Arbeitsunfall – was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Unfall kann sich jederzeit ereignen – nicht nur im Privatleben, sondern auch bei der Arbeit. Dann ist von einem Arbeitsunfall die Rede. Doch was gilt eigentlich als Arbeitsunfall, und was fällt nicht unter diese Definition? Was ist ein Wegeunfall? Wie sollte man bei einem Arbeitsunfall vorgehen und wer trägt die Kosten dafür? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Arbeitsunfall Definition: Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich per Definition um einen Unfall, den ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitstätigkeit erleidet. Damit wird der Arbeitsunfall abgegrenzt zu Unfällen, die Arbeitnehmer in ihrer Freizeit treffen können. Bei Arbeitsunfällen verletzen sich die Betroffenen meist während der Arbeitszeit, zugleich ist die Arbeitstätigkeit die Ursache hierfür. Der Begriff Arbeitsunfall umfasst nicht nur Arbeitnehmer. Auch Schüler, die sich im Sportunterricht verletzen, oder viele Ehrenamtliche, denen während ihres Engagements etwas zustößt, haben einen Arbeitsunfall erlitten.

Dass ein Ereignis als Unfall eingestuft werden kann, setzt voraus, dass die Verletzung mit einer äußeren Einwirkung zusammenhängt. Wem „nur“ schlecht ist oder wer plötzlich Nasenbluten bekommt, der hatte wahrscheinlich keinen Arbeitsunfall – wer sich an einer Maschine verletzt jedoch sehr wohl. Ein Herzinfarkt, der sich während der Arbeitszeit ereignet, ist in der Regel kein Arbeitsunfall, eine Verletzung durch einen Sturz aus der Höhe auf einer Baustelle allerdings schon.

Wer sich während privat genutzter Zeit am Arbeitsplatz verletzt, hatte keinen Arbeitsunfall – zum Beispiel, wenn jemand auf dem Weg in die Zigarettenpause umknickt und es sich nicht um eigentliche Pausenzeiten handelt. Während der üblichen Pausen und auf dem Weg zur Toilette gilt ein Unfall jedoch als Arbeitsunfall.

Ist ein Unfall bei einer Betriebsfeier ein Arbeitsunfall?

Bei der Einstufung kommt es auch darauf an, ob die Arbeitstätigkeit die Ursache für den Unfall beziehungsweise Vorfall ist. Ging einem Herzinfarkt am Arbeitsplatz starker Stress im Job voraus, kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln. Weitere Beispiele für Arbeitsunfälle sind Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, körperliche Beschwerden nach zu starker körperlicher Belastung, Stolpern oder Umknicken sowie Verletzungen, die beim Bedienen von Geräten oder Werkstücken eintreten.

Außerdem ist nicht nur die eigentliche Arbeitszeit inbegriffen. Ein Arbeitsunfall kann sich auch ereignen, wenn Beschäftigte am Betriebssport, an Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen teilnehmen – jedenfalls dann, wenn diese Veranstaltungen durch den Arbeitgeber angeboten werden. Bei Betriebsfeiern muss zudem der Arbeitgeber selbst anwesend sein. Verlässt er die Feier, endet der Versicherungsschutz für Beschäftigte. Auch auf Dienstreisen kann es zu einem Arbeitsunfall kommen.

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Sonderfall des Arbeitsunfalls ist der Wegeunfall. Damit sind Unfälle gemeint, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen. Rechtlich ist der Wegeunfall Arbeitsunfällen gleichgestellt. Um einen Wegeunfall kann es sich nur handeln, wenn der Betroffene zwischen seiner Arbeitsstätte und seiner Haustür unterwegs ist. Wer seine Wohnung schon betreten hat, kann keinen Wegeunfall mehr haben. Außerdem kommt es auf die Direktheit der Strecke an. Wer unterwegs einen Einkauf tätigt oder einen Arzt aufsucht, erledigt private Dinge. Ereignet sich während solcher Tätigkeiten ein Unfall, ist dieser nicht als Arbeitsunfall zu werten.

