Arbeitsunfähigkeit: Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer
Wer erkrankt ist und nicht arbeiten gehen kann, gilt als arbeitsunfähig. Erkrankte Arbeitnehmer sollten bestimmte Aspekte beachten, etwa, sich rechtzeitig beim Arbeitgeber zu melden und fristgerecht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Doch was bedeutet regulär arbeitsunfähig? Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu tun – und was darf man trotz Krankschreibung noch machen? Und wer zahlt bei Arbeitsunfähigkeit? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann ist von einer Arbeitsunfähigkeit die Rede?
Wann gilt man als arbeitsunfähig – und wann endet die Arbeitsunfähigkeit? Arbeitsunfähig ist, wer seine Arbeit nicht ausüben kann. In der Regel steckt eine Krankheit dahinter, wenn ein Arbeitnehmer zeitweise nicht arbeiten kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine Erkältung oder Fieber hat, psychisch erkrankt ist oder Schmerzen im Rücken der Arbeitsfähigkeit im Weg stehen. Ein häufiger Grund für Krankschreibungen sind auch Skelett- und Muskelerkrankungen. Im Schnitt hat jeder Arbeitnehmer im Jahr 2019 nach Daten des Statistischen Bundesamts elf Tage krankheitsbedingt im Job gefehlt.
Wer offiziell arbeitsunfähig ist, ist nicht immer gar nicht mehr in der Lage dazu, seiner Arbeitstätigkeit nachzugehen. Von einer Arbeitsunfähigkeit spricht man auch, wenn eine weitere Arbeitstätigkeit bestehende Beschwerden verschlimmern könnte und deshalb eine Pause vom Job notwendig ist.
Wann endet die Arbeitsunfähigkeit?
Die Arbeitsunfähigkeit endet, wenn Sie wieder so gesund sind, dass Sie wieder arbeiten können. Die Frist, die auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes steht, ist nur ein Richtwert, der unter- oder überschritten werden kann. Sie müssen nicht so lange zuhause bleiben wie Sie krankgeschrieben sind. Wenn Sie wieder fit sind, dürfen Sie auch wieder arbeiten. Es kann ebenso sein, dass Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind, wenn die Krankschreibung endet. Dann können Sie sich erneut krankschreiben lassen.
Während eine Arbeitsunfähigkeit nur für eine gewisse, überschaubare Dauer besteht, ist eine Berufsunfähigkeit dauerhaft beziehungsweise umfasst einen längeren Zeitraum. Ist ein Betroffener nach langer Zeit noch nicht wieder arbeitsfähig in seinem Beruf und haben auch Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf nicht geholfen, kann eine Berufsunfähigkeit gegeben sein. Kann der Betroffene nicht nur seinem eigentlichen Job, sondern auch keinem anderen Job mehr nachgehen, spricht man von einer Erwerbsunfähigkeit.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann muss sie dem Arbeitgeber vorgelegt werden?
Spätestens, wenn der Kopf brummt oder der Rachen kratzt, fragen sich viele Arbeitnehmer: Was tun bei Arbeitsunfähigkeit? Das Erste, was Sie tun sollten, ist sich möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber krankzumelden. Das geht am besten telefonisch oder per Mail. Wenn viel davon abhängt, dass der Arbeitgeber möglichst schnell von Ihrer Erkrankung weiß, ist ein Anruf meist die bessere Wahl. So wissen Sie, dass die Botschaft angekommen ist. Der Arbeitgeber kann sich dann noch um Ersatz für Sie bemühen, falls das nötig ist.
Außerdem sollten Sie die Frage klären, ab wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, vorgelegt werden muss. Die Krankschreibung bekommen Sie beim Arzt. Aus ihr geht nicht hervor, was Sie haben. Der Arbeitgeber kann daran jedoch erkennen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Außerdem ist sie ein Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich erkrankt und arbeitsunfähig sind.
Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Fehltag einzureichen. Das können Sie persönlich oder per Post tun. Manche Arbeitgeber sehen jedoch eine verkürzte Frist zur Einreichung der Krankschreibung vor. Schauen Sie in den Arbeitsvertrag: Dort sollte stehen, wann bei Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung nötig ist. Falls Sie keine Angaben dazu finden, fragen Sie am besten direkt beim Arbeitgeber nach. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Falls Sie länger erkrankt sind als die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten Sie sich rechtzeitig ein neues Attest vom Arzt besorgen. Der Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos sein. Gehen Sie deshalb spätestens am Tag nach dem Ende der ursprünglichen Frist zum Arzt.
Was ist bei Arbeitsunfähigkeit mit dem Lohn?
