Beziehung am Arbeitsplatz: Wo die Liebe hinfällt…
Die meisten Menschen verbringen täglich viel Zeit am Arbeitsplatz. Deshalb kommt es unweigerlich vor, dass sich Kollegen ineinander verlieben oder sogar eine Beziehung miteinander beginnen. Doch ist eine Beziehung am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt? Darf der Chef so eine Beziehung verbieten? Und wie sollte man sich verhalten, wenn man mit einem Kollegen oder einer Kollegin eine Partnerschaft eingeht? Wir liefern die wichtigsten Antworten.
Beziehung am Arbeitsplatz: Ist sie erlaubt?
Ja, eine Beziehung am Arbeitsplatz ist erlaubt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die beiden Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft arbeiten. Liebe ist Privatsache – auch wenn sich die beiden Partner am Arbeitsplatz kennenlernen. Der Arbeitgeber kann nicht dagegen vorgehen, dass zwei seiner Angestellten eine Beziehung eingehen.
So weit, so gut. Trotzdem darf der Chef unter bestimmten Bedingungen in eine Beziehung zwischen Kollegen eingreifen. Arbeitnehmer schulden ihrem Arbeitgeber nämlich ihre Arbeitsleistung. Und sollte die unter der Beziehung am Arbeitsplatz leiden, kann der Chef tadeln, eine Abmahnung erteilen oder in besonders schweren Fällen sogar eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die Beziehung am Arbeitsplatz an sich ist dabei kein Kündigungsgrund, wohl aber der Fakt, dass die betroffenen Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr vollumfänglich erfüllen.
Deshalb ist das US-amerikanische Unternehmen Walmart einst auch mit seinem Vorstoß gescheitert. Die Firmenleitung wollte ihren Beschäftigten in Deutschland verbieten, eine Beziehung mit Kollegen anzufangen. Doch so ein Verbot war und ist in Deutschland rechtlich undenkbar. So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 10 TaBV 46/05), dass ein derartiges Verbot nicht zulässig ist.
Was muss ich bei einer Beziehung unter Kollegen beachten?
Eine Beziehung am Arbeitsplatz kann eine heikle Angelegenheit sein, die zu Spannungen innerhalb des Teams führen kann. Sie sollten daher alles unternehmen, um weder das Verhältnis zu den Kollegen noch das zum Arbeitgeber zu belasten. Es sollte für Sie also höchste Priorität genießen, dass Sie Ihre Arbeit weiterhin wie bisher erledigen und dass sich Ihre Leistung nicht wegen der neu begonnenen Beziehung verschlechtert.
Besonders für frisch Verliebte ist das nicht immer einfach. Viel lieber würde man seine Zeit mit der neuen besseren Hälfte verbringen. Aber Dienst ist Dienst. Tun Sie daher alles dafür, dass weder Kollegen noch Vorgesetzte einen Grund zur Klage haben. Vielleicht gibt Ihnen die Liebe am Arbeitsplatz ja sogar neue Motivation und Sie können unerwartete Höchstleistungen vollbringen.
Achten Sie nicht nur auf Ihre Arbeitsleistung, sondern auch auf ihr Verhalten. Küsse in der Kaffeeküche oder Kosenamen in der E-Mail sind absolut tabu – so wie übrigens alle privaten Nachrichten während der Arbeitszeit. Machen Sie sich bewusst, dass Sie unter besonderer Beobachtung stehen, wenn Sie mit einem Kollegen oder einer Kollegin eine Beziehung eingehen. Halten Sie sich daher im Berufsleben lieber bedeckt und denken Sie immer daran, dass Sie sich am Arbeitsplatz befinden und Sie andere Kollegen durch ihr Liebesgesäusel vielleicht stören könnten.
Kann der Arbeitgeber etwas gegen die Beziehung am Arbeitsplatz unternehmen?
Juristisch kann der Chef die Beziehung mit einem Kollegen oder einer Kollegin zwar nicht unterbinden. Er hat aber andere, weiche wie harte Optionen, wenn er mit Ihrem Verhalten nicht einverstanden ist. So darf der Arbeitgeber die Arbeitsorganisation geringfügig ändern, um damit zu erreichen, dass Sie und Ihr Partner während der Arbeit räumlich und/oder aufgabentechnisch voneinander getrennt werden.
Das darf jedoch nicht so weit gehen, dass Sie ein ganz neues, nicht Ihrer Qualifikation entsprechendes Arbeitsfeld bekommen oder in ein Großraumbüro versetzt werden. Ein Wechsel in ein anderes Zweierbüro, der dazu führt, dass Sie und Ihr Partner in unterschiedlichen Büros arbeiten, ist jedoch in der Regel erlaubt.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Verhalten Ihres Arbeitgebers mit den Regelungen im Arbeitsrecht übereinstimmt, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen verbindlich Auskunft darüber geben, ob sich Ihr Arbeitgeber korrekt verhält – das können und vor allem dürfen wir nicht.
Beziehung am Arbeitsplatz zum Chef oder Vorgesetzten: Was beachten?
Besonders pikant sind Beziehungen mit einem Machtgefälle. Also die Beziehung des Vorgesetzten zu seiner Assistentin oder der Chefin zu einem Mitarbeiter aus dem mittleren Management. Bei dieser Art von Beziehung am Arbeitsplatz sollten Sie besonders sorgfältig darauf achten, keinem anderen Mitarbeiter vor den Kopf zu stoßen.
