Betriebliche Altersvorsorge: Sinnvoll oder nicht?

Die gesetzliche Rente schrumpft seit Jahren. Vielen Arbeitnehmern werden ihre Bezüge im Alter nicht reichen. Umso wichtiger ist es, zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen. Ein Modell ist die betriebliche Altersvorsorge, auch bekannt als Betriebsrente. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile und Nachteile sie hat und wann es sich lohnen kann, auf diese Form der Altersvorsorge zu setzen.

Ein Manager erklärt Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: So funktioniert die Betriebsrente

Es gibt viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, allerdings ist längst nicht sicher, dass die Rente später zum Leben ausreicht. Viele Beschäftigte setzen deshalb auf weitere Formen der Altersvorsorge. Eine Option ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, die auch als Betriebsrente bekannt ist. Dabei handelt es sich um eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber läuft.

Monatlich fließt bei einer betrieblichen Altersvorsorge ein gewisser Betrag an eine Direktversicherung, in eine Pensionskasse oder in eine andere Form der Betriebsrente. Dadurch bauen sich im Laufe der Zeit Rentenansprüche aus, die im Rentenalter geltend gemacht werden können. Für die betriebliche Altersvorsorge kommt der Arbeitgeber entweder alleine auf oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. In letzterem Fall behält der Arbeitgeber einen gewissen Anteil des Bruttoverdienstes des Beschäftigten ein und leitet ihn im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge weiter.

Arbeitgeber müssen eine Betriebsrente bezuschussen

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, alleine für die betriebliche Altersvorsorge aufzukommen. Auf Anfrage von Arbeitnehmern müssen sie jedoch eine Betriebsrente anbieten. Das Recht dazu haben Arbeitnehmer seit dem Jahr 2002. Sie sind berechtigt, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Das ist auch als Entgeltumwandlung bekannt. Der Arbeitgeber muss Beiträge von Arbeitnehmern bezuschussen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Jahr 2018 legt fest, dass Arbeitgeber eine Betriebsrente um mindestens 15 Prozent aufstocken müssen. Das gilt seit dem Jahr 2019 für alle neuen bAV-Verträge. Vom Jahr 2022 an soll die Regelung für alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge gelten.

Die betriebliche Altersvorsorge kommt jedoch nur für Mitarbeiter infrage, die dem Arbeitgeber eine gewisse Loyalität gezeigt haben. Anspruch auf die Bezuschussung einer Betriebsrente besteht nur für Arbeitnehmer, die das Unternehmen nach frühestens drei Jahren verlassen und die beim Arbeitgeberwechsel mindestens 21 Jahre alt sind. Bis Ende 2017 lag die Schwelle noch bei fünf Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Alter von 25 Jahren.

Verschiedene Optionen bei der betrieblichen Altersvorsorge

Es gibt verschiedene Modelle, die sich für die betriebliche Altersvorsorge eignen können. Die beliebtesten Varianten der Betriebsrente sind die Folgenden:

  • Direktversicherungen: Inzwischen nutzen Arbeitgeber sehr häufig Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Betriebsrente. Die Verträge haben eine festgelegte Laufzeit, bei Vertragsende wird das Guthaben an die Betroffenen ausgezahlt.
  • Pensionskassen: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung bei einer Pensionskasse ab. Meist wird diese Variante von tarifgebundenen Unternehmen genutzt. Es gibt spezielle Pensionskassen für bestimmte Branchen und Berufe.
  • Direktzusagen: Hierbei handelt es sich in der Regel um eine betriebliche Altersvorsorge, die aus reinen Arbeitgeberleistungen besteht. Das Geld, was in die Betriebsrente gesteckt wird, stammt aus dem Betriebsvermögen.
  • Unterstützungskassen: Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Einrichtungen mehrerer Unternehmen. Sie verwalten das Geld und legen es möglichst gewinnbringend an, zum Beispiel in Aktien.
  • Pensionsfonds: Die eigenständigen Einrichtungen legen das Geld für die Sparer an. Oft fließt ein großer Anteil in Aktien.

