Arbeiten im Urlaub: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Arbeiten im Urlaub – ist das überhaupt erlaubt? Dass Urlaub der Erholung dient, steht eindeutig im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer, die im Urlaub arbeiten wollen oder vielleicht sogar müssen? Die gesetzlichen Regelungen sind nicht immer so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint. Wir haben uns verschiedene Situationen einmal genauer angesehen. Jedoch gilt bei rechtlichen Fragen immer: Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Juristen beraten.

Ein Mann sitzt in Urlaubskleidung im Büro, ist Arbeiten im Urlaub erlaubt?

Arbeiten im Urlaub: Wie sind die Regelungen?

Der Urlaub eines jeden Beschäftigten ist dazu da, dass er sich erholt. Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist das in Paragraf 8 sogar deutlich formuliert:

„Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“

Das scheint eindeutig. Wer jedoch schon einmal mit Gesetzestexten und Anwälten in Berührung gekommen ist, der weiß, dass selten alles so einfach zu beantworten ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. So auch in diesem Fall.

Juristen weisen nämlich darauf hin, dass in dem entsprechenden Paragrafen die Rede von Erwerbstätigkeit ist. Das würde bedeuten, dass Arbeitnehmer im Urlaub arbeiten dürfen, solange sie kein Geld für ihre Arbeit bekommen.

Darf man also im Urlaub arbeiten? Juristen plädieren dafür, dass zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten in Ordnung sind, weil man dafür nicht bezahlt wird. Jedoch kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Der Arbeitgeber zahlt seinem Beschäftigten während des Urlaubs weiterhin Lohn oder Gehalt. Schließlich möchte er, dass sich sein Mitarbeiter im Urlaub erholt, Abstand von der Arbeit gewinnt und sich regeneriert, um nach dem Urlaub wieder mit voller Kraft arbeiten zu können.

Wenn nun aber der Beschäftigte im Urlaub arbeitet, könnte das den gegenteiligen Effekt haben: Der Mitarbeiter könnte sich am Ende nicht erholt haben. Er könnte sogar regelrecht erschöpft sein, was sich wiederum auf seine Leistung in seinem Hauptjob auswirken würde.

Im Urlaub arbeiten als Ausgleich

Die Frage, ob man im Urlaub arbeiten darf, lässt sich folglich gar nicht so einfach beantworten. Gehen wir zum Beispiel davon aus, dass ein Beschäftigter während seines Urlaubs zwei Wochen eine überaus anstrengende Bergtour macht, könnte er nach seinem Urlaub total erschöpft an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

In diesem Fall hat der Beschäftigte also etwas getan, das für seine Erholung nicht gerade förderlich war. Jedoch wird es wohl nur in Ausnahmefällen möglich sein, dem Beschäftigten zu verbieten, in seinem Urlaub körperlich aktiv zu sein.

Darf man im Urlaub freiwillig arbeiten?

Die zentrale Frage lautet, ob man bezahlt wird, wenn man sich dazu entschließt, im Urlaub zu arbeiten. Nachbarschaftliche Hilfe, auch wenn sie körperlich anstrengend ist, oder zum Beispiel größere Renovierungen in Haus und Wohnung sollten kein Problem sein.

Anders sieht es dagegen aus, wenn man im Hauptjob Urlaub hat und im Nebenjob arbeiten möchte. Dazu gibt es verschiedene Urteile, die mal positiv für den Arbeitnehmer, mal positiv für den Arbeitgeber ausgehen.

Einige Gerichte haben bereits geurteilt, dass es möglich ist, im Hauptjob Urlaub zu haben und im Nebenjob Teilzeit zu arbeiten. Abgestellt wird dabei auf das Arbeitszeitgesetz, das es möglich macht, dass Arbeitnehmer in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten.

Denkbar wäre dann zum Beispiel, dass der Beschäftigte in seinem Hauptjob 35 Stunden arbeitet. In diesem Fall blieben ihm noch 25 Stunden, um in seinem Nebenjob zu arbeiten, auch wenn er Urlaub hat.

Manche Gerichte erlauben diese Erwerbstätigkeit jedoch nur für Tätigkeiten, die in gewisser Weise als Erholung vom Hauptjob angesehen werden können. Wenn der Beschäftigte dadurch also den Kopf freibekommt und nach seinem Urlaub – obwohl er gearbeitet hat – seinem Arbeitgeber ausgeruht und voller Tatendrang wieder zur Verfügung steht, sollte das keine Probleme bereiten.

Bei konkreten Fragen dazu, ob man zum Beispiel im Urlaub woanders arbeiten darf, sollten Sie sich immer mit einem Experten abstimmen. In diesem Artikel können wir nur allgemeine Zusammenhänge wiedergeben.

Darf man im unbezahlten Urlaub woanders arbeiten?

