Kinderkrankengeld: Berechnung, Beantragung & Auszahlungsdauer
Wenn das eigene Kind krank wird, ist das vor allem für berufstätige Eltern eine echte Herausforderung. Denn wer passt dann auf das Kind auf, wenn es nicht zur Kita oder zur Schule gehen kann? Im Zweifel müssen die Eltern das selbst übernehmen. Damit diese den Verdienstausfall während ihrer Betreuungszeiten ausgleichen können, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Kinderkrankengeld. Wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und wie hoch der Anspruch ist, erfahren Sie hier.
Kinderkrankengeld: Was ist das?
Berufstätige Eltern, die ein krankes Kind unter 12 Jahren betreuen müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Nicht zu verwechseln ist das Kinderkrankengeld mit den Kindkranktagen. Letztere bedeuten einfach nur, dass sich der Arbeitnehmer vom Gesetz her krankmelden darf, wenn er ein erkranktes Kind zu Hause betreuen muss und daher nicht arbeiten kann. Das ist auf jeden Fall eine gute Nachricht für berufstätige Eltern. Denn wer kleine Kinder hat, die in die Kita oder in die Grundschule gehen, weiß, dass vor allem im Herbst und im Winter kaum eine Woche vergeht, in der die Kleinen nicht krank sind.
Wenn die Kinder aber nicht nur einen Schnupfen haben, sondern so stark erkältet (oder anderweitig krank) sind, dass sie nicht in die Schule oder in die Kita gehen können, muss in der Regel ein Elternteil zu Hause bleiben. Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht gerade Verwandte oder andere Personen in der Nähe wohnen, die das Kind betreuen könnten. Das Elternteil, welches das kranke Kind betreut, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der Arbeit freigestellt zu werden.
Anders als in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer selbst erkrankt ist und daher nicht arbeiten kann, gibt es bei den Kindkranktagen keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Eltern dürfen zwar zu Hause bleiben, bekommen aber kein Geld von ihrem Chef. Zum Ausgleich zahlt die Krankenkasse unter gewissen Umständen einen bestimmten Betrag, sodass das ausfallende Einkommen zumindest zum Teil ausgeglichen wird.
Kinderkrankengeld: Wer zahlt?
Das Kinderkrankengeld zahlt die Krankenkasse. Nur in Ausnahmefällen gibt es Regelungen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die dazu führen, dass der Arbeitgeber das Kinderkrankengeld zahlt.
Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie sich in jedem Fall zuerst an ihre Krankenkasse wenden sollten, wenn sie Kinderkrankengeld beantragen möchten.
Das entbindet den Beschäftigten jedoch nicht von seiner Pflicht, sich bei seinem Arbeitgeber zu melden. Denn der muss unbedingt informiert werden, wenn der Beschäftigte nicht bei der Arbeit erscheinen kann – ob er nun selbst krank ist oder aber sein Kind.
Wie viele Kinderkrankentage 2021 bis 2025?
Während der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht. Ursprünglich hatten Arbeitnehmer pro Kind und Jahr einen Anspruch auf 10 Tage. Da das jedoch aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen sowie Quarantänevorschriften mitunter ziemlich wenig sein konnte, wurde der Anspruch angepasst.
Kinderkrankengeld: Wie lange habe ich Anspruch?
Während der Hochphase der Corona-Pandemie hatten Eltern einen Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Jahr und Kind. Diese Regelung lief jedoch Ende des Jahres 2023 aus. Für das Jahr 2024 und 2025 gilt nun folgende Regelung:
- Jedes Elternteil hat pro Kind einen Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Jahr. Bei mehreren Kindern sind es maximal 35 Tage pro Elternteil. Insgesamt können Paare also maximal 70 Tage beantragen.
- Alleinerziehende haben einen Anspruch von 30 Tagen pro Kind (sie sind ja allein für die Betreuung verantwortlich). Doch auch hier ist der Anspruch auf Kinderkrankentage auf maximal 70 Tage pro Jahr begrenzt.
Seit 2024 besteht außerdem ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil sein erkranktes Kind zu einer stationären Behandlung begleitet und gemeinsam mit ihm im Krankenhaus aufgenommen wird. Allerdings müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine Mitaufnahme notwendig machen. Der Krankenhausaufenthalt wird dann nicht auf die eigentlichen Kinderkrankentage angerechnet.
Die Voraussetzungen für die Zahlung
Damit Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert. In manchen Fällen haben auch privat versicherte Beschäftigte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie einen Anspruch auf Krankengeld haben. Einige Privatversicherungen bieten auch einen Zusatzbaustein Kinderkrankengeld an.
- Das Kind ist gesetzlich versichert.
- Das Kind ist so krank, dass es zu Hause betreut werden muss, und keine andere Person, die im Haushalt lebt, kann sich um das Kind kümmern.
- Das Kind ist unter 12 Jahre alt.
- Ein Arzt stellt eine Bescheinigung darüber aus, dass das Kind zu Hause betreut werden muss und weder in die Schule noch in eine andere Betreuungseinrichtung gehen kann.
Kinderkrankengeld Höhe: Wie viel Geld bekommen Arbeitnehmer?