Ein häufiger Streitpunkt bei derartigen Beziehungen: Die anderen Kollegen könnten die Befürchtung haben, dass die Chefin den Mitarbeiter aus dem mittleren Management bevorzugt behandelt oder sogar befördert, weil beide in einer Beziehung sind. Oder der Vorgesetzte genehmigt seiner Assistentin eine saftige Gehaltserhöhung, obwohl diese erst im Jahr zuvor einen Firmenwagen bekommen hat.
Selbst der Verdacht der Vorteilsnahme sollte bestenfalls gar nicht erst aufkommen. Sollten Sie am Arbeitsplatz eine Beziehung zu einer Person führen, die in der Hierarchie unter ihnen steht, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Natürlich dürfen Sie auch Ihren Partner für gute Leistungen loben, ihm eine Gehaltserhöhung genehmigen oder ihn befördern. Jedoch müssen Sie peinlich genau darauf achten, dass Sie Ihren Partner nicht grundlos bevorzugen. Am besten funktioniert das, indem Sie Ihr Vorhaben gegenüber den übrigen Mitarbeitern im Unternehmen klar kommunizieren und darlegen, warum Sie sich dafür entschieden haben, Ihren Partner zu befördern. Ihre Offenheit verleiht ihnen Glaubwürdigkeit.
Sollte ich die Beziehung am Arbeitsplatz geheim halten?
Pauschal lässt sich kaum sagen, ob Sie Ihre Beziehung am Arbeitsplatz geheim halten sollten. Es kommt immer auf die individuelle Situation an. Ahnen die Kollegen schon, dass Sie eine Beziehung mit einem Kollegen führen, könnte Ihr Versuch, die Sache unter Verschluss zu halten, die Gerüchteküche nur unnötig anfeuern. In diesem Fall könnte es besser sein, Farbe zu bekennen und Ihre Kollegen einzuweihen.
Auf der anderen Seite ist es natürlich auch nicht schlecht, wenn man zumindest in der Anfangsphase die Beziehung am Arbeitsplatz nicht sofort öffentlich macht. So hat man die Gelegenheit, mehr oder weniger unbehelligt auszuprobieren, ob man als Paar zusammenpasst. Sollte es klappen, kann man die Kollegen immer noch über die neue Liebe im Büro informieren.
Liebe am Arbeitsplatz: Gemeinsamer Urlaub möglich?
Wenn man eine Beziehung mit einem Kollegen führt, möchte man vermutlich auch zusammen Urlaub machen. Kann der Chef das verbieten? Auch das hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber die Wünsche seiner Beschäftigten bei der Urlaubsplanung berücksichtigen muss. So gesehen kann er den gemeinsamen Urlaub nicht grundlos verbieten.
Aber er muss auch dringende betriebliche Belange berücksichtigen. Heißt: Wenn Sie und Ihr Partner in der gleichen Abteilung arbeiten und dort die gleichen Aufgaben übernehmen, Ihr Partner vielleicht sogar Ihre eigentliche Urlaubsvertretung ist, könnte es schlecht um den gemeinsamen Urlaub bestellt sein.
Gehen wir zum Beispiel davon aus, Sie beide seien IT-Spezialisten und keine andere Person im Unternehmen könne ihren Job übernehmen. Dann dürfte der Arbeitgeber vermutlich den gemeinsamen Urlaub untersagen. Die Begründung: dringende betriebliche Belange. Denn was passiert, wenn es während Ihrer Abwesenheit zu einem IT-Problem kommt und beide IT-Spezialisten im Urlaub sind? Dann ist guter Rat teuer.
Daher ist es Arbeitgebern in solchen Fällen möglich, einen gemeinsamen Urlaub nicht zu genehmigen. In den meisten Konstellationen wird es vermutlich jedoch möglich sein, dass beide Partner zusammen Urlaub beantragen können.
Büro-Knigge für die Beziehung am Arbeitsplatz
Es sollte klar geworden sein, dass man bei einer Beziehung am Arbeitsplatz umsichtig und rücksichtsvoll vorgehen sollte. Das ist nicht nur ratsam, um die Kollegen nicht von der Arbeit abzulenken und negativ aufzufallen, sondern auch, um die Beziehung an sich nicht zu gefährden. Denn wenn man sich den ganzen Tag auf der Arbeit sieht, besteht die Gefahr, dass man irgendwann ein wenig Abstand voneinander braucht. Und damit dies nicht Schritt für Schritt zu einer Trennung führt, gibt es einige Punkte zu beachten:
- Eigene Projekte verfolgen: Damit man sich auch abends noch etwas zu erzählen hat, sollten Sie versuchen, möglichst in unterschiedlichen Projekten zu arbeiten. So können Sie und Ihr Partner sich abends über den Arbeitstag austauschen. Das beugt Langeweile vor.
- Mittagspause mit Kollegen verbringen: Nicht nur eigene Projekte helfen dabei, dass man sich auch nach der Arbeit noch etwas zu erzählen hat. Auch Pausen, die man getrennt voneinander verbringt, können die Beziehung beleben.
- Wertschätzung zeigen: Ihr Partner wurde befördert, während Sie selbst eigentlich ein Auge auf dieselbe Position geworfen hatten? Das ist zwar ärgerlich, lässt sich aber nicht immer verhindern. Auf keinen Fall sollten Sie Ihren Ärger über die Entscheidung des Vorgesetzten in die Beziehung tragen. Das bringt nichts Gutes, im Gegenteil: So sorgen Sie nicht nur für Unzufriedenheit auf der Arbeit, sondern auch zu Hause. Versuchen Sie stattdessen, sich für Ihre bessere Hälfte zu freuen. Es ist doch erfreulich, dass Ihr Partner befördert wurde – und nicht Kollege Müller, den Sie nicht ausstehen können, oder?
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