816 Euro liegt. Erst wenn der Verdienst über dieser Grenze liegt, lohnt sich ein Gehaltsrechner. Denn erst dann muss überhaupt Lohnsteuer gezahlt werden. Auch der Kinderfreibetrag wirkt sich positiv auf die zu zahlende Lohnsteuer aus. Aktuell liegt er bei 7.812 Euro pro Kind. Sind beide Elternteile erwerbstätig, teilen sie sich diesen Betrag.

Übrigens haben auch vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers einen Einfluss auf Ihr Nettogehalt. Aus diesem Grund werden auch sie im Brutto-Netto-Rechner abgefragt.

Gehaltsrechner und Steuerklassen: Das sollten Sie wissen

Die Steuerklasse hat einen großen Einfluss darauf, wie viel Netto am Ende des Monats vom Bruttogehalt auf Ihrem Konto landet. In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen, die sich durch folgende Merkmale voneinander unterscheiden:

  1. Steuerklasse I: Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet oder geschieden sowie kinderlos sind, werden in der Regel in dieser Steuerklasse eingruppiert. Außerdem gilt diese Steuerklasse auch für Arbeitnehmer, deren Partner in sogenannten Drittstaaten leben, also in einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
  2. Steuerklasse II: Arbeitnehmer, die bereits ein oder mehrere Kinder haben, aber unverheiratet oder getrennt lebend sind, haben meist die Steuerklasse II. Der Vorteil: In dieser Steuerklasse gibt es einen höheren Entlastungsbetrag für Eltern – so bleibt letztlich mehr Netto vom Brutto übrig.
  3. Steuerklasse III: Diese Steuerklasse lohnt sich bei Arbeitnehmern, die verheiratet sind und bei denen ein Ehepartner deutlich mehr verdient, als der andere. Der andere Ehepartner wird dann automatisch in die Steuerklasse V eingruppiert. Ganz klassisch wählt der Mann als Arbeitnehmer in Vollzeit diese Steuerklasse, während seine Frau, die in Teilzeit arbeitet und die Kinder betreut, Steuerklasse V wählt. Auch wenn der Ehepartner stirbt, kann der verwitwete Arbeitnehmer diese Steuerklasse wählen. Allerdings nur im Todesjahr und im darauffolgenden Jahr.
  4. Steuerklasse IV: Arbeitnehmer, die verheiratet sind, aber relativ ähnliches Einkommen haben, wählen meist beide diese Steuerklasse. Übrigens werden Arbeitnehmer ab der Eheschließung automatisch in dieser Steuerklasse veranlagt. Sollte sich nach einiger Zeit allerdings ein deutlicher Gehaltsunterschied zeigen, ist ein Wechsel der Steuerklassen (Kombination III – V) sinnvoll.
  5. Steuerklasse V: Der ergänzende Part zur Steuerklasse III. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wählt diese Steuerklasse und damit die höchsten Abzüge. Zum Ausgleich kann der Ehepartner mit dem besseren Einkommen aber von weniger Abzügen profitieren, was unterm Strich positive Auswirkungen auf das Familieneinkommen hat.
  6. Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die nicht nur in ihrem Hauptjob arbeiten, sondern auch einen Nebenjob ausüben, sollten sich mit dieser Steuerklasse vertraut machen. Denn diese Steuerklasse gilt für sie – und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder Kinder haben. Wer mehr als einen Job hat, muss sein Einkommen in dieser Steuerklasse versteuern. Unser Tipp: Rechnen Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner genau durch, ob sich die Mühe und der Aufwand für zwei Jobs tatsächlich lohnt. Denn in dieser Steuerklasse müssen Sie mit Abstand am meisten Steuern zahlen, womit Ihnen am Ende des Monats bedeutend weniger Netto vom Brutto bleibt. Unter Umständen verdienen Sie nur geringfügig mehr und sollten sich eher für einen Minijob entscheiden – in diesem Fall zahlen Sie nämlich keine Steuern.

FAQs: Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Arbeitnehmer stellen sich häufig ähnliche Fragen, wenn es um das Nettogehalt und Gehaltsrechner geht. Unser Service für Sie: Wir haben die wichtigen Fragen gesammelt und geben Ihnen eine Antwort darauf:

Warum steht im Arbeitsvertrag nicht mein Nettogehalt?

Arbeitsverträge enthalten eine Angabe über das Jahresgehalt – allerdings in Brutto. Das ist einleuchtend, denn wie viel Geld Sie als Arbeitnehmer am Ende des Monats tatsächlich bekommen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Und die kann Ihr Arbeitgeber nicht alle kennen und berücksichtigen.

Was passiert, wenn ich die falsche Steuerklasse habe?

Wie Sie wissen, hat die Wahl der Steuerklasse einen großen Einfluss auf das Ergebnis des Gehaltsrechners. Sollten Sie zum Beispiel im Laufe des Steuerjahres geheiratet, aber vergessen haben, die Steuerklasse zu wechseln, könnten Sie unter Umständen zu viele Steuern zahlen.

Das ist aber nicht unbedingt ein Grund zur Panik, denn mit der Steuererklärung können Sie sich dieses Geld wieder zurückholen. Allerdings müssen Sie dazu auf den Bescheid des Finanzamts warten.

Welche Steuerklasse lohnt sich am meisten?

Grundsätzlich sind Steuerklasse II und Steuerklasse III wohl am beliebtesten, hier gibt es nämlich die meisten Freibeträge. Allerdings kommen nicht alle Arbeitnehmer in den Genuss dieser Steuerklassen, denn dazu müssen sie verheiratet sein (oder es gewesen sein) und Kinder haben.

Welche Steuerklasse diejenige ist, von der Sie am meisten profitieren, können Sie ganz einfach mit dem Brutto-Netto-Rechner ausprobieren. Geben Sie dazu einfach Ihre Daten ein und ändern Sie jeweils nur die Steuerklasse. Anhand Ihres Nettoeinkommens können Sie so schnell sehen, was sich am meisten für Sie lohnt.

Bildnachweis: Bogdan Sonjachnyj / Shutterstock.com

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