Berufsunfähigkeit: Das sollten Arbeitnehmer beachten

Früher war nicht alles besser, aber in jedem Fall die Versicherung bei Berufsunfähigkeit. Denn bis vor einigen Jahren waren Arbeitnehmer gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit versichert. Das gibt es in dieser Form heutzutage nicht mehr. Daher lohnt es sich, über eine private Versicherung nachzudenken – vor allem für Berufsanfänger.

Ein Maurer bei der Arbeit, der Beruf endet oft in der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit: die Unterschiede

Beim Thema Berufsunfähigkeit herrscht hin und wieder Unsicherheit, was die Begriffe betrifft. Denn gerade Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit werden häufig in einem Atemzug genannt und gerne miteinander verwechselt. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie berufsunfähig oder gar erwerbsgemindert sind.

Definition: Wann gilt man als berufsunfähig?

Als berufsunfähig bezeichnet man Arbeitnehmer, die ihrem erlernten Beruf oder dem Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben, nicht mehr nachgehen können. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Einige Arbeitnehmer erkranken an einer Berufskrankheit, andere können nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten, weil sie einen Unfall hatten.

Sobald Sie für mindestens sechs Monate nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Job arbeiten können, gelten Sie als berufsunfähig. Von Berufsunfähigkeit spricht man aber auch dann, wenn Sie Ihrem Beruf nur noch teilweise nachgehen können. Unter Umständen ist für berufsunfähige Personen eine Umschulung möglich. So können Sie zwar nicht mehr in Ihrem ursprünglichen, wohl aber in einem anderen Beruf arbeiten.

Definition: Wann gilt man als erwerbsunfähig?

Der große Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist der: Wer berufsunfähig ist, kann zwar nicht mehr den Job ausüben, den er zuletzt noch gemacht hat. Theoretisch ist er oder sie aber dazu in der Lage, irgendeinem anderen Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Sind Arbeitnehmer dagegen erwerbsunfähig – erwerbsgemindert ist ein anderes Wort für diesen Zustand – ist das auch nicht mehr möglich. Erwerbsunfähige Personen können in der Regel gar nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang überhaupt noch arbeiten. Die Gründe können psychischer oder körperlicher Natur sein.

Bei einer Erwerbsunfähigkeit unterscheidet man zwischen voll und teilweise erwerbsgemindert:

  • Voll erwerbsgemindert sind Personen, die täglich nicht mehr als drei Stunden arbeiten können. Häufig sind sie überhaupt nicht mehr in der Lage, irgendeiner Beschäftigung nachzugehen.
  • Teilweise erwerbsgemindert sind Beschäftigte, die weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Sie sind also noch in der Lage, in geringem Umfang einer Beschäftigung nachzugehen.

Beispiel für Erwerbsunfähigkeit:

Ein Dachdecker kann wegen eines Schlaganfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben und generell nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten. Das gilt nicht nur für seinen vorherigen Beruf als Dachdecker, sondern für alle Tätigkeiten. Da er jedoch noch in geringem Umfang (bis zu sechs Stunden) arbeiten kann, gilt er als teilweise erwerbsgemindert. Sein Verdienstausfall kann in diesem Fall teilweise durch die Erwerbsminderungsrente kompensiert werden.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Beschäftigte berufsunfähig werden. Bei körperlich anstrengenden, fordernden Berufen kommt die Berufsunfähigkeit häufiger vor als bei Bürojobs.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Handwerker die Liste der berufsunfähigen oder gar erwerbsgeminderten Arbeitnehmer anführen:

  • Gerüstbauer
  • Dachdecker
  • Bergleute
  • Pflaster
  • Fleisch-/Wurstwarenhersteller
  • Estrichleger
  • Fliesenleger
  • Zimmerer
  • Maurer

(Quelle: statista.com)

Das bedeutet aber nicht, dass Beschäftigte mit einem Bürojob nicht von Berufsunfähigkeit bedroht sein würden. In den letzten Jahren ist die Zahl der Arbeitnehmer, die aufgrund psychischer Belastungen nicht oder nicht mehr in gewohntem Umfang arbeiten können, deutlich gestiegen.