Die Frage nach der Höhe des Kinderkrankengeldes beschäftigt Arbeitnehmer, denn schließlich möchte man wissen, wie viel Geld man bekommt, um die monatlichen Ausgaben trotz Kindkranktagen stemmen zu können.
Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz trivial, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängt.
In der Regel können Arbeitnehmer mit 90 Prozent ihres regelmäßigen Nettogehalts rechnen, wenn sie Kinderkrankengeld bekommen. Sollte der Beschäftigte jedoch in den letzten 12 Monaten, bevor er Kinderkrankengeld beantragt hat, eine Einmalzahlung erhalten haben, bekommt er 100 Prozent. Eine Einmalzahlung kann zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sein. Es ist übrigens egal, wie hoch die Einmalzahlung war – die Höhe spielt für das Kinderkrankengeld keine Rolle.
Das sind jedoch nicht alle Aspekte, die es im Hinblick auf die Höhe des Kinderkrankengeldes zu beachten gilt: Die Beitragsbemessungsgrenze muss immer im Blick behalten werden. Für das Jahr 2024 liegt sie bei 120,75 Euro pro Kalendertag. Gut verdienende Eltern haben jetzt ein Problem, denn das Kinderkrankengeld darf nicht höher sein als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein weiterer Wermutstropfen: Unter Umständen werden von dem Kinderkrankengeld noch einige Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, nämlich die Beträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen in dieser Zeit jedoch nicht an.
Kinderkrankengeld berechnen
Viele Krankenkassen und andere offizielle Stellen bieten im Internet einen Kinderkrankengeld-Rechner an. Die endgültige Höhe des Kinderkrankengeldes wird jedoch von der zuständigen Krankenkasse berechnet. Für einen ersten Eindruck lohnt sich der Rechner aber in jedem Fall.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Letztlich kann nur die Krankenkasse beantworten, wie lange die Auszahlung des Kinderkrankengelds dauert. Das hängt zwar zum einen davon ab, wie lange der Arbeitnehmer braucht, um die nötigen Unterlagen einzureichen. Zum anderen ist es aber auch davon abhängig, wie schnell die jeweilige Krankenkasse arbeitet.
Häufig können Arbeitnehmer jedoch damit rechnen, dass der Antrag innerhalb von 20 Tagen bearbeitet wird und sie dann das Kinderkrankengeld erhalten.
Kinderkrankengeld beantragen: Das ist zu tun
Arbeitnehmer, die Kinderkrankengeld betragen möchten, müssen sich also an ihre Krankenkasse wenden. In der Regel sind bei dem Antrag die folgenden Schritte nötig:
- Krankenschein besorgen: Ähnlich wie bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer auch beim Kinderkrankengeld einen Krankenschein, den sogenannten Kinderkrankenschein, einreichen. Auf dieser Bescheinigung ist vermerkt, wie lange das Kind voraussichtlich krank ist. Außerdem muss der Kinderarzt darauf bestätigen, dass das Kind betreut werden muss, aber nicht in die Kita gehen kann.
- Bescheinigung ausfüllen: Bevor die Bescheinigung eingereicht wird, muss der Arbeitnehmer die Angaben auf der unteren Hälfte der Bescheinigung ausfüllen. Hier werden persönliche Angaben zum Versicherten verlangt.
- Bescheinigung einreichen: Wenn das erledigt ist, kann der Krankenschein eingereicht werden. Ein Exemplar bekommt die Krankenkasse, die Kopie geht an den Arbeitgeber. Der braucht die Kopie für seine Unterlagen.
Im nächsten Schritt wendet sich die Krankenkasse in der Regel direkt an den Arbeitgeber, um alle Informationen zu bekommen, die sie benötigt, um die Höhe des Kinderkrankengeldes zu berechnen. In den meisten Fällen klären Arbeitgeber und Krankenkasse diesen Schritt unter sich. Nur in Ausnahmefällen, wenn noch weitere Informationen benötigt werden, kommt die Krankenkasse noch einmal auf den Versicherten zu.
Arbeitgeber informieren
Auch wenn es beim Kinderkrankengeld in erster Linie um die Krankenkasse geht, dürfen Arbeitnehmer unter keinen Umständen ihren Arbeitgeber vergessen. Es gilt auch hier – wie in den Fällen, wenn man als Arbeitnehmer selbst erkrankt –, dass der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden muss.
Idealerweise melden Sie sich vor Arbeitsbeginn im Sekretariat oder direkt bei Ihrem Chef und informieren darüber, dass Sie nicht arbeiten können, weil Sie Ihr krankes Kind betreuen müssen.
Danach gehen Sie zum Kinderarzt. Hat Ihr Kind nur eine leichte Erkältung, genügt es gegebenenfalls, wenn Sie beim Kinderarzt anrufen und schildern, dass Ihr Kind nicht in die Kita oder in die Schule gehen kann. Seit Anfang 2024 gibt es nämlich eine Neuerung: Analog zu den telefonischen Krankschreibungen für Erwachsene, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurden, gilt diese Regelung nun auch für Kinder. Eltern müssen mit einem nicht ernsthaft erkrankten Kind also nicht zwingend zum Arzt gehen.
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