Frührente: Wer hat Anspruch?

Gerade in körperlich fordernden Berufen wünschen es sich viele Beschäftigte, in Frührente gehen zu können. Allerdings fällt die Rente durch einen vorzeitigen Renteneintritt in der Regel auch geringer aus. Es gibt jedoch Mittel und Wege, wie Arbeitnehmer abschlagsfrei in Frührente gehen können.

Ein Mann sitzt zufrieden am Laptop, er ist in Frührente

Wann kann ich in Rente gehen? Die Übersicht

Von Frührente spricht man, wenn Beschäftigte vor dem Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze ist derjenige Zeitpunkt, zu dem Arbeitnehmer ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln können. Diese Grenze richtet sich unter anderem nach dem Geburtsjahrgang und folgenden Kriterien.

  1. Besonders langjährig Versicherte: Personen, die mindestens 45 Beitragsjahre als Mitglied in der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können, können unter Umständen schon vor 67 in Rente gehen. Personen, die vor dem Jahr 1964 geboren sind und 45 Jahre in die Versicherung einbezahlt haben, können beispielsweise schon mit 65 Jahren in Rente gehen. Alle Arbeitnehmer, die vor 1953 geboren sind, konnten sogar schon mit 63 in Rente – also mit demjenigen Alter, das heute als Frührente gilt.
  2. Menschen mit einer Schwerbehinderung: Menschen, die schwerbehindert sind, können ebenfalls etwas früher in Rente gehen. Früher war es möglich, dass diese Arbeitnehmer bereits mit 63 in Rente gehen. Nach und nach wird auch für diesen Kreis von Beschäftigten das Rentenalter angehoben. Vergleichbar mit Personen, die 45 Beitragsjahre haben, können auch Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung, die ab 1964 geboren sind, schon mit 65 Jahren in Rente gehen.
  3. Unter Tage beschäftigte Bergleute: Bergleute, die ständig unter Tage gearbeitet haben und außerdem mindestens 25 Jahre erwerbstätig waren, haben ebenfalls einen Anspruch darauf, schon vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Arbeitnehmer der Jahrgänge 1964 oder später können in dieser Konstellation schon mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Früher in Rente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte

Der Personenkreis der Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, steht im Hinblick auf eine abschlagsfreie Frührente am besten da. Folgende Übersicht verdeutlicht, wann langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen können.

Jahrgangmöglicher Renteneintritt [Jahre + Monate]Zeitpunkt
195864zwischen Januar 2022 und Januar 2023
195964 + 2zwischen März 2023 und März 2024
196064 + 4zwischen Mai 2024 und Mai 2025
196164 + 6zwischen Juli 2025 und Juli 2026
196264 + 8zwischen September 2026 und September 2027
196364 + 10zwischen November 2027 und November 2028
196465zwischen Januar 2029 und Januar 2030
ab 196565ab 2030; der konkrete Zeitpunkt für den Renteneintritt richtet sich nach dem Geburtsdatum

(Quelle: test.de)

Alle anderen Beschäftigten, die vor dem eigentlichen Renteneintritt mit 67 in Rente gehen, müssen pro Monat Frührente einen Abschlag bei der Rente von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Pro Jahr, das sie früher in Rente gehen, ergibt sich damit der Wert von 3,6 Prozent.

Frührente mit 63: So ist es möglich

Mittlerweile gibt es immer mehr Arbeitnehmer, die die formalen Voraussetzungen für einen früheren Rentenbeginn nicht erfüllen, die aber trotzdem schon vor 67 in Rente gehen möchten. Die Frührente mit 63 steht auch diesem Personenkreis offen. Sie erhalten jedoch nicht die volle Altersrente, sondern müssen mit Abschlägen kalkulieren. Dabei gilt zu bedenken, dass sich die Abschläge durch die gesamte Rentenzeit ziehen.