Arbeit im Home-Office: Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?

Immer mehr Menschen arbeiten zumindest zeitweise im Home-Office. Wie verhält es sich dann, wenn ein Unfall passiert? Es kommt darauf an, was der Betroffene gemacht hat. Steht der Unfall im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit, wird er in der Regel als Arbeitsunfall eingestuft. Auch Unfälle in anderen Räumen als dem heimischen Arbeitszimmer können unter Umständen als Arbeitsunfälle gewertet werden. Das wäre zum Beispiel dann denkbar, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit oder einer bestimmten Arbeitstätigkeit gequert werden.

So hat das Bundessozialgericht (BSG) geurteilt, dass ein Sturz auf der Kellertreppe als Arbeitsunfall zu werten ist (Urteil vom 27. November 2018, Az. B 2 U 28/17 R). Eine Managerin hatte im Keller ihre Büroräume und war für ein vereinbartes Telefonat mit dem Geschäftsführer auf dem Weg dorthin, als sie stürzte. Wer allerdings in die Küche geht, um sich etwas zu trinken oder zu essen zu holen, kann keinen Arbeitsunfall erleiden. Das gilt allgemein für private Tätigkeiten im Home-Office.

Arbeitsunfall: Wer zahlt?

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften für Arbeitsunfälle zuständig. Ihre Aufgabe besteht darin, Arbeitsunfällen vorzubeugen und gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer zu minimieren. Das erreichen sie unter anderem durch Sicherheitsbestimmungen und Schulungen. Durch entsprechende Vorkehrungen kann das Risiko von Arbeitsunfällen zwar gemindert, aber nicht gänzlich beseitigt werden. Wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet, kommen die Berufsgenossenschaften für die damit verbundenen Kosten auf.

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, sofern der Mitarbeiter infolge des Unfalls nicht arbeiten kann. Ist der Betroffene anschließend noch nicht wieder arbeitsfähig, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld. Es entspricht 80 Prozent des Bruttolohns.

Wer zahlt für Folgeschäden von Arbeitsunfällen?

Möglicherweise entstehen durch den Arbeitsunfall Folgeschäden. Auch dafür zahlen nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaften. Sie übernehmen die Kosten für möglicherweise notwendige Umbauten am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich. Behandlungskosten für Physiotherapie, Reha oder andere Maßnahmen werden von den Berufsgenossenschaften ebenfalls übernommen. Dasselbe gilt für Kosten, die für eine heimische Pflege oder eine Haushaltshilfe anfallen.

In manchen Fällen führt ein Arbeitsunfall dazu, dass der Betroffene dauerhaft erwerbsgemindert ist. Dauert die Erwerbsfähigkeit mehr als 26 Wochen an oder ist sie um mindestens 20 Prozent verringert, zahlen die Berufsgenossenschaften eine Unfallrente. Wer gar nicht mehr arbeiten kann, der kann mit zwei Dritteln seines eigentlichen jährlichen Verdienstes im Rahmen einer solchen Rente rechnen. Wer hingegen nur teilweise erwerbsgemindert ist, kann nur eine Teilrente bekommen. Die Rente ist steuerfrei.

Stirbt ein Arbeitnehmer bei oder nach einem Arbeitsunfall, zahlen die Berufsgenossenschaften den Hinterbliebenen ein Sterbegeld. Sachschäden sind meist nicht von der Unfallversicherung abgedeckt, es sei denn, sie stehen in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall. So kommt die Berufsgenossenschaft etwa für Kleidung auf, die durch das Leisten von Erster Hilfe zerrissen oder irreversibel beschädigt wurde. Erstattet wird ein Sachschaden auch, wenn es sich um Hilfsmittel wie Brillen handelt, die bei dem Arbeitsunfall beschädigt wurden.

Gibt es bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld?

