Hinzuverdienst Rente: So viel dürfen Sie hinzuverdienen
Wer heute in Rente geht, gehört nicht unbedingt zum alten Eisen. Einige ehemalige Erwerbstätige können sich durchaus vorstellen, auch in der Rente noch weiter zu arbeiten und so einen Hinzuverdienst in der Rente zu erhalten. Doch wo liegen die Hinzuverdienstgrenzen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Frührentner oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind? Die Antworten lesen Sie hier.
Hinzuverdienstgrenze: Was versteht man darunter?
Personen, die bereits Rente beziehen, aber trotzdem weiterhin arbeiten und Geld verdienen, erwirtschaften einen Hinzuverdienst in der Rente. Bislang war es nur möglich, bis zu einer bestimmten Summe hinzuzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Summe nennt man Hinzuverdienstgrenze. Ihre Höhe hing bislang davon ab, ob man als Frührentner, regulärer Rentner oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bei der Rentenkasse geführt wird.
Frührentner
Der Gesetzgeber schrieb früher vor, dass Personen, die in Frührente sind, jährlich unter einer Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bleiben müssen. Lagen die Einnahmen, die sie pro Jahr erwirtschafteten, über dieser Grenze, wurde die Rente gekürzt. Dabei wurde jedoch nur der Betrag berücksichtigt, der die 6.300 Euro überstieg.
Wegen der Coronapandemie erhöhte sich dieser Betrag jedoch bis Ende 2022 auf 46.060 Euro. Die Idee hinter dieser Anhebung war, einen Anreiz für Frührentner zu schaffen, sich einen Nebenjob in den überlasteten Bereichen wie Pflege und Erziehung zu suchen.
Seit Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, deren Hinzuverdienst die geltende Freigrenze übersteigt, müssen damit rechnen, dass ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Beträge, die über der Hinzuverdienstgrenze liegen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Reguläre Rentner
Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, also regulär und ohne Abschläge in Rente gehen dürfen, müssen nicht auf eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze achten. Sie können in beliebiger Höhe Einkommen erwirtschaften, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Versteuern müssen sie den Hinzuverdienst natürlich trotzdem.
Was zählt als Hinzuverdienst?
Hinzuverdienst ist nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Auch andere Einnahmen gelten als Hinzuverdienst, nämlich:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Vorruhestandsgeld
- Betriebsrenten
- Zusatzrenten
- Vermögenseinkommen wie Dividenden, Zinsen oder Mietzahlungen
- Krankengeld
- Übergangsgeld
- Verletztengeld
Hinzuverdienst in der Rente im Jahr 2024
Seit dem Jahr 2023 können Personen, die in Frührente sind, unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Angst haben zu müssen, dass Ihnen die Rente gekürzt wird. Der Grund dafür ist eine Reaktion auf die Probleme des Arbeitsmarkts – in vielen Branchen mangelt es an Arbeitskräften. Durch den unbegrenzten Hinzuverdienst für Rentner ab 63, möchte man einen Anreiz für sie schaffen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. So möchte man die Folgen des Fachkräftemangels abfedern.
Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dürfen im Jahr 2024 ebenfalls mehr hinzuverdienen: Die Hinzuverdienstgrenze steigt für sie von 6.300 Euro auf 18.558,75 Euro. 2023 lag die Grenze bereits bei 17.823,75 Euro.
Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente dürfen ebenfalls Geld hinzuverdienen. Allerdings gestaltet sich die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei ihnen ein wenig schwieriger. Sie wird nämlich individuell berechnet und richtet sich nach dem höchsten sozialversicherungspflichtigen Einkommen, das sie innerhalb der letzten 15 Jahre bezogen haben. Im Jahr 2024 erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze für teilweise Erwerbsgeminderte von 35.647,50 Euro auf 37.117,50 Euro.
Als Frührentner weiterarbeiten: Lohnt sich das?
Erwerbstätige, die planen, schon vor der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen, können von der Gesetzesänderung profitieren, die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist.
Wer schon mit 63 in Rente geht, sich aber nebenbei bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit etwas hinzuverdient, bekommt weiterhin seine reguläre Rente und – das ist der Vorteil – zahlt gleichzeitig weiter in die Rentenkasse ein. Denn eine Teilzeitbeschäftigung bedeutet, dass weiterhin Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt werden.
Hinzuverdienst in der Rente: Was gibt es bei der Steuer zu beachten?
Der Hinzuverdienst in der Rente muss versteuert werden. Auch der Großteil der Rente muss versteuert werden – meist sind es 70 Prozent. Mit zusätzlichem Einkommen erhöht sich auch die Steuerlast.
Ob sich der Hinzuverdienst überhaupt noch lohnt, wenn man gleichzeitig mehr Steuern zahlen muss, können Sie vorab selbst berechnen: Entweder mithilfe Ihres Steuerberaters oder mithilfe des Lohnsteuerhilfevereins.
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