Probezeit in der Ausbildung: Was gilt es zu beachten?

Zwischen einem und vier Monaten dauert die Probezeit in der Ausbildung. Und genauso wie die reguläre Probezeit bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen dient auch die Probezeit in der Ausbildung ähnlichen Zwecken: Der Mitarbeiter, in diesem Fall der Azubi, soll sich einen Eindruck vom Beruf verschaffen können. Auch der Ausbildungsbetrieb soll prüfen können, ob er und der Azubi zusammenpassen. Wenn nicht, kann die Ausbildung noch in der Probezeit beendet werdet. Das soll verhindern, dass Azubis viel Zeit in eine Ausbildung investieren, ohne sie zu beenden.

Eine junge Frau mit einem Ordner in der Hand, was gilt während der Probezeit in der Ausbildung?

Dauer: Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Bei regulären Beschäftigungsverhältnissen, nach abgeschlossener Ausbildung, liegt die Probezeit in der Regel bei sechs Monaten. In einem Ausbildungsverhältnis ist das nicht so.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) Paragraf 20 ist festgehalten, dass die Probezeit für einen Azubi mindestens einen Monat dauern muss. Die maximale Probezeit in der Ausbildung beträgt vier Monate.

Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbaren die Dauer der Probezeit im Ausbildungsvertrag. Wenn Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, sollten Sie vorab prüfen, wie lange die Probezeit für Ihre individuelle Ausbildung gilt.

In den meisten Ausbildungsverträgen ist eine Probezeit von vier Monaten vereinbart. So hat der Azubi genügend Zeit, sich zu überlegen, ob er sich für den richtigen Ausbildungsberuf entschieden hat und ob er mit dem Betrieb sowie Kollegen und Vorgesetzten zufrieden ist.

Umgekehrt kann sich während der Probezeit auch der Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von dem Auszubildenden machen und darüber entscheiden, ob es sinnvoll ist, die Ausbildung mit diesem Azubi fortzuführen.

Ausnahme: Probezeit in der Ausbildung im öffentlichen Dienst

Azubis, die eine Ausbildung im öffentlichen Dienst machen, haben eine kürzere Probezeit. Denn die Probezeit von Azubis im öffentlichen Dienst ist nicht im BBiG geregelt. Für sie gelten die Vorschriften, die im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) festgeschrieben sind. Danach müssen Azubis im öffentlichen Dienst mit einer festgeschriebenen Probezeit von drei Monaten rechnen.

Probezeit und Probearbeit: die Unterschiede

Beide Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen jedoch völlig unterschiedliche Dinge. Wie wir gesehen haben, ist die Probezeit an den Ausbildungsvertrag gekoppelt. Sie ist dazu da, dass sich beide Seiten einen Eindruck voneinander machen können.

Bei einer Probearbeit gibt es dagegen noch keinen Vertrag zwischen beiden Parteien. Ein Probearbeitstag findet in der Regel dann statt, wenn Bewerber und Arbeitgeber sehen möchten, ob beide zueinander passen könnten. Der Probearbeitstag ist ein Schnuppertag, bei dem der Bewerber sich ansehen kann, wie die Arbeit normalerweise abläuft. Wirklich mitwirken und verwertbare Arbeitsergebnisse produzieren darf er jedoch nicht. Schließlich besteht noch kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Ein Probearbeitstag ist daher unbezahlt, während der Azubi in der Probezeit selbstverständlich einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung hat.

Wie kündige ich in der Probezeit richtig?

Wenn der Ausbildungsberuf oder der Ausbildungsbetrieb doch nicht Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie darüber nachdenken, den Ausbildungsvertrag zu kündigen.

Doch bitte keine Schnellschüsse. Eine ausgesprochene Kündigung ist in der Regel final. Das bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis sofort endet. Sie sollten sich daher sicher sein, ob Sie diesen Schritt tatsächlich gehen wollen.

In manchen Fällen hilft es, vor der Kündigung ein Gespräch mit dem Ausbilder und/oder der Berufsschule zu führen. Vielleicht lassen sich Unstimmigkeiten aus der Welt schaffen.

