Grundsicherung: Antrag, Anspruch und Höhe
Wer im Alter oder bei Erwerbsminderung Probleme damit hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann die Grundsicherung beantragen. Diese finanzielle Hilfe vom Staat bekamen zuletzt immerhin mehr als eine Millionen Menschen in Deutschland. Im Zuge der Corona-Pandemie dürften es noch mehr geworden sein, denn die Grundsicherung steht auch Selbstständigen zu. Wer außerdem einen Anspruch auf die Sozialleistung hat, wie hoch die Grundsicherung ist und wann man den Anspruch verliert, lesen Sie hier.
Grundsicherung: Was ist das?
Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die hilfsbedürftigen Personen zusteht. Meist bekommen die folgenden Personenkreise Grundsicherung:
- Personen in Rente (Grundsicherung im Alter)
- Personen, die voll erwerbsgemindert sind (Grundsicherung bei Erwerbsminderung)
- Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung arbeiten
Die Grundsicherung soll dabei helfen, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. In diesem Sinne ist die Grundsicherung mit der Sozialhilfe vergleichbar. Einen großen Unterschied gibt es jedoch für die Angehörigen der Person, die Grundsicherung beantragt.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe müssen Kinder oder Eltern erst dann für die betroffene Person aufkommen, wenn das eigene Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt.
Eltern, die beispielsweise einen Sohn oder Tochter im erwerbsfähigen Alter haben, müssen dank der Grundsicherung nicht mehr für ihn oder sie zahlen – sofern sie unter der Einkommensgrenze bleiben. Und auch Kinder, deren Eltern im Alter nur eine geringe Rente haben, müssen dafür nicht mehr aufkommen.
Bei der Sozialhilfe war der Unterhaltsrückgriff möglich. Mit diesem Begriff bezeichnet man das Vorgehen, dass der Träger der Sozialhilfe die Angehörigen in die Pflicht genommen hat, statt die Beiträge komplett allein zu tragen.
Es gibt noch zwei weitere Formen der Grundsicherung:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
Ganz wichtig: Die Grundsicherung ist keine Form der Rente. Das bedeutet für Sie, dass Sie vorab nicht in eine Rentenversicherung eingezahlt haben müssen, um die Grundsicherung zu erhalten. Einzig und allein die Höhe Ihres Einkommens ist dafür entscheidend.
Als Daumenregel gilt dabei: Wenn Ihnen pro Monat weniger als 865 Euro zur Verfügung stehen, haben Sie einen Anspruch auf Grundsicherung.
Wofür wird Grundsicherung gezahlt?
Die Grundsicherung wird für verschiedene Dinge gezahlt. Erstens als finanzielle Hilfe, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch als Zuschuss zur Miete oder für die Wohnung und Heizkosten.
Unter bestimmten Umständen können auch folgende Kosten bezuschusst werden:
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarf bestimmter Personengruppen (beispielsweise bei einer Gehbehinderung oder wenn teure Spezialnahrung benötigt wird)
- Bildung und Teilhabe von Jugendlichen
- Versorgungsbeiträge
- definierte Sonderfälle (in begründeten Fällen auch Mietschulden)
Grundsicherung Höhe: Wie hoch ist die Hilfe?
Wie hoch die Grundsicherung in Ihrem konkreten Fall sein wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Höhe der Grundsicherung hängt von vielen individuellen Faktoren ab und wird daher individuell berechnet.
Eine Rolle spielen dabei:
- der Regelsatz nach Regelstufe
- die Kosten für Miete, Heizung und Strom
- der individueller Mehrbedarf (beispielsweise für Spezialnahrung oder bestimmte medizinische Hilfsmittel)
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Grundsicherung übernommen werden. Auch das ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig.
Regelbedarfsätze der Grundsicherung
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell geltenden Regelbedarfsätze bei der Grundsicherung:
Stufe | Personengruppe | Grundsicherung |
Stufe 1 | Alleinerziehende oder Singles | 432 Euro |
Stufe 2 | Bedarfsgemeinschaften oder Paare | 389 Euro |
Stufe 3 | Volljährige Personen mit einer Behinderung in stationären Einrichtungen | 345 Euro |
Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 | 328 Euro |
Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 | 308 Euro |
Stufe 6 | Kinder von 0 bis 5 | 250 Euro |
Weiterer Vorteil: Wenn Ihnen Grundsicherung zusteht, können Sie sich außerdem von den Rundfunkbeiträgen für die öffentlich-rechtlichen Sender befreien lassen. Außerdem können bedürftige Personen meist günstigere Telefontarife und Eintrittskarten bekommen.
Grundsicherung berechnen: So geht’s
Die Grundsicherung richtet sich zum einen nach dem Regelbedarf. Wie oben bereits erläutert, können jedoch noch weitere Kosten übernommen werden. Abgesehen davon werden zur Berechnung der Grundsicherung aber auch die Einnahmen des Antragstellers berücksichtigt. Dazu zählen:
- Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Rente und Betriebsrente
- Krankengeld
- Kindergeld und Elterngeld (sofern das Elterngeld über 300 Euro liegt)
- Unterhalt
- private Vorsorge und Zusatzversicherungen
- Einkünfte aus Vermietung und/oder Verpachtung
- Zinsen
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung?
Wie wir gesehen haben, können Personen in Rente oder erwerbsgeminderte Personen Grundsicherung beantragen – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Daneben haben aber auch Menschen ohne deutschen Pass einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben und keine Asylleistungen beziehen.
Übrigens: Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag auf Grundsicherung stellen. Daher lohnt es sich, noch schnell am Ende des Monats einen Antrag zu stellen. Wird er nämlich genehmigt, können Sie die Grundsicherung rückwirkend für den gesamten Monat bekommen.
Wer bekommt keine Grundsicherung?
Folgende Voraussetzungen können dazu führen, dass Sie den Anspruch auf Grundsicherung verlieren:
- grobe Fahrlässigkeit: Innerhalb der vergangenen zehn Jahre haben Sie sich grob fahrlässig verhalten und zum Beispiel Vermögen in großem Umfang verschenkt. Das hat dazu geführt, dass Sie nun in der Situation sind, Grundsicherung beantragen zu müssen. Der Träger der Sozialleistung kann die Grundsicherung jedoch bei grober Fahrlässigkeit verwehren.
- längerer Auslandsaufenthalt: Sobald Sie sich mehr als vier Wochen pro Jahr im Ausland aufhalten, können Sie ihren Anspruch auf Grundsicherung ebenfalls verlieren.
- Leistungen für Asylbewerber: Sobald Leistungen für Asylbewerber beantragt werden, verfällt der Anspruch auf Grundsicherung.
Übrigens: Bevor Sie Grundsicherung beantragen, müssen Sie alle anderen Arten von Sozialleistungen ausschöpfen. Das gilt zum Beispiel für Wohngeld. Denn Wohngeld – wie die meisten anderen Sozialleistungen auch – wird vorrangig behandelt. Bedeutet: Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, wird zunächst diese Leistung angerechnet.
Grundsicherung für Selbstständige
Wegen den Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Selbstständige mit starken Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Die sind in manchen Fällen so schlimm, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.
Der Gesetzgeber hat gewissermaßen zum Ausgleich für die Beschränkungen beschlossen, dass diese Personen einen vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen können. Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie sich als Selbständiger arbeitslos melden. Vielmehr können Sie so von der Grundsicherung Gebrauch machen.
Antrag stellen: So gehen Sie im Alter oder bei Erwerbsminderung vor
Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen möchten, müssen Sie das beim zuständigen Sozialamt tun. Bei der Behörde gibt es in der Regel einen speziellen „Bereich Grundsicherung“, der genau für diese Sozialleistung zuständig ist.
Alternativ können Sie Ihren Antrag aber auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Denn auch das Sozialamt leitet den Antrag einfach an die Rentenversicherung weiter. Diese ist nämlich dafür zuständig, zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Folgende Dokumente und Nachweise benötigen Sie für den Antrag:
- Bescheinigungen über Einkünfte und Vermögen (sofern vorhanden)
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis der Erwerbsminderung
- Unterlagen und Belege, die die laufenden Kosten beweisen. Zu diesen Kosten gehören: Kontoauszüge, Rechnungen, Versicherungen
- Bei Menschen mit einer Behinderung zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Grundsicherung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, in dem die jeweiligen Voraussetzungen und der Anspruch auf Grundsicherung noch einmal geprüft wird. Der Träger kann den Zeitraum aber auch verlängern. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Sachbearbeiter.
Bildnachweis: Ljupco Smokovski / Shutterstock.com