Wer krankgeschrieben ist, kann nicht arbeiten. Was ist dann mit dem Lohn? Wer zahlt bei Arbeitsunfähigkeit? Um Einkommenseinbußen müssen Sie sich wegen einer Erkrankung nicht sorgen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang weiterhin ihren üblichen Lohn erhalten. Es besteht allerdings eine vierwöchige Wartefrist, was bedeutet, dass Sie nur einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn Sie seit mindestens vier Wochen bei Ihrem Arbeitgeber sind. In Tarifverträgen kann geregelt sein, dass diese Wartefrist entfällt. Sie dürfen Ihre Arbeitsunfähigkeit auch nicht durch eigenes Verschulden bedingt haben.
Falls Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld oder Verletztengeld. Krankengeld bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Es macht 70 Prozent des üblichen Bruttolohns aus, darf aber maximal 90 Prozent des Nettolohns betragen. Bis zu 78 Wochen lang zahlen die Krankenversicherung Betroffenen im Verlauf von drei Jahren Krankengeld. Wenn die Arbeitsunfähigkeit die Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist, erhalten Betroffene Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf jedoch nicht höher sein als das übliche Nettogehalt. Davon gehen noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
Wer privat krankenversichert ist, erhält nach dem Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ein privates Krankentagegeld. Das setzt voraus, dass diese Leistung vertraglich vereinbart wurde.
Arbeitsunfähigkeit: Was ist erlaubt, wenn man krankgeschrieben ist?
Für viel Verunsicherung sorgt unter Arbeitnehmern die Frage, was man noch tun darf, wenn man krankgeschrieben ist. Schließlich möchte man nicht für Unmut beim Chef sorgen, weil man bei einer Aktivität beobachtet wurde, die man eigentlich besser gelassen hätte. Grundsätzlich dürfen Sie alles tun, was Ihrer Genesung nicht im Weg steht, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Falls Sie so krank sind, dass Sie eigentlich das Bett hüten sollten, würde Ihnen trotzdem niemand verdenken, wenn Sie einkaufen, zur Apotheke oder zum Arzt müssen. Auch Spaziergänge tun gut, besonders bei Atemwegserkrankungen, weshalb sie fast immer bei Arbeitsunfähigkeit unbedenklich sind.
Es hängt von der Art der Erkrankung ab, was Sie bei Arbeitsunfähigkeit nicht tun sollten. Wer eine Erkältung hat, sollte keinen Sport machen oder in einer verrauchten Kneipe sitzen. Wer hingegen psychisch erkrankt ist, könnte beides sehr wohl tun. Wer unter Rückenschmerzen leidet, kann das Haus guten Gewissens verlassen – Bewegung (fast) jeder Art tut dem Rücken besser als das Herumsitzen zuhause. Selbst ein Urlaub wäre bei Arbeitsunfähigkeit nicht unvorstellbar. Auch hierbei kommt es darauf an, ob der Urlaub die Beschwerden verbessert, verschlechtert oder sie nicht beeinflusst. Wer oft erkältet ist, dem kann ein Urlaub an der See gut tun. Wer hingegen Grippe hat und eine Fernreise macht, tut seiner Gesundheit mit dem Reisestress wahrscheinlich nichts Gutes.
Den Grund für die Erkrankung nennen, um Missverständnisse zu vermeiden
Es kommt nicht nur darauf an, was Sie bei Arbeitsunfähigkeit theoretisch tun dürften. Ihr Arbeitgeber weiß womöglich gar nicht, warum Sie arbeitsunfähig sind. Sie sind schließlich nicht dazu verpflichtet, ihn über die Ursache des Fehlens aufzuklären. Wenn Sie dann bei Aktivitäten gesehen werden, die bei anderen Erkrankungen nicht förderlich sind, kann das negativ wirken, obwohl Sie nichts falsch gemacht haben.
Viele arbeitsunfähige Arbeitnehmer haben einen Atemwegsinfekt, wobei übermäßige Anstrengungen kontraproduktiv wären. Wenn Ihr Chef Sie im Restaurant mit Freunden sieht, während Sie krankgeschrieben sind, kann das Skepsis wecken. Im Zweifel kann es hilfreich sein, Ihrem Chef zu sagen, was Sie haben. Sie können sich auch von einem Arzt bescheinigen lassen, welche Tätigkeiten unbedenklich für Ihr Wohlbefinden sind.
Falls der Arbeitgeber mitbekommt, dass Sie trotz Krankschreibung Dinge tun, die für Ihre Genesung kontraproduktiv sind, kann er Sie abmahnen. In besonders gravierenden Fällen ist auch eine Kündigung denkbar.
Bildnachweis: kryzhov / Shutterstock.com