Arbeitslos selbstständig machen? Das sollten Sie wissen!
Wer arbeitslos ist, muss nicht auf ein passendes Jobangebot warten, um wieder beruflich durchzustarten. Sie können auch selbst aktiv werden, indem Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Wie das geht, wann es eine gute Idee ist und welche Hilfen es gibt, erfahren Sie hier.
Arbeitslos selbstständig machen: Eine gute Idee?
Statt auf Jobsuche zu gehen, können Sie Ihre Arbeitslosigkeit auch anders nutzen: Sie können sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Bewerbungen aus der Arbeitslosigkeit gehören damit zumindest vorerst der Vergangenheit an, außerdem lockt ein berufliches Dasein, in dem Sie Ihr eigener Chef sind. Kein Wunder, dass viele Arbeitslose darüber nachdenken, sich selbstständig zu machen.
Arbeitslos und selbstständig machen – ist das eine gute Idee? Es kommt darauf an, warum Sie darüber nachdenken, sich selbstständig zu machen und wie durchdacht Ihr Plan ist. Natürlich spielen auch Ihre individuellen Qualifikationen und persönlichen Kompetenzen eine wichtige Rolle und entscheiden über Erfolg und Misserfolg einer Selbstständigkeit. Sie brauchen in jedem Fall den nötigen Biss, die Sache durchzuziehen, auch wenn es mal schwierig werden sollte.
Sich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit zu machen ist darüber hinaus grundsätzlich interessant, weil Sie vom Arbeitsamt Zuschüsse und finanzielle Hilfen bekommen können. Das kann Ihnen dabei helfen, das Projekt Selbstständigkeit zu verwirklichen. Bedenken Sie aber, dass es gut sein kann, dass diese Förderungen nicht ausreichen. Haben Sie Rücklagen, auf die Sie in diesem Fall zurückgreifen können, oder kann Ihr Partner Sie unterstützen?
Statt sich aus der Arbeitslosigkeit direkt hauptberuflich selbstständig zu machen, können Sie auch erstmal eine nebenberufliche Selbstständigkeit anstreben. Dadurch verringert sich Ihr finanzielles Risiko. Allerdings müssen Sie dann auf staatliche Hilfen wie den Gründungszuschuss verzichten.
Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit: Welche Hilfen kann man beanspruchen?
Als Arbeitsloser, der sich selbstständig machen will, können Sie unter Umständen staatliche Unterstützungsleistungen beantragen. Was möglich ist, hängt davon ab, ob Sie das reguläre Arbeitslosengeld (ALG) oder Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) beziehen.
Arbeitslosengeld: Gründungszuschuss als Starthilfe
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie gegebenenfalls einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt erhalten. Das geht jedoch nur, wenn Sie das reguläre Arbeitslosengeld bekommen. Die Höhe des Gründungszuschusses ist beim ALG nicht für jeden gleich, sondern es kommt auf Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld an. Sie erhalten für die Dauer des Bewilligungszeitraums jeden Monat 300 Euro extra.
In der Regel wird der Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate bewilligt. Anschließend können Sie nochmal neun Monate lang einen Zuschuss erhalten. Sie bekommen dann in diesem Zeitraum weiterhin die 300 Euro pro Monat, allerdings ohne das Arbeitslosengeld.
Als Arbeitsloser können Sie den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragen. Einen Rechtanspruch darauf gibt es aber nicht. Es hängt vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters ab, welche Arbeitslose den Gründungszuschuss bekommen und wer nicht gefördert wird.
Grundsätzlich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Gründungszuschuss beim ALG erhalten zu können:
- Sie müssen sich hauptberuflich selbstständig melden, so dass Ihre Arbeitslosigkeit endet
- Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld erhalten haben
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage lang bestehen
Das Arbeitsamt beurteilt, ob Sie die nötigen Kompetenzen und Kenntnisse mitbringen. Gegebenenfalls müssen Sie sich von einer fachkundigen Stelle – etwa der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer oder einer Bank – bescheinigen lassen, dass Ihr Geschäftsmodell solide ist. Dabei geht es darum, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit gegeben sind.
Einstiegsgeld und Investitionszuschuss bei Bürgergeld
Bürgergeld-Empfänger haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Alternativ können sie ein Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Das wird in der Regel zunächst für sechs Monate genehmigt; die maximale Bezugsdauer liegt bei 24 Monaten.
Das Einstiegsgeld richtet sich an Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Es wird zusätzlich zum regulären Bürgergeld bezahlt. Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell vom Jobcenter festgelegt. Normalerweise entspricht das Einstiegsgeld 50 Prozent der Regelleistung. Wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Mitgliedern handelt, erhöht sich der Betrag um 10 Prozent für jedes Mitglied. In Ausnahmefällen kann das Jobcenter besonders förderungswürdige Ideen auch mit maximal 75 Prozent des Regelsatzes fördern.
Wenn das Einstiegsgeld bewilligt wurde, wird es bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bezahlt. Die Höhe der Einnahmen spielen keine Rolle; Gewinne werden also nicht angerechnet.