Tatsächlich ist es so, dass psychische Ursachen im Jahr 2018 häufiger waren als andere Ursachen, wenn Arbeitnehmer berufsunfähig wurden. Das geht aus einer weiteren Statistik von statista.com hervor.

Reicht der staatliche Schutz bei Berufsunfähigkeit?

Viele Arbeitnehmer denken, weil es eine Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt, seien sie auch bei einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Denn die Frage, wer bei Berufsunfähigkeit zahlt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Zunächst einmal davon, ob es sich bei Ihnen „nur“ um eine Berufsunfähigkeit handelt oder ob Sie ganz offiziell erwerbsgemindert sind. Bei Erwerbsminderung springt der Staat in die Bresche – allerdings nur zum Teil.

Denn für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Das klingt zunächst vielleicht gar nicht mal schlecht und ist natürlich immer noch besser als gar keine Versicherung.

Allerdings sollten sich Arbeitnehmer, die zu diesem Kreis gehören, unbedingt über eine private Vorsorge Gedanken machen. Denn die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung liegt meist unter der Grundsicherung. Sogar ehemalige Beschäftigte, die als voll erwerbsgemindert gelten, erhalten nur maximal 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Tritt die Erwerbsunfähigkeit also recht früh im Arbeitsleben auf, wird es im Alter eng. Denn mit dem Alter und der Berufserfahrung steigt das Gehalt. Gerade in den ersten Jahren verdienen Beschäftigte meist noch nicht so viel wie erfahrenere Arbeitnehmer.

Bis 2001 sah das noch ganz anders aus. Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 2001 berufsunfähig wurden, bekamen eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die gibt es heute leider nicht mehr. Stattdessen müssen sich Versicherte mit der Erwerbsminderungsrente begnügen. Einen gesetzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit gibt es also nicht mehr. Umso wichtiger, dass sich Arbeitnehmer rechtzeitig informieren und selbst vorsorgen.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen: So geht’s

Da es die Berufsunfähigkeitsrente vom Staat in der Form nicht mehr gibt, müssen Sie über Umwege den finanziellen Zuschuss beantragen: Dazu stellen Sie zunächst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die richtige Adresse dafür ist die Rentenversicherung.

Dazu sollten Sie in jedem Fall ein ärztliches Attest bereithalten. Denn der Versicherungsträger wird irgendeine Art der Bestätigung von Ihnen verlangen. Achten Sie darauf, dass Ihr behandelnder Arzt so detailliert wie möglich beschreibt, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr ausführen können.

Sollten Sie zusätzlich dazu noch über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Wie Sie die Leistungen bei Ihrer Versicherung beantragen können, erfragen Sie am besten direkt dort. Denn die unterschiedlichen Anbieter können ganz unterschiedliche Ansprüche an den Antrag stellen.

Absicherung für Berufsanfänger: Lohnt sich private Vorsorge?

Die Gefahr, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, ist für Beschäftigte recht hoch. Daher lohnt es sich, schon frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Denn die Versicherungsprämien für Berufsanfänger sind noch recht günstig. Wer sich rechtzeitig und umfassend informiert, kann somit eine gute Versicherung finden, die im Fall der Fälle einspringt.

Denn der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt auf der Hand: Sollten Sie die Versicherungsbedingungen erfüllen und von Ihrer Versicherung als berufsunfähig anerkannt werden, bekommen Sie eine feste monatliche Rente. Diese Rente ist vollkommen unabhängig zu Ihrem aktuellen oder früheren Verdienst. Es kommt einzig und allein darauf an, was Sie mit ihrer Versicherung vereinbart haben.

Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Damit möchte sich die Versicherung absichern. Denn sie möchte natürlich keinen Versicherungsnehmer, bei dem klar ist, dass er in absehbarer Zeit berufsunfähig wird.

Es ist daher ungemein wichtig, dass Sie die Fragen, die Ihnen Ihre Versicherung stellt, wahrheitsgemäß beantworten. Sollten Sie das nicht tun, können Sie im schlimmsten Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden und mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente planen, ist das natürlich besonders bitter.

Bildnachweis: Dmitry Kalinovsky / Shutterstock.com

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