Freelancer-Vertrag: Darauf sollten Sie achten
Wenn Freiberufler und andere Selbständige regelmäßig für eine Firma arbeiten oder ein größeres Projekt ansteht, wird häufig ein Freelancer-Vertrag geschlossen. Worauf sollte man achten, bevor man einen Freelancer-Vertrag unterschreibt? Welche Inhalte dürfen nicht fehlen und was sollte eher nicht darin stehen? Hier erfahren Sie, was rund um den Freelancer-Vertrag wichtig ist.
Freelancer: Wann braucht man einen Vertrag?
Ein Freelancer ist eine Person, die Dienste an einen Auftraggeber anbietet, ohne fest bei diesem angestellt zu sein. Auftragnehmer und Auftraggeber arbeiten vielmehr bei einzelnen Projekten zusammen. Die Zusammenarbeit kann einmalig sein und damit nur kurze Zeit dauern, es kann jedoch auch sein, dass sie über einen längeren Zeitraum fortbesteht.
Freelancer können freie Mitarbeiter des Unternehmens sein, wobei diese Bezeichnung meist eine gewisse Regelmäßigkeit der Zusammenarbeit voraussetzt. Als formell Selbständige sind Freelancer in die betrieblichen Abläufe in der Firma nicht fest eingebunden und unterliegen auch nicht den Weisungen des Arbeitgebers, der sie beauftragt hat. Freelancer müssen auch nicht zu bestimmten Zeiten vor Ort sein, jedenfalls nicht standardmäßig Tag für Tag abseits von vereinbarten Terminen. Ist das anders, handelt es sich häufig um Scheinselbständige, bei denen der Arbeitgeber eigentlich nur Sozialversicherungsabgaben sparen möchte.
Es gibt keine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit jemand zum Freelancer werden kann. Theoretisch kann jeder seine Dienste an potenzielle Auftraggeber anbieten. Ob er ohne Erfahrung und einschlägige Qualifikationen auch Kunden findet, ist die andere Frage.
Wenn ein Freelancer beauftragt wird, geht das häufig mit dem Abschluss eines Freelancer-Vertrags einher. Es ist grundsätzlich sinnvoll, einen Freelancer-Vertrag abzuschließen, weil darin die Grundlagen der Zusammenarbeit unmissverständlich für alle Beteiligten festgehalten sind. Gibt es später Diskussionen mit Kunden, kann der Freelancer-Vertrag für Klarheit sorgen. Somit ist es fast immer eine gute Idee, einen solchen Vertrag abzuschließen – es sei denn, man kann sich sehr sicher sein, dass mit einem Kunden alles reibungslos ablaufen wird.
Dienstvertrag und Werkvertrag: Wo liegen die Unterschiede?
Wenn Freelancer einen Vertrag mit ihren Auftraggebern abschließen, nutzen sie dafür meist einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag. Dabei handelt es sich um verschiedene Typen von Verträgen. Hier erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen beiden Varianten.
Dienstvertrag
Ein Dienstvertrag regelt alle Themen, die rund um eine Zusammenarbeit zwischen Freelancern und Auftraggebern wichtig sind. Wie der Freelancer seine vertraglichen Aufgaben erfüllt, entscheidet er – er kann die Tätigkeiten selbst ausführen oder sie an andere delegieren, zum Beispiel feste oder freie Mitarbeiter. Ein Dienstvertrag geht nicht mit einer Erfolgsgarantie einher. Bleibt der Erfolg aus, haftet der Freelancer dafür nicht. Damit ihm seine vereinbarte Bezahlung zusteht, reicht es, dass er sich bemüht hat, die Leistungen wie vereinbart zu erbringen. Der Auftraggeber hat also keine Erfolgsgarantie. Auch die meisten Arbeitsverträge sind Dienstverträge.
Werkvertrag
Auch im Werkvertrag ist alles geregelt, was bei einem Auftrag wichtig ist. Wie beim Dienstvertrag entscheidet der Freelancer, wer die Aufgaben ausführt. Der wichtigste Unterschied zum Dienstvertrag besteht darin, dass der Freelancer für den Erfolg haftet. Er verpflichtet sich im Werkvertrag, eine bestimmte Leistung in Form der Herstellung einer bestimmten Sache oder eines Werks zu erbringen. Dieses Ziel muss erreicht werden. Es ist für den Freelancer nicht ausreichend, sich nur darum zu bemühen, das Ziel zu erreichen.
