Gefährdungen am Arbeitsplatz: Das sollten Mitarbeiter wissen
In erster Linie ist der Arbeitgeber dafür zuständig, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen und sich darum zu kümmern, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Von diesem Einsatz profitieren nicht nur die Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann in vielen Fällen davon ausgehen, dass sich Gesundheitsschutz in höherer Produktivität und Leistungsfähigkeit niederschlägt. Wozu Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind und was jeder einzelne Mitarbeiter tun kann, um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, haben wir uns genauer angesehen.
Gefährdungen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sind in der Pflicht
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die körperliche Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Entsprechende Vorschriften gehen zum Beispiel aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hervor.
Die Gesundheit des Beschäftigten allein ist ohne Frage wichtig. Arbeitgeber, die sich um den Schutz ihrer Mitarbeiter bemühen, profitieren aber noch auf andere Weise: Beschäftigte, die optimale Bedingungen an ihrem Arbeitsplatz vorfinden, sind leistungsfähiger als andere. Arbeitgeber dürfen außerdem darauf hoffen, dass die Beschäftigten weniger krank sind, was sich wiederum positiv auf die Produktivität und die Kosteneffizienz auswirkt.
Mitarbeiter, die das Gefühl haben, dass ihr Arbeitgeber sich um sie sorgt und bemüht ist, Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz abzustellen, fühlen sich wertgeschätzt. Wertschätzung ist ein wichtiger Aspekt, wenn Arbeitgeber die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter steigern und dafür sorgen wollen, dass sie lange im Unternehmen bleiben. In dem aktuellen Arbeitnehmermarkt, in dem wir uns befinden, ist das eine gute Möglichkeit, die Rekrutierungskosten zu senken.
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer kann daneben eine Maßnahme im Employer Branding sein. Denn nicht nur auf die eigenen Beschäftigten wirkt es positiv, wenn sich der Arbeitgeber für die Gesundheit einsetzt. Es zahlt sich auch im Hinblick auf die Außenwirkung aus. Eigene Mitarbeiter äußern sich positiv über die Bemühungen ihres Arbeitgebers. Das steigert die Reputation und verschafft dem Unternehmen im besten Fall einen Vorsprung vor der Konkurrenz, wenn wieder neue Mitarbeiter gesucht werden.
Gefährdungen am Arbeitsplatz: Das muss der Arbeitgeber im Blick haben
Der Arbeitgeber ist in jedem Fall dafür zuständig, mögliche Gefährdungen und Gefahren am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter zu identifizieren. Diese Gefährdungen können sich auf unterschiedliche Ebenen beziehen:
- Mechanische Gefährdungen: Mechanische Gefährdungen stehen aus gutem Grund in der Aufzählung ganz oben. Sie machen nämlich den größten Teil der Gefahren am Arbeitsplatz aus. Rutschige oder unebene Oberflächen, die ein Grund für Stürze sind, oder Maschinen(teile), an denen sich Beschäftigte verletzen können, gehören zu den mechanischen Gefährdungen.
- Körperliche Belastung: Auch ungleichmäßige oder zu hohe körperliche Belastung stellt eine Gefahr am Arbeitsplatz dar. Probleme mit Muskeln oder dem Skelett gehören ebenfalls zu den am weitesten verbreiteten Problemen von Arbeitnehmern.
- Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz: Zu hoher Arbeitsdruck, Bullshit-Jobs oder auch ein Bore-out (das Gegenteil eines Burn-out) können Mitarbeiter psychisch belasten und schließlich dazu führen, dass sie ausfallen. Auch diese Arten der Gefährdungen am Arbeitsplatz sollten Arbeitgeber daher beachten und in ihre Beurteilung mit einbeziehen. Die Gestaltung der Arbeitszeit kann ebenfalls zu einer psychischen Belastung werden. Wenn Mitarbeiter nicht genügend Pausen bekommen, im Schichtdienst arbeiten oder häufig auch im Feierabend für ihren Arbeitgeber oder Kunden erreichbar sein müssen, kann auch das langfristig zu einer Gefährdung für die Gesundheit werden.
- Elektrische Gefährdungen: Beschäftigte können sich direkt verletzen, indem sie zum Beispiel einen Stromschlag erleiden. Nicht ausreichend gesicherte elektrische Gegenstände können aber auch indirekt zu einer Gefahr für die Beschäftigten werden: Diese können einen Brand verursachen, wodurch die Beschäftigten ebenfalls erheblich gefährdet werden können.
- Thermische Gefährdungen: Unter die Bezeichnung thermische Gefährdungen fallen all diejenigen Risiken am Arbeitsplatz, die von besonders heißen oder besonders kalten Temperaturen ausgehen. Besonders heiße Oberflächen, Dämpfe oder Ähnliches können Verbrennungen, Verbrühungen oder Hitzschläge nach sich ziehen. Sehr kalte Temperaturen können zu Erfrierungen oder Unterkühlung führen.
- Physikalische Gefährdungen: Zu physikalischen Gefährdungen am Arbeitsplatz zählen beispielsweise Vibrationen von Maschinen. Sie können ein Grund dafür sein, dass die Muskeln und Gelenke des Beschäftigten stark beansprucht werden. Auch große Druckunterschiede, wie bei Arbeiten unter hohem oder niedrigem Druck, zählen zu den physikalischen Gefährdungen.
- Biostoffe und andere Gefahrstoffe: Zu den Biostoffen, von denen eine Gefährdung am Arbeitsplatz ausgehen kann, gehören Viren, Bakterien und andere Mikroorganismen. Sie können bestimmte Erkrankungen auslösen. Auch andere Gefahrstoffe wie Abgase, Rauch oder einige Reinigungsmittel können den Arbeitnehmer schädigen und gelten daher als potenzielle Gefahr am Arbeitsplatz.
