Kinder im Lebenslauf angeben – ja oder nein?

Bewerber mit Kindern sind oft unsicher: Sollen sie die Kinder im Lebenslauf angeben oder diese Information lieber für sich behalten? Dahinter steckt die Sorge, dass der mögliche Arbeitgeber Vorbehalte haben und die Chancen auf eine positive Rückmeldung schwinden könnten. Doch was gilt rechtlich überhaupt? Gibt es eine Verpflichtung, Kinder in der Bewerbung zu erwähnen? Und welche Vor- und Nachteile hat es, den eigenen Nachwuchs im Lebenslauf zu nennen? In unserem Ratgeber erfahren Sie, was bei diesem Thema wichtig ist.

Kinder im Lebenslauf erwähnen: Ist es Pflicht?

Viele Bewerber, die Kinder haben, hadern mit der Frage, ob sie den Nachwuchs im Lebenslauf erwähnen sollten. Dabei stellt sich vielen auch die Frage, ob es möglicherweise sogar eine Verpflichtung hierzu gibt. Eine Pflicht dazu, im Lebenslauf Kinder anzugeben, besteht allerdings nicht. Es handelt sich dabei um private Informationen, die mit Ihrer Eignung für die angestrebte Stelle nichts zu tun haben und damit für den Arbeitgeber nicht von Interesse sind – theoretisch zumindest.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält Bestimmungen, die verhindern sollen, dass Bewerber wegen ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihrem Alter oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. Ob darunter auch der Familienstand und damit Kinder fallen, ist jedoch unter Experten umstritten.

Andererseits besteht auch kein Verbot, Kinder im Lebenslauf anzugeben. Die Entscheidung dazu ist jedoch freiwillig. Bevor Sie sich für die eine oder die andere Variante entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile kennen, die damit jeweils verbunden sind.

Was dafür spricht, Kinder im Lebenslauf anzugeben

Es gibt durchaus Argumente, die dafür sprechen, im Lebenslauf Kinder anzugeben. Wenn Sie dies tun, zeigen Sie, dass nichts zu verbergen haben. Diese Offenheit wissen viele Arbeitgeber zu schätzen. Sie kann die Grundlage für ein gutes Vertrauensverhältnis zu Ihrem Vorgesetzten sein, wenn Sie den Job bekommen.

Sind Ihre Kinder schon älter und aus dem Gröbsten raus, zeigen Sie mit ihrer Nennung im Lebenslauf zweierlei. Erstens senkt das aus Sicht des Arbeitgebers die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Frau bald schwanger werden oder als Mann schon nach kurzer Zeit Elternzeit nehmen möchten. Zweitens sind ältere Kinder selbstständiger, was für weniger Ausfälle des Mitarbeiters sorgen dürfte, weil sich ein Kind erkältet ist oder auf Abholung wartet.

Wer Kinder hat, ist außerdem eher ortsgebunden. Das spricht aus Sicht eines Arbeitgebers, der sich ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis wünscht, für einen solchen Bewerber. Das gilt allerdings auch, wenn Sie angeben, dass Sie verheiratet sind. Sie werden, anders als ein lediger, kinderloser Bewerber, vermutlich nicht von heute auf morgen Ihre Zelte abreißen und für den nächsten Job in eine andere Stadt ziehen. Ihr Partner und Ihre Kinder spielen dabei eine wichtige Rolle. Somit kann eine entsprechende Angabe im Lebenslauf eine gewisse Stabilität widerspiegeln.

Wer verheiratet ist und kleine Kinder hat, kann ebenfalls von der Angabe der Kinder im Lebenslauf profitieren. Er steht dann weniger im Verdacht, dass sich bald Nachwuchs ankündigen könnte. Ein Bewerber mit Kindern zeigt damit außerdem, dass er belastbar ist. Das kann ein Vorteil bei Bewerbungen sein – aber auch ein Nachteil, wenn der Arbeitgeber glaubt, dass Sie privat schon so ausgelastet sind, dass Sie im Beruf nicht mehr Vollgas geben können.

Das spricht gegen die Angabe von Kindern im Lebenslauf

Es gibt auch viele Gründe, Kinder im Lebenslauf nicht zu nennen. Dazu gehört, dass es schlicht nicht erforderlich ist – und Sie durch die Angabe ohne Not riskieren, dadurch diskriminiert zu werden. Natürlich würde das kein Unternehmen offen eingestehen, weil es sich damit angreifbar machen würde. Dennoch werden Bewerber regelmäßig wegen unterschiedlicher Merkmale bei der Personalauswahl diskriminiert, ob es nun erlaubt ist oder nicht.

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Ihnen Ihre Kinder wahrscheinlich negativ ausgelegt würden. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie alleinerziehend sind und ein kleines Kind haben. Das ist aus Sicht vieler Arbeitgeber keine gute Kombination – es macht Sie tendenziell unflexibel und kann für häufige Ausfälle sorgen, wenn Ihr Kind erkrankt. Auch Überstunden, wie sie in vielen Unternehmen an der Tagesordnung sind, werden Sie kaum regelmäßig machen können, wenn Sie Ihr Kind pünktlich aus der Kita abholen müssen.

Es sind allerdings nicht nur vorhandene Kinder, die als Angabe im Lebenslauf problematisch sein können. Wenn Sie etwa verheiratet und Anfang 30 sind, aber keine Kinder haben, werden viele Personaler hellhörig. Womöglich schätzt Ihr Ansprechpartner das Risiko als groß ein, dass Nachwuchs in Planung ist – möglicherweise als zu groß, um Ihnen überhaupt eine Chance zu geben.

Kinder im Lebenslauf angeben oder nicht?

Die Vor- und Nachteile, die mit der Angabe von Kindern im Lebenslauf verbunden sind, kennen Sie nun – aber Sie wissen immer noch nicht, was Sie nun tun sollen? Eine pauschale Handlungsempfehlung kann es nicht geben, denn wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Das fängt bei Ihrer persönlichen Einschätzung an, ob die Nennung von Kindern und Familienstand im Lebenslauf ganz grundsätzlich sinnvoll ist oder nicht.

Denken Sie dabei auch an die Signalwirkung. Wenn jeder Bewerber Informationen nennt, zu deren Nennung er nicht verpflichtet ist, führt das zu einer entsprechenden Erwartungshaltung bei Personalverantwortlichen. So ist es zum Beispiel beim Bewerbungsfoto, das Arbeitgeber nicht explizit fordern dürfen, weil sie damit gegen die Bestimmungen des AGGs verstoßen würden. Weil die meisten Bewerber es aber von sich aus ganz automatisch mitschicken, fallen Bewerber ohne Foto auf. Das führt dazu, dass das Foto zwar offiziell nicht gefordert werden darf, aber de facto gefordert ist – und es ein Nachteil oder zumindest ein Risiko ist, in einer Bewerbung darauf zu verzichten.

Darüber hinaus sollten Sie Ihre persönliche Situation berücksichtigen. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, oder sind Sie alleinerziehend? Wie viele Kinder haben sie, und wie alt sind sie? Wie alt sind Sie selbst? Das sind die Parameter, die bestimmen, ob die Nennung von Kindern im Lebenslauf eher nachteilig ist oder nicht.

Wie können Kinder im Lebenslauf angegeben werden?

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, Ihre Kinder im Lebenslauf anzugeben, stellt sich die ganz praktische Frage nach dem richtigen Ort für diese Angabe. Sie gehört in die Rubrik „Persönliche Daten“, wie Sie sie zusammen mit ihrem Familienstand erwähnen können. Sie geben dann erst die wichtigeren persönlichen Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse, Kontaktmöglichkeiten und, falls gewünscht, Ihr Geburtsdatum an. Zum Schluss können Sie Ihren Familienstand inklusive Ihrer Kinder nennen. Das Alter der Kinder können Sie erwähnen, müssen dies aber nicht tun.

Das könnte etwa so aussehen:

  • Familienstand: verheiratet, ein Kind
  • Familienstand: verheiratet, zwei Kinder (8 und 11 Jahre alt)
  • Familienstand: ledig, ein Kind (5 Jahre alt)

Souverän auf Nachfragen im Bewerbungsgespräch reagieren

Falls Sie Ihre Kinder im Lebenslauf nicht nennen, kann es dennoch sein, dass Sie in einem möglichen Vorstellungsgespräch danach gefragt werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig damit zu befassen, wie Sie auf eine entsprechende Nachfrage am besten reagieren können.

Gezwungen, Ihren Nachwuchs ungefragt im Bewerbungsgespräch zu erwähnen, sind Sie natürlich nicht. Wenn Sie explizit danach gefragt werden, verhält es sich etwas anders. Sie können natürlich sagen, dass Sie dazu lieber nichts sagen möchten. Ob eine Notlüge erlaubt ist, ist jedoch rechtlich nicht eindeutig festgelegt – anders, als es etwa bei der Frage nach einer Schwangerschaft der Fall ist. Damit könnten Sie im Sinne des AGGs benachteiligt werden, weshalb eine solche Frage nicht zulässig wäre.

Bei der Frage nach Kindern ist dies allerdings nicht so klar geregelt. Deshalb ist es im Zweifel besser, in Ihrer Antwort bei der Wahrheit zu bleiben. Ob es sinnvoll ist, der Frage auszuweichen und sie gar nicht zu beantworten, ist fraglich. Damit wecken Sie die Skepsis Ihrer Gesprächspartner womöglich erst recht – vor allem, wenn die Entscheidungsträger es in Wahrheit gar nicht so wichtig finden, wie Ihre private Situation ist.

Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, offen zu sein und ehrlich zu antworten. Wenn Sie den Job bekommen, markiert das Bewerbungsgespräch den Beginn einer hoffentlich guten Zusammenarbeit. Diese sollte von Respekt und Vertrauen geprägt sein. Ihr Chef erfährt früher oder später ohnehin, ob Sie Kinder haben oder nicht. Deshalb können Sie es ebenso gut im Vorstellungsgespräch selbst erzählen, wenn Sie darauf angesprochen werden.

Überlegen Sie sich vorher, was Sie zu diesem Thema sagen möchten. Im besten Fall können Sie erläutern, wie Sie die Kinderbetreuung geregelt haben und dass etwa die Großeltern einspringen können, wenn das Kind mal krank wird. Damit räumen Sie mögliche Vorbehalte der Entscheidungsträger aus.

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