Ist der Auftraggeber nicht zufrieden, haftet der Auftragnehmer und hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Umgekehrt muss der Auftraggeber das Ergebnis jedoch hinnehmen, soweit es keine gravierenden Mängel aufweist. Werkverträge werden meist für einmalige Leistungen geschlossen, etwa für Reparaturen.
Vor- und Nachteile einer Tätigkeit als Freelancer
Die Tätigkeit als Freelancer geht mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einher. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die jeweils für beziehungsweise gegen eine selbständige Tätigkeit sprechen.
Vorteile von Freelancern
Freelancer sind selbständig und damit unabhängig. Sie können selbstbestimmt arbeiten und sind ihr eigener Chef. Das bedeutet, dass sie nicht von den Weisungen anderer abhängig sind. Das macht eine Tätigkeit als Freelancer sehr flexibel. Auch zeitlich können sich Freelancer ihren Arbeitsalltag selbst einteilen, und sie entscheiden selbst, welches Arbeitspensum sie leisten möchten. Freelancer legen die Regeln und Rahmenbedingungen ihrer Berufstätigkeit selbst fest.
Nachteile von Freelancern
Freelancer haben viele Freiheiten, die sie aber vergleichsweise teuer bezahlen müssen: Sie genießen anders als festangestellte Kollegen nicht die Vorzüge einer abhängigen Beschäftigung. Bezahlter Urlaub? Fehlanzeige. Wenn sie krank sind, können sie zwar im eigenen Ermessen die Arbeit liegenlassen, was jedoch nicht immer geht – viele stehen unter Druck, trotzdem zu arbeiten, weil die Aufträge sonst nicht rechtzeitig erledigt werden.
Auch um die Sozialversicherungsbeiträge müssen sich Freelancer selbst kümmern. Hinzu kommt, dass eine Tätigkeit als Freelancer oft nur schwer planbar ist. Ob man in einigen Monaten noch genügend Aufträge – und damit genügend Geld – hat, weiß man in der Regel nicht sicher.
Was sollte im Freelancer-Vertrag stehen?
Wenn Sie als Freelancer einen Vertrag unterbreitet bekommen oder selbst einen Freelancer-Vertrag schreiben, sollten Sie darauf achten, dass alle wichtigen Aspekte rund um die Zusammenarbeit darin geregelt sind. Die folgenden Punkte sollten sich im Freelancer-Vertrag finden:
- Vereinbarte Leistungen: Aus dem Freelancer-Vertrag sollte klar hervorgehen, worin die Tätigkeit genau besteht und welche Aufgaben der Freelancer übernimmt.
- Geregelt sein sollte auch der Zeitraum des Auftrags: Bis wann müssen die vereinbarten Leistungen erbracht sein? Üblich ist auch die Angabe eines Beauftragungsumfangs in Form von Tagen oder Stunden.
- Ein wichtiges Thema für einen Freelancer-Vertrag ist zudem die Bezahlung. In der Regel werden Freelancer nach Tages- oder Stundensätzen bezahlt, alternativ nach Aufwand.
- Aus dem Freelancer-Vertrag sollte auch das Zahlungsziel hervorgehen, also bis wann die Rechnung beglichen sein muss.
- Wer trägt das Risiko? Wann haftet der Freelancer – unter welchen Umständen und bis zu welcher Höchstsumme?
- Typischerweise geht es in Freelancer-Verträgen auch um gegenseitige Verschwiegenheitspflichten.
- Unter welchen Umständen kann die Zusammenarbeit frühzeitig beendet werden? Ein Kündigungsschutz in dem Sinne besteht bei Selbständigen nicht, es ist aber üblich, eine Stornierungsfrist zu vereinbaren. Dadurch kann sich der Freelancer auf ein vorzeitiges Ende eines Auftrags einstellen und hat nicht von heute auf morgen keine Arbeit mehr.