Wann Zahlungen in die Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei sind

Welche Option bei einer betrieblichen Altersvorsorge zum Tragen kommt, entscheidet üblicherweise der Arbeitgeber. Es kommt dabei auch darauf an, ob der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine zahlt oder ob er das Geld nur für den Beschäftigten verwaltet.

Trägt der Arbeitgeber die Beiträge alleine, zahlt er jeden Monat einen gewissen Betrag auf ein Vorsorgekonto ein. Bei einer Betriebsrente, die sich auf Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer stützt, zahlen beide Vertragspartner. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent beisteuern, es kann aber auch ein höherer Zuschuss vereinbart werden. Auch aus Arbeitgebersicht gibt es dafür Argumente: Sie sparen schließlich Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise auch Lohnnebenkosten, falls die Betriebsrente eine Gehaltserhöhung ersetzt.

Die Zahlungen der Beschäftigten an die Betriebsrente gehen von ihrem Bruttogehalt ab. Dadurch mindert sich die Steuerlast, außerdem fallen weniger Sozialversicherungsbeiträge an. Derzeit können Arbeitnehmer bis zu 276 Euro pro Monat in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne auf die Beträge Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Steuerfrei bleibt die betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte bei monatlichen Beträgen von höchstens 552 Euro, was acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Wenn die Betriebsrente im Alter ausgezahlt wird, muss sie versteuert werden. Auch Krankenversicherungsbeiträge fallen auf die Auszahlungen an.

Vorteile & Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Geht es um die betriebliche Altersvorsorge, kann es für Arbeitnehmer schwierig sein, den Überblick zu behalten: Lohnt sich die Betriebsrente? Oder steckt man das Geld lieber in eine andere Form der Altersvorsorge? Wie so oft kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Dennoch gehen mit der betrieblichen Altersvorsorge bestimmte Vor- und Nachteile einher, die Sie kennen sollten.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Zu den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge zählen in erster Linie die zusätzlichen Rentenansprüche, die sich daraus ergeben. Das kann finanzielle Lücken im Rentenalter schließen. Besonders lukrativ ist die Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber dafür alleine aufkommt oder zumindest einen hohen Zuschuss zum Arbeitnehmeranteil zahlt. Sind die Konditionen bei der betrieblichen Altersvorsorge gut, kann sie günstiger sein als andere Modelle der Altersvorsorge.

Vorteilhaft ist auch, dass die betriebliche Altersvorsorge nur bedingt auf eine möglicherweise notwendige Grundrente angerechnet werden kann. Zwischen 100 und 200 Euro der Betriebsrente bleiben unangetastet, selbst wenn die Betroffenen auf eine Grundrente angewiesen sind. Vom Rentenbetrag, der über 100 Euro hinausgeht, dürfen sie 30 Prozent behalten. Höchstens sind es 200 Euro.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge hat jedoch auch einige Nachteile. Der wohl größte Nachteil: Wenn der Arbeitgeber nur den Mindestsatz von 15 Prozent zuschießt und die Zinsen niedrig sind, lohnt sich die Betriebsrente oft nicht. Der Vorteil, dass die Beträge in gewissen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden können, kehrt sich im Rentenalter um. Dann müssen Betroffene beides auf die Rentenbezüge zahlen. Bei den Krankenversicherungsbeiträgen gibt es zwar einen Freibetrag von etwa 160 Euro im Monat. Für darüberhinausgehende Bezüge werden jedoch Krankenversicherungsbeiträge fällig, und zwar inklusive des Arbeitgeberanteils. Das kann zu relativ hohen Abzügen bei der Betriebsrente führen.

Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass sich dadurch die Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung mindern. Das liegt daran, dass die Beitragszahlungen vom Bruttogehalt abgehen. Entsprechend weniger Ansprüche werden erworben. Im Laufe der Zeit kann das zu einer spürbaren Minderung der gesetzlichen Rente führen.

Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel wenig flexibel. Der Betrag ist meist erst zum Renteneintritt verfügbar. Viele bAV-Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden. Das ist besonders bei häufigen Jobwechseln ein Problem, denn es besteht keine Sicherheit, dass der neue Arbeitgeber alte bAV-Verträge übernimmt. In solchen Fällen besteht der Vertrag mit Direktversicherungen weiter. Der Betroffene muss die Beiträge selbst weiterzahlen oder eine Beitragsfreistellung beantragen. Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt darüber hinaus von der Lebenserwartung ab. Wer früh stirbt, profitiert entsprechend weniger von den früheren Einzahlungen.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge besteht schon lange. Gelohnt hat sich das Modell für Arbeitnehmer aber in vielen Fällen nicht. Der Gesetzgeber hat nachgebessert, damit die Betriebsrente attraktiver wird: Neue Verträge müssen seit dem Jahr 2019 vom Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent bezuschusst werden, ab 2022 betrifft dies auch bestehende Verträge. Und noch eine Regelung kommt Sparern zugute: Seit dem Jahr 2020 müssen auf die ersten 160 Euro der späteren Rente keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Nur der Rententeil, der darüber hinausgeht, ist beitragspflichtig. Durch die veränderten Vorgaben lohnt sich die Betriebsrente eher. Weil die Betriebsrente inzwischen auch nicht mehr vollständig auf eine mögliche spätere Grundrente angerechnet wird, lohnt sich das Altersvorsorge-Modell außerdem auch eher für Geringverdiener.

Trotzdem bleibt die betriebliche Altersvorsorge ein Modell mit Mängeln. Wer etwa häufig den Job wechselt, muss Nachteile befürchten. Es gibt keine Garantie, dass der neue Arbeitgeber einen bestehenden bAV-Vertrag übernimmt, denn er ist dazu nicht verpflichtet. Alternativ kann das Guthaben auf einen neuen Vertrag überstellt werden, was jedoch Verluste mit sich bringen kann, die sich insbesondere durch Übertragungskosten und schlechtere Konditionen ergeben können. Zahlt der neue Arbeitgeber nicht, müssen Betroffene die Beiträge aus eigener Tasche weiterzahlen. Schlimmstenfalls ergibt sich so im Laufe des Erwerbslebens eine Vielzahl an Einzelverträgen mit jeweils geringen Guthaben.

Unter diesen Voraussetzungen kann eine Betriebsrente sinnvoll sein

Ob sich die Betriebsrente lohnt, hängt letztlich vom konkreten Angebot des Arbeitgebers ab. Wenn der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge alleine zahlt, sollten Sie nicht zögern – Sie haben schließlich keine Kosten, aber später mehr Geld zur Verfügung.

Viele Arbeitgeber sind jedoch nur zu einer gemeinsam getragenen Variante der betrieblichen Altersvorsorge bereit. In diesem Fall sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen. Die mögliche Höhe der betrieblichen Altersvorsorge kann ein mit einem speziellen Rechner überschlagen werden. Solche Betriebliche-Altersvorsorge-Rechner finden Sie vielfach im Internet. Üblicherweise können Sie davon ausgehen, dass sich eine betriebliche Altersvorsorge nur lohnt, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente mit mindestens 20, besser 30 Prozent bezuschusst. Zudem sollten die Zinsen gut sein, was jedoch gegenwärtig nicht der Fall ist.

Prüfen Sie unbedingt Alternativen, bevor Sie sich für oder gegen die Betriebsrente entscheiden. Ihnen stehen diverse Formen der privaten Altersvorsorge mit oder ohne staatliche Förderung zur Auswahl, darunter die Riesterrente, private Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen.

Was ist mit der Betriebsrente bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Wer sich mit dem Arbeitgeber auf eine betriebliche Altersvorsorge einigt, hat womöglich noch viel Zeit bis zur Rente. Was ist, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich pleitegeht? Keine Sorge: Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers drohen Ihnen keine Verluste bei der Betriebsrente. Das Geld ist je nach Modell über einen Pensionssicherungsverein, kurz PSV, abgesichert. Dieser finanziert sich über Beiträge aller Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge anbieten, und springt im Bedarfsfall ein.

Ist das Geld bei einem Direktversicherer angelegt, zahlt dieser die Summe während der Rentenzeit wie vorgesehen aus. Auf welche Weise die betriebliche Altersvorsorge gesichert ist, hängt davon ab, wohin die Beiträge geflossen sind.

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