Bildungsurlaub: Anspruch, Antrag, Kosten
Viele Beschäftigte würden gern, nur wenige machen ihn: Bildungsurlaub. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich. Einige wissen gar nicht, dass ihnen Bildungsurlaub zusteht, andere haben keine Lust auf lange Anträge und viel zu viel Bürokratie. Dabei ist es gar nicht so schwierig, Bildungsurlaub zu beantragen. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie den Antrag stellen, wie viel Bildungsurlaub Ihnen zusteht und welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie jetzt weiterlesen.
Bildungsurlaub: Was versteht man darunter?
Bildungsurlaub ist dazu da, dass sich Arbeitnehmer weiterbilden können. Anders als bei Weiterbildungen, die der Arbeitgeber vorschreibt, können sich Beschäftigte, die Bildungsurlaub machen, zu selbst gewählten Themen informieren. Die Kurse sollen dabei „die politische oder berufliche Weiterbildung“ ermöglichen.
Anerkannte Angebote im Rahmen des Bildungsurlaubs sind zum Beispiel:
- Sprachkurse, wie Business-Englisch
- Computerkurse
- Kurse zur Digitalisierung am Arbeitsplatz
- Kurse zu aktuellen oder politischen Themen
- Rhetorikkurse
- Entspannungstrainings
- Kurse zum Stressmanagement
In einigen Bundesländern werden auch Weiterbildungen, die Sie für ein Ehrenamt benötigen, über den Bildungsurlaub abgedeckt. Bei den Veranstaltungen, die im Rahmen des Bildungsurlaubs belegt werden können, muss es sich also um Bildungsveranstaltungen handeln.
Was nicht dazu zählt, wird zum Beispiel im Bildungsgesetz des Freistaats Thüringen näher definiert:
„Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes sind Veranstaltungen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.“
Grundsätzlich hängt es aber von den Regelungen ab, die in Ihrem Bundesland gelten. So ist es in Nordrhein-Westfalen beispielsweise möglich, Bildungsurlaub in einem Radius von 500 Kilometern zu machen und dabei theoretisch auch einen Sprachkurs im Ausland zu belegen.
Ist Bildungsurlaub Erholungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet eine Sonderform des bezahlten Urlaubs. Sonderform deshalb, weil Arbeitnehmer im Bildungsurlaub nicht einfach zuhause bleiben und ein Buch lesen dürfen, mit dem sie sich weiterbilden können.
Bildungsurlaub muss ganz klare Regelungen erfüllen, um als solcher zu gelten. Um Verwechslungen mit Urlaub zu vermeiden, wird er daher auch „Bildungsfreistellung“ genannt.
Der Arbeitgeber muss während des Bildungsurlaubs zwar Lohn oder Gehalt weiter zahlen, ist jedoch für weitere Kosten nicht verantwortlich.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Einen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in fast allen Bundesländern. Lediglich in Sachsen und Bayern fehlen entsprechende Regelungen. Grundsätzlich können alle übrigen Arbeitnehmer in den Genuss von Bildungsurlaub kommen. Eine Voraussetzungen ist, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Damit können Studenten oder Rentner keinen Bildungsurlaub beantragen, denn ihnen fehlt der Arbeitgeber.
Um einen Antrag auf Bildungsfreistellung zu stellen, müssen Sie jedoch nicht in Vollzeit arbeiten. Auch Beschäftigte in Teilzeit können Bildungsurlaub machen. Bei ihnen verringert sich der Anspruch natürlich entsprechend.
Bildungsurlaub bei Beamten
Sonderregelungen gibt es für Beamte, denn nicht in jedem Bundesland erlaubt der Dienstherr Bildungsurlaub. Nur in sechs Bundesländern dürfen auch Beamte eine Form von Bildungsfreistellung beantragen.
Und zwar:
- Baden-Württemberg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Auch in Mecklenburg-Vorpommern können Beamte Bildungsurlaub beantragen. Allerdings ist der in diesem Bundesland eher eine Form des unbezahlten Urlaubs. Denn auf ihre Bezüge müssen Beamte während dieser Zeit verzichten.
Bildungsurlaub bei Azubis
Für Auszubildende gelten ebenfalls andere Regelungen in Bezug auf Bildungsurlaub. Hier dürfen die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie den Azubis eine Bildungsfreistellung genehmigen oder eben nicht.
Immerhin dreizehn Bundesländer erlauben auch Azubis, Bildungsurlaub zu machen. Keinen Bildungsurlaub gibt es in:
- Niedersachsen
- Sachsen
- Bayern
Wie viel Bildungsurlaub steht Arbeitnehmern zu?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die Bildung in Deutschland Sache der Bundesländer ist – und so verhält es sich auch mit Bildungsurlaub.
In der Mehrzahl der Fälle stehen den Beschäftigten pro Jahr fünf Tage oder in zwei Jahren zehn Tage Bildungsurlaub zu. Arbeitnehmer, die in Sachsen-Anhalt arbeiten, haben es sogar noch besser: Sie dürfen vierzehn Tage pro Jahr Bildungsurlaub nehmen.
Auch Berlin gewährt seinen Arbeitnehmern eine längere Bildungsfreistellung. Allerdings müssen die Beschäftigten jünger als 25 Jahre alt sein, um pro Jahr zehn Tage Bildungsurlaub zu bekommen.
