Folgebescheinigung: So funktioniert sie

Gerade im Herbst und Winter sind Erkrankungen keine Seltenheit und führen dazu, dass viele Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen können. In diesen Fällen muss man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Dauert die Krankheit länger als zunächst angenommen, ist eine Folgebescheinigung erforderlich. Diese ärztliche Bescheinigung informiert darüber, dass der Arbeitnehmer weiterhin erkrankt ist und bis wann er voraussichtlich nicht arbeiten kann. Warum eine Folgebescheinigung wichtig ist, wer sie ausstellen darf, und was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Bescheinigung zu spät einreicht, schauen wir uns nun genauer an.

Eine Frau beim Arzt, was ist die Folgebescheinigung?

Krankmeldung: Was ist eine Folgebescheinigung?

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, lässt er sich krankschreiben. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung legt er seinem Arbeitgeber vor. Auf dieser Bescheinigung steht, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann. Der Arbeitgeber muss für diesen Zeitraum Lohnersatzleistungen zahlen, da der Arbeitnehmer in der Regel seinen Lohn oder sein Gehalt weiter erhält. Außerdem muss er dafür sorgen, dass Kollegen einspringen und die Arbeit des erkrankten Kollegen mit übernehmen.

Fällt der Mitarbeiter nun aber länger aus als ursprünglich gedacht, muss er schnellstmöglich eine Folgebescheinigung über seine Krankmeldung nachreichen. Mit dieser Bescheinigung weist er nach, dass er weiterhin krank ist. Der Arzt vermerkt außerdem, bis zu welchem Datum der Arbeitnehmer vermutlich nicht arbeiten kann. Ist der Mitarbeiter auch nach Ablauf der Folgebescheinigung weiter krank, muss er sich eine weitere Folgebescheinigung ausstellen lassen.

Wann muss ich eine AU einreichen?

Sobald Sie wissen, dass Sie nicht arbeiten können, müssen Sie ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber unterrichten. Spüren Sie morgens ein Kratzen im Hals und haben außerdem Fieber und Husten, sollten Sie vermutlich eher das Bett hüten.

Neben dem Griff zum Fieberthermometer sollte der nächste Griff daher zum Telefon gehen, um Ihren Arbeitgeber zu informieren. E-Mails oder SMS sind in den meisten Fällen auch in Ordnung, aber ein Telefonanruf gibt Ihnen mehr Sicherheit, dass Ihre Krankmeldung auch ankommt.

Bei einer Erstbescheinigungen haben Arbeitnehmer häufig bis zu drei Tage Zeit, bis sie das Attest des Arztes beim Arbeitgeber einreichen müssen. Wie die Regelung bei Ihrem Arbeitgeber lautet, steht im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag.

Zeitpunkt für die Folgebescheinigung

Eine Folgebescheinigung muss für den Werktag ausgestellt werden, der auf den letzten Tag der Erstbescheinigung folgt. In der Regel haben Arbeitnehmer auch hier drei Tage Zeit, um die Folgebescheiniguung vorzulegen.

Muss ich die Folgebescheinigung auch bei der Krankenkasse vorlegen?

Sofern der Arzt die Krankschreibung nicht elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Dies ist besonders wichtig für eine Folgebescheinigung, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankschreibung aus der Lohnfortzahlung herausfallen.

Der Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nämlich nur für sechs Wochen weiter. Sind Sie länger krank, greift in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse. Das Krankengeld ist deutlich geringer als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag erhalten Beschäftigte nur 70 Prozent ihres regelmäßigen Netto-Arbeitsentgelts, maximal sind es 90 Prozent.

Juristen weisen jedoch auf folgende Situation hin: Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit sechs Wochen krankgeschrieben ist, anschließend die Arbeit wieder aufnimmt, aber nach kurzer Zeit erneut erkrankt, kann er unter Umständen trotzdem Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um verschiedene Krankheiten handelt.

Folgebescheinigung zu spät eingereicht

Was passiert, wenn man die Folgebescheinigung zu spät einreicht? Erhält Ihre Krankenkasse die Folgebescheinigung über die Krankmeldung zu spät, könnte das zur Folge haben, dass Sie kein Krankengeld mehr erhalten und unter Umständen eine anstrengende Korrespondenz mit der Krankenkasse führen müssen, um wieder Krankengeld zu erhalten.

Auch bei einer längeren Erkrankung von mehr als sechs Wochen, muss der Arbeitgeber eine Folgebescheinigung erhalten. Einige Beschäftigte gehen davon aus, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung nicht braucht, weil das Geld ja jetzt von der Krankenkasse kommt. Der Arbeitgeber muss jedoch wissen, wie lange der Mitarbeiter voraussichtlich noch ausfallen wird. Unter Umständen muss der Unternehmer sogar einen neuen Mitarbeiter einstellen, damit die anderen Kollegen nicht zu sehr belastet werden.

Denken Sie immer daran, dass sich aus Ihrem Arbeitsvertrag Rechte und Pflichten ergeben. Und eine Pflicht lautet, den Arbeitgeber rechtzeitig darüber zu informieren, dass Sie nicht arbeiten können. Sollten Sie öfter keine Bescheinigung abgeben oder diese zum wiederholten Male zu spät einreichen, droht eine Abmahnung und sogar eine Kündigung.

Kann ich die Folgebescheinigung rückwirkend einreichen?

Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, sollten Sie alles daransetzen, die Folgebescheinigung rechtzeitig einzureichen. Was aber tun, wenn der Hausarzt, der bisher die Folgebescheinigung ausgestellt hat, nicht erreichbar ist oder man zu krank ist, um zum Arzt zu gehen?

Eine rückwirkende Krankschreibung ist in Ausnahmefällen für bis zu drei Kalendertage möglich – das gilt natürlich auch für Folgebescheinigungen. Sprechen Sie also so früh wie möglich mit ihrem Arzt sprechen.

Sie können sich auch von einem anderen Arzt krankschreiben lassen. Weder für die Krankenkasse noch für den Arbeitgeber ist es ein Problem, wenn die Folgebescheinigung ein anderer Arzt attestiert. Wichtig ist eben nur, dass Sie die Fristen einhalten.

Bildnachweis: George Rudy / Shutterstock.com

Nach oben scrollen