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen von bis zu 5.000 Euro vergeben. Außerdem kann ein Investitionszuschuss für den Kauf von Sachmitteln gewährt werden, der ebenfalls maximal 5.000 Euro beträgt. Der Investitionszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Tipps zum Vorgehen
Wie geht man am besten vor, wenn arbeitslos ist und sich selbstständig machen möchte? Zunächst einmal sollten Sie sich gut überlegen, was Sie machen wollen. Brechen Sie nichts übers Knie, sondern nehmen Sie sich die nötige Zeit, um einen tragfähigen Plan zu entwickeln. Überlegen Sie, was Sie gut können und was Sie sich auch beruflich vorstellen können zu machen.
Bei der Abwägung, ob eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus sinnvoll ist, sollten Sie auch berücksichtigen, was eine selbstständige Tätigkeit mit sich bringt. Sie brauchen Disziplin und müssen sich gut organisieren können, um ohne die Kontrolle eines Vorgesetzten zu schaffen, was Sie sich beruflich vorgenommen haben.
Sie tragen als Selbstständiger ein deutlich höheres finanzielles Risiko als bei einer angestellten Tätigkeit. Ob Ihre Selbstständigkeit Ihnen genügend Einnahmen bescheren wird, kann Ihnen niemand vorher garantieren. Sie müssen außerdem die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel alleine tragen und Steuern wie Einkommens- und Gewerbesteuer zahlen. Auch um die Altersvorsorge müssen Sie sich als Selbstständiger alleine kümmern. Wenn Sie Urlaub machen wollen, bedeutet das einen Verdienstausfall – und oft mehr Arbeit unmittelbar vor und nach Ihrem Urlaub.
Planen Sie Ihre Selbstständigkeit so gut wie möglich
Lassen Sie sich also genügend Zeit, eine Entscheidung zu treffen, die wirklich durchdacht ist. Wenn Sie sicher sind, dass eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit das Richtige für Sie ist, arbeiten Sie als Nächstes einen genauen Plan aus. Ein Businessplan ist immer eine gute Idee – und oft nötig, um bestimmte Hilfen beantragen zu können.
Apropos Hilfen beantragen: Auch darum müssen Sie sich rechtzeitig kümmern. Beantragen Sie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beim Arbeitsamt beziehungsweise Jobcenter und erkundigen Sie sich, welche Unterstützung Sie bekommen können.
Zum Start Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie sich formell selbstständig machen. Als künftiger Freiberufler melden Sie sich beim Finanzamt, wo Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen müssen. Daraufhin bekommen Sie eine Steuernummer zugewiesen, die Sie brauchen, um Rechnungen zu schreiben. Wenn Sie kein Freiberufler sein werden, sind Sie automatisch Gewerbetreibender. In diesem Fall geht der erste Gang zum Gewerbeamt. Dort melden Sie Ihr Gewerbe und gegebenenfalls auch eine Gesellschaft wie eine UG oder GmbH an.
Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit kann es hilfreich sein, an einem Existenzgründungs-Seminar teilzunehmen. Entsprechende Seminare werden zum Beispiel von IHK und Handwerkskammer angeboten.
Nebenberuflich selbstständig machen als Alternative
Sich als Arbeitsloser selbstständig machen – das klingt für viele verlockend, aber auch riskant. Weniger riskant ist es, wenn Sie sich zunächst nebenberuflich selbstständig melden und Ihre Selbstständigkeit erstmal im Kleinen beginnen. In vielen Fällen können Sie trotzdem Arbeitslosengeld bekommen und sind dadurch finanziell abgesichert. Es kommt allerdings darauf an, wie viel Sie durch Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit als Arbeitsloser verdienen.
Nebenberuflich selbstständig: Das sollten Empfänger von ALG beachten
Für Empfänger von ALG gilt: Der Verdienst aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit darf maximal 165 Euro im Monat betragen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden. Verdienen Sie mehr, werden diese Einnahmen mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet. Ihnen werden allerdings Betriebsausgaben in Höhe von 30 Prozent Ihrer Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit zugestanden. Der entsprechende Betrag wird dann von Ihren Einnahmen abgezogen. Falls Sie schon vor Ihrer Arbeitslosigkeit nebenberuflich selbstständig waren, können auch höhere Freibeträge gewährt werden.
Um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, dürfen Sie im Rahmen Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit außerdem maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten, stellt das Arbeitsamt die Zahlung des Arbeitslosengelds komplett ein und Sie müssen sich selbst um Kranken- und Pflegeversicherung und alles Weitere kümmern.
So wirken sich Einnahmen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auf das Bürgergeld aus
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, gibt es zwar keine fixe Einkommensgrenze. Ihre Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, die Sie nebenher ausüben, werden aber unter Umständen mit Ihrem Bürgergeld verrechnet. Prinzipiell gibt es einen Freibetrag von 100 Euro. Diese Summe dürfen Sie immer behalten. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird anteilig mit Ihrem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet.
Nebenberuflich selbstständig als Arbeitsloser: Zuschüsse fallen weg
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit in der Arbeitslosigkeit ist zwar deutlich weniger riskant als sich gleich hauptberuflich selbstständig zu machen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall auf Zuschüsse des Arbeitsamts verzichten. Sie können weder den Gründungszuschuss noch das Einstiegsgeld bekommen. Bürgergeld-Empfänger bekommen außerdem kein Darlehen oder den Investitionszuschuss, wie es bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit der Fall wäre.
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