Kurzfristige Beschäftigung: Alles, was Sie darüber wissen müssen
Manche Jobs sind von vornherein auf eine kurze Zeit beschränkt. Dann kann es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handeln. Hier erfahren Sie, was bei einer kurzfristigen Beschäftigung für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ob es sich bei kurzfristigen Beschäftigungen und Minijobs um dasselbe handelt und welche Vor- und Nachteile diese Art von Arbeitsverhältnissen haben können.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Bei kurzfristigen Beschäftigungen handelt es sich um Arbeitsverhältnisse, die von vornherein befristet sind. Charakteristisch für diese Form von Beschäftigungen sind Besonderheiten bei der Sozialversicherung: Für kurzfristig Beschäftigte fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt jedoch nur, soweit die Voraussetzungen für kurzfristige Beschäftigungen erfüllt sind. Dazu zählt insbesondere die zeitliche Begrenzung solcher Stellen auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage in einem Jahr.
Kurzfristige Beschäftigungen zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen. Je nach Definition sind sie damit eine Form des Minijobs. Die verbreitetere Variante von Minijobs betrifft Jobs auf geringfügiger Basis, bei denen Beschäftigte durchschnittlich höchstens 538 Euro im Monat verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze bemisst sich in diesem Fall am Einkommen. Ein Job kann jedoch auch geringfügig sein, weil er zeitlich stark befristet ist, wie es bei einer kurzfristigen Beschäftigung der Fall ist.
Welche Stellen sind typisch für kurzfristige Beschäftigungen?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist häufig Saisonarbeit. Auch Ferienjobs können in diese Kategorie fallen. Oder es handelt sich um befristete Aushilfsjobs. Ganz konkret könnte es sich zum Beispiel um Stellen wie diese handeln:
- Aushilfsjobs im Einzelhandel zum Weihnachtsgeschäft
- Saisonarbeit in der Landwirtschaft
- Saisonarbeit in der Gastronomie
- Aushilfsjobs in Urlaubsgebieten oder Freizeitparks
Besonders verbreitet sind kurzfristige Beschäftigungen in Gastronomie und Hotellerie, Landwirtschaft, Einzelhandel, Logistik und Versandhandel, Schwimmbädern, Urlaubsgebieten oder auf Messen und anderen Events. Auch bei Projekten in Kultur und Medien greifen viele Unternehmen auf kurzfristig Beschäftigte zurück.
Rechtliches: Rahmenbedingungen einer kurzfristigen Beschäftigung
Es handelt sich bei einem Arbeitsverhältnis um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Ein kurzfristiger Minijob wird maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr ausgeübt. Zugleich besteht bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit: Es handelt sich nicht um die Haupt-Einnahmequelle der Beschäftigten. Die Einkünfte sind so geringfügig – vor allem aufs ganze Jahr hochgerechnet –, dass sie höchstens einen Zuverdienst darstellen.
Berufsmäßige Beschäftigungen sind demgegenüber nicht nur von vorübergehender Dauer und sichern das Einkommen der betreffenden Person. Viele Minijobber, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, haben einen Hauptjob, studieren oder gehen noch zur Schule. Auch für Rentner kann ein solches Angebot interessant sein. Würde die kurzfristige Beschäftigung doch berufsmäßig ausgeübt, ergäbe sich daraus eine Sozialversicherungspflicht – auch dann, wenn sich die Tätigkeit nicht über mehr als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr erstreckt.
Verdienstgrenzen gibt es bei kurzfristigen Beschäftigungen, anders als beim Minijob auf 538-Euro-Basis, nicht. Entscheidend ist rein der zeitliche Faktor.
Kurzfristige Beschäftigung: Sozialversicherung, Kündigungsschutz und Co – was gilt?
Kurzfristige Beschäftigungen sind durch bestimmte Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Das betrifft zum Beispiel die Sozialversicherung. Wer einen kurzfristigen Job hat, muss für seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit keine Beiträge an die Sozialversicherung zahlen. Das gilt nur, wenn bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit gegeben ist. Die Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit dürfen also nicht die Haupt-Einnahmequelle darstellen.
Beim Kündigungsschutz gibt es bei einer kurzfristigen Beschäftigung Besonderheiten. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergibt sich erst, wenn jemand mehr als sechs Monate in einem Betrieb tätig ist. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist das per Definition nicht der Fall. Dadurch sind kurzfristig Beschäftigte nicht so gut vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt wie andere Arbeitnehmer.
Arbeitgeber können sich leichter von ihnen trennen.
