Betriebsferien: Wann ist der Zwangsurlaub vom Chef gerechtfertigt?
Schlechte Auftragslage, bei den Zulieferern fehlen Teile und die Hälfte der Belegschaft hat ohnehin Urlaub beantragt. Da können einige Arbeitgeber schnell auf die Idee kommen, Betriebsferien anzuordnen. Doch ganz so einfach, wie sich das einige Chefs vielleicht vorstellen, ist es nicht. Hier erfahren Sie, wann Betriebsferien angeordnet werden können, wie lange sie dauern dürfen und was bei Krankheit zu tun ist.
Betriebsferien: Wann sind sie überhaupt möglich?
Betriebsferien, die auch als Werksferien oder Werksurlaub bezeichnet werden, sind nicht für alle Arbeitnehmer ein Grund zur Freude. Denn in dieser Zeit können sie nicht arbeiten. Den Zeitraum, in dem die Betriebsferien stattfinden, legt dabei in der Regel der Arbeitgeber fest. Für Beschäftigte heißt das: Einen Teil ihres Jahresurlaubs müssen sie für die vom Chef angeordneten Betriebsferien verwenden.
Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn die Mitarbeiter zu der Jahreszeit gar keinen Urlaub machen wollten. Zum Beispiel dann, wenn der Werksurlaub in die Hauptsaison fällt und in dieser Zeit die Preise für Hotels und Flüge viel zu teuer sind. Andere Beschäftigte gönnen sich lieber mehrere kleinere Auszeiten vom Job, statt gleich mehrere Wochen am Stück Urlaub zu machen – so wie bei den geplanten Betriebsferien vorgesehen. Mit anderen Worten: Betriebsferien können Arbeitnehmern einen Strich durch ihre Urlaubsplanung machen.
Aber ist es überhaupt zulässig, dass der Chef Urlaub anordnet? Immerhin ist in § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zu lesen, dass der Arbeitgeber bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche seiner Beschäftigten berücksichtigen muss. Das ist auch richtig. Allerdings ist in diesem Paragraphen auch zu lesen, dass er die Urlaubsplanung ein Stück weit selbst in die Hand nehmen darf, wenn dringende betriebliche Gründe das rechtfertigen. Wenn der Chef einen triftigen Grund hat, darf er also Betriebsferien anordnen oder auch eine Urlaubssperre verhängen. Die Urlaubssperre kann ebenfalls gegen den Willen der Beschäftigten angeordnet werden.
Gründe für Betriebsferien
Zum Beispiel folgende Gründe erlauben es dem Arbeitgeber, Betriebsferien anzuordnen:
- Geplanter Umbau: Muss beispielsweise die Produktionsanlage erneuert werden und kann der Arbeitgeber daher in dieser Zeit seine Mitarbeiter nicht beschäftigen, darf er von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und Betriebsferien anordnen.
- Führungskraft hat Urlaub: In Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen oder Apotheken steht und fällt der Betrieb mit dem Chef. Wenn kein Apotheker in der Apotheke ist, dürfen die übrigen Mitarbeiter nicht allein arbeiten. Für den Arzt, der die Praxis führt, gilt das Gleiche. Wenn die verantwortliche Person nicht vor Ort ist, dürfen die Beschäftigten ihrer Arbeit nicht nachgehen. Betriebsurlaub wenn der Chef im Urlaub ist, ist in diesen Unternehmen daher ganz normal.
- Saisonale Auftragsflaute: In einigen Branchen herrscht zu bestimmten Zeiten ein starker Auftragsrückgang. So ist zum Beispiel in einigen Büros zwischen Weihnachten und Neujahr wenig los. Diese geringe Auftragslage kann ein Grund für Betriebsferien sein. Dazu muss jedoch ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen drohen.
Länge der Betriebsferien: Was ist möglich?
Wir sehen also, der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, in bestimmten Fällen Betriebsferien anzuordnen. Auf der anderen Seite müssen die Betriebsferien im Rahmen bleiben. Die Beschäftigten müssen die Chance haben, über Teile ihres Jahresurlaubs selbst verfügen zu können.