Freelancer-Vertrag: Worauf Sie achten sollten
Bevor Sie einen Freelancer-Vertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn genau prüfen. Welche Aspekte sollten darin geregelt sein, was darf nicht fehlen – und was ist eher weniger zu empfehlen?
Freelancer-Vertrag: Dos
In einem Freelancer-Vertrag sollte die Tätigkeit, um die es bei der Zusammenarbeit geht, genau beschrieben werden. Die Beschreibung sollte allerdings auch nicht so genau sein, dass der Freelancer nicht die Freiheit hat, die Aufgabe flexibel und in seinem eigenen Ermessen zu erledigen.
Wichtig ist auch, dass klar aus dem Freelancer-Vertrag hervorgeht, auf welchen Zeitraum sich die Zusammenarbeit erstreckt und welche Fristen beachtet werden müssen. Geregelt sein sollte außerdem unbedingt die Vergütung. Dabei sollte es nicht nur um das eigentliche Honorar gehen. Geklärt werden sollte auch, ob der Auftraggeber Spesen übernimmt. Auch das Zahlungsziel sollte aus dem Freelancer-Vertrag hervorgehen.
In vielen Freelancer-Verträgen spielt auch die Frage der Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle. So können Freelancer etwa eine Haftung in bestimmten Fällen ausschließen oder begrenzen.
Freelancer-Vertrag: Don’ts
Aus Sicht von Freelancern sollte sich in einem Freelancer-Vertrag keine Regelung finden, die sie in ihrer Arbeit zu sehr einschränkt. Ebenso sollten Freelancer darauf achten, ob sich durch die Bestimmungen des Vertrags möglicherweise Nachteile für sie ergeben könnten.
Im Freelancer-Vertrag sollten die Tätigkeiten, um die es geht, nicht zu allgemein und damit schwammig beschrieben werden. Es muss klar sein, welche Leistung der Freelancer erbringen muss.
Freelancer müssen sich nicht auf vertragliche Bestimmungen einlassen, die sie einschränken – zum Beispiel bestimmte feste Arbeitszeiten. Sie sind schließlich selbständig und können über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Das heißt natürlich nicht, dass nicht vereinbarte Termine eingehalten werden müssten.
Wenn Freelancer ihren Vertrag selbst schreiben, findet sich darin oft eine Haftungsbeschränkung. Sie sollte allerdings nicht zu limitiert sein. Wenn ein Freelancer etwa festlegt, dass er nur bei grober Fahrlässigkeit haftet, kann das Skepsis beim Auftraggeber wecken. Er könnte sich fragen, wie verantwortungsbewusst der Freelancer ist und wie gut er seinen Job macht.
Freelancer-Vertrag: Muster
Wenn Sie selbst einen Freelancer-Vertrag schreiben möchten oder müssen, kann Ihnen unser Freelancer-Vertrag-Muster Orientierung bieten. Wichtig: Der Freelancer-Vertrag muss immer individuell so angepasst werden, dass er zu den jeweiligen Umständen passt. Für manche Aufträge sind bestimmte Aspekte weniger wichtig, während sie in anderen Fällen essenziell sind.
Vertrag über freie Mitarbeit
zwischen [Name, Adresse Auftraggeber]
– im Folgenden: „Auftraggeber“ –
und
[Name, Adresse Auftragnehmer]
– im Folgenden: „Auftragnehmer“ –
§ 1 Vertragliche Aufgaben
Der Auftragnehmer ist ab dem [Datum] als freier Mitarbeiter für den Auftraggeber in dessen Büro in [Ort] tätig. Dabei wird er folgende Tätigkeiten übernehmen: [Tätigkeitsbeschreibung].
Als freier Mitarbeiter ist Herr [Name] nicht in die Betriebsorganisation eingegliedert und organisiert Durchführung und Ablauf seiner Tätigkeiten selbst. Er unterliegt weder inhaltlich noch organisatorisch den Weisungen des Auftraggebers. Dabei muss er jedoch auf betriebliche Belange, die seine Arbeit betreffen, Rücksicht nehmen.
