Altersteilzeit – der allmähliche Abschied aus dem Berufsleben

Die meisten Arbeitnehmer freuen sich nach einem langen Berufsleben auf die Rente. Allerdings ist es ein deutlicher Einschnitt, plötzlich ohne gewohnten Tagesablauf und mit viel Freizeit zurechtzukommen. Die Altersteilzeit ist eine gute Variante, um allmählich vom Berufsleben in den Ruhestand zu wechseln oder früher in Rente zu gehen.

Ein älterer Arbeiter an einer Maschine in Altersteilzeit

Was genau ist unter Altersteilzeit zu verstehen?

Das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz regelt im Altersteilzeitgesetz § 1 AltTZG den gleitenden Übergang in die Altersrente. Dieser wird durch ein spezielles Teilzeitmodell, die Altersteilzeit, ermöglicht. Dabei gibt es verschiedene Varianten. Während beim Gleichverteilungsmodell der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet, hat das Unternehmen die Möglichkeit, einen neuen Mitarbeiter einzuarbeiten und die Stelle rechtzeitig neu zu besetzen. Beim Blockmodell kann die Stelle einige Jahre früher neu besetzt werden.

Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?

Es besteht derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit, sie ist grundsätzlich ein Entgegenkommen seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann allerdings nicht gezwungen werden, verkürzt zu arbeiten. Das heißt, dass die Altersteilzeit immer in gegenseitigem Einverständnis zustande kommt. Sie hat Vor- und Nachteile, die gut abgewogen werden sollten.

Gut zu wissen: In einigen Branchen regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen die Voraussetzungen und die Umsetzung der Altersteilzeit. Diese sind dann grundsätzlich verbindlich und können vom Arbeitgeber nicht verweigert werden. Gleichzeitig ist ein Unternehmen abgesichert, dessen Belegschaft vorwiegend aus älteren Beschäftigten besteht: Es muss maximal fünf Prozent der Mitarbeiter Altersteilzeit gewähren.

Altersteilzeit können Arbeitnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr beanspruchen, und zwar dann, wenn innerhalb der vergangenen fünf Jahre 1.080 oder mehr Kalendertage in die Sozialversicherung einbezahlt wurde. Falls er in dieser Zeit arbeitslos oder krank war oder Bürgergeld bezogen hat, wird diese wie Teilzeitarbeit angerechnet.

Wer sich für Altersteilzeit entscheidet, kann nicht selbst bestimmen, wie viel er reduziert. Täglich ein oder zwei Stunden früher nach Hause gehen, ist nicht möglich. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die bisher geleistete Arbeitszeit um die Hälfte gekürzt wird.

Gut zu wissen: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für die Altersteilzeit, kann diese nicht mehr rückgängig machen! Der Eintritt in das Rentenalter ist gleichzeitig das Ende der Altersteilzeit. Abweichende Vereinbarungen sind unzulässig!

Blockmodell bei Altersteilzeit – oder lieber ein anderes Modell wählen?

Das Blockmodell ist eine Variante der Altersteilzeit. Es gibt noch weitere, auf die wir später näher eingehen werden, zum Beispiel das Gleichverteilungsmodell. Beide Arten der Altersteilzeit haben sowohl Vor- als auch Nachteile.

Altersteilzeit Blockmodell: Fast alle Arbeitnehmer entscheiden sich für diese Variante der Teilzeit im Alter. Hierbei geht es im Grunde genommen darum, Arbeitszeit anzusparen. Im ersten Block arbeiten Sie Vollzeit, jedoch wird Ihr Gehalt reduziert. Der zweite Block wird auch als „Freistellungsphase“ bezeichnet. Während Sie komplett freigestellt von der Arbeit sind, wird der im ersten Teil des Blockmodells zurückgehaltene Lohn ausbezahlt. Das kann beispielsweise so aussehen, dass Sie vier Jahre Altersteilzeit vereinbaren, davon zwei Jahre zu einem reduziertem Gehalt tätig sind. Im dritten und vierten Jahre arbeiten Sie nicht mehr, das Altersteilzeit-Gehalt wird jedoch in dieser Zeit ebenfalls ausbezahlt.

Altersteilzeit Gleichverteilungsmodell: Nur etwa 10 Prozent der Arbeitnehmer entscheidet sich für dieses Modell. Dabei wird die normale Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit halbiert. Wie genau das aussieht, erfolgt nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So könnten Sie beispielsweise nur noch halbe Tage arbeiten. Möglich ist auch, die auf 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit auf einzelne Tage zu verteilen.