Daher grenzt man die Länge der Betriebsferien häufig auf ein Fünftel des Jahresurlaubs ein. Bei 30 Tagen Jahresurlaub wären das sechs Urlaubstage, über die der Arbeitgeber verfügen darf. In der Realität sind die Betriebsferien jedoch häufig länger und daher Grund für Auseinandersetzungen vor Gericht. Dabei zeigt sich immer wieder, dass einige Gerichte Betriebsferien von zwei Wochen zulassen. Längerer Werksurlaub ist jedoch problematisch und kann angefochten werden.
Tipp: Sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in einer Auseinandersetzung über den Werksurlaub in Ihrem Betrieb befinden, empfehlen wir eine individuelle Beratung. Der Betriebsrat oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei weiterhelfen. Unsere Tipps und Hinweise beschränken sich lediglich auf allgemeine Sachverhalte und sind daher keinesfalls rechtlich verbindlich.
Betriebsurlaub ankündigen: Welche Frist ist angemessen?
Eine explizite rechtliche Regelung, wie lang im Voraus der Betriebsurlaub angekündigt werden muss, gibt es nicht. Man liest jedoch immer wieder davon, dass die Ankündigung „im Rahmen des Zumutbaren“ sein muss. Was das konkret bedeutet, wird jedoch nicht ganz klar. Trotzdem sind sich die meisten Experten darüber einig, dass der Arbeitgeber nicht von einem auf den anderen Tag Betriebsferien anordnen kann. Der Mitarbeiter muss die Chance haben, sich auf den Betriebsurlaub einzustellen. Vielleicht möchte er verreisen oder während seines Urlaubs das Haus renovieren. All das will vorab geplant werden.
Arbeitgeber legen daher in vielen Fällen schon zu Jahresanfang die Betriebsferien fest. Das ist ohnehin der Zeitpunkt, zu dem viele Mitarbeiter ihren Urlaub für das kommende Jahr planen. Wissen sie rechtzeitig über die Betriebsferien Bescheid, können sie auf die Tage Rücksicht nehmen, in denen der Betrieb stillsteht. Das ist nicht nur praktisch für die Beschäftigten, es kann auch dem Chef eine Menge Ärger ersparen. Vergisst der Arbeitgeber nämlich, auf die Betriebsferien hinzuweisen, ist das allein sein Problem. Er kann bereits genehmigten Urlaub nicht rückwirkend wieder streichen. Auch dann nicht, wenn die Mitarbeiter nicht mehr genügend Urlaub zur Verfügung haben, um die Betriebsferien abzudecken.
Betriebsferien und kein Urlaub mehr übrig: Was nun?
Sollte der Arbeitgeber kurzfristig Betriebsferien anordnen, stellt das häufig ein Problem dar. Denn was sollen Arbeitnehmer tun, die ihren Jahresurlaub bereits komplett aufgebraucht haben? Urlaub wird immer nur für das laufende Jahr gewährt, daher können Arbeitnehmer nicht den Urlaub aus dem Folgejahr nehmen, um den Betriebsurlaub abzudecken.
Es bestehen folgende Optionen:
- Der Arbeitgeber erlaubt seinen Beschäftigten, auch ohne Urlaub Betriebsferien zu machen. In diesem Fall sind die Mitarbeiter von ihrer Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Ihren Lohn muss der Arbeitgeber weiterhin zahlen.
- Der Chef kann die Betriebsferien ausfallen lassen. In diesem Fall lässt er seine Arbeitnehmer erscheinen, obwohl aktuell in der Firma nichts zu tun ist.
Krank im Betriebsurlaub: Das ist zu tun
Mitarbeiter, die während der Betriebsferien erkranken, müssen keine besonderen Regelungen beachten. Sie sollten so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen. Viele Chefs möchten, dass die AU innerhalb von drei Tagen vorliegt. Wer befürchtet, diese Frist auf dem Postweg nicht einhalten zu können, sollte die AU einscannen und per E-Mail in die Personalabteilung schicken. Es ist durchaus denkbar, dass sich der Mitarbeiter während der Betriebsferien im Ausland aufhält und dort erkrankt. Die digitale Lösung kann in diesem Fall ein probates Mittel sein.
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