Wie Urlaub und Krankheit bei kurzfristigen Beschäftigungen geregelt sind
Eine weitere Besonderheit bei Kündigungen in kurzfristigen Beschäftigungen ergibt sich durch die Befristung solcher Arbeitsverträge. Bei einer Befristung endet ein Arbeitsverhältnis automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist kann ausgeschlossen sein, muss sie aber nicht. Außerordentliche Kündigungen mit gutem Grund sind auch dann möglich, wenn eine ordentliche Kündigung nicht zulässig ist. Inwieweit ein Kündigungsschutz besteht, hängt nicht zuletzt von den individuellen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber ab.
Wie andere Arbeitnehmer haben auch kurzfristig Beschäftigte einen Urlaubsanspruch. Wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber ihnen mindestens gewähren muss, hängt von der Dauer ihrer Beschäftigung ab. Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht aber meist nicht, da diese Pflicht sich erst bei längerfristigen Arbeitsverhältnissen ergibt. Auch hier gilt: Es kommt auf die spezifischen Regelungen der kurzfristigen Beschäftigung im Arbeitsvertrag an.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fällt Lohnsteuer an. Sie wird entweder pauschal oder nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen des Beschäftigten berechnet.
Mögliche Gründe für eine kurzfristige Beschäftigung
In manchen Branchen sind kurzfristige Beschäftigungen vergleichsweise verbreitet. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer kann es Gründe geben, sich für eine solche Form der Beschäftigung zu entscheiden.
Aufseiten des Arbeitgebers bedeuten kurzfristige Beschäftigungen Flexibilität. Es ist damit leicht, auf saisonale oder anderweitig bedingte Schwankungen im Arbeitsaufkommen zu reagieren – ganz ohne sich langfristig an neue Mitarbeiter zu binden. Die Verträge mit kurzfristig Beschäftigten laufen automatisch aus, sodass Ärger mit Kündigungen fast immer ausgeschlossen ist. Auch aus finanzieller Sicht können solche Mitarbeiter für Unternehmen attraktiv sein, weil sie oft vergleichsweise niedrige Löhne erhalten.
Für Arbeitnehmer kann ein kurzfristiger Job eine Übergangslösung sein – zum Beispiel, nachdem jemand arbeitslos geworden ist. Oder begleitend, wenn sich ein Beschäftigter beruflich umorientieren möchte. Die kurzfristige Beschäftigung sorgt für einen bestimmten Zeitraum für ein Einkommen und kann helfen, den Lebensunterhalt zu sichern. Sie kann auch eine Möglichkeit sein, einen Einblick in einen bestimmten Bereich zu bekommen. Diese Erfahrungen können helfen, richtungsweisende berufliche Entscheidungen zu treffen.
Vorteile und Nachteile von kurzfristigen Beschäftigungen
Kurzfristige Beschäftigungen können sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen einhergehen. Die wichtigsten Aspekte, die für und gegen diese Form der Arbeit sprechen, finden Sie hier im Überblick.
Was für kurzfristige Beschäftigungen sprechen kann
- Für beide Seiten bedeuten kurzfristige Beschäftigungen Flexibilität. Arbeitnehmer können mit solchen Jobs Zeiten ohne reguläre Beschäftigung überbrücken, auch in den Semesterferien oder Schulferien. Arbeitgeber können mit kurzfristigen Beschäftigten personelle Engpässe zu bestimmten Zeiten verhindern.
- Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das kann ebenfalls ein Vorteil für Arbeitgeber und Beschäftigte sein. Für Beschäftigte ist der Bruttolohn der Nettolohn; ihnen bleibt mehr von ihrem Geld. Für Unternehmen sinken die Lohnkosten.
- Die Hürden für eine kurzfristige Beschäftigung sind oft niedrig. Auch gering Qualifizierte können meist ohne Probleme einen solchen Job ergattern. Das kann helfen, beruflich Fuß zu fassen oder erste Berufserfahrungen zu sammeln.
- Kurzfristige Beschäftigungen bieten die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Das kann besonders für Studenten oder Rentner interessant sein, aber auch für Menschen, deren reguläres Einkommen nicht reicht.
Nachteile von kurzfristigen Beschäftigungen
- Als Haupt-Einnahmequelle kommen kurzfristige Beschäftigungen nicht infrage. Zwar ist theoretisch ein guter Lohn möglich, der Zeitraum der Beschäftigung ist aber von vornherein stark begrenzt.
- Dass keine Sozialversicherungsabgaben anfallen, sorgt zwar unmittelbar für mehr Geld bei Beschäftigten. Sie sind jedoch auch schlechter abgesichert. Das kann dazu führen, dass sie auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld keinen Anspruch haben. Es wird nicht in die Rentenkasse eingezahlt, wodurch die Ansprüche im Alter sinken. Krankenversichern müssen sich die Beschäftigten selbst, soweit sie es nicht über eine Hauptbeschäftigung sind.
