Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Haben Sie Anspruch?
Azubis verdienen während ihrer Ausbildung nicht gerade üppig. Wer durch ein zu geringes Einkommen jedoch derart in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dass er seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, bekommt unter bestimmten Bedingungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, wo man den Antrag stellt und wie hoch die BAB ausfallen könnte, erfahren Sie nun.
Definition: Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
Die Berufsausbildungsbeihilfe, BAB abgekürzt, ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich an Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, nicht mehr bei den Eltern wohnen und Probleme haben, von ihrer Ausbildungsvergütung ihre Lebenshaltungskosten, also Miete, Nahrungsmittel, Kleidung etc., zu bezahlen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe soll diesen Azubis helfen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss, mit dem anspruchsberechtige Personen ihre laufenden Kosten zumindest zum Teil decken können.
Die rechtlichen Grundlagen für die Berufsausbildungsbeihilfe finden sich in den Paragrafen 56 bis 76 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III).
Was sind die Voraussetzungen für die BAB?
Die Agentur für Arbeit zahlt den monatlichen Zuschuss nicht automatisch aus. Damit Personen in den Genuss der Berufsausbildungsbeihilfe kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Häufig reicht es auch, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist.
Jedoch sollten Azubis, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten, in jedem Fall mit der Arbeitsagentur Rücksprache halten. Die hier genannten Punkte dienen nur der allgemeinen Orientierung. Letztlich entscheidet das Amt, ob Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird oder nicht.
Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe bekommen:
- Sie durchlaufen aktuell eine sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und möchten nebenbei den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss erwerben.
- Sie absolvieren eine betriebliche oder eine außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und können währenddessen nicht bei ihrem Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit von dem Wohnort ihrer Eltern entfernt ist.
- Sie können auch dann Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (betrieblich oder außenbetrieblich) durchlaufen, volljährig und verheiratet sind oder mit Ihrem Partner zusammenleben.
- Auch wenn Sie eine betriebliche oder außenbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und ein Kind haben und nicht bei Ihren Eltern wohnen, könnten Sie für die Berufsausbildungsbeihilfe anspruchsberechtigt sein.
- Sie machen eine assistierte Ausbildung und befinden sich gerade in der ausbildungsvorbereitenden Phase.
Übrigens: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, um Berufsausbildungsbeihilfe beantragen zu können.
Unter diesen Bedingungen gibt es keine BAB
In einigen Fällen es ist dagegen ausgeschlossen, dass Sie BAB beziehen können:
- Sie absolvieren keine betriebliche oder außerbetriebliche, sondern eine schulische Ausbildung, etwa eine Ausbildung zum Physiotherapeuten.
- Sie beziehen bereits Leistungen, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe vergleichbar sind.
Wie beantrage ich Berufsausbildungsbeihilfe?
Wenn Sie denken, dass Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben könnten, sollten Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Das können Sie online machen, indem Sie sich im entsprechenden Portal der Agentur anmelden und registrieren.
Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen:
- Ihren Ausbildungsvertrag, damit Sie nachweisen könne, dass Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. Nur wenn das zutrifft, können Sie überhaupt Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.
- Einen Nachweis über die Höhe der Ausbildungsvergütung. Damit die Bundesagentur über einen generellen Anspruch und über die Höhe der BAB entscheiden kann, müssen die Mitarbeiter der Behörde wissen, wie viel Geld Sie pro Monat verdienen. Tipp: Viele Ausbildungsbetriebe können das entsprechende Dokument direkt an die Bundesagentur übermitteln.
- Den Lohnsteuerbescheid Ihrer Eltern und/oder Ihres Lebenspartners. Wenn Sie verheiratet sind und BAB beantragen möchten, wird die Agentur zunächst prüfen, ob Ihr Ehepartner genügend Geld verdient, um Sie zu unterstützen.
Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe: Wie viel BAB kann ich bekommen?
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird individuell berechnet. Daher lässt sich nur schwer abschätzen, wie hoch die Berufsausbildungsbeihilfe im Einzelfall ausfällt. Seit August 2022 liegt der Höchstbetrag für BAB bei 781 Euro. 412 Euro davon werden für den Grundbedarf veranschlagt, 360 für Mietkosten.
Das Vorgehen sieht in der Regel jedenfalls so aus:
Zunächst bestimmt die Bundesagentur für Arbeit Ihren Gesamtbedarf. Dazu zählen zum Beispiel die Miete, Fahrkosten und unter Umständen Kosten für Arbeitskleidung.
Im nächsten Schritt werden bestimmte Freibeträge abgezogen sowie das Einkommen der Eltern und des Ehepartners (sofern vorhanden) verrechnet. Dieses Einkommen wird nur dann hinzugerechnet, wenn es über der Freibetragsgrenze liegt.
Vergessen Sie keinesfalls, der Agentur mitzuteilen, wenn sich etwas an Ihrer finanziellen Situation ändert. Solange Sie Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, sind Sie zu dieser Mitteilung verpflichtet. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Konsequenzen.
Ausnahme: Wenn Sie eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme durchlaufen und Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wird meist kein Einkommen angerechnet.
BAB Rechner: Unverbindlicher Überblick über die Höhe
Wem das alles zu kompliziert ist, der kann für einen schnellen Überblick den BAB Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Die Behörde weißt jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dieser Rechner nur einen ersten groben Überblick über die mögliche Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe geben kann. Verbindlich ist der errechnete Betrag, der am Ende erscheint, nicht.
Wie lange wird die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?
In der Regel wird die Berufsausbildungsbeihilfe solange gezahlt, wie die Ausbildung dauert und sich Ihre finanzielle Situation nicht bessert.
Sollten Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig, am besten schon bevor Ihre Ausbildung beginnt. Den Ausbildungsvertrag erhalten Sie dafür in der Regel früh genug.
Stellen Sie den Antrag zu spät, lassen Sie sich Geld entgehen, denn die Bundesagentur zahlt die Leistung nicht rückwirkend aus. Das bedeutet, Sie bekommen erst ab dem Monat Ihrer Antragstellung die Berufsausbildungsbeihilfe – auch wenn schon vorher Anspruch bestanden hätte.
In den meisten Fällen zahlt die Bundesagentur die Berufsausbildungsbeihilfe nur für die erste Ausbildung. Jedoch werden auch von dieser Regel immer wieder Ausnahmen gemacht. Es lohnt sich daher in jedem Fall, mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen und sich nach Ihren individuellen Möglichkeiten zu erkundigen.
Antrag wurde abgelehnt – was nun?
Wenn Sie einen Bescheid darüber erhalten, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie dieser Ablehnung widersprechen. Wichtig ist dabei, dass Sie das formal korrekt tun und die vorgesehen Fristen einhalten. Auch dabei kann Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der Bundesagentur helfen.
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