Einige Bundesländer knüpfen das Recht auf Bildungsurlaub an die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Meist müssen die Beschäftigten mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen sein, bevor Sie Bildungsurlaub beantragen können. Im Saarland müssen Sie ein Jahr, in Rheinland-Pfalz satte 24 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein, bevor eine Bildungsfreistellung für Sie infrage kommt.
Was gilt in meinem Bundesland?
Über die Regelungen in Ihrem Bundesland können Sie sich über folgende Links informieren:
- Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
- Bildungsurlaub in Berlin
- Bildungsurlaub in Brandenburg
- Bildungsurlaub in Bremen
- Bildungsurlaub in Hamburg
- Bildungsurlaub in Hessen
- Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
- Bildungsurlaub in Niedersachsen
- Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
- Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
- Bildungsurlaub im Saarland
- Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
- Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
- Bildungsurlaub in Thüringen
Wie stelle ich den Antrag auf Bildungsurlaub?
Bevor Sie Bildungsurlaub beantragen, sollten Sie überprüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben (schauen Sie dazu in der obigen Liste nach). Besteht der Anspruch, können Sie die ersten Schritte in die Wege leiten – und zwar die folgenden:
- Schauen Sie sich bei den Bildungsanbietern um. Eine Übersicht über die verschiedenen Anbieter finden Sie hier.
- Achten Sie darauf, dass der Anbieter, den Sie sich ausgesucht haben, ein anerkannter Bildungsanbieter ist.
- Entscheiden Sie sich für den Zeitraum, zu dem Sie den Bildungsurlaub absolvieren möchten.
- Machen Sie einen Termin mit Ihrem Vorgesetzten und teilen Sie ihm Ihren Wunsch nach Bildungsurlaub mit.
- Wenn Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten einig geworden sind, können Sie sich bei dem Träger der Weiterbildung anmelden. Sofern Sie noch keine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers haben, sollten Sie das nur unter Vorbehalt tun. Sollte Ihr Chef nämlich plötzlich einen Rückzieher machen, könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
- Der Bildungsträger wird Ihnen Unterlagen aushändigen. Mit diesen Unterlagen können Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Stellen Sie den Antrag unbedingt so früh wie möglich. Gesetzlich vorgesehen sind vier bis acht Wochen (je nach Bundesland) vor dem Bildungsurlaub.
- Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt oder nicht innerhalb von zwei bis drei Wochen den Antrag ablehnt, ist Ihr Bildungsurlaub genehmigt.
- Nun startet der Bildungsurlaub. Bitte denken Sie daran, dass während des Kurses Anwesenheitspflicht besteht. Schließlich müssen Sie auch jeden Tag an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen und können nicht eigenmächtig einen freien Tag machen – jedenfalls nicht ohne eine Abmahnung zu riskieren. Ebenso wie im regulären Job, können Sie natürlich auch während des Bildungsurlaubs krank werden. Hier gilt: Melden Sie sich rechtzeitig beim Anbieter und teilen Sie mit, dass Sie krankheitsbedingt nicht erscheinen werden.
- Sollten Sie jeden Tag an dem Kurs teilgenommen haben, bekommen Sie am Ende des Bildungsurlaubs eine Teilnahmebestätigung. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu ihrem Arbeitgeber und lassen sich die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung bestätigen. Unser Tipp: Machen Sie sich vorher eine Kopie der Bestätigung, für den Fall, dass die Personalabteilung den Nachweis behalten möchte.
Wer zahlt für den Bildungsurlaub?
Wie bereits angesprochen: Während der Bildungsfreistellung haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, weiterhin Lohn oder Gehalt zu bekommen. In diesem Sinne verhält es sich mit dem Bildungsurlaub so wie mit dem regulären Erholungsurlaub.
Und auch im Hinblick auf die übrigen Kosten haben Bildungs- und Erholungsurlaub einige Gemeinsamkeiten. Denn auch im Bildungsurlaub müssen Sie für Kost und Logis selbst aufkommen – im Urlaub zahlt Ihnen Ihr Chef doch sicherlich auch nicht das Hotel.
Auch Lehrmaterialien und sonstige Unterlagen, die Sie für den belegten Kurs benötigen, müssen Sie selbst anschaffen. Gleiches gilt für Fahrtkosten und Kursgebühren (sofern diese anfallen). Allerdings können Sie sich diese Kosten am Ende des Jahres teilweise von der Steuer zurückerstatten lassen.
Andere Möglichkeit: Stellen Sie einen Antrag auf Förderung beim Bund, den Ländern oder gar der EU. Bestimmte Programme können nämlich mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Ob Ihr Kurs dazu gehört, können Sie hier überprüfen.
Kann mein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Tatsächlich darf Ihr Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Bildungsurlaub ablehnen. Das kann er jedoch nicht einfach nach Gutdünken tun, sondern muss triftige Gründe haben, wenn er den Bildungsurlaub nicht genehmigt.
Zum Beispiel:
- Sie haben den Antrag zu spät eingereicht.
- Der von Ihnen ausgesuchte Kurs ist nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
- Der ausgewählte Kurs entspricht nicht den Vorgaben. Ist also weder politisch noch beruflich relevant und auch keine Fortbildung, die Sie für ein Ehrenamt gebrauchen könnten.
- Andere Arbeitnehmer haben zu dieser Zeit schon Urlaubswünsche eingereicht und diese müssen unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig behandelt werden.
In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gelten ohnehin andere Regelungen. Hier hat es der Arbeitgeber noch einfach, den Bildungsurlaub abzulehnen.
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