- Wer als kurzfristig Beschäftigter krank wird, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Der Urlaubsanspruch ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung zwar gegeben, es kann aber schwer sein, ihn durchzusetzen.
- Schutz vor einer Kündigung besteht faktisch nicht.
- Aufstiegschancen sind ebenfalls nahezu nicht gegeben.
- Ein Nachteil von kurzfristigen Beschäftigungen für Arbeitgeber kann darin bestehen, dass keine Zeit für eine sorgfältige Einarbeitung bleibt. Das kann zu schlechteren Arbeitsleistungen und einer verminderten Produktivität führen.
- Häufige personelle Wechsel und die damit einhergehende hohe Fluktuationsrate sorgen für administrativen Aufwand. Sie können sich auch negativ auf die Stimmung in der Belegschaft und den Zusammenhalt der Kollegen auswirken.
Karriere machen mit kurzfristigen Beschäftigungen: Geht das?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist für viele Beschäftigte eine Übergangslösung und nicht das Sprungbrett für ihre Karriere. Sich aus einer kurzfristigen Beschäftigung heraus weiterzuentwickeln ist schon deshalb kaum möglich, weil der Zeitraum der Beschäftigung von Natur aus begrenzt ist. Nach kurzer Zeit endet das Arbeitsverhältnis schon wieder. Die Beschäftigten haben damit kaum Zeit, sich zu beweisen, zumal sie oft in Jobs arbeiten, für die ohnehin keine nennenswerten Qualifikationen verlangt werden.
Ausgeschlossen ist es aber nicht, über eine kurzfristige Beschäftigung Karriere zu machen. Angenommen, Sie überzeugen den Arbeitgeber in der kurzen Zeit von sich: Dann winkt womöglich eine feste Anstellung oder zumindest ein befristeter regulärer Arbeitsvertrag. Das Praktische an einer kurzfristigen Beschäftigung ist dabei, dass Sie auch als Quereinsteiger oft gute Chancen auf den Minijob haben. Einmal im Job, haben Sie die Chance, sich zu beweisen.
Kurzfristige Beschäftigungen können darüber hinaus nützlich sein, um erste Erfahrungen im Beruf zu sammeln. Sie erhalten dabei Einblicke in Branchen, in denen Sie später arbeiten möchten oder könnten. Dabei können Sie nicht zuletzt wertvolle Kontakte knüpfen, auf die Sie im besten Fall später bei der Jobsuche zurückgreifen können. Auch Arbeitszeugnisse aus kurzfristigen Beschäftigungen sind bei Bewerbungen oft nützlich.
Nicht zuletzt bieten Ihnen kurzfristige Minijobs die Möglichkeit, an Ihren Fähigkeiten zu arbeiten und sich zusätzliche Kompetenzen anzueignen. Auch in dieser Hinsicht kann Ihnen eine kurzfristige Beschäftigung durchaus auf Ihrem beruflichen Weg nützen. Entscheidend ist, was Sie daraus machen. Tipp: Falls Sie von einer Übernahme träumen, fragen Sie ruhig schon im Vorstellungsgespräch, ob das im betreffenden Unternehmen bei guten Leistungen grundsätzlich vorstellbar wäre. So wissen Sie, woran Sie sind und ob sich ein Engagement lohnen kann.
Kurzfristige Beschäftigung: Das Wichtigste in aller Kürze
- Als Nebenverdienst kann eine kurzfristige Beschäftigung interessant sein: Solche Jobs haben oft geringe Einstiegshürden und das Gehalt ist nach oben nicht begrenzt. Dafür sind sie von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr limitiert.
- Kurzfristige Beschäftigung vs. Minijob? Tatsächlich handelt es sich auch bei der kurzfristigen Beschäftigung um eine Form des Minijobs. Die geläufigere Variante ist der Minijob auf 538-Euro-Basis, der nicht zeitlich, dafür aber in Bezug auf den Lohn begrenzt ist.
- Sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte kann es gute Gründe für eine kurzfristige Beschäftigung geben. Beide Seiten bleiben flexibel, außerdem fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
- Zugleich gehen kurzfristige Beschäftigungen häufig mit Nachteilen einher. Besonders für Arbeitnehmer: Sie haben zum Beispiel keinen nennenswerten Kündigungsschutz, erhalten im Krankheitsfall keinen Lohn und als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg eignen sich solche Stellen meist ebenfalls nicht.
- Ausgeschlossen ist es jedoch nicht, seine Karriere mit einer kurzfristigen Beschäftigung voranzutreiben. Beschäftigte können manchmal in einem Unternehmen Fuß fassen, sie können wertvolle Kontakte knüpfen und gute Arbeitszeugnisse erarbeiten.
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