  1. Langjährig Versicherte: Personen, die 35 Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, gelten als langjährig versicherte Arbeitnehmer. Diese Beschäftigten können schon mit 63 in Rente gehen, jedoch mit Abschlägen. Pro Jahr, das diese Beschäftigten vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden ihnen 3,6 Prozent von ihrer Rente abgezogen. Arbeitnehmer etwa, die zwei Jahre vor ihrem eigentlichen Renteneintritt in Rente gehen, bekommen für die gesamte Rentenzeit 7,2 Prozent weniger Rente.
  2. Frührente wegen Krankheit: Manche Beschäftigte sind körperlich nicht dazu in der Lage, 35 Jahre lang zu arbeiten und den Status eines langjährig versicherten Arbeitnehmers zu erarbeiten. Wer während seines Berufslebens erkrankt und seinem Job nicht mehr nachgehen kann, der kann jedoch die für diesen Fall konzipiert Erwerbsminderungsrente erhalten. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Arbeitnehmer, die zwar krank sind, aber noch sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente ist für Personen gedacht, die aufgrund einer Erkrankung gar nicht mehr arbeiten können. Erwerbsgeminderte Arbeitnehmer können grundsätzlich mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Früher in Rente durch Einmalzahlung: Wege zur Frührente ohne Abschläge

Für Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen, aber keine Abschläge in Kauf nehmen wollen, gibt es verschiedene Optionen. Folgenden Varianten sind möglich, obwohl manche davon sich in Ihrer Situation vielleicht nicht rentieren.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob der gewählte Weg der richtige für sie ist und sich Ihr Vorhaben finanziell für Sie lohnen könnte, sollten Sie einen Termin mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung buchen. Die Mitarbeiter des Rentenversicherungsträgers können Ihnen die unterschiedlichen Optionen vorrechnen und helfen Ihnen bei der Entscheidung für die sinnvollste Variante.

  1. Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen: Mit einer Einmalzahlung ist es möglich, sich fehlende Rentenpunkte zu kaufen und danach ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wie hoch die Einmalzahlung ausfällt, hängt davon ab, wie viel Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Das erfahren Sie, indem Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine sogenannte besondere Rentenauskunft beantragen. Den passenden Antrag für diese Anfrage finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder Sie schauen persönlich in einer Niederlassung in Ihrer Nähe vorbei. Experten weisen darauf hin, dass sich die Einmalzahlung besonders für Beschäftigte in Ostdeutschland lohnen kann. Das Rentenniveau im Osten der Republik ist aktuell noch niedriger als im Westen. In Ostdeutschland lässt sich die abschlagsfreie Rente also mit einem niedrigeren Betrag kaufen. Das lohnt sich vor allem im Hinblick darauf, dass die Renten im Osten denjenigen im Westen langfristig immer weiter angeglichen werden. Beschäftigte im Osten könnten trotz geringerer Einmalzahlung in einigen Jahren auf dem Rentenniveau der westdeutschen Rentner sein.
  2. Frührente dank Altersteilzeit: Manche Arbeitgeber bieten ihren älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen. Das sogenannte Blockmodell ist besonders beliebt. Die bis zur Rente verbleibenden Jahre werden dabei in zwei Blöcke geteilt. Im ersten Block arbeitet der Beschäftigte wie gewohnt weiter, bekommt dafür aber nur die Hälfte seines regelmäßigen Lohns oder Gehalts. Die zweite Hälfte wird sozusagen angespart und im zweiten Block ausgezahlt. Denn im zweiten Block arbeitet der Beschäftigte nicht mehr, bekommt nun aber das seitens des Arbeitgebers vorab zurückgelegte Geld ausgezahlt. Vorteil dabei: Der Arbeitnehmer ist in Frührente, wird aber sozialversicherungstechnisch so gestellt, als würde er arbeiten, da sein Arbeitgeber weiterhin Beiträge in die Sozialversicherungen abführt. Durch dieses Vorgehen werden Rentenabzüge vermieden.
  3. Private Vorsorge: Wer nicht in Altersteilzeit gehen kann, aber trotzdem nicht bis 67 arbeiten möchte, der kann und sollte privat vorsorgen. Versicherer bieten unterschiedliche Möglichkeiten, damit Arbeitnehmer eine geringere Rente ausgleichen können. Unter anderem eine Anlage in Aktienfonds wird dabei immer wieder empfohlen. Diese Form der Geldanlage ist allerdings mit Risiko verbunden ist. Abhängig davon, wie spekulativ die Aktien oder Optionsscheine sind, droht ein Komplettverlust des eingesetzten Geldes.

Bildnachweis: goodluz / Shutterstock.com

Nach oben scrollen