Zunächst einmal stellt das Bundesurlaubsgesetz auf den Mindesturlaub ab, wenn es um die Frage geht, ob Arbeiten während des Urlaubs erlaubt ist. Häufig liest man, dass sich das „Verbot“ nur auf den Zeitraum bezieht, in welchem dem Mitarbeiter Mindesturlaub gewährt werden muss.

Arbeitnehmer, die an fünf Tagen pro Woche arbeiten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Gewährt und bezahlt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mehr als den Mindesturlaub, können damit unter Umständen weitere Verpflichtungen einhergehen.

Der unbezahlte Urlaub ist da gesondert zu betrachten. Denn dieser hat nichts mit dem gesetzlichen Mindesturlaub zu tun und der Mitarbeiter wird auch nicht im Urlaub bezahlt, um sich voll und ganz darauf konzentrieren zu können, seine Arbeitskraft wiederherzustellen.

Stattdessen erlaubt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter, für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit fernzubleiben. Gleichzeitig wird der Arbeitgeber von seiner Verpflichtung entbunden, dem Beschäftigten sein Entgelt zu zahlen.

Einige Juristen gehen in einem solchen Fall davon aus, dass es durchaus erlaubt sein könnte, dass der Beschäftigte in seinem unbezahlten Urlaub woanders arbeiten darf. Jedoch gibt es mindestens eine Einschränkung: Wenn Arbeitnehmer neben ihrem Hauptjob noch einen Nebenjob ausüben wollen, dürfen sie das nicht für einen Konkurrenten ihres Arbeitgebers tun. Analog gilt das auch für den Fall, dass man im bezahlten Urlaub woanders arbeiten möchte.

Probearbeiten im Urlaub

Arbeitnehmer, die im Urlaub Probearbeiten möchten, bewegen sich auf dünnem Eis. Vor allem dann, wenn die Probearbeit bei einem Konkurrenten des aktuellen Arbeitgebers stattfindet.

Hinzu kommt, dass nach Ansicht von Juristen auch das Unternehmen, das eine Probearbeit vereinbart, Probleme bekommen könnte. Denn Bewerber, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und daher einen Vertrag mit einem Unternehmen haben, dürfen in der Regel nicht in einem anderen Unternehmen arbeiten – auch nicht zur Probe.

Muss ich am Wochenende vor dem Urlaub arbeiten?

Eine weitere Frage, die Arbeitnehmer beschäftigt, lautet, ob sie am Samstag arbeiten müssen, wenn sie ab Montag Urlaub haben. Eine eindeutige Antwort gibt es darauf zwar nicht, es ist aber davon auszugehen, dass sie dann am Wochenende vor dem Urlaub arbeiten müssen.

Arbeiten trotz Urlaub: Zählt das als Überstunden?

In Ausnahmefällen kommt es vor, dass der Arbeitgeber seinem Beschäftigten den Urlaub streichen kann. Das sind aber stark reglementierte Fälle, da der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub hat.

Es kann jedoch sein, dass der Arbeitgeber unerwartet einen Mehrbedarf an Personal hat und daher seinen Beschäftigten bittet, trotz Urlaub zu arbeiten. Vielleicht stimmt dieser freiwillig zu, ohne dass der Chef den Urlaub streichen müsste.

Doch was passiert dann mit dem Urlaub des Mitarbeiters? Zählt die Arbeit als Überstunden und wird entsprechend auf dem Arbeitszeitkonto verbucht oder wird die Arbeit, die der Beschäftigte trotz Urlaub freiwillig verrichtet, regulär ausbezahlt?

In der Regel können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber verständigen, wie sie die Situation regeln möchten. Der Mitarbeiter sollte sich überlegen, von welcher Variante er mehr hat: Lohnen sich eher Überstunden oder ist es eher sinnvoll, sich die Arbeit trotz Urlaub auszahlen zu lassen? Schließlich verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Urlaubs, da sollte er die bestmögliche Lösung für sich herausholen.

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub bleibt davon im Übrigen unberührt. Wenn der Mitarbeiter auf den genehmigten Urlaub verzichtet und trotzdem freiwillig arbeitet, muss der Urlaub später gewährt werden.

Arbeiten im Urlaub: Welche Regelungen gelten im Ausland?

Manche Arbeitnehmer träumen von einer Workation, also von einer Kombination aus Arbeit und Urlaub. Sie reisen in Urlaubsländer, arbeiten dort tagsüber einige Stunden und genießen die Abende und Wochenenden dort, wo andere Urlaub machen.

Wer an einem Ort außerhalb der EU arbeiten möchte, muss allerdings die gesetzlichen Bestimmungen vor Ort beachten. Unter Umständen benötigt man eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um in einem Urlaubsland arbeiten zu dürfen.

Bildnachweis: Studio Romantic / Shutterstock.com

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