Die Arbeitszeiten und den Arbeitsort bestimmt der Auftragnehmer in eigenem Ermessen. Dabei müssen projektbezogene Fristen in Absprache mit dem Auftraggeber beachtet werden. Dasselbe gilt für fachliche Vorgaben, die notwendig sind, damit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen wie vereinbart erfüllen kann.
§ 2 Erbringung der Leistung
In der Regel erbringt der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen selbst. In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann er jedoch zur Erfüllung des Auftrags eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer beauftragen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erfüllt werden. Sofern weitere Personen mit der Auftragsbearbeitung beauftragt werden, ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, dass diese angemessen versichert sind.
Die Erbringung der vereinbarten Leistung erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, bei Bedarf auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers. In letzterem Fall stellt der Auftraggeber alle Mittel und Informationen bereit, die zur Erfüllung der Aufgabe benötigt werden.
§ 3 Honorar
Als Honorar erhält Herr [Name] eine Tagespauschale in Höhe von [Betrag] zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, seine Leistungen jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats abzurechnen. Das Honorar wird jeweils am Monatsende fällig. Der Auftraggeber zahlt den betreffenden Betrag unmittelbar aus. Dazu gibt der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit ein Konto an, auf das die Vergütung überwiesen wird.
Notwendige Auslagen erstattet der Auftraggeber gegen Nachweis der angefallenen Kosten, sofern dies vorher so vereinbart wurde.
§ 4 Haftung
Für den Fall, dass der Auftraggeber für Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden soll, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den Auftraggeber von einer Haftung freizustellen.
Sofern die Leistungen des Auftragnehmers Mängel aufweisen, ist dieser dazu verpflichtet, sie zu beseitigen, ohne dass weitere Kosten dafür in Rechnung gestellt werden. Die Haftung des Auftragnehmers für mögliche Schäden ist auf eine Höhe von [Summe] begrenzt.
§ 5 Konkurrenztätigkeit
Herr [Name] steht es frei, auch für andere Auftraggeber im Bereich [Bereich] tätig zu sein. Für eine Zusammenarbeit mit unmittelbaren Wettbewerbern des Auftraggebers in der Region [Region] bedarf er jedoch einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Summe] fällig, zu deren Zahlung sich der Auftragnehmer verpflichtet.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich dazu, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, nicht unerlaubt weiterzugeben. Das betrifft Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die mündlich als vertraulich bezeichnet werden, außerdem solche Informationen, die objektiv als vertraulich erkennbar sind sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Vertrauliche Informationen dürfen nicht gegenüber Außenstehenden geäußert oder ihnen anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen auch nicht für Zwecke genutzt werden, die nicht mit der Erfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zusammenhängen.
Wird die Verschwiegenheitspflicht schuldhaft verletzt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Summe] fällig. Möglicher Schadensersatz und die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleiben davon unbenommen.
§ 7 Vertragsbeendigung
Der Auftragnehmer beginnt seine Tätigkeit für den Auftraggeber am [Datum].
Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Frist von [Frist] Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zu einer möglichen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses bleibt davon unberührt.
§ 8 Verfall von Ansprüchen
Sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, verfallen mit Ablauf von fünf Kalendermonaten nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind, sofern sie nicht fristgerecht schriftlich geltend gemacht wurden. Das gilt nicht für unverzichtbare Ansprüche, Ansprüche durch die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie Ansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anspruchsgegners beruhen.
§ 9 Ergänzende Bestimmungen
Mögliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Notwendigkeit der Schriftform kann nicht mündlich oder stillschweigend aufgehoben werden. Das betrifft auch diese Klausel.
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen trotzdem wirksam.
Herr [Name] erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber personenbezogene Daten von ihm erhebt, verarbeitet und nutzt, sofern es für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Diese Einwilligung erstreckt sich auch auf das Recht des Auftraggebers, personenbezogene Daten von Herrn [Name] zur Verarbeitung und Nutzung an Unternehmen weiterzugeben, die mit dem Auftraggeber verbunden sind, sofern die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz sichergestellt ist.
[Ort, Datum]
[Unterschrift Auftraggeber] [Unterschrift Auftraggeber]
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