Arbeitszeitkonto: So sparen Sie Überstunden

Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto anbietet, ist das häufig ein Grund zur Freude. Denn Arbeitnehmer können darauf ihre Überstunden speichern und sich bei Bedarf davon bedienen. So sind spontane Termine mit Absprache möglich. Sie können die Überstunden aber auch über einen langen Zeitraum ansammeln und damit sogar eine längere berufliche Auszeit „finanzieren“.

Ein Mensch schreibt auf seinem Arbeitsplan

Arbeitszeitkonto: Was versteht man darunter?

Auf dem Arbeitszeitkonto wird die Arbeitszeit angesammelt, die über die vertraglich vereinbarte Stundenanzahl hinausgeht.

Damit ist das Arbeitszeitkonto tatsächlich mit einem Konto vergleichbar. Allerdings wird hier nicht Geld gespart, sondern Überstunden. Damit alles korrekt läuft und die richtige Anzahl an Überstunden (oder Minusstunden) festgehalten wird, muss die geleistete Arbeitszeit genau erfasst werden.

Das funktioniert entweder elektronisch oder schriftlich – beispielsweise mit einem Stundenzettel, der von dem Vorgesetzten oder Schichtführer unterschrieben wird. Überstunden werden dem Konto gutgeschrieben, während Minusstunden davon abgezogen werden.

Die Idee dahinter: Eine Erleichterung für die Lohnabrechnung und größere Planbarkeit. Denn das monatliche Gehalt bleibt immer gleich – was Vorteile für Sie als Arbeitnehmer hat. Müssen Sie beispielsweise einmal früher den Arbeitsplatz verlassen, werden die Stunden einfach vom Arbeitszeitkonto ausgeglichen. Einen Einfluss auf die Gehaltszahlung hat das nicht.

Die Formen des Arbeitszeitkonto

Es gibt unterschiedliche Optionen, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Die häufigsten sind diese:

  1. Jahresarbeitszeitkonto: Gibt es ein Jahresarbeitszeitkonto gelten die angesammelten Stunden tatsächlich nur für ein Jahr. Das bedeutet, dass zwar Überstunden auf dem Konto gesammeln werden dürfen, diese jedoch während des laufenden Geschäftsjahres ausgeglichen werden müssen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag wird das häufig als Ausgleichszeitraum bezeichnet. Das gilt übrigens nicht nur für Überstunden. Auch die Minusstunden müssen bis zum Ende des Jahres wieder „eingezahlt“ werden, so dass bis zum 31.12. das Konto wieder auf null steht.
  2. Kurzzeitkonto: Beim Kurzzeitkonto gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Jahresarbeitszeitkonto. Allerdings ist hier die Zeitspanne noch kürzer. Arbeitnehmer haben nicht bis zum Ende des Jahres Zeit, sondern müssen das Konto innerhalb einer kürzeren Zeitspanne ausgleichen. Gängiges Modell dabei ist die Frist von einem Quartal, aber auch das Monatsende ist denkbar.
  3. Langzeitkonto: Auf dem Langzeitkonto, auch Lebensarbeitszeitkonto genannt, kann nicht nur Arbeitszeit angesammelt werden. Auch andere Bestandteile des Lohns wie Prämien, Urlaubsgeld oder Erfolgsbeteiligungen können auf das Langzeitkonto eingezahlt werden. Die Zeit, die auf diese Weise angespart wird, wird häufig dazu verwendet, eine längere Auszeit vom Job zu nehmen und beispielsweise ein Sabbatical einzulegen oder ein wenig früher in Rente zu gehen.

Weitere Varianten des Arbeitszeitkontos

Neben den genannten Formen gibt es noch weitere Ausprägungen des Arbeitszeitkonto. Zum Beispiel diese hier:

  1. Das Ampelkonto: Das Ansparen auf diesem Konto funktioniert genauso wie bei dem bereits beschriebenen Kurzzeit- oder Jahresarbeitszeitkonto. Der Unterschied liegt jedoch in der Verwaltung – und dazu werden die Farben einer Ampel genutzt. Im grünen Bereich hat der Arbeitnehmer nur eine geringe Anzahl von Plus- oder Minusstunden auf dem Konto angesammelt und kann diese noch selbst verwalten. Steht das Konto auf Gelb, sieht die Sache schon etwas anders aus. Unter Umständen muss jetzt der Vorgesetzte eingreifen und dafür sorgen, dass das Konto nicht noch weiter ins Plus oder Minus rutscht. Im roten Bereich geht es nicht mehr ohne konkrete Maßnahmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren nun ein verbindliches Vorgehen, wie das Arbeitszeitkonto schnellstmöglich ausgeglichen werden kann.
  2. Das Beschäftigungssicherungskonto: Das Beschäftigungssicherungskonto hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber große Vorteile. Denn in einer Krise kann es tatsächlich dazu beitragen, dass keine Arbeitsplätze abgebaut werden müssen. Wenn die Mitarbeiter viele Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt haben, werden diese Stunden bei Auftragsrückgang abgebaut. So können Kurzarbeit und mit etwas Glück auch Kündigungen vermieden werden. Wird im Betrieb ein Beschäftigungssicherungskonto geführt, dürfen die Mitarbeiter nicht nach Lust und Laune über die angesammelten Stunden verfügen. Denn das Konto ist ja gerade dazu da, dass man sich in wirtschaftlich schlechten Zeiten davon bedienen kann. Dazu wird vorab vereinbart, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum die Mitarbeiter Plusstunden auf dem Konto ansammeln dürfen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auf unterschiedliche Weise von einem Arbeitszeitkonto profitieren – beispielsweise so:

  • Größere Flexibilität: Arbeitgeber können Schwankungen in der Auftragslage besser abfedern. Beschäftigte können sich auf der anderen Seite ebenfalls über größere Flexibilität freuen. Dank Plusstunden auf dem Konto können sie bei dringenden Terminen den Arbeitsplatz verlassen (natürlich nur in Absprache mit dem Arbeitgeber) oder einfach früher Feierabend machen.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Dank positiver Bilanz auf dem Konto können Arbeitnehmer privaten Verpflichtungen besser nachkommen. Gerade wenn die Kinder Ferien haben, können sie so von zuhause betreut werden, ohne dass Urlaub genommen werden muss – die Stunden wurden ja schon früher erarbeitet. Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auf der anderen Seite aber auch ein Pluspunkt für Arbeitgeber. Denn bei angespanntem Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel entscheidet nicht allein das Gehalt darüber, ob der Arbeitnehmer den Vertrag unterschreibt. Auch weitere Bestandteile werden wichtig – und Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein solcher.
  • Bessere Planbarkeit: Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen genau, wie viel Geld am Ende des Monats gezahlt wird. Denn wenn Überstunden anfallen, werden diese auf dem Arbeitszeitkonto gespart und eben nicht ausbezahlt.

Nachteile für Arbeitnehmer

So positiv das alles klingt, tatsächlich kann das Konzept des Arbeitszeitkontos auch Nachteile für Arbeitnehmer haben:

  • Keine Überstundenzulagen: In den meisten Arbeitsverträgen sind Zulagen für Überstunden mit vereinbart. Wenn die Plusstunden allerdings auf dem Arbeitszeitkonto angespart und nicht ausgezahlt werden, fallen diese Zuschläge häufig nicht an – das kann sich durchaus finanziell bemerkbar machen.
  • Weniger Entscheidungsgewalt: Das Arbeitszeitkonto ist auch dazu da, dass der Arbeitgeber Zeiten mit viel oder wenig Arbeit ausgleichen kann. Mitarbeiter, die über ein Arbeitszeitkonto verfügen, haben in dieser Hinsicht nicht immer ein Mitspracherecht.
  • Erhöhtes Konfliktpotenzial: Die eben genannte Tatsache kann dazu führen, dass es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt. Zum Beispiel dann, wenn der Beschäftigte früher Feierabend machen möchte, der Arbeitgeber aber darauf besteht, dass die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto nicht angetastet werden.
  • Erhöhtes Verlustrisiko: Je nachdem welche Art von Arbeitszeitkonto bei Ihrem Arbeitgeber geführt wird, könnten die Plusstunden in Gefahr sein. Denn nicht alle Arbeitszeitkonten sind gegen Insolvenz gesichert. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer mit Ihrer Arbeitskraft in Vorleistung gehen und am Ende nichts davon haben – wenn es ganz schlimm kommt.
  • Zwang“ zu Überstunden: Arbeitnehmer könnten sich außerdem dazu verpflichtet fühlen, Überstunden zu leisten – auch dann, wenn es überhaupt nicht sinnvoll oder notwendig wäre. Das kann unnötigen Druck erzeugen. Aber wenn die Mehrzahl der Arbeitnehmer im Betrieb Plusstunden aufbaut, möchte man nicht zurück stehen.

Gibt es ein Recht auf ein Arbeitszeitkonto?

Einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeitkonto haben Arbeitnehmer nicht. Es hängt maßgeblich davon ab, was im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist.

Allerdings ist ein Arbeitszeitkonto in einigen Branchen aufgrund des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sowie für Minijobber Pflicht.

Sollte es im Unternehmen einen Betriebsrat geben, muss dieser zum Arbeitszeitkonto und der konkreten Ausgestaltung befragt werden.

Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der sicheren Seite sind, sollten alle Regelungen in Bezug auf das Arbeitszeitkonto schriftlich festgehalten werden.

Dazu gehören:

  • Funktion des Arbeitszeitkontos
  • Ober- und Untergrenze an Plus- und Minusstunden
  • Ausgleichzeitraum
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf das Konto

Die Spanne des Arbeitszeitkontos: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Wie viele Plus- und Minusstunden auf dem Konto angesammelt werden dürfen, hängt von der Situation im Betrieb ab. Eine rechtliche Regelung dazu existiert nicht, denn das Arbeitszeitkonto kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Bei starken Schwankung der Auftragslage sind beispielsweise 100 Plus- oder Minusstunden keine Seltenheit. Es kommt eben auf die betrieblichen Belange und darauf an, was in der entsprechenden Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto festgehalten wurde.

Achtung: Auch wenn die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt werden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und die Pausenregelungen beachten. Das gilt vor allem für Beschäftigte, die schwanger sind, stillen oder unter das Jugenarbeitszeitgesetz fallen.

Sollten Sie als Beschäftigte Mindestlohn erhalten, dürfen Sie nur in begrenztem Umfang Überstunden leisten. Generell gilt dabei, dass die Zahl der Plusstunden nicht höher sein darf als die Hälfte der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit.

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