Lassen sich die Probleme jedoch nicht lösen und geht es Ihnen in Ihrer Ausbildung nicht gut, könnte eine Kündigung der richtige Schritt sein. Sie können so vorgehen:

  1. Kündigung schriftlich formulieren: Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das bedeutet, dass sie schriftlich beim Ausbildungsbetrieb eingehen muss. Datum und Unterschrift dürfen nicht fehlen.
  2. Kündigung rechtzeitig abgeben: Damit die Kündigung noch in der Probezeit wirksam wird, muss sie natürlich während der Probezeit in der Ausbildung eingereicht werden. Überprüfen Sie daher in Ihrem Ausbildungsvertrag, bis zu welchem Termin Ihre Probezeit läuft und reichen Sie die Kündigung rechtzeitig ein.
  3. Zugang sicherstellen: Um sicher zu gehen, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht, können Sie die Kündigung persönlich abgeben. Fragen Sie dazu zum Beispiel einen Kollegen, ob er bezeugen würde, dass Sie die Kündigung abgegeben haben. Idealerweise lassen Sie sich auf einer Kopie der Kündigung bestätigen, zu welchem Datum Sie das Schriftstück eingereicht haben und dass die zuständige Person die Kündigung entgegengenommen hat.
  4. Alternativ in Briefkasten einwerfen: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Kündigung dem Personalverantwortlichen oder dem Ausbilder auszuhändigen, können Sie die Kündigung in den Briefkasten der Firma einwerfen. Machen Sie mehrere Fotos, anhand derer Sie belegen können, dass Sie die Kündigung eingeworfen haben. Nehmen Sie möglichst einen Zeugen mit, der im Zweifel bestätigen kann, dass Sie rechtzeitig gekündigt haben.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Probezeit in der Ausbildung

Das Thema Probezeit in der Ausbildung ist für viele Auszubildende besonders wichtig. Deshalb stellen sich Azubis häufig ähnliche Fragen. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und versuchen eine kurze Antwort:

Wann beginnt die Probezeit in der Ausbildung?

Auch im Hinblick auf den Beginn der Probezeit hat die Probezeit in der Ausbildung einiges mit der Probezeit in einem regulären Beschäftigungsverhältnis gemein: Die Probezeit beginnt am ersten Tag. Das ist derjenige Tag, der im Ausbildungsvertrag als Beginn des Ausbildungsverhältnisses festgehalten ist.

Oft ist das der 1. August oder der 1. September. In manchen Branchen, wie zum Beispiel der Hotellerie, ist es außerdem möglich, die Ausbildung am 1. Februar oder 1. März zu beginnen.

Kann der Ausbildungsbetrieb die Probezeit verkürzen?

Im Gesetz ist zu lesen, dass die Probezeit mindestens einen Monat betragen muss. Diesen Zeitraum darf der Ausbildungsbetrieb nicht unterschreiten. Ist laut Ausbildungsvertrag aber zum Beispiel eine Probezeit von drei Monaten vorgesehen, darf der Betrieb diese Probezeit verkürzen – solange er sich an die Untergrenze von einem Monat hält.

Schützt mich Krankheit in der Probezeit vor einer Kündigung?

Nicht nur Azubis, auch Arbeitnehmer fragen sich immer wieder, ob eine Krankheit vor einer Kündigung schützt. Viele Menschen glauben, dass der Arbeitgeber nicht kündigen kann, während man mit einem Krankenschein arbeitsunfähig ist.

Leider stimmt das nicht. Auch wenn man als Azubi oder Arbeitnehmer krank ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorweisen kann, hat der Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit in der Ausbildung?

Sofern im Ausbildungsvertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die gesetzliche Regelung. Danach endet das Ausbildungsverhältnis unmittelbar nach der Kündigung. Die Kündigung in der Probezeit in der Ausbildung ist also eine fristlose Kündigung, die sofort wirksam wird.

Azubis sollten das im Hinterkopf behalten und nicht unbedacht mit einer Kündigung drohen. Denn unter Umständen findet nach einer solchen Drohung das Ausbildungsverhältnis ein schnelles Ende. Die Probezeit gilt schließlich nicht nur für den Azubi.

Bildnachweis: stockfour / Shutterstock.com

Nach oben scrollen