Gefährdungen am Arbeitsplatz im Büro: Beispiele
Schauen wir uns an einem Beispiel genauer an, welche Gefahren am Arbeitsplatz auf die Mitarbeiter zukommen können. Wir wählen dazu einen Arbeitsplatz, der vermutlich einen relativ ungefährlichen Eindruck macht: das Büro.
Doch auch an diesem Arbeitsplatz gibt es bestimmte Faktoren, die zu einer Gefährdung für die Gesundheit der Beschäftigten werden können:
- Ergonomische Risiken: Rücken- und Nackenschmerzen kommen bei Büroarbeitsplätzen relativ häufig vor. Das liegt in vielen Fällen an einer ergonomisch ungünstigen Haltung und viel zu langem Sitzen. Auch eine schlechte Ausstattung im Büro kann ein Grund dafür sein, dass sich bei den Beschäftigten Muskel-Skelett-Erkrankungen ausprägen.
- Fehlende/falsche Beleuchtung: Fehlendes oder zu wenig Tageslicht kann ein Problem für die Augen werden. Außerdem zeigt sich immer wieder, dass zu wenig Tageslicht einen ungünstigen Einfluss auf den Biorhythmus hat. Aber auch nicht ausreichendes künstliches Licht hat Folgen: Beschäftigte können mit Kopfschmerzen und/oder Sehproblemen darauf reagieren.
- Lärmbelästigung: Beschäftigte, die in einem Großraumbüro arbeiten, kennen das Problem wahrscheinlich. Die Gespräche der übrigen Kollegen, das Klappern der Tastaturen oder das scheinbar unaufhörliche Klingeln der Telefone kann gehörigen Stress auslösen. Außerdem leidet die Konzentration unter diesen äußeren Faktoren.
Sicherheit am Arbeitsplatz: Das muss der Arbeitgeber tun
Wie wir bereits gesehen haben, ist in erster Linie der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht gefährdet wird.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter erstellen müssen. In dieser Beurteilung müssen alle potenziellen Gefährdungen und Gefahren festgehalten werden, denen der Mitarbeiter während seiner Arbeit ausgesetzt sein könnte.
Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bieten Unterstützung bei der Beurteilung dieser Gefährdungen und Gefahren am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollten die Informationen nutzen und sich daran orientieren, wenn sie ihre eigene Beurteilung erstellen.
Um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, haben Arbeitgeber zwei Möglichkeiten:
- Sie schauen sich den Arbeitsplatz des Mitarbeiters direkt vor Ort an und ermitteln direkt dort mögliche Gefahren und Gefährdungen.
- Sie sehen sich Unterlagen an, die zum Beispiel nach einem Unfall oder nach einer Begehung des Arbeitsplatzes angefertigt wurden, und erstellen auf dieser Basis eine Gefährdungsbeurteilung.
Es ist übrigens nicht damit getan, dass der Arbeitgeber einmalig eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Vielmehr muss eine derartige Beurteilung zu Gefahren am Arbeitsplatz in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Wenn sich etwas am Arbeitsplatz ändert, ist der Arbeitgeber ohnehin gezwungen, die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen
Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es zunächst einmal darum, ob eine Gefahr für den Arbeitnehmer besteht. Wenn ja, sollte sie möglichst genau beschreiben werden. Davon lassen sich dann Handlungsempfehlungen ableiten.
Ein Grund, warum die Beurteilung regelmäßig überprüft werden soll, ist der folgende: Die Beurteilung soll immer aktuelle Ergebnisse der Arbeitsmedizin und natürlich auch den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen. Da sich gerade im Bereich Technologie Dinge rasant ändern, wäre es fast schon fahrlässig, an einer einmal getroffenen Gefährdungsbeurteilung bis in alle Zeiten festzuhalten.
Gefährdungen am Arbeitsplatz: Auch Mitarbeiter sind gefragt
Nun wäre es natürlich ziemlich einfach, die Verantwortung für den Schutz der Mitarbeiter ganz allein dem Arbeitgeber zuzuschreiben. Er ist zwar ohne Frage der Part im Arbeitsverhältnis, der die meisten Ressourcen hat, sich um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu kümmern. Aber auch jeder einzelne Mitarbeiter spielt eine wichtige Rolle und kann dazu beitragen, die Sicherheit zu erhöhen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Dies kann durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:
- Vorschriften einhalten: Oft ist schon viel gewonnen, wenn Mitarbeiter die geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten und darauf achten, dass sie die Sicherheitsbekleidung richtig tragen.
- Sich verantwortungsbewusst verhalten: Vorschriften einzuhalten, ist richtig und wichtig. Wenn Beschäftigte darüber hinaus Eigeninitiative zeigen, können sie in besonderem Maße dazu beitragen, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Verantwortungsbewusstes und vorausschauendes Verhalten ist nicht nur für die eigene Sicherheit wichtig, sondern auch für die der Kollegen. Nicht immer sind alle möglichen Gefahren bereits in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Verantwortungsbewusstes Verhalten hilft, auch solche Gefahren zu vermeiden, die noch nicht bekannt sind.
- Gefahren am Arbeitsplatz melden: Sollte dem Mitarbeiter eine potenzielle Gefahr auffallen, muss er diese unverzüglich melden. So kann er dazu beitragen, Unfälle zu verhindern, und helfen, die Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter zu verbessern.
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