Sich kündigen lassen: Tipps & Tricks
Sie möchten einen neuen Job, haben aber Angst davor, selbst zu kündigen? Sich kündigen zu lassen, könnte dann unter Umständen eine Option für Sie sein. Wann sich dieses Vorgehen lohnt und was Sie dabei beachten sollten, um nach der Kündigung durch den Chef schnell einen neuen Job zu finden, lesen Sie hier.
Sich kündigen lassen: Diese Tipps sollten Sie kennen
Sie haben keine Lust mehr auf Ihre täglichen Arbeitsaufgaben? Sie sind genervt von Ihren Kollegen und Vorgesetzen? Gut möglich, dass Sie sich in einer derartigen Situation nach einem neuen Job umsehen sollten.
Denn in einem Job zu bleiben, in dem Sie völlig unmotiviert arbeiten, wird weder Sie noch Ihren Chef glücklich machen. Sie schleppen sich vermutlich jeden Morgen übel gelaunt ins Büro und warten nur darauf, dass der Arbeitstag zu Ende geht.
Den Job zu kündigen, ist für viele Mitarbeiter jedoch nicht so einfach. Zum einen besteht die Gefahr, dass Sie sich durch eine vorschnelle Kündigung Ihren weiteren beruflichen Weg verbauen. Auf der anderen Seite kann eine Eigenkündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen.
Doch es gibt einen Ausweg: Sie können sich kündigen lassen. Allerdings muss dazu Ihr Chef mitspielen und Ihnen damit die Eigenkündigung ersparen.
Sich kündigen lassen: die Kündigungsgründe
Wenn Ihr Chef Ihnen kündigt, muss er einen oder mehrere Kündigungsgründe angeben. Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind. Folgende Kündigungsgründe sind möglich, wenn Sie sich kündigen lassen wollen:
- Personenbedingte Kündigung: Bei einer personenbedingten Kündigung geht der Arbeitgeber davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sein wird, den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine lange schwere Erkrankung vorliegt.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Unterschiedliche Gründe können bei einer verhaltensbedingten Kündigung ausschlaggebend sein: Der Arbeitnehmer verletzt seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder er verhält sich so, dass er das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber zerstört. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann aber auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Beschäftigte den Betriebsfrieden stört.
- Betriebsbedingte Kündigung: Bei einer betriebsbedingten Kündigung trifft den Mitarbeiter keine Schuld. Der Arbeitgeber ist gezwungen, zu kündigen, weil ihn wirtschaftliche Gründe dazu drängen. Der Arbeitgeber kündigt also nicht, weil er mit der Leistung oder dem Verhalten seines Mitarbeiters unzufrieden ist.
Sich kündigen lassen aufgrund einer Krankheit
Sollte Ihr Chef Ihnen personenbedingt oder verhaltensbedingt kündigen, ist das meist nicht ganz so positiv für Sie. Denn beide Kündigungsgründe bedeuten letztlich, dass es an Ihnen liegt, dass Sie gekündigt wurden.
Nun kann man natürlich einwenden, dass Mitarbeiter, die aufgrund einer Krankheit personenbedingt gekündigt werden, keine Schuld an dieser Kündigung haben. Das stimmt natürlich, ändert aber häufig nichts daran, dass eine krankheitsbedingte Kündigung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt schmälert.
Denn nur wenige Arbeitgeber werden wohl freiwillig einen neuen Mitarbeiter einstellen, der wegen einer Krankheit von seinem vorherigen Arbeitgeber gekündigt wurde.
Kündigung provozieren: eine schlechte Idee
Neben der personenbedingten Kündigung könnten Sie sich auch verhaltensbedingt kündigen lassen. Das ist jedoch häufig eine noch schlechtere Idee. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung zeigt, dass Sie sich derart schlecht verhalten haben, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr länger mit Ihnen zusammenarbeiten wollte.
Einer verhaltensbedingten Kündigung geht häufig mindestens eine Abmahnung voraus, in der Sie aufgefordert werden, Ihr Verhalten zu ändern. Einzig bei einem schweren arbeitsrechtlichen Verstoß, wie zum Beispiel einem Diebstahl am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber in der Regel vorher nicht abmahnen, sondern kann Ihnen sofort fristlos kündigen.
Dann haben Sie es zwar geschafft, sich kündigen zu lassen, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt dürften jedoch denkbar schlecht stehen.
Sich kündigen lassen: die beste Option
Es gibt aber eine Möglichkeit, wie Sie sich kündigen lassen können, ohne Ihre Karriere nachhaltig zu beschädigen: Reden Sie mit Ihrem Chef! Dieser Tipp funktioniert natürlich nur dann, wenn Ihr Chef ein umgänglicher und emphatischer Typ ist.
Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie nicht länger in seiner Firma arbeiten können oder möchten, lässt sich unter Umständen eine gute Lösung für beide Seiten finden: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kündigen. Damit können Sie unter Umständen eine Sperre beim Arbeitslosengeld umgehen. Die Kündigung darf aber nicht so aussehen, dass aus der Kündigung oder dem Arbeitszeugnis hervorgeht, dass Sie die Kündigung wollten oder gar provoziert haben.
Ideal ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Vielleicht können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass in Ihrem Arbeitszeugnis steht, dass Ihr Arbeitsplatz weggefallen ist und man Ihnen im Unternehmen keinen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten konnte. Das wäre eine ideale Lösung für alle Beteiligten und für Sie ein hervorragender Ausgangspunkt, um einen neuen Job zu suchen und zu finden.
Achtung: Wenn Ihr Chef Ihnen nicht direkt kündigen, sondern lieber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren möchte, kann das ebenfalls zu Problemen mit der Bundesagentur für Arbeit führen. Manche Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit interpretieren die Unterschrift des Arbeitnehmers unter den Aufhebungsvertrag ähnlich einer Eigenkündigung. Mit der Folge, dass es auch bei einem Aufhebungsvertrag zu einer dreimonatigen Sperre beim Arbeitslosengeld kommen kann.
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