Gut zu wissen: Zwar wird Ihr Gehalt bei Altersteilzeit halbiert, jedoch stockt es der Arbeitgeber um 20 Prozent auf. Der aufgestockte Betrag ist von Steuerabgaben und Sozialabgaben befreit. Bitte beachten Sie dabei, dass der Progressionsvorbehalt besteht. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen genau erklären, wie die finanziellen Verhältnisse während des Blockmodells aussehen. Er ist zudem verpflichtet, die Zahlung von mindestens 80 Prozent Ihrer Rentenversicherungsbeiträge zu übernehmen.

Weitere Modelle der Altersteilzeit sind möglich. Je nach Job und Unternehmen sind individuelle Vereinbarungen, wie zum Beispiel allmähliche Reduzierung der Arbeitszeit, vom Gesetz her erlaubt.

Aufstockung der Altersteilzeit

Wie bereits erwähnt ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Altersteilzeit aufzustocken. Der Betrag muss mindestens 20 Prozent betragen. Falls Sie sich bisher nicht groß mit der Altersteilzeit befasst haben – aus Angst, finanziell nicht über die Runden zu kommen –, sollten Sie sich zusammen mit dem Arbeitgeber einen Überblick verschaffen, welches Gehalt Ihnen definitiv ausbezahlt würde. Ihre Rentenversicherung gibt Auskunft darüber, wie eine Rentenminderung vermieten werden kann. Wo vorhanden, kommen Tarifverträge zum Zuge.

Vor- und Nachteile der Altersteilzeit

Während sich von den älteren Arbeitnehmern die einen auf den Ruhestand freuen und sich ihrer Familie, Freunden und Hobbys widmen möchten, vermissen andere den Job. Die Altersteilzeit ist nicht für jeden eine Erleichterung und nicht immer reicht die Rente zum Leben. Dort, wo die Altersarmut droht, möchte man wahrscheinlich lieber länger arbeiten, als früher aufzuhören.

Häufig besteht der Wunsch, selbstständig noch etwas zu machen. Begünstigend kommt hinzu, dass es seit Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Rentner gibt – unabhängig davon, ob das reguläre Rentenalter bereits erreicht wurde.

Möchten Sie während der Altersteilzeit eine berufliche Selbstständigkeit aufbauen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung über die entsprechenden Bestimmungen!

Neben mehr Freizeit und dem allmählichen Abschied aus dem Berufsleben hat die Altersteilzeit aber auch einige Nachteile, die Sie kennen sollten:

  • Entscheiden Sie sich für das Blockmodell, folgt unweigerlich der abrupte Abschied aus dem Berufsleben. Sie werden von einem Tag auf den anderen Rentner sein.
  • Während der Altersteilzeit besteht möglicherweise kein Anspruch auf Weihnachtsgeld, Dienstwagen und andere Sonderleistungen.
  • Sollte Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit insolvent gehen oder werden Sie aus einem anderen Grund arbeitslos, könnten möglicherweise gravierende finanzielle Einbußen die Folge sein.

Für den Arbeitgeber ist vor allem das Blockmodell nachteilig, verliert er doch von einem Tag auf den anderen einen gut eingearbeiteten und erfahrenden Mitarbeiter.

Was Sie sonst noch über die Altersteilzeit wissen sollten

Sollten Sie bereits in Teilzeit beschäftigt sein, ist es trotzdem, in Absprache mit dem Arbeitgeber, möglich, in Altersteilzeit zu gehen. Diese dauert bei allen Beschäftigten, egal ob Sie vorher Voll- oder Teilzeitangestellter waren, zwischen drei und sechs Jahren.

Aufgepasst: Sollten Sie eine längere Altersteilzeit anstreben, ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, den Betrag aufzustocken oder Rentenbeiträge zu leisten. Nach sechs Jahren fällt dies weg!

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung auf diesen einschneidenden neuen Lebensabschnitt. Der erste Ansprechpartner ist in der Regel der Arbeitgeber. Informieren Sie sich, wie das Unternehmen allgemein zur Altersteilzeit steht und welche Modelle von Vorteil für Sie sind. Sind Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen vorhanden, kommen diese zum Zuge. Eine qualifizierte und neutrale Beratung bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos. Die Anmeldung bei der Rentenversicherung erfolgt schließlich durch den Arbeitgeber.

Bildnachweis: Syda Productions / Shutterstock.com

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