Wer einen Arbeitsunfall hatte, der fragt sich oft, ob ihm möglicherweise Schmerzensgeld zusteht. Das ist jedoch in der Regel nicht der Fall. Schmerzensgeld ist als Entschädigung für Schmerzen gedacht, die von anderen verschuldet wurden. Ein eindeutiger Schuldiger kann bei Arbeitsunfällen jedoch meist nicht ausgemacht werden. Wer den Arbeitgeber auf diese Weise belangen will, müsste diesem vorsätzliches Handeln nachweisen können. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld kann es nur geben, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und etwa bestimmte Vorgaben im Arbeitsschutz missachtet hat. Auch dann kommt es auf die jeweiligen Umstände an. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Geschäftsführer aufgrund ihrer besonderen Haftungsprivilegien oft gar nicht belangt werden können, wenn es um Schmerzensgeldzahlungen geht.

Häufiger als bei einem Arbeitsunfall kann nach einem Wegeunfall Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen – etwa dann, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, an dem eine andere Person schuld war. Lassen Sie sich in solchen Fällen am besten von einem Fachanwalt beraten.

Arbeitsunfall melden: Das ist dabei wichtig

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist es wichtig, den Unfall möglichst rasch an die zuständige Berufsgenossenschaft zu melden. Ohne eine rechtzeitige Meldung kann es gut sein, dass die Berufsgenossenschaft sich weigert, für die mit dem Arbeitsunfall verbundenen Kosten aufzukommen. Gemeldet werden muss ein Arbeitsunfall nach § 193 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) immer dann, wenn Arbeitnehmer getötet oder derart verletzt wurden, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.

Die Meldefrist beträgt drei Kalendertage, wobei der Tag, an dem sich der Unfall ereignet hat, nicht mitgezählt wird. Ereignet sich am Freitag ein Arbeitsunfall, muss er folglich spätestens am Montag an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Es empfiehlt sich, einen Arbeitsunfall auch dann zu melden, wenn nicht klar ist, ob oder wie lange der Betroffene ausfallen wird. Entpuppt sich ein vermeintlich harmloses Umknicken als gravierender als gedacht, kann es ansonsten sein, dass die Berufsgenossenschaft die damit verbundenen Kosten nicht übernimmt. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber deshalb über jeden Arbeitsunfall informieren und sicherstellen, dass dieser den Unfall meldet – ganz egal, wie harmlos er zunächst erscheint.

Unfallopfer sollten sich zeitnah untersuchen lassen

Der Arbeitgeber ist für die Meldung eines Arbeitsunfalls zuständig. Er muss der Berufsgenossenschaft zwei Kopien der Unfallmeldung schicken. Eine Kopie verbleibt im Unternehmen und dient damit der innerbetrieblichen Dokumentation. Falls es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, muss dieser ebenfalls eine Kopie der Unfallmeldung erhalten.

Es ist außerdem wichtig, dass das Unfallopfer zeitnah untersucht wird. Dafür sollten Sie einen Durchgangsarzt aufsuchen, der eine Zulassung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat. Im Zweifelsfall sind seine Notizen über die Verletzungen nach einem Arbeitsunfall für die Berufsgenossenschaft glaubwürdiger als die eines Allgemeinmediziners. Entsprechende Beweise können ausschlaggebend dafür sein, ob die Unfallversicherung für die mit einem Arbeitsunfall verbundenen Kosten aufkommt oder nicht.

Droht nach einem Arbeitsunfall die Kündigung?

Mitunter kann ein Betroffener nach einem Arbeitsunfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten. Das kann dazu führen, dass ihm nach einem Arbeitsunfall eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wird – besonders, wenn sein Ausfall dem Unternehmen schadet. Ist das rechtens? Es kommt auf die Umstände und die Begründung des Arbeitgebers für diesen Schritt an.

Eine Kündigung ist dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber an die Kündigungsfrist hält und entweder betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungsgründe vorbringen kann. Mit einem solchen triftigen Grund kann eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall wirksam sein, sofern sie das letzte Mittel darstellt. Es darf nicht alternativ möglich sein, ein milderes Mittel zu wählen – etwa eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Wenn Sie glauben, dass Ihr Chef Sie nach einem Arbeitsunfall unrechtmäßig loswerden möchte, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

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