Fachliteratur: Diese Literatur können Sie von der Steuer absetzen
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger sollten Sie wissen, was Sie von der Steuer absetzen können. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt darunter beispielsweise auch Fachliteratur. Was Sie dazu wissen sollten, lesen Sie hier.
Fachliteratur: Was versteht man darunter?
Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und digitale Äquivalente, die Arbeitnehmer oder Selbstständige beruflich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Fachliteratur von der Steuer absetzen.
Fachliteratur von der Steuer absetzen: Voraussetzungen
Um Fachliteratur von der Steuer abzusetzen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine berufliche Nutzung der Zeitschrift, Zeitung, dem Buch (…) nachweisen. Meist kann man die Fachliteratur auch absetzen, wenn sie zum Teil privat genutzt wird. Der berufliche Anteil sollte aber in jedem Fall überwiegen, um die Fachliteratur steuerlich geltend machen zu können.
- Sie müssen die Belege über die Fachliteratur aufbewahren. Meist müssen Sie die Belege nicht mit einreichen, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Auf Nachfrage des Finanzamts sollten Sie sie jedoch vorlegen können. Aus dem Beleg sollte außerdem hervorgehen, um welche Veröffentlichung es sich handelt. Am besten ist, wenn der Titel der Fachliteratur, der Autor der Veröffentlichung und der Käufer auf dem Beleg vermerkt sind. So können Sie am einfachsten nachweisen, dass Sie die Veröffentlichung selbst gekauft haben und dass der Titel relevant für die eigene Arbeit ist. In einigen Fällen reicht es dem Finanzamt auch, wenn Sie diese Angaben handschriftlich nachtragen. Das hängt jedoch von dem Beamten ab. Im Zweifel sollten Sie daher Rücksprache mit dem für Sie zuständigen Bearbeiter halten.
Jedoch erkennt das Finanzamt nicht jedes Medium, das einen vagen Bezug zum Beruf hat, als abzugsfähige Fachliteratur an. Die Literatur, die Sie steuerlich geltend machen möchten, muss sich beispielsweise an einen bestimmten Leserkreis, also an ein Fachpublikum, wenden. Außerdem sollte in den Veröffentlichungen Fachvokabular verwendet wird. So wird klar, dass sich die Literatur tatsächlich nicht an ein Laienpublikum richtet.
Fachliteratur: Diese Bücher gehören dazu
Fachliteratur kann in unterschiedlichen Ausprägungen vorkommen. Dazu gehören unter anderem:
- Fachbücher
- Lehrbücher
- Wörterbücher
- Gesetzestexte
- Fachzeitschriften
- Software
- DVDs
Ein Englischlehrer, der sich beispielsweise ein englisches Wörterbuch anschafft, um es für seinen Unterricht zu nutzen, kann dieses Wörterbuch in der Regel als Fachliteratur von der Steuer absetzen.
Was zählt steuerlich nicht als Fachliteratur?
Auch wenn Sie vielleicht Wochen- oder Tageszeitungen wie die Süddeutsche Zeitung oder die FAZ nutzen, um sich beruflich auf dem neuesten Stand zu halten, können Sie diese Zeitungen in der Regel nicht als Fachliteratur von der Steuer absetzen.
Der Grund: Das Finanzamt sieht bei diesen Zeitungen immer auch eine private Nutzung. Das ist auch nachvollziehbar, denn die Informationen, die in solch allgemeinen Zeitungen zu finden sind, sind äußerst vielfältig und richten sich nicht nur an ein Fachpublikum. Wohl kaum ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger wird alle Informationen, die sich in der FAZ finden, beruflich nutzen. Daher wird es sehr schwierig, bis unmöglich, die Kosten für diese Literatur von der Steuer abzusetzen.
Jetzt könnte man denken, dass Zeitschriften oder Magazine, die sich zum Großteil einem Thema widmen, durchaus als Fachliteratur gelten. Man denke zum Beispiel an PC-Magazine wie c’t oder Computerwoche, die ein Informatiker als Fachliteratur absetzen möchte, oder an Modemagazine wie Vogue oder Cosmopolitan für Beschäftigte in der Modebranche.
Doch auch diese Magazine werden in der Regel nicht als abzugsfähig anerkannt. Das liegt daran, dass sie sich nicht ausschließlich mit branchenspezifischen Themen beschäftigen, sondern häufig zusätzlich Themen behandeln, die von allgemeinem Interesse sind. In diesen Magazinen finden sich nur vereinzelt fachsprachliche Ausdrücke – was wiederum ein Hinweis darauf, ist, dass sich die Autoren des Magazins eben nicht nur an ein Fachpublikum wenden.
Fachliteratur von der Steuer absetzen: Sonderfall Lehrende
Wenn Sie jedoch als Lehrer oder Dozent arbeiten, könnten Sie Glück haben: Wenn sich ein Lehrer beispielsweise ein aktuelles Magazin kauft, weil er den Aufbau und die Inhalte mit seiner Klasse besprechen möchte, kann das Finanzamt eine berufliche Nutzung annehmen und entsprechend erlauben, dass er das Magazin als Fachliteratur von der Steuer abgesetzt.
Auch andere Literatur mit allgemeinem Inhalt könnte in diesem Sinne von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Lehrer nachweisen kann, dass er sie gekauft hat, um sie beruflich zu nutzen. In einigen Fällen kann es passieren, dass das Finanzamt trotzdem noch eine teilweise private Nutzung annimmt. Dann muss man den Anschaffungspreis auf die berufliche und die private Nutzung aufteilen und nur den beruflichen Teil in der Steuererklärung angeben.
Fachliteratur absetzen: Diese Höhe ist möglich
Wenn das Finanzamt anerkennt, dass es sich bei der jeweiligen Lektüre um Fachliteratur handelt, können Sie den Anschaffungspreis komplett von der Steuer absetzen.
Abhängig davon, wie kostenintensiv die jeweilige Literatur ist, kann sie auf einen Schlag abgesetzt oder über einige Jahre abgeschrieben werden. Bei mehrbändigen und sehr teuren Lexika, die in einem Jahr als Gesamtwerk angeschafft werden, kommt in der Regel die Abschreibung infrage. Das Finanzamt setzt hier meist eine Nutzungsdauer von zehn Jahren an, über die die Fachliteratur von der Steuer abgesetzt werden kann.
Pauschale für Fachliteratur?
Bis zu einer Grenze von 110 Euro können Literatur und andere Arbeitsmittel bei der Steuer angegeben werden, ohne dass man Belege dafür bräuchte.
Jedoch ist das keine klassische Pauschale in dem Sinne, dass das Finanzamt einen Betrag in dieser Höhe in jedem Fall anerkennt. Im Gegenteil, es handelt sich hierbei um eine sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass das Finanzamt diese Ausgaben anerkennen kann, im Zweifel aber die entsprechenden Belege von dem Steuerpflichtigen nachfordert. Wenn er oder sie die Belege dann nicht hat, muss das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennen.
Fachliteratur in der Steuererklärung angeben
Bleibt noch die Frage, wo Sie die Fachliteratur in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen. Als Arbeitnehmer ist der richtige Platz für die Fachliteratur in der Anlage N unter „Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel“. Dort geben Sie die Gesamtsumme an, die Sie im Laufe des Steuerjahres für Fachliteratur ausgegeben haben. Selbstständige dagegen tragen ihre Fachliteratur in der Anlage EÜR unter „Arbeitsmittel z.B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur“ ein.
Achtung: Dieser Artikel ersetzt nicht die Beratung bei einem Steuerberater oder einer anderen kundigen Person. Wir stellen hier lediglich allgemeine Zusammenhänge dar, übernehmen aber keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte.
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