Geldwerter Vorteil: Welche Varianten gibt es und wie werden sie versteuert?
Im Gegenzug für ihre Arbeitskraft erhalten Arbeitnehmer ein Gehalt vom Arbeitgeber. Manchmal gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern darüber hinaus finanzielle Vorteile in Form eines geldwerten Vorteils, etwa, indem sie sich an Betreuungskosten beteiligen oder vergünstigte Mittagessen anbieten. Nicht jedem Arbeitnehmer ist klar, was unter geldwerten Vorteilen zu verstehen ist. Das erfahren Sie hier – außerdem geht es darum, ob geldwerte Vorteile versteuert werden müssen und welche Formen ein geldwerter Vorteil annehmen kann.
Geldwerter Vorteil Definition: Was ist damit gemeint?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden sich in arbeitsrechtlicher Sicht in einem Schuldverhältnis. Der Arbeitnehmer ist zur Arbeit verpflichtet, der Arbeitgeber muss ihn im Gegenzug für seine Leistungen entlohnen. In vielen Fällen ist der Lohn jedoch nicht die einzige Leistung, die Arbeitgeber gewähren. Geldwerte Vorteile können das Gehalt ergänzen. Aber was ist das eigentlich genau?
Ein geldwerter Vorteil stellt eine Sonderleistung durch den Arbeitgeber dar. Es handelt sich um eine Form der Vergütung, die über den eigentlichen Lohn hinausgeht. Wer einen geldwerten Vorteil von seinem Arbeitgeber erhält, hat am Ende des Monats nicht mehr Geld auf dem Konto, denn geldwerte Vorteile beziehen sich auf Sachbezüge und werden nicht in bar ausgezahlt. Sie sind vielmehr – wie der Name schon ausdrückt – Geld wert.
Die vom Arbeitgeber gewährten oder bezuschussten Sachleistungen führen indirekt dazu, dass ein Arbeitnehmer mehr Geld zur Verfügung hat beziehungsweise er Geld für bestimmte Leistungen spart. Ein Beispiel: Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Kinderbetreuung, müssen Arbeitnehmer weniger dafür aus eigener Tasche zahlen.
Beispiele für geldwerte Vorteile
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern geldwerte Vorteile gewähren möchten, steht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung. Die folgenden Vorteile werden besonders häufig genutzt:
- Firmenwagen: Viele Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen nutzen, dürfen diesen auch für private Fahrten verwenden. Das stellt einen geldwerten Vorteil dar.
- Laptop, Handy oder Tablet: Viele Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber mit Laptops, Handys oder Tablets ausgestattet. Oft werden die Geräte als Leihgabe überlassen.
- Gutscheine: Gutscheine zählen zu den beliebtesten geldwerten Vorteilen. Sie können verschiedene Formen annehmen. Denkbar sind etwa Jobtickets, Tankgutscheine, Essensgutscheine und Restaurantschecks.
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung: Um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern, beteiligen sich viele Arbeitgeber an den Kosten für Sportkurse und andere Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention.
- Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten: Kinderbetreuung ist oft teuer. Es ist somit ein geldwerter Vorteil, wenn Arbeitgeber einen Teil der Kosten hierfür übernehmen.
- Betriebliche Altersvorsorge: Wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, können sie bis zu einem gewissen Betrag Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen.
- Mitarbeiterrabatte: Auch Personalrabatte stellen einen geldwerten Vorteil dar. Dabei können die Beschäftigten Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers vergünstigt erwerben.
- Weiterbildung: Auch eine vom Arbeitgeber geförderte Weiterbildung kann einen geldwerten Vorteil bedeuten.
- Darlehen: Manche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern vergünstigte Darlehen an.
- Kostenlose Parkplätze: Wer auf dem Gelände des Arbeitgebers kostenlos parken kann, kann als Arbeitnehmer ebenfalls Kosten sparen.
- Bonusmeilen: Manche Arbeitnehmer dürfen gesammelte Bonusmeilen privat einsetzen.
- Umzugskosten: Wenn aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist, kann sich der Arbeitgeber an den Kosten dafür beteiligen.
- Vermögensbeteiligung: Auch eine Vermögensbeteiligung von Beschäftigten kann einen geldwerten Vorteil darstellen.
Geldwerte Vorteile versteuern: Wichtige Regelungen für Arbeitnehmer
Grundsätzlich fällt auf Sachbezüge Lohnsteuer an. Nach § 8 des Einkommenssteuergesetzes handelt es sich dabei um Einnahmen, die versteuert werden müssen. Sachleistungen durch den Arbeitgeber sind außerdem prinzipiell sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt es Freibeträge und Freigrenzen für viele geldwerte Vorteile.
Das bedeutet, dass manche geldwerten Vorteile erst ab einem gewissen Betrag entweder so versteuert werden müssen, wie es ihrem gesamten Wert entspricht, oder sie anteilig versteuert werden. In letzterem Fall – bei Freibeträgen – ist der Wert eines geldwerten Vorteils steuerfrei, bis der Freibetrag voll ausgeschöpft ist. Lediglich der darüber hinausgehende Wert muss voll versteuert werden.
Ob und wie ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, hängt von der konkreten Sachleistung ab.
Sachbezüge: Steuerfrei bis 44 Euro im Monat
Für Sachbezüge gibt es eine Freigrenze von 44 Euro im Monat. Das kann etwa Gutscheine oder Geldkarten betreffen. Haben die vom Arbeitgeber gewährten Sachbezüge einen höheren Wert, müssen sie in voller Höhe versteuert werden. Die Freigrenze von 44 Euro im Monat für Sachbezüge gilt ungeachtet dessen, ob es sich um einen oder mehrere geldwerten Vorteile handelt. Mehrere Sachbezüge werden also in ihrem Wert zusammengerechnet.
Geschenke: Steuerfrei bis 60 Euro
Manche Arbeitgeber machen ihren Mitarbeitern Geschenke zu besonderen Anlässen, etwa zu einem Jubiläum in der Firma, zu Geburtstagen oder besonderen Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Für Geschenke gibt es ebenfalls eine Freigrenze; sie beträgt 60 Euro.
Es muss jedoch einen konkreten beruflichen oder privaten Anlass für ein Geschenk geben, damit es bis zur genannten Grenze steuerfrei ist. Dieser Anlass muss mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen. Weihnachten wäre somit zum Beispiel kein geeigneter Anlass. Die Freigrenze von 60 Euro gilt pro Anlass; wird sie überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig.
Wann sind Mitarbeiterrabatte steuerfrei?
Arbeitnehmer können bei ihrem Arbeitgeber oft vergünstigt einkaufen, indem sie Personalrabatte nutzen. Bis zu einem gewissen Wert ist das steuerfrei. Der Freibetrag für Personalrabatte liegt gegenwärtig bei 1.080 Euro pro Jahr.
Als Wert eines solchen geldwerten Vorteils gelten 96 Prozent des ortsüblichen Endpreises inklusive Mehrwertsteuer. Der eigentliche Endpreis eines Produkts oder einer Leistung wird also um vier Prozent gemindert, um den Wert des geldwerten Vorteils zu berechnen.
Wenn der geldwerte Vorteil den Freibetrag von 1.080 Euro überschreitet, muss nur der überschüssige Betrag versteuert werden.
Wie wird ein Firmenwagen besteuert?
Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, muss das versteuert werden. Um diesen geldwerten Vorteil zu versteuern, kommen zwei verschiedene Methoden in Betracht: die Ein-Prozent-Regelung oder die Nutzung eines Fahrtenbuchs.
Wird die Ein-Prozent-Regelung genutzt, werden private Fahren pauschal mit einem Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos versteuert. Zusätzlich fallen 0,03 Prozent dieses Preises pro Kilometer der Distanz zwischen Arbeits- und Wohnort an. Der zusammengerechnete Betrag aus beiden Rechnungen ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Alternativ können Arbeitnehmer alle Fahrten in einem Fahrtenbuch dokumentieren und dies als Grundlage für die Berechnung der Steuer benutzen. Welche Variante für Arbeitnehmer günstiger ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wie viele berufliche beziehungsweise private Fahrten sie mit dem Firmenwagen machen.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen
Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter gesund und leistungsfähig sind. Deshalb beteiligen sich viele Arbeitgeber an den Kosten für bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen. Das kann etwa Yogakurse, Physiotherapie oder eine Ernährungsberatung betreffen. Solche Sachbezüge sind bis zu einem Betrag von 600 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Steuerfreie Leistungen und Zuwendungen durch den Arbeitgeber
Bei manchen Leistungen oder Zuwendungen kann davon ausgegangen werden, dass der Eigennutzen des Arbeitgebers dem Nutzen des Mitarbeiters überwiegt. Solche geldwerten Vorteile sind für Arbeitnehmer immer steuerfrei. Das betrifft etwa kostenlose Parkplätze auf dem Firmengelände, Fortbildungen, von denen auch der Arbeitgeber profitiert, oder die kostenlose Bereitstellung von Obst oder anderen Snacks im Unternehmen.
Steuerfrei bleibt es für Arbeitnehmer auch, wenn der Arbeitgeber sich an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt, er Geräte wie Handy oder Laptop als Leihgabe überlässt oder Umzugskosten trägt.
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