Wie lange dürfen Sie krankgeschrieben sein? Was bei Krankschreibungen wichtig ist

Wie lange kann man krankgeschrieben werden? Diese Frage ist für viele Menschen relevant, die ihren Job wegen einer Erkrankung nicht ausüben können. Während manche Krankheiten schnell überstanden sind, dauert es bei anderen Leiden länger, bis sie auskuriert sind. Hier erfahren Sie, wie lange eine Krankschreibung möglich ist und was in bestimmen Fällen gilt.

Eine Frau sitzt mit Schnupfen im Bett, wie lange darf man krankgeschrieben sein?

Die Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn es Arbeitnehmern nicht gut geht, kann es sein, dass sie nicht zur Arbeit gehen können. Das kann etwa bei einer Erkältung der Fall sein, aber auch bei psychischen Erkrankungen oder nach einem Unfall. In solchen Fällen stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese auch als Krankschreibung bekannte Bescheinigung ermöglicht es den Betroffenen, zu Hause zu bleiben. Anspruch auf den üblichen Lohn besteht zumindest innerhalb der ersten sechs Wochen trotzdem.

Eine Krankschreibung vom Arzt schützt die Betroffenen. Sie bekommen die nötige Zeit, ihr Leiden auszukurieren, statt sich krank zur Arbeit schleppen zu müssen. Angst vor negativen Konsequenzen wie etwa Lohneinbußen müssen sie dabei im Normalfall nicht haben.

Wann eine Krankschreibung fällig wird, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Manchmal wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Fehltag verlangt, in anderen Unternehmen reicht es, wenn sie nach drei Tagen eingereicht wird. Wer nicht sicher ist, sollte im Arbeitsvertrag nachschauen oder im Zweifel direkt beim Vorgesetzten nachfragen.

Seit der Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU) im Jahr 2022 müssen erkrankte Arbeitnehmer ihre Krankschreibung nicht mehr persönlich beim Arbeitgeber abgeben. Über den Arzt oder die Ärztin wird die Krankenkasse informiert, die diese Information an den Arbeitgeber weitergibt.

Krankgeschrieben: Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und -geber

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben bestimmte Rechte und Pflichten im Krankheitsfall. Die wichtigsten Aspekte finden Sie hier im Überblick.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Pflichten:

  • Zu den Pflichten von Arbeitnehmern gehört es, sich bei einer Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich beim Arbeitgeber zu melden, damit dieser sich auf die Abwesenheit einstellen kann.
  • Spätestens am vierten Fehltag müssen erkrankte Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann eine kürzere Frist vorsehen.
  • Wer länger krank ist als ursprünglich gedacht, muss das dem Arbeitgeber möglichst frühzeitig mitteilen.
  • In diesem Fall müssen die Betroffenen sich rechtzeitig ein Folge-Attest vom Arzt holen.
  • Arbeitnehmer dürfen nichts tun, was ihrer Genesung im Weg steht.

Rechte:

  • Erkrankte Arbeitnehmer haben das Recht auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
  • Es ist auch ihr Recht, dem Arbeitgeber nicht sagen zu müssen, woran sie erkrankt sind.
  • Während einer Krankschreibung besteht der übliche Kündigungsschutz.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Pflichten:

  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einem erkrankten Beschäftigten den üblichen Lohn für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.
  • Er muss auch wie gewohnt Beiträge an die Sozialversicherung für den Mitarbeiter zahlen.
  • Nach einer längeren Krankheit kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, mit dem Beschäftigten über eine Wiedereingliederung zu sprechen.
  • Es besteht für Arbeitgeber auch eine Pflicht, Informationen von Beschäftigten zu ihrer Erkrankung aus Datenschutzgründen vertraulich zu behandeln.

Rechte:

  • Der Arbeitgeber hat das Recht, rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
  • Er kann außerdem von erkrankten Arbeitskräften verlangen, dass sie sich auf ihre Genesung konzentrieren und nichts tun, was diese verzögern könnte.
  • Unter Umständen kann eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  • Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, darf der Arbeitgeber die Krankheit in engen gesetzlichen Grenzen überprüfen. Er kann zum Beispiel den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, damit die Arbeitsunfähigkeit überprüft wird. In besonderen Fällen darf sogar ein Detektiv beauftragt werden, wobei solche Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen und die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters nicht verletzen dürfen.

Wie lange kann man krankgeschrieben werden?

Wie lange kann man am Stück krankgeschrieben werden? Und wie lange insgesamt? Hierbei gibt es keine festen Obergrenzen. Es hängt vom Ermessen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin ab, wie lange jemand am Stück krankgeschrieben wird.

Bei leichteren Erkrankungen erstreckt sich die Krankschreibung oft über eine Woche, ansonsten sind bis zu zwei Wochen gängig. Bei schwerwiegenden und langwierigen Krankheiten können Ärzte ihre Patienten aber auch über mehrere Monate krankschreiben. In der Praxis müssen sich viele Betroffene regelmäßig eine Folgebescheinigung bei ihrem Arzt abholen, wenn sie nach einigen Wochen immer noch nicht wieder fit für den Job sind.

Krankgeschrieben werden kann jemand darüber hinaus so lange, bis er wieder arbeitsfähig ist – im Zweifel also auch über Jahre oder, in Extremfällen, bis zu einem vorzeitigen oder regulären Renteneintritt.

Rückwirkende Krankschreibung: Bis wann ist sie möglich?

Wie lange kann man rückwirkend krankgeschrieben werden? Eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt ist nur in engen Grenzen möglich. Nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit haben Betroffene nur wenige Tage Zeit, zum Arzt zu gehen. In der Regel ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal drei Tage möglich. In Ausnahmefällen kann ein Arzt erkrankte Beschäftigte für einen längeren Zeitraum rückwirkend krankschreiben. Das wäre allerdings nur denkbar, wenn die Betroffenen plausibel darlegen können, warum sie nicht früher zum Arzt gehen konnten.

Seit der Corona-Pandemie gibt es in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Doch wie lange kann man telefonisch krankgeschrieben werden? Wer erkrankt ist und deshalb nicht arbeiten kann, kann sich bis zu einer Woche telefonisch krankschreiben lassen. Das ist vor allem bei leichteren Erkrankungen möglich, die auch ohne eingehende ärztliche Untersuchung diagnostiziert werden können. Nicht jeder Arzt bietet allerdings diese Möglichkeit an.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange volles Gehalt bei Krankschreibung?

Eine längere Krankheit kann dazu führen, dass Betroffene weniger Geld zur Verfügung haben. Einige Wochen lang aber sind sie über den Arbeitgeber abgesichert. Wie lange gibt es bei einer Krankschreibung Lohnfortzahlung? Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den üblichen Lohn bis zu sechs Wochen (oder 42 Tage) lang weiterzuzahlen.

Für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So muss das Arbeitsverhältnis schon seit mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehen. Außerdem muss der erkrankte Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommen. Er muss sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden und rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Gesetzlich ist das spätestens nach drei Tagen der Fall, der Arbeitgeber kann sie aber auch schon früher verlangen.

Wenn jemand länger als sechs Wochen krank ist, besteht kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Krankengeld: Voraussetzungen und maximale Bezugsdauer

Wer keinen Anspruch mehr auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat, kann Krankengeld von seiner Krankenversicherung bekommen. Das gilt für gesetzlich Versicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte. In der Regel wird eine Mindest-Versicherungszeit von sechs Monaten in den drei Jahren vor Beginn der Erkrankung vorausgesetzt. Für Privatversicherte besteht kein Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, ihr Tarif beinhaltet diese Option.

Die Höhe der Leistung beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, wobei der Betrag maximal 90 Prozent des Nettogehalts ausmachen darf. Erkrankte Beschäftigte können Krankengeld für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erhalten.

Die maximale Bezugsdauer bezieht sich auf eine spezifische Krankheit. Es ist theoretisch möglich, auch länger als 78 Wochen in drei Jahren Krankengeld zu erhalten, wenn es sich um unterschiedliche Erkrankungen handelt. Hängen die Erkrankungen aber zusammen – etwa, weil die zweite Erkrankung eine Folgeerkrankung der ersten ist –, kann es sein, dass nach den 78 Wochen kein weiterer Krankengeld-Anspruch besteht.

Was kommt nach dem Krankengeld?

Um Krankengeld bekommen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die Betroffenen müssen nachweislich arbeitsunfähig sein, was die ärztliche Bescheinigung dokumentiert. Sie müssen außerdem seit mehr als sechs Wochen erkrankt sein. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger an, müssen die Erkrankten der Krankenversicherung regelmäßig neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen.

Läuft das Krankengeld aus, obwohl die Erwerbsfähigkeit noch nicht wieder gegeben ist, kann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen. Um eine Erwerbsminderungsrente bekommen zu können, müssen jedoch strenge Vorgaben erfüllt werden. Praktisch kann es schwierig sein, eine Genehmigung zu erhalten – viele Anträge werden zunächst abgelehnt. Es lohnt sich, sich ausführlich über die Voraussetzungen zu informieren und sich am besten frühzeitig professionelle Unterstützung zu holen.

Wenn Arbeitnehmer länger ausfallen

Wenn Arbeitnehmer wegen einer Krankheit im Job ausfallen, sind sie meist nur für wenige Tage oder Wochen weg. In manchen Fällen dauert es aber länger, bis Erkrankte in den Job zurückkehren. Manchmal kommen sie gar nicht mehr zurück – weil sie den Job wechseln oder in Rente gehen.

Eine längere Krankschreibung über Monate oder sogar Jahre hängt meist mit ernsten Erkrankungen zusammen. Es kann auch sein, dass jemand immer wieder an derselben Erkrankung leidet, die nicht lebensbedrohlich, aber hartnäckig ist.

Wenn jemand über lange Zeit im Job ausfällt, kann eine chronische Erkrankung wie Multiple Sklerose (MS), Parkinson oder Morbus Crohn schuld an der Arbeitsunfähigkeit sein. Weitere denkbare Gründe sind Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle oder chronische Schmerzen, etwa bei Fibromyalgie. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out können zur Folge haben, dass jemand länger nicht arbeiten kann.

Ein Unfall kann Betroffene ebenfalls aus dem Arbeitsleben herausreißen. Nach einer OP oder schwerwiegenden Verletzungen dauert die Rehabilitation oft lange. Es kann sein, dass die Betroffenen auch nach einer längeren Zeit noch nicht wieder im gewohnten Umfang arbeiten können.

Wie lange Krankschreibung, bis die Kündigung droht?

Müssen Beschäftigte, die längere Zeit im Job ausfallen, befürchten, dass der Arbeitgeber ihnen kündigt? Zwar ist eine krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich denkbar, so einfach ist sie für den Arbeitgeber aber nicht umzusetzen. Soweit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, sind an eine Kündigung hohe Hürden geknüpft.

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein. Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob es Alternativen zur Kündigung gibt, durch die die Kündigung umgangen werden kann.

Außerdem ist eine Interessenabwägung gefragt: Wessen Interesse wiegt stärker: das des Arbeitgebers an einer Kündigung oder das des Beschäftigten am Erhalt seines Jobs? Damit eine solche Kündigung zulässig ist, muss sie im Normalfall erhebliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Auch eine negative Prognose ist erforderlich. Wenn zu erwarten ist, dass ein erkrankter Mitarbeiter bald wieder voll einsatzfähig ist, wäre eine krankheitsbedingte Kündigung eher nicht gerechtfertigt.

In der Praxis ist eine krankheitsbedingte Kündigung am ehesten möglich, wenn jemand längere Zeit in Folge oder aber immer wieder fehlt. Häufige kürzere Fehlzeiten sind dabei für Arbeitgeber oft problematischer, als wenn jemand längere Zeit am Stück ausfällt. Der Arbeitgeber muss dann immer wieder den Lohn weiterzahlen, aber trotzdem auf den Mitarbeiter verzichten. Bei längerem Fehlen zahlt die Krankenversicherung Krankengeld – der Arbeitgeber ist finanziell nach sechs Wochen nicht mehr belastet.

Wiedereingliederung nach längerer Krankheit: So kann der Wiedereinstieg aussehen

Für Menschen, die im Job längere Zeit krankheitsbedingt ausgefallen sind, kann der berufliche Wiedereinstieg eine Herausforderung sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in diesem Prozess ausreichend unterstützen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn Beschäftigte in einem Jahr mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Für die Mitarbeiter ist das BEM jedoch freiwillig: Es ist für sie ein Angebot des Arbeitgebers, das sehr hilfreich sein kann, aber nicht zwingend ist.

Im Rahmen eines BEM kann ein Arbeitgeber Beschäftigte in verschiedener Form unterstützen. So können zum Beispiel die Arbeitszeiten angepasst werden oder der Arbeitsplatz wird für die spezifische Situation des Beschäftigten optimiert. Ebenso sinnvoll kann es sein, dem Mitarbeiter eine psychologische Betreuung anzubieten – zum Beispiel, um sein Selbstvertrauen zu stärken, was unter der krankheitsbedingten Pause gelitten haben könnte.

Zu einem BEM gehört typischerweise eine strukturierte Wiedereingliederung, die in mehreren Schritten erfolgt. Gängig ist das sogenannte Hamburger Modell, das eine schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit über mehrere Wochen vorsieht. Beschäftigte arbeiten dann etwa die ersten zwei Wochen nur die Hälfte der üblichen Zeit. In den darauffolgenden Wochen wird die Arbeitszeit in mehreren Schritten erhöht, sodass etwa nach zwei Monaten wieder die reguläre Arbeitszeit erreicht ist.

Teilzeit statt Vollzeit

Es kann einem länger erkrankten Beschäftigten auch entgegenkommen, wenn er seine Arbeitszeit dauerhaft reduziert. Unter bestimmten Bedingungen besteht ein Recht auf Teilzeit. Wenn keine dringenden Gründe dagegensprechen, darf ein Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag von Mitarbeitern nicht ablehnen.

Jede Wiedereingliederung sollte von Beratungsangeboten begleitet werden. Das kann durch ein Coaching erfolgen oder durch psychologische Betreuungsangebote, aber auch im Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Eingliederungsprozess sollte regelmäßig überprüft werden: Hat er den gewünschten Effekt? Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber im Gespräch bleiben. So können Maßnahmen angepasst werden, wenn es nötig oder sinnvoll sein sollte.

Bildnachweis: PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com

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