Gewinnbeteiligung: Wenn Arbeitnehmer vom Erfolg ihres Arbeitgebers profitieren

Wie gut es für ein Unternehmen läuft, bemisst sich auch daran, wie gut seine Mitarbeiter ihre Arbeit machen. Bei einer Gewinnbeteiligung oder Erfolgsbeteiligung setzen Arbeitgeber Anreize für die Beschäftigten, eine hohe Leistung im Job zu erbringen. Der Erfolg ihres Arbeitgebers ist auch ihr Erfolg und entscheidet darüber, wie hoch die Gewinnbeteiligung ausfällt. In diesem Artikel erfahren Sie, wer eine Gewinnbeteiligung erhält, wovon deren Höhe abhängt und welche Vor- und Nachteile das Modell der Mitarbeiterbeteiligung hat. Außerdem geht es darum, ob eine Gewinnbeteiligung versteuert werden muss und was im Fall einer Kündigung zu beachten ist.

Mehrere Mitarbeiter stehen in einem Raum und sind glücklich, da sie eine Gewinnbeteiligung haben

Was ist eine Gewinnbeteiligung?

Was entscheidet darüber, wie gut ein Unternehmen dasteht? Eine kluge Strategie, ein gutes Angebot, zufriedene Kunden – das sind nur beispielhafte Faktoren, die unzweifelhaft wichtig für den Erfolg einer Firma sind. Aber ohne fähige Mitarbeiter würde es nicht gehen. Wie sachkundig und einsatzbereit sie sind, entscheidet darüber mit, welche Stellung ein Unternehmen am Markt hat. Sie haben einen maßgeblichen Anteil am Erfolg eines Unternehmens – und manche Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter daran auch materiell teilhaben lassen. Diesen Gedanken reflektiert das Modell der Gewinnbeteiligung. Arbeitgeber geben den Beschäftigten in guten Zeiten etwas zurück, um sie für ihren Einsatz zu belohnen.

Wenn Gewinnbeteiligung praktiziert wird, erhalten die Arbeitnehmer meist einen bestimmten prozentualen Anteil vom Unternehmensgewinn. Sie können, je nach Modell, auch feste Boni erhalten, die nicht unmittelbar an die Höhe des Gewinns geknüpft sein müssen. Das Geld, welches Arbeitnehmer durch eine Gewinnbeteiligung erhalten, stellt ein zusätzliches Einkommen zum eigentlichen Lohn oder Gehalt dar. In manchen Fällen kann es auch anstelle einer festen Vergütung gezahlt werden oder die Vergütung setzt sich aus fixen Teilen und variablen Teilen zusammen.

Wenn ein Arbeitgeber eine Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung einführen möchte, muss er den Betriebsrat beteiligen, weil dieser bei Entlohnungsgrundsätzen ein Mitspracherecht hat.

Gewinnbeteiligung, Erfolgsbeteiligung & Co: Verschiedene Varianten der Mitarbeiterbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung ist eine Form der Erfolgsbeteiligung. Beides sind Varianten der materiellen Mitarbeiterbeteiligung. Bei einer Gewinnbeteiligung entscheidet der wirtschaftliche Erfolg darüber, in welcher Höhe Mitarbeiter Sonderzahlungen erhalten. Bei einer Erfolgsbeteiligung hängt es hingegen nicht zwingend vom reinen Gewinn ab, wie viel Geld die Beschäftigten bekommen. Auch andere Faktoren, insbesondere die individuelle Leistung eines Mitarbeiters, können sich auswirken.

Eine andere Form der Erfolgsbeteiligung ist die Umsatzbeteiligung oder Ertragsbeteiligung, die insbesondere an Verkäufer gezahlt wird. Bei einer Leistungsbeteiligung kommt es hingegen in erster Linie auf die individuellen Leistungen eines Mitarbeiters an. Sie ist am ehesten in der Produktion oder bei anderweitig produktiven Tätigkeiten anzutreffen. Eine Leistungsbeteiligung kann auch unabhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ausbezahlt werden, solange der Mitarbeiter seine individuellen Zielvorgaben erreicht hat. Denkbar sind zudem Kapitalbeteiligungen, die auch durch Erfolgsbeteiligungen erfolgen können.

Kriterien: Wann erhält man eine Gewinnbeteiligung?

Ob und wie viel Geld Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Rahmen einer Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung auszahlen, ist in der Regel an bestimmte Kriterien geknüpft. Bei einer Gewinnbeteiligung im eigentlichen Sinn spielt nur der Unternehmensgewinn in einem bestimmten Zeitraum eine Rolle. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der individuellen Gewinnbeteiligung kann etwa der Gewinn laut Steuererklärung oder Handelsbilanz sein, die Dividende, der Umsatz oder Kosteneinsparungen.

Viele Arbeitgeber, die sich für eine Form der materiellen Mitarbeiterbeteiligung entschieden haben, bemessen deren Höhe an zusätzlichen oder gänzlich anderen Faktoren. Wie viel ein Arbeitnehmer durch eine Erfolgsbeteiligung erhält, kann sich etwa an seiner Leistung bemessen. Es kann individuelle Zielvorgaben geben, anhand derer die Leistung eingestuft werden kann. Auch allgemeine Erfolgskriterien, die für alle Mitarbeiter gleich sind, können gelten.

Die Höhe einer Erfolgsbeteiligung kann davon abhängig gemacht werden, welchen Marktanteil die Firma hat, wie zufrieden die Kunden sind und wie viele neue Kunden gewonnen werden konnten. Ebenso können die Produktivität und die Qualität von Produkten und Leistungen eine Rolle spielen. Ob ein Mitarbeiter gute Ideen hatte, die tatsächlich gewinnbringend umgesetzt wurden, kann sich auf die Höhe der Sonderzahlung ebenfalls auswirken.

Woran sich die Höhe der Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung im Einzelfall bemisst, geht aus der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervor.

Empfänger: Wer bekommt eine Gewinnbeteiligung?

Es gibt keine festen Vorgaben, wer eine Gewinnbeteiligung erhält und wer nicht. Das legen Arbeitgeber selbst fest. Eine Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung kann für alle Beschäftigten gelten oder nur für Gruppen von Mitarbeitern, etwa bestimmte Abteilungen. Eine Mitarbeiterbeteiligung kann auch ausschließlich für leitende Angestellte vorgesehen sein. Umgekehrt können sie auch die einzigen Mitarbeiter sein, für die keine Gewinnbeteiligung vorgesehen ist. Das liegt daran, dass die Höhe der Vergütung leitender Angestellter üblicherweise ohnehin zumindest teilweise abhängig von ihrer Leistung ist.

Arbeitgeber können festlegen, dass nur Mitarbeiter am Gewinn beteiligt werden, die seit mindestens sechs Monaten im Betrieb sind. Auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann ein Kriterium für die Auszahlung sein, ebenso der Umfang der Stelle.

Erzwingen lässt sich eine solche Form der Mitarbeiterbeteiligung nicht. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer. Teilweise sehen jedoch Tarifverträge die Zahlung einer Erfolgsbeteiligung vor. Wann die Gewinnbeteiligung ausgezahlt wird, hängt vom geltenden Gewinnbeteiligungs-Vertrag ab. Üblich ist die Auszahlung zum Jahresende oder zu Beginn des neuen Jahres.

Vor- und Nachteile von Gewinnbeteiligungen und Erfolgsbeteiligungen

Eine Gewinnbeteiligung oder andere Formen der Mitarbeiterbeteiligung können viele Vorteile mit sich bringen. Sie können aber auch unerwünschte Nachteile haben. Die wichtigsten Aspekte, die aus Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für beziehungsweise gegen Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen sprechen, stellen wir Ihnen in diesem Abschnitt vor.

Vorteile von Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen

Für Arbeitnehmer liegen die Vorteile einer Gewinnbeteiligung auf der Hand: Sie erhalten mehr Geld, und das, ohne dass sie zwingend extra etwas dafür tun müssen. Dass der Arbeitgeber sie am Gewinn beteiligt, signalisiert ihnen Wertschätzung und Respekt. Die Zufriedenheit im Job kann steigen, außerdem kann die Extra-Zahlung zu höheren Leistungen beflügeln. Gute Leistungen werden dadurch nicht nur belohnt, sondern überhaupt anerkannt – eine Erfahrung, die längst nicht jeder Arbeitnehmer im Job macht.

Arbeitgeber setzen mit der Zahlung von Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen Anreize für eine Leistungssteigerung ihrer Mitarbeiter. Eine höhere Produktivität kann dazu führen, dass die Unternehmensgewinne steigen und sich für das Unternehmen Wettbewerbsvorteile ergeben. Mitarbeiterbeteiligungen können die Motivation der Beschäftigten erhöhen, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein stärken und mehr Kreativität bedingen. Viele Arbeitgeber versprechen sich von Erfolgsbeteiligungen, dass diese ein stärkeres unternehmerisches Denken unter den Angestellten fördern. Wenn das Konzept aufgeht und die Beschäftigten mehr Leistung erbringen, kann das dadurch erzeugte Umsatzplus die Ausgaben für die Mitarbeiterbeteiligung decken.

Nützlich ist eine Gewinnbeteiligung oder Erfolgsbeteiligung aus Arbeitgebersicht auch, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern. Diese werden tendenziell stärker an das Unternehmen gebunden und identifizieren sich häufig stärker mit dem Arbeitgeber. Ist der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter attraktiv, kann das weitere Fachkräfte anlocken. Nicht zuletzt kann eine Mitarbeiterbeteiligung die Beziehung zu den Mitarbeitern verbessern, weil diese sich stärker wertgeschätzt fühlen.

Nachteile von Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen

Erfolgsbeteiligungen können auch Nachteile haben. Aus Sicht von Arbeitnehmern können sie für Neid sorgen, der das Betriebsklima belasten kann. Das gilt besonders bei unterschiedlich hohen Gewinnbeteiligungen und Erfolgsbeteiligungen, die nur manchen Beschäftigten gewährt werden.

Ein intransparenter Umgang des Arbeitgebers mit der Erfolgsbeteiligung kann Missverständnisse begünstigen. Wenn die Mitarbeiter nachvollziehen können, warum jemand mehr bekommt und ein anderer weniger, steigt in der Regel die Akzeptanz. Ein weiterer möglicher Nachteil von Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer besteht darin, dass dadurch der Druck zu (noch) mehr Leistung entstehen kann. Wenn die Arbeitsbelastung ohnehin hoch ist, kann auf diese Weise Stress entstehen. Auch Überlastung kann die Folge sein. Wenn das Gehalt stark von der Erfolgsbeteiligung abhängt, tragen die Mitarbeiter zudem die wirtschaftlichen Risiken des Unternehmens mit.

Ein Nachteil von Gewinnbeteiligungen und Erfolgsbeteiligungen besteht für Arbeitgeber darin, dass die Maßnahme Geld kostet. Auch Arbeitgeber sind zudem Leidtragende, wenn Missgunst unter den Mitarbeitern entsteht und das Betriebsklima sich verschlechtert. Dadurch kann die Produktivität der Angestellten sogar sinken. Falls die individuelle Leistung über die Erfolgsbeteiligung entscheidet, ist mitunter schwer zu ermitteln, wie viel ein einzelner Mitarbeiter tatsächlich zum Erfolg der Firma beigetragen hat.

Wenn die Erfolgsbeteiligung nur bestimmten Mitarbeitern gewährt wird, ruft das womöglich Unverständnis bei den übrigen Beschäftigten hervor. Darunter kann die Beziehung zu diesen leiden. Ihre Motivation kann ebenso sinken wie die Bindung an den Arbeitgeber, ihre Zufriedenheit und das Ausmaß, in dem sie sich im Job einbringen. Um unerwünschten negativen Folgen von Mitarbeiterbeteiligungen vorzubeugen, ist es sinnvoll, die Mitarbeiter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage zu unterrichten. Falls die Leistung über die Sonderzahlung entscheidet, sollte es regelmäßige Feedback-Gespräche geben.

Gewinnbeteiligung: Wie viel Prozent bekommen Beschäftigte?

Wie viel Geld ein Arbeitnehmer aus einer Gewinn- oder anderweitigen Erfolgsbeteiligung erhält, hängt von der individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Der Arbeitgeber legt Kriterien fest, die über die Höhe einer Erfolgsbeteiligung entscheiden.

Der Betrag kann zum Beispiel anhand der Wochenarbeitszeit, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt errechnet werden. Mitunter erhalten Mitarbeiter in unterschiedlichen Positionen oder Bereichen eine unterschiedlich hohe Summe. Auch Fehlzeiten können sich auswirken. Falls es sich nicht um eine reine Gewinnbeteiligung handelt, kommt es häufig auch auf die individuelle Leistung der Beschäftigten an, die meist anhand von Zielvorgaben gemessen wird.

Bei einer Gewinnbeteiligung kommt es darauf an, wie gut die Firma dasteht. Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann, je nach Lage und Unternehmen, zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro im Jahr schwanken.

Gewinnbeteiligung: Wie wird sie versteuert?

Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie die Gewinnbeteiligung versteuern? Muss sie überhaupt versteuert werden? Rechtlich betrachtet ist eine Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung Teil des Entgelts. In steuerlicher Hinsicht handelt es sich dabei um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Damit sind die Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen lohnsteuerpflichtig. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf wie beim regulären Gehalt oder Lohn an.

Was ist mit der Gewinnbeteiligung nach einer Kündigung?

Oft zahlen Arbeitgeber bei einer Gewinnbeteiligung oder Erfolgsbeteiligung eine beachtliche Summe an ihre Mitarbeiter aus. Für Arbeitnehmer ist das zusätzliche Geld willkommen – doch was ist mit der Gewinnbeteiligung nach einer Kündigung? Wird die Erfolgsbeteiligung trotzdem gezahlt – und muss sie zurückgezahlt werden, wenn man sie schon bekommen hat? Es kommt auf die geltende Vereinbarung zur Gewinnbeteiligung an. Im Vertrag sollte dieser Sachverhalt geregelt sein.

Viele Arbeitgeber legen fest, dass alle berechtigten Mitarbeiter eine Gewinnbeteiligung erhalten, wenn sie an einem bestimmten Stichtag angestellt sind und keine Kündigung vorliegt. Meist liegt dieser Stichtag im November oder Dezember, es hängt aber davon ab, wann die Erfolgsbeteiligung ausgeschüttet wird.

Es ist denkbar, dass eine Gewinnbeteiligung bei einer Kündigung nur anteilig gezahlt wird oder sie anteilig zurückgefordert wird. Falls die Erfolgsbeteiligung in einem anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist, können Arbeitnehmer meist auch dort nachlesen, was im Fall einer Kündigung gilt. Ansonsten gilt die individuelle Übereinkunft, sofern sie zulässig ist. Ein Anwalt kann im Einzelfall einschätzen, welche Rechte ein Mitarbeiter hat.

Gewinnbeteiligung Mitarbeiter Muster: Wie kann eine Gewinnbeteiligung vertraglich geregelt sein?

So könnte eine Gewinnbeteiligung in einem Vertrag geregelt sein:

„Der/die Beschäftigte erhält eine jährliche Gewinnbeteiligung, die X Prozent des Jahresgewinns des Unternehmens beträgt. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Gewinnbeteiligung ist der in der Handelsbilanz ausgewiesene Jahresgewinn. Die Gewinnbeteiligung wird dem/der Beschäftigten zum Stichtag 31. Januar ausgezahlt. Scheidet der/die Beschäftigte im Laufe des Geschäftsjahres aus dem Unternehmen aus, steht ihm/ihr ein anteiliger Anspruch zu.“

Bildnachweis: ASDF_